Rechtslage Datenblätter von älteren ICs veröffentlichen

Am Wed, 9 Jul 2003 19:41:43 +0200, meinte "Jens Frohberg"
<arx20_QIII_03@gmx.net>:

Heeeee....


Wie machen das denn die Datenblattbücher Autoren? Fragen die bei ein paar
dutzend Halbleiterhersteller an? Ginge es denn nicht auch den Verlag
des Datenblattbuches um kostenlose Verwertungsrechte anzubetteln aufgrund
des Alters der Bücher? Dann wäre man doch auf der sicheren Seite.
Tja, hier ist eben die als "deutsche Bürokratie" verunglimpfte
Unterscheidung zwischen Information und Darstellung maßgeblich: Das
Urheberecht schützt nicht die Information, die Idee sondern die
Gestaltung, die Form (wenngleich insbesondere bei Unterhaltungswerken
das eine meist nicht vom anderen getrennt werden kann). Wenn Sie die
Informationen aus der Applikation in eine selbst geschaffene Form
gießen können (Schaltpläne, zumindest aber Pinbelegungs- und
Anschlußpläne können mangels Schutz übernommen werden), dann sind
keine Grenzen gesetzt. Ein gutes Beispiel sind die Mini-Applikationen
in der Elektor: Sie sind eine deutschsprachige Zusammenfassung der
englischsprachigen Applikationen. Meist eine eigenständige Leistung
oder Bearbeitung oder Übernahme eines schutzfähigen Werks. So etwas
ist natürlich viel aufwendiger als die Sieten einzuscannen.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
"Thomas Belau" <thomas.belau@z1013.de> schrieb:

Apple hat alle die clonen wollten über Jahre hinweg
erfolgreich plattgemacht.

Ja, es handelt sich ja um eine aktive geistige Leistung von
Apple (der ROM Inhalt). Außerder ging es um (viel) Geld.

Frage: Kann man Meßergebnisse (in einem Datenblatt) auch so
handhaben? O.k. wenn man die Spezifikation der Parameter eines
Bauelements einbezieht, trifft es sicherlich zu.
Das Urheberrecht schützt in der Regel die Form der Darstellung,
nicht den Inhalt. Die reinen Daten darf man abtippen, aber
das Datenblatt nicht 1:1 kopieren. Text darf man nicht wörtlich
übernehmen, aber sinngemäß. Das gilt aber nur für Datenblätter
in Papierform. Aus elektronischen Datenbanken darf man auch die
reinen Zahlen nicht kopieren. Deshalb haben die Hersteller der
Telefonbuch-CDs seinerzeit darauf beharrt, daß die Daten durch
Abtippen der Telefonbücher gewonnen wurden. Das ist im Gegensatz
zur Kopie der Telekom-CD zulässig.

MfG
Thomas
 
Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> schrieb:

Bitte künftig etwas sparsamer quoten.

Zweifelsfrei ist sie das. Ich bin jedoch der Meinung, dass Sie ein
ganz anderes Wissen benötigen als Otto Normalverbraucher. Und leider
fehlt es mir sowohl an Zeit als auch an Motivation ein Jurastudium so
nebenher durchzuziehen.
Reduziere das Problem doch einfach auf das Wesentliche, wie es auch
schon im Thread geschrieben wurde: Mit der Veröffentlichung von
Datenblättern gehst Du ein geringes Risiko von (überschaubaren)
Geldforderungen ein.
Ob Du bereit bist, das zu tragen, kannst Du letztlich nur selbst
entscheiden. Dazu ist ein umfassendes Verständnis der Rechtslage, auf
dessen Fehlen Du Dich immer wieder berufst, gar nicht notwendig.

Pauschal bekommst Du nunmal keinen Freibrief für Dein Projekt. Wie
unser Fachmann es schon andeutete, hast Du eine juristische
Gratwanderung vor und ggf. wird im Einzelfall ein Richter ziemlich
unvorhersehbar entscheiden.
Davor schützen kannst Du Dich nicht wirklich, weil Dein Projekt nunmal
nicht sinnvoll auf eindeutig unproblematische Inhalte reduzierbar ist,
solange Du ohne Genehmigung arbeitest.

Wenn ich allerdings sehe, dass Leute quasi dazu gezwungen werden, auf
Ihren Webseiten den Hinweis zu platzieren, dass Sie nicht für den
Inhalt von Links verantwortlich sind,
Herrje, nimm doch den allgegenwärtigen Blödsinn "Mit Urteil vom
soundsovielten hat das Landgericht Hamburg entschieden..." nicht so
ernst.
Das einzige, worauf es diesbezüglich ankommt, ist, daß man sich
externe rechtswidrige Inhalte nicht zu eigen macht. Siehe hierzu auch
die aktuelle c't oder www.disclaimer.de

dann fasse ich mir an den Kopf
und denke nur "Armes Deutschland".
Das denke ich auch öfter bei Webshops mit abenteuerlichen AGB, wo z.B.
nicht mal das Pflicht-Rückgaberecht oder die Pflicht-Gewährleistung
eingeräumt oder vernünftig über Versandkosten informiert wird.
Besonders beliebt ist das beim Vertriebsweg Ebay. Traurig für die
Kundschaft, in der Tat.

Ich fände es schade, wenn in Deutschland eine Situation entstehen
würde, in der jedermann vor dem uploaden von Internetseiten ersteinmal
seinen Anwalt konsultieren müsste.
Warum Konjunktiv?
Dinge wie das Urheberrecht werden nunmal durch dieses Medium plötzlich
auch für Privatpersonen relevant, trotz im Wesentlichen unveränderter
Rechtslage. ICH sehe da im Kern nicht viel Grund zur Klage.
 
"Peter Heitzer" <peter.heitzer@rz.uni-regensburg.de> schrieb:

Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:
: Gescanntes Datenblatt ist für Zitat jedenfalls zu komplett,
: man kopiert das ganze Werk 1:1 unverändert.
Fällt die Pinbelegung nebst Kurzbeschreibung, also das was üblich
die 1. Seite eines längeren Dokuments ist, noch unter Zitat?
Beim Zitat ist das Verhältnis aus Eigenleistung und Übernahme
entscheidend, nicht der absolute Umfang.
Das Zusammenstellen von Datenblättern alleine ist noch keine
urheberrechtlich relevante Eigenleistung, von daher wird man sich bei
einer reinen Datenblattsammlung kaum erfolgreich auf Zitate berufen
können.
Bei einer echten Aufbereitung der Originaldaten mag das aber anders
aussehen.
 
Beim Zitat ist das Verhältnis aus Eigenleistung und Übernahme
entscheidend, nicht der absolute Umfang.
Könnte konkret so aussehen, dass man Buch/langen Artikel über
Schaltung(en) macht und das Datenblatt eines verwendeten
Sonder-ICs im Anhang mitliefert.
Aber über Lang-Zitate wo was komplett übernommen wird,
wird eben gern gestritten.

MfG JRD
 
Am Thu, 10 Jul 2003 13:14:41 +0200, meinte Thomas Belau
<thomas.belau@z1013.de>:

2. Bei Büchern ggf. den Autor anmailen (kann ja sein, daß er Geld sehen
will); ob er dann an der GEMA vorbeikommt weiß ich nicht...
Der Autor ist normalerweise ein armes Würstchen, das alle Rechte an
den Verlag abgetreten hat ....

3. aus der Literatur ein Datenblatt selbst zusammenstellen (eigene
Recherche -> eigene Leistung -> eigenes Copyright)
Das ist richtig. Aber hier ging es ja um das vom Aufwand her wohl
gerade noch vertretbare Einscannen fertiger Unterlagen. Das
Neuherstellen wird viel zu arbeitsaufwändig.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Am Thu, 10 Jul 2003 17:49:09 +0200, meinte Thomas Belau
<thomas.belau@z1013.de>:

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß ein deutsches Gericht einen
Delinquenten zu mehr als Unterlassung verknackt.
Ungenügendes Wissen führt zu faschen Vorstellungen. Schon mal den
Begriff der Lizenzanalogie gehört?

Abgesehen davon liegt IMHO keine Straftat vor. Es handelt sich nicht um Fälschung.
Heilig´s Blechle, behalten Sie doch bitte ihr ungesundes 1/8-Wissen
für sich. Irgendjemand liest es und glaubt es gar. Was soll der
Quatsch mit Fälschung? Haben Sie sich schon mal die Strafvorschriften
des UrhG durchgelesen? Offensichtlich nicht-

In D muß also in einem Zivilrechtsfall erstmal ein Schiedsrichter befragt werden.
Das wird ja immer schöner ....

Einer Privatperson, die soetwas aus nicht gewinnorientierten Gründen macht,
ist es nicht zuzumuten, sich erst auf eine umfangreiche Suche von
Rechtsnachfolgern irgendwelcher verflossenen Firmen zu machen. Wenn die
betreffende Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsichtig handelt, kommt
nicht mehr als ein "Du Du" heraus. Weiß man, wer die Rechte hat, sollte man
Na, ich wünsche Ihnen, selbst in die Situation zu kommen und nach
Ihrem eigenen Rat zu handeln. Dann werden Sie aus erster Hand zu hören
bekommen, was Sie dürfen und was Sie machen müssen.
Dazu habe ich aber noch eine Frage: Das Copyright liegt doch auf dem
Produkt und nicht auf der "Gebrauchsanweisung"?
Sie haben ja offenbar nicht das geringste Verständnis von der Sache.
Haben Sie keine Bedenken, dennoch Ihre Meinung zum besten zu geben und
Ratschläge zu erteilen? Lesen Sie doch bitte die bereits zitierten
früheren Diskussionen - "da werden Sie geholfen" (Zitat Feldbusch).

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
On Sat, 12 Jul 2003 11:12:36 GMT, nospam@drkoenig.de (RA Dr.M.Michael
König) wrote:
Ja und? Meine Güte, diese Gejammere über "Juristerei ist viel zu
kompliziert für den Laien" ist ja nicht auszuhalten. Medizin ist auch
kompliziert und ich jammere auch nicht darüber, daß Elektronik so
kompliziert ist, daß ich als Bastler und Amateur nicht alles verstehe
- und wenn ich zu bequem bin oder keine Zeit oder kein Interesse habe,
das ordentlich zu lernen, muß ich mich halt damit abfinden, bei vielen
Dingen blind auf das Votum des Fachmanns vertrauen zu müssen.
Bürger sind dazu gezwungen der Rechtssprechung zu folgen. Folglich
_müssen_ sie wissen, was sie dürfen uns was nicht. Wenn es nichtmehr
möglich ist ohne ein Jurastudium zu wissen was falsch und was richtig
ist finde ich das ausgesprochen bedenklich. Das errinnert mich doch
sehr an Kafkas "Der Prozeß".

Und (ja das ist nur meine eigene Meinung) ich finde es absolut
bescheuert (richtig, ein harsches Urteil) wenn jemand, der auf seiner
Homepage, sagen wir mal, Informationen über Modelleisenbahnen
veröffentlichen will von insgesamten 4 Seiten eine komplette Seite nur
mit rechtsbelegrungen zukleistern muss, damit er sich in einer
rechtlich einwandfreien Situation befindet. Overkill! So gesehen auf
(jaja das ist kein Witz)
http://home.arcor.de/dr.koenig/digital/homepag.htm

Hiermit distanziere ich mich im Übrigen von obengenanntem Link. Ich
bin nicht für etwaige Rechtsverletungen, die durch das besuchen des
oben angegebenen Links begangen werden, verantwortlich. Weiterhin
hafte ich nicht für etwaige Verletzungen mit oder ohne Todesfolge die
durch das Nachbauen etwaiger Bauprojekter auf obengenannter
Internetseite verfügbar sein könnten. Ich hafte nicht für
möglicherweise beleidigende, obszöne, rechtsradikale, linksradikale,
mittelradikale, pornographische, gewaltverherrlichende Inhalte die
sich möglicherweise - und dann selbstverständlich ohne mein Wissen -
auf obengenannter Seite befinden könnten. Ich habe nach bestem Wissen
und Gewissen die obengenannte Seite auf solche Inhalte überprüft und
kann solche Inhalte zumindest zum Zeitpunkt meiner Betrachtung mit
gewisser Wahrscheinlichkeit ausschließen, jedoch keine
Rechtsverbindliche Sicherheit geben dass ich diese nicht übersehen
habe oder sie nach meiner Betrachtung hinzugefügt wurden oder dass
Verweise auf Seiten dritter einen solchen Inhalt haben könnten.

Wenn jeder Depp so einen Text verfassen muss wenn er einen Link postet
sag ich Usenetbandbreite ade.

Kinderpornographie u.v. - der aber kaum zufällig geschehen kann. Wer
aber natürlich Musik, Video usw. als Raubkopien uploaded, der ist
wirlich selbst dran schuld - und weiß tatsächlich bei auch nur einiger
Befragung seines "Gewissens" auch rechtlich recht genau, was er da
tut.
Also ehrlichgesagt nervt es mich ziemlich, dass Sie mir unterstellen,
dass ich solche Datenblätter einfach so ins Netz stellen würde. Ich
bin mir wirklich ganz ehrlich hundertprozentig darüber im Klaren, dass
die Probematik nicht ganz unkritisch ist. Sonst hätte ich doch nicht
gefragt Herrgott.

Wenn mir die Rechtslage wurscht wäre dann hätte ich das Zeug einfach
so ins Internet gestellt. Beileibe ist sie mir das aber nicht.
Deswegen habe ich gefragt. Antworten erhalten. Zu Kenntnis genommen.
Situation akzeptiert. Ich stell sie nicht rein. Da ist doch alles in
Butter aufm Kutter. Werfen Sie mir doch nicht ständig Ignoranz vor.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bauer
 
On Sat, 12 Jul 2003 11:12:36 GMT, nospam@drkoenig.de (RA Dr.M.Michael
König) wrote:

Am Thu, 10 Jul 2003 13:14:41 +0200, meinte Thomas Belau
thomas.belau@z1013.de>:

2. Bei Büchern ggf. den Autor anmailen (kann ja sein, daß er Geld sehen
will); ob er dann an der GEMA vorbeikommt weiß ich nicht...

Der Autor ist normalerweise ein armes Würstchen, das alle Rechte an
den Verlag abgetreten hat ....
.... das alle Verwertungsrechte an den Verlag abgetreten hat. Bei Autoren
kommt noch hinzu, daß die GEMA gar nichts von ihnen wissen will, weil
für Autoren die VG Wort zuständig ist. Die Urheberrechte kann ein Autor
übrigens nicht abtreten. Also stehen dem Autoren auch nach Verkauf der
Verwertungsrechte an einen Verlag die Ausschüttungen der VG Wort zu, die
nach einem bestimmten Schlüssel berechnet werden.

3. aus der Literatur ein Datenblatt selbst zusammenstellen (eigene
Recherche -> eigene Leistung -> eigenes Copyright)

Das ist richtig. Aber hier ging es ja um das vom Aufwand her wohl
gerade noch vertretbare Einscannen fertiger Unterlagen. Das
Neuherstellen wird viel zu arbeitsaufwändig.
Richtig. Und deswegen fragt man die Firmen sinnigerweise vorher um ihre
Erlaubnis, ob man deren bereits existierende App-Notes und Datenblätter
auf einem eigenen Server spiegeln darf. Zur Not macht man es eben wie
bei IC-Master oder dem Chip-Directory und verlinkt die Fundstelle auf
den Webseiten der Hersteller. Zumindest Infineon und Motorola haben auch
Datenblätter obsoleter Bauteile im Web, verständlicherweise natürlich
nicht in der ersten Reihe.

Beste Grüße,
Holger Bruns
 
Holger Bruns <hbruns@gmx.de> schrieb im Beitrag <3f101da9.2277139@news.cis.dfn.de>...
Richtig. Und deswegen fragt man die Firmen sinnigerweise vorher um ihre
Erlaubnis, ob man deren bereits existierende App-Notes und Datenblätter
auf einem eigenen Server spiegeln darf.
In welcher Welt lebst du ?
Du bekommst in so einer Firma hoechstens einen armen Sachbearbeiter an Rohr,
der so was gar nicht entscheiden darf und vorsichtshalber erst mal 'Nein' sagt.

Zur Not macht man es eben wie
bei IC-Master oder dem Chip-Directory und verlinkt die Fundstelle auf
den Webseiten der Hersteller.
Vergiss es. Die haben BEZAHLTE Leute dafuer, jeden Tag alle URLs die auf
sie verweisen durch verschieben und reorganiseren der WebSite ungueltig
zu machen (und das macht ihnen offenbar sogar viel Spass, ich habe es bei
Motorola jedenfalls aufgegeben den Links hinterherzujagen).
Da brauchst du pro Firma einen Festangestellten, der lediglich die Links
korrigiert
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx.net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Am Fri, 11 Jul 2003 10:04:07 +0200, meinte "Thomas Beul"
<thomas.beul@gmx.de>:

nicht den Inhalt. Die reinen Daten darf man abtippen, aber
das Datenblatt nicht 1:1 kopieren. Text darf man nicht wörtlich
übernehmen, aber sinngemäß. Das gilt aber nur für Datenblätter
in Papierform. Aus elektronischen Datenbanken darf man auch die
So einfach ist das nicht. Erforderlich für den Schutz ist eine gewisse
Schöpfungshöhe. Und diese kann bei rein technischen Publikationen
fehlen - je weniger schöpferischer Gestaltungspielraum bleibt, desto
geringer ist die Möglicht eines urheberrechtlichen Schutzes. Bei der
reinen Pin-Belegung und Übersicht über die Daten sehe ich keinen
relevanten Spielraum und somit keine Schöpfungshöhe.

reinen Zahlen nicht kopieren. Deshalb haben die Hersteller der
Telefonbuch-CDs seinerzeit darauf beharrt, daß die Daten durch
Abtippen der Telefonbücher gewonnen wurden. Das ist im Gegensatz
zur Kopie der Telekom-CD zulässig.
Nee, da ging es nicht um Urheberrecht sondern um Wettbewerbsrecht.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Am Fri, 11 Jul 2003 10:58:56 +0200, meinte Wolfgang Hauser
<seehas@gmx.de>:

Dinge wie das Urheberrecht werden nunmal durch dieses Medium plötzlich
auch für Privatpersonen relevant, trotz im Wesentlichen unveränderter
Rechtslage. ICH sehe da im Kern nicht viel Grund zur Klage.
Das ist mit wenigen Worten die Sache auf den Punkt gebracht - sehr
gut.

Beste Grüße

Dr. Michael König
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Am 12 Jul 2003 14:41:43 GMT, meinte "MaWin" <me@privacy.net>:

Ziel eines Staates ist es, jederzeit missliebige Buerger auf Dauer
aus dem Weg raeumen zu koennen. Das ist schon seit mehr als 2000
Jahren so.
Dazu ist es heutzutage in unseren 'Demokratien' nuetzlich, wenn
dermassen viele, sich widersprechende & schwammige Gesetze existieren,
das praktisch Jeder jederzeit gegen irgendeines davon verstoesst.
Deswegen verstehst du die Gesetze nicht mehr, waere ja peinlich,
wenn das offensichtlich waere.
MaWin, was ist los, hast Du wieder einen akuten Schub von Paranoia?

Dadurch kann man dem missliebigen Buergen irgendwas anhaengen, was zu
den 'allgemein akzeptierten Gruenden' gehoert, und muss nicht die
Wahrheit sagen, bei der man niemals des Volkes Zustimmung bekommen
wuerde, um den Buerger zu massregeln.
Du spinnst total. Merkst Du eigentlich nicht mehr, was Du für einen
Blödsinn verzapfst? Und dies alles am Beispiel des Urheber- und
Markenrecht, das bis vor wenige Jahre dem Normabürger völlig woanders
vorbei ging ....

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
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Am Sun, 13 Jul 2003 11:39:58 +0200, meinte "Jens Frohberg"
<arx20_QIII_03@gmx.net>:

Ja, genau das meinte ich. Der Autor des Datenblattbuches hat sich ein
halbes Jahr lang die Mühe gemacht aus bekannten Daten (manchmal verkürzte)
Darstellung zu erstellen die in sein Buch passen. Evtl. dann noch ein paar
Naja, wenn das wirklich so wäre .... Die Datenblätter die ich kenne
hätte aber jeder Ing. und sogar ich in in vergleichbarrer Form
erstellt. wie gesagt: Das Datenblatt. Wenn es um das Sprachwerk der
Applikationsbeschreibung geht sieht das schon wieder anders aus ...

Daten. Nun dächte ich mir man könnte bei den Verlagen anfragen ob man die
Verwertungsrechte bekäme? Dann hätten die vielleicht 30 verschiedenen
Könnte man. Aber das dürfte ziemlich aussichtslos sein ... Beispiel:
Ich wollte ein bestimmtes Buch über Dampflokkunde. Das isr schon viele
zig Jahre vergriffen und wie nie mehr aufgelegt. Also dachte ich, ich
lasse es in Rußland nachdrucken in kleiner Auflagen für
Gleichinteressierte - dann wäre es für vergleichbar wenig Geld zu
bekommen. Den Verlag habe Monate über Monate bekniert, mir die
Erlaubnis dafür zu geben. Eigentlich hatten die ja nichts dagegen,
aber die Erlaubnis bekam ich doch nicht. Naja, dann habe ich es
schließlich bei ebay noch günstiger bekommen ...

So hatte ich ihre Ausführung verstanden, oder?
Das wäre der absolut sichere Weg.
Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
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D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Am Sat, 12 Jul 2003 14:49:11 GMT, meinte hbruns@gmx.de (Holger Bruns):

On Sat, 12 Jul 2003 11:12:36 GMT, nospam@drkoenig.de (RA Dr.M.Michael
König) wrote:

... das alle Verwertungsrechte an den Verlag abgetreten hat. Bei Autoren
Das ist korrekt so. Ich bekenne mich der sprachlichen Unexaktheit
schuldig.

für Autoren die VG Wort zuständig ist. Die Urheberrechte kann ein Autor
übrigens nicht abtreten. Also stehen dem Autoren auch nach Verkauf der
Ganz korrekt gesagt: Das Urheberpersönlichkeitsrecht (Namensnennung
und so schöne Dinge fürs Herz).

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
On Mon, 14 Jul 2003 18:46:44 GMT, nospam@drkoenig.de (RA Dr.M.Michael
König) wrote:

Aber ein schönes Eigentor. Wie kommen Sie auf 4 Seiten? Von über 60
teils ewig langen Seiten (inkl der Übersetzungen) mit ca. 900 kB sind
es gerade mal 2 kB zu diesem Thema, darunter einiges blabla, so daß
Ich meinte eigentlich eher die visuelle Betrachtung, nicht die
volumenmäßige. Das liegt wahrscheinlich vorwiegend an Ihrer
Prioritisierung der betreffenden Passagen. Zugegebenermassen habe ich
den Quelltext nicht betrachtet. Beim Nachholen ist mir allerdings
aufgefallen, warum Ihr Code mit 900kB so aufgeblasen sein könnte.

Das ganze ist furchtbar unübersichtlich. Ausserdem von Kommentaren
übsersäät, die nichteinmal der HTML-Spezifikation gerecht werden (wohl
aber vom Internet Explorer erkannt werden...). Veraltete Tags werden
benutzt (&lt;CENTER&gt; ist schon lange ausgemustert). <P>aragraphen-Tags
werden nicht geschlossen. &lt;Li&gt;-Aufzählungstags werden nicht
geschlossen. In Ihren IMG Tags sind nutzlose Informationen
(VSpace=0...).

Naja ich schätze aber für den Code können Sie nichts da sie ohnehin
FrontPage oder den DreamWeaver oder MS Word benutzen um die Seiten zu
erstellen. Trotzdem empfehle ich http://www.w3.org/TR/html4/

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bauer
 
Johannes Bauer schrieb:

Das ganze ist furchtbar unübersichtlich. Ausserdem von Kommentaren
übsersäät, die nichteinmal der HTML-Spezifikation gerecht werden (wohl
aber vom Internet Explorer erkannt werden...). Veraltete Tags werden
benutzt (&lt;CENTER&gt; ist schon lange ausgemustert). <P>aragraphen-Tags
werden nicht geschlossen. &lt;Li&gt;-Aufzählungstags werden nicht
geschlossen. In Ihren IMG Tags sind nutzlose Informationen
(VSpace=0...).

Naja ich schätze aber für den Code können Sie nichts da sie ohnehin
FrontPage oder den DreamWeaver oder MS Word benutzen um die Seiten zu
erstellen. Trotzdem empfehle ich http://www.w3.org/TR/html4/

Geht's hier eigentlich noch um die Datenbank?
Auch ich finde, daß den Argumenten der Rechtsverdreherlobby zu viel
Rechnung getragen wird. Und daß der einzelne Jurist sich diese Denkweise
zu Eigen macht, ist arterhaltender Herdentrieb.
Aber die Tatsache, daß er hier seinen Beitrag liefert (und ich unterstelle,
daß er sich zum Thema schlau gemacht hat), bewerte ich als positiv. Da spielt
es keine Rolle, wie perfekt sein HTML ist.
Außerdem: ER hat wenigstens was geschrieben und ins Netz gestellt.
Und was ist mit der Datenbank?

MfG
hjs
 
On Tue, 15 Jul 2003 11:24:19 +0200, Hans-Jürgen Schneider
&lt;echo@hrz.tu-chemnitz.de&gt; wrote:
Aber die Tatsache, daß er hier seinen Beitrag liefert (und ich unterstelle,
daß er sich zum Thema schlau gemacht hat), bewerte ich als positiv. Da spielt
es keine Rolle, wie perfekt sein HTML ist.
Du hast Recht. Ich bin stark abgeschweift. Mein Fehler.

Außerdem: ER hat wenigstens was geschrieben und ins Netz gestellt.
Und was ist mit der Datenbank?
Was ist mit der Datenbank? Naja ersteinmal muss das rechtliche
abgeklärt werden. Mittlerweile schauts für mich so aus, als ob keine
weiteren Schritte folgen würden. Aber wenn sie würden, dann wäre da
ersteinmal

2. Scannen
3. Datenbank planen, erstellen, zusammensetzen
4. Provider suchen, vergleichen
5. Alles online stellen

Wenn Du Lust hast mal eben in Deiner Mittagspause so ca. 15-20
Datenbücher zu scannen, melde Dich doch bitte.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes
 
Johannes Bauer wrote:

Tatsächlich? Weder IE noch Nestcape haben damit Probleme. Und auch
sonst hat sich noch nie jemand beschwert. Was aber alles nichts daran
Es gibt weit mehr Brower als die genannten zwei. Und ich bin mir
sicher dass es dem überwiegenden Grossteil der Personen, bei denen
Fehler auftreten, einfach egal ist. Die surfen halt weg.
Kurzer Einwurf: Alle Browser sollten im Zweifel etwas mit der DTD
Spezifikation anfangen, die am Anfang des Dokumentes gesetzt werden kann.
Da kann man den Browser zwingen, meinetwegen HTML 2.0 zu verwenden oder die
Spreu vom Weizen trennen. Unabhängig davon mag ich auch die etwas neueren
Spezifikationen und dafür IE und Netscape nicht unbedingt.

Da kämpft man gegen Windmühlen.
Sowas ind er Art ging auch mir bei meinem schon mal da gewesenen Posting
durch den Kopf. Deswegen auch die etwas lachse (menschenfreundlichere)
Rechtsauffasung. Wäre es denn ein Weg, sich das Nichtwissen der Mitarbeiter
bestätigen zu lassen? Hätte man damit seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan?
Und wie sieht es damit meinetwegen im koreanischen Rechtssystem aus, wenn
eine dort eingetragene Firma einem ans Leder will? Es geht hier um die
Praktikabilität und nicht um die rechtliche Wasserdichtheit! Letztere ist
nicht zu erreichen denke ich.

Und solche Sammelseiten fehlen wirklich. Es gibt Suchmaschinen dafür aber
die haben oft sehr tote Links im Angebot. Oder die Hersteller über- oder
untertreiben mit dem Service... Hier Lob an Fairchild, die ihr
Datenblattverzeichnis wie ein Scheunentor offen haben. Da geht das Suchen
sehr schnell...

MfG
Thomas Belau
 
Thomas Belau &lt;thomas.belau@z1013.de&gt; schrieb im Beitrag &lt;bf9i8j$l1g$1@online.de&gt;...
Kurzer Einwurf: Alle Browser sollten im Zweifel etwas mit der DTD
Spezifikation anfangen, die am Anfang des Dokumentes gesetzt werden kann.
Haeh ?

Browst du nun HTML oder XML ? DTD sind XML. XML ist nicht http:
Kein Browser muss irgendwie auf DTD reagieren. DTD ist ein Syntaxfehler.
Wenn irgendwelche proprietaere Software in ihren Output irgendwie eine
DTD reinfummelt, die nur vom Microsoft Internet Explorer korrekt
verstanden wird, dann ist die Software schlicht und einfach fehlerhaft.

Natuerlich ein beabsichtigter Fehler, um die Verbreitung des Internet
Explorer zu foerdern und anderen Hersteller damit zu beschaeftigen,
ihre gesamte Zeit und Manpower damit zu verbringen, irgendwelche
unsinnigen und selbst im Original nicht-funktionierenden und
nicht-durchdachten 'Features' nachzuimplementieren, damit sie sich
nicht auf wesentliches, naemlich Verbesserungen ihres Browsers
konzentrieren koennen.

Die Methode ist schon anno dazumals im Buch ueber IBMs success story
nachzulesen gewesen, Billy-Boy hat's gut verinnerlicht, leider fallen
seine Konkurrenten und Kunden immer noch drauf rein. Du auch.

[Und bei der angesprochenen Seite gibt es keinen, aber auch gar keinen
Grund fuer solche 'Features' wie DTD, die Seite geht problemlos auch ohne
so einen Kram zu formulieren, in einem HTNML das jeder Browser versteht]
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx.net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.



Da kann man den Browser zwingen, meinetwegen HTML 2.0 zu verwenden oder die
Spreu vom Weizen trennen. Unabhängig davon mag ich auch die etwas neueren
Spezifikationen und dafür IE und Netscape nicht unbedingt.

Da kämpft man gegen Windmühlen.

Sowas ind er Art ging auch mir bei meinem schon mal da gewesenen Posting
durch den Kopf. Deswegen auch die etwas lachse (menschenfreundlichere)
Rechtsauffasung. Wäre es denn ein Weg, sich das Nichtwissen der Mitarbeiter
bestätigen zu lassen? Hätte man damit seiner Sorgfaltspflicht Genüge getan?
Und wie sieht es damit meinetwegen im koreanischen Rechtssystem aus, wenn
eine dort eingetragene Firma einem ans Leder will? Es geht hier um die
Praktikabilität und nicht um die rechtliche Wasserdichtheit! Letztere ist
nicht zu erreichen denke ich.

Und solche Sammelseiten fehlen wirklich. Es gibt Suchmaschinen dafür aber
die haben oft sehr tote Links im Angebot. Oder die Hersteller über- oder
untertreiben mit dem Service... Hier Lob an Fairchild, die ihr
Datenblattverzeichnis wie ein Scheunentor offen haben. Da geht das Suchen
sehr schnell...

MfG
Thomas Belau
 

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