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RA Dr.M.Michael König
Guest
Am Wed, 9 Jul 2003 19:41:43 +0200, meinte "Jens Frohberg"
<arx20_QIII_03@gmx.net>:
Unterscheidung zwischen Information und Darstellung maßgeblich: Das
Urheberecht schützt nicht die Information, die Idee sondern die
Gestaltung, die Form (wenngleich insbesondere bei Unterhaltungswerken
das eine meist nicht vom anderen getrennt werden kann). Wenn Sie die
Informationen aus der Applikation in eine selbst geschaffene Form
gießen können (Schaltpläne, zumindest aber Pinbelegungs- und
Anschlußpläne können mangels Schutz übernommen werden), dann sind
keine Grenzen gesetzt. Ein gutes Beispiel sind die Mini-Applikationen
in der Elektor: Sie sind eine deutschsprachige Zusammenfassung der
englischsprachigen Applikationen. Meist eine eigenständige Leistung
oder Bearbeitung oder Übernahme eines schutzfähigen Werks. So etwas
ist natürlich viel aufwendiger als die Sieten einzuscannen.
Beste Grüße
Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
<arx20_QIII_03@gmx.net>:
Heeeee....Aloha!
Tja, hier ist eben die als "deutsche Bürokratie" verunglimpfteWie machen das denn die Datenblattbücher Autoren? Fragen die bei ein paar
dutzend Halbleiterhersteller an? Ginge es denn nicht auch den Verlag
des Datenblattbuches um kostenlose Verwertungsrechte anzubetteln aufgrund
des Alters der Bücher? Dann wäre man doch auf der sicheren Seite.
Unterscheidung zwischen Information und Darstellung maßgeblich: Das
Urheberecht schützt nicht die Information, die Idee sondern die
Gestaltung, die Form (wenngleich insbesondere bei Unterhaltungswerken
das eine meist nicht vom anderen getrennt werden kann). Wenn Sie die
Informationen aus der Applikation in eine selbst geschaffene Form
gießen können (Schaltpläne, zumindest aber Pinbelegungs- und
Anschlußpläne können mangels Schutz übernommen werden), dann sind
keine Grenzen gesetzt. Ein gutes Beispiel sind die Mini-Applikationen
in der Elektor: Sie sind eine deutschsprachige Zusammenfassung der
englischsprachigen Applikationen. Meist eine eigenständige Leistung
oder Bearbeitung oder Übernahme eines schutzfähigen Werks. So etwas
ist natürlich viel aufwendiger als die Sieten einzuscannen.
Beste Grüße
Dr. Michael König
--
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D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de