C
Christian Schulz
Guest
Hallo, ich habe eine Frage zur SK1. Bislang war ich der Meinung: Wenn
ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise
metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker
ausgerüstet sein. Der PE wird also mit ins Gerät geführt und alle
metallischen Gehäuseteile, die der Nutzer berühren kann, sind mit PE
verbunden.
Nun tauchen bei mir aber so langsam Zweifel auf: Beispielsweise habe ich
hier eine IKEA Schreibtischlame stehen (Gehäuse komplett Metall), welche
nur mit einem Eurostecker (nix PE) ausgerüstet ist. Da ich davon
ausgehe, dass diese Lampe legal auf dem deutschen Markt vertrieben
werden kann, frage ich mich wie die Kriterien lauten, nach denen ich
mein Elektrogerät mit Schuko-Stecker ausrüsten muss, oder eben nicht.
Ein Deckenfluter (300Watt, Metallkonstruktion) ist ebenfalls nicht
(mehr?) mit PE verbunden. Nicht einmal der Reflektor aus Aluminium... .
Irgendwie wundert mich das schon... .
Anderes Beispiel: Ein Wasserkochen mit Schukostecker. Das Gehäuse
besteht aus einem Alublech (gebürstet), welches nicht auf PE liegt. Wie
kann das sein? Lediglich die Metallfläche (innen), unter der die
Heizspiralen liegen, ist mit PE verbunden.
Noch ein Beispiel: Ein Ventilator (Schuko-Stecker, Standrohr aus
verchromter Metallstange, Gehäuse selbst aus Plastik, Schutzkorb des
Rotors aus verchromtem Metall). Die Metallflächen, die ich mit den
Fingern berühren kann, liegen nicht auf PE.
Hat die Tatsache, ob das Metall lackiert/eloxiert ist, einen Einfluss
darauf, ob ich die metallischen Gehäuseteile mit PE verbinden muss, oder
nicht?
Christian
ein Elektrogerät über ein metallisches Gehäuse (oder auch nur teilweise
metallisch) verfügt, dann muss dieses mit einem Schuko-Stecker
ausgerüstet sein. Der PE wird also mit ins Gerät geführt und alle
metallischen Gehäuseteile, die der Nutzer berühren kann, sind mit PE
verbunden.
Nun tauchen bei mir aber so langsam Zweifel auf: Beispielsweise habe ich
hier eine IKEA Schreibtischlame stehen (Gehäuse komplett Metall), welche
nur mit einem Eurostecker (nix PE) ausgerüstet ist. Da ich davon
ausgehe, dass diese Lampe legal auf dem deutschen Markt vertrieben
werden kann, frage ich mich wie die Kriterien lauten, nach denen ich
mein Elektrogerät mit Schuko-Stecker ausrüsten muss, oder eben nicht.
Ein Deckenfluter (300Watt, Metallkonstruktion) ist ebenfalls nicht
(mehr?) mit PE verbunden. Nicht einmal der Reflektor aus Aluminium... .
Irgendwie wundert mich das schon... .
Anderes Beispiel: Ein Wasserkochen mit Schukostecker. Das Gehäuse
besteht aus einem Alublech (gebürstet), welches nicht auf PE liegt. Wie
kann das sein? Lediglich die Metallfläche (innen), unter der die
Heizspiralen liegen, ist mit PE verbunden.
Noch ein Beispiel: Ein Ventilator (Schuko-Stecker, Standrohr aus
verchromter Metallstange, Gehäuse selbst aus Plastik, Schutzkorb des
Rotors aus verchromtem Metall). Die Metallflächen, die ich mit den
Fingern berühren kann, liegen nicht auf PE.
Hat die Tatsache, ob das Metall lackiert/eloxiert ist, einen Einfluss
darauf, ob ich die metallischen Gehäuseteile mit PE verbinden muss, oder
nicht?
Christian