Rechtslage Datenblätter von älteren ICs veröffentlichen

Es gibt eine ganze Reihe von ICs, deren Datenblaetter von den
Herstellern absichtlich nicht veroeffentlich werden.
Also ist das Risiko, das ein Hersteller bei irgendeinem Scan aufmerkt,
groesser als vermutet.
Schliesst sich gegenseitig aus: wenn eh kein Datenblatt existiert
kann mans auch nicht auf Webseite tun.

Bei aelteren Chips entfernen die Hersteller auch die Datenblaetter
von ihren WebServern, machen damit also deutlich, das sie deren
Veroeffentlichung stoppen wollen.
Sie vermeiden damit lästige Rückfragen a la "wo könnte ich noch
ein solches IC zwecks Reparatur bekommen".
Hersteller ist nur an dem interessiert was er verkauft.
Explizit verheimlichen ist das nicht.

Zu dem ist es komplett unsinnig, einzelne Datenblaetter on Demand
scannen zu wollen, da haette man viel zu tun
Mein Vorschlag war immer: erst scannen wenn konkrete Anfrage da ist.
Vorher nur Liste in HTML was verfügbar ist.
Wenn mans gescannt hat kann mans ja auf Webseite tun.

bis im Laufe der Zeit doch das ganze Buch gescannt wurde.
Bestenfalls 20% der Teile pro Datenbuch sind gängig. Und von
denen wohl 10% noch in Produktion ( damit genügt Verweis auf
Webseite von Hersteller ).

Einen automatischen Einzugscanner, vollautomatische Software um die
Scans in PDF zu verwandeln, und eine Maschine, mit der man bei den
Buechern den Ruecken abschneidet, sollte man haben, sonst ist das
alles viel zu viel Arbeit.
Dann ist man ca. bei Freetradezone, die ja nicht funktioniert
hat, weil soviel Geld da nicht zu holen ist.
Gedacht ist etwas weniger "professionelles".

Und dann braucht man einen dicken Server in Russland,
Wo copyright auch nicht so problematisch ist.

Werbebanner um das zu bezahlen
Es gibt ein reales Marktsegment. Ohne Dokumentation sind ICs wertlos.
* Speziell Firmen die obsolete ICs anbieten brauchen einen Datenblatt-
service.
* Wenn man sich die Japan-Typen bei Reichelt
anschaut: alles für Reparatur, niemand entwickelt mit sowas eigene
Schaltungen. Und das sind eben Teile die schnell obsolet werden
und wo es Probleme mit Datenblättern gibt.
* langfristig werden alle Conrads, Reichelts auf den IC-Listen auf
ihrer Webseite einen direkten Link zum Datenblatt setzen wollen.
Aber solche Firmen organisieren so einen Service nicht selbst,
sondern kaufen ihn lieber zu.
* wer eine spezialisierte Halbleiter-Suchmaschine a la google macht
die Bauteile nach Funktion oder Zahlencodes sucht hat Marktmacht:
Firmen zahlen, daß ihre ICs oben im Suchergebnis kommen.
Man kann ein System also in profitable Richtung ausbauen. Aber
es wird nicht kostendeckend starten.

MfG JRD
 
Johannes Bauer schrieb:
Hallo NG,

habe gerade noch einmal herumgegooglet und festgestellt, dass das
Thema in 86 Postings schon bis zum erbrechen durchdiskutiert wurde

Ich muss trotzdem zugeben, dass ich die Ausführungen, v.a. von Hr. RA
König _nicht_ verstanden habe.

Derf ich nu oder nit?

Hallo Johannes,

ich hab mal das Datenbuch eines deutschen Herstellers genommen.
Herr Martin schreibt mir da: "Vervielfältigung, Nachdruck - auch
auszugsweise - und Übersetzung sind nur mit vorheriger schriftlicher
Genehmigung...".
So ähnlich dürfte das wohl auch bei allen anderen drinstehen.

Andererseits habe ich hier einen IC-Master in gedruckter Form.
Dieses Werk liest sich wie das Telefonbuch von Berlin.
Die Datenbank sollte sich also zunächst mit der Frage befassen, wo
welches Datenblatt verfügbar ist. Und das ist schon eine Menge Arbeit.
Wir haben's jedenfalls beizeiten aufgegeben. Hier die kläglichen Anfänge:
http://www.infotech.tu-chemnitz.de/~zendie/dbuch.htm
(Das sind sieben lfd. Meter)
Als nächstes müßte dann aus jedem Buch das Typenverzeichnis abgeschrieben
werden. Das sollten dann alle, die sich an der Datenbank beteiligen
wollen, genau so machen.
Jetzt haben wir doch tatsächlich ein paar hundert Mal den NE555.
Aber die Rechtlage ist noch ok, hoffe ich.
Das Ergebnis wäre also, daß ein Datenblatt gefunden wird, selbst wenn
der Besitzer über längere Zeit hier nicht mitliest.
Und wer weiß, vielleicht geben die Herrsteller grünes Licht für die eine
oder andere Scanorgie.

MfG
hjs
 
"Vervielfältigung, Nachdruck - auch auszugsweise - und Übersetzung
sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung...".
Nicht alles was Verlage für sich reklamieren ist durch Urheberrecht
abgedeckt.

aus jedem Buch das Typenverzeichnis abgeschrieben werden.
Eher: per OCR gewandelt und dann manuell nachgebessert.

MfG JRD
 
Rafael Deliano schrieb:
"Vervielfältigung, Nachdruck - auch auszugsweise - und Übersetzung
sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung...".
Nicht alles was Verlage für sich reklamieren ist durch Urheberrecht
abgedeckt.
Weiß nicht. Das Buch gibt sich aus, als wenn's vom Verlag
Dr. Fritz Martin GmbH & Co. KG wäre. Wer das wirklich gedruckt hat,
steht nirgends.

aus jedem Buch das Typenverzeichnis abgeschrieben werden.
Eher: per OCR gewandelt und dann manuell nachgebessert.
Muß ja sowieso jeder selbst machen (lassen). Bei Burr Brown geht's
schonmal nicht.

MfG
hjs
 
Am Mon, 07 Jul 2003 01:22:25 +0200, meinte Johannes Bauer
<dfnsonfsduifb@gmx.de>:

Also wie sieht das denn aus? Ich meine, Datenblätter werden ja dazu
erstellt, dass sie unter die Leute gebracht werden, oder? Eigentlich
Bücher werden auch geschrieben, damit sie unter die Leute gebracht
werden - nicht?

gegenteiliges gehört (einstweilige Verfügung, Drohung mit Klage und
der ganze Mist).
Drohen mit einer Klage kann jeder. Entscheidend ist, ob diese auch zum
Erfolg führt.

Kurz gesagt: Es kommt darauf an, was Sie unter "Datenblatt" verstehen.
Applikationsschriften sind ganz gewiß urheberrechtlich geschützt -
also Finger weg, wenn nicht eine klare Erlaubnis vorliegt.
Nackte Pin-Belegungen sind ganz gewiß nicht urheberrechtlich
geschützt.
Problematisch ist es mit der Zusammenstellung der technischen Daten,
wie sie bei Applikationsschriften auf den ersten zwei Seiten zu finden
sind. Sei es als Sprachwerk, sei es als Darstellung technischer Art
erreichen sie m.E. nicht die erforderliche Schöpfungshöhe. Auch die
Anordnung des Materials (der Daten) ist absolut banal. Wollte man
diese Informationen in einer eigener Darstellung wiedergeben, dann
würde man zu einer identischen Form gelangen. Daher würde ich die
Wiedergabe dieser Informationen nicht als Urheberrechtsverletzung
bewerten.
Aber: Es gibt dazu natürlich keine veröffentlichte Rechtsprechung und
99,9% derer, sie sich ggfs. im Streitfall damit befassen müßten,
würden nicht auch nur ansatzweise verstehen, worum es dabei eigentlich
geht. D.h. es ist genügend Unsicherheit und Raum, daß die "Urheber"
erfolgreich (weil Sie wegen der Unsicherheit nachgeben würden) mit
einer Klage drohen können.
Also: Sie sollten es nur tun, wenn Sie auch bereit sind, evtl.
rechtlichen Angriffen bis zum letzten zu trotzen (und vielleicht jetzt
schon einen Fond für die Kosten gründen).

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Am Mon, 07 Jul 2003 16:52:21 +0200, meinte Rafael Deliano
<Rafael_Deliano@t-online.de>:

Jetzt muß mir nur noch jemand erklären wie der streitsüchtige
Anwalt, der die IC-Firma ja normalerweise nicht vertritt,
Anwälte sind nicht streitsüchtig sondern allenfalls ebenso geldsüchtig
wie alle anderen Leute auch. Würden sie ihr Geld auch erhalten, ohne
sich für andere streiten zu müssen, würden sie es tun (bzw. lassen).

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Dann wäre man doch auf der sicheren Seite.
Es gibt hier keine "sichere Seite".
Der Anwender braucht letztlich komplettes Datenblatt,
eine kastrierte Version ist die Arbeit gar nicht wert
sowas aufzubauen.
Das Risiko in ernshaft kostspielige Auseinandersetzung
verwickelt zu werden würde ich aber als gering einstufen.

MfG JRD
 
Am Mon, 07 Jul 2003 23:13:58 +0200, meinte Johannes Bauer
<dfnsonfsduifb@gmx.de>:

Ich muss trotzdem zugeben, dass ich die Ausführungen, v.a. von Hr. RA
König _nicht_ verstanden habe. Denn da werden (typisch
Dann lesen Sie es halt noch ein paar mal durch. Meinen Sie etwa, ich
hätte mir nur einfach das UrhG und einen Kommentar durchlesen müssen
und dann die Sache verstanden? Immaterialgüterrecht _ist_ eine sehr
schwierige Materie.

deutsch-bürokratisch) IMHO Spitzfindigkeiten diskutiert ob jetzt nun
die Idee des Schaltplans oder der Schaltplan selbst oder der Aufbau
des Schaltplans (also die Schaltung) geschützt sind. Da wird ma ja
kirre im Kopf.
Unfug. Das hat nichts mit "deutsch" und nichts mit "bürokratisch"
(abgesehen davon, daß für manche Leute alles, was mit Regeln und deren
Beachtung, Auslegung und Umgehung zu tun hat, als "bürokratisch" gilt)
zu tun. Sie sollten mal - wie einige andere auch - bedenken, daß diese
Rechtsmaterie, diese Regelungen nicht plötzlich vom Himmel gefallen
sind oder schnell mal am Stammtisch ausgedacht wurden sondern eine
lange Tradition haben (das kann sich ein Kind der heutigen
schnellebigen Zeit, in der es jährlich einige Updates geben muß,
natürlich nicht vorstellen). Das heißt, daß die gegenwärtige Gesetzes-
und Rechtslage (von dem Europa-Stuß einmal abgesehen) ein Produkt
vieler zig Jahre Erfahrung mit dieser Materie ist und daher in
abstrakter Form Problemen und Problematiken Rechnung trägt, an die
schon der durchschnittliche Jurist nicht und noch viel weniger ein
Laie denkt (und andererseots wie jedes Gesetz ein erhebliches
Abstraktionsniveau besitzt und daher die Anwendung auf irgendwelche
abstrusen Einzelfälle durchaus Probleme bereiten kann)..
Sie können es natürlich so machen wie ein paar Leute hier (ich brauche
keine Namen zu nennen), die die gegebene Rechtslage (egal zu welcher
Frage) einfach ignorieren und meinen, daß ihre eigene Art, die Sache
zu behandeln, besser sei. Schön - das ist genauso sinnvoll, wie
Beschränkungen in Datenblättern zu ignorieren, weil sie mir nicht ins
Konzept passen.
Unser Immaterialgüterrecht unterscheidet nun einmal zwischen Ideen,
Zeichnungen und z.B. Schaltungen im eigentlichen Sinn. Akzeptieren Sie
dies, und Sie werden es irgendwann verstehen.
Ohweia, die Rechtslage ist ja furchtbar. Deutsche Gesetzgebung ist ein
Thema für sich.
Und leider kann ich nur erneut "Unfug" sagen. Seien Sie froh, daß Sie
sich nicht mit dem US-Recht (bzw. den lokalen Rechten der einzelnen
Bundesstaaten) oder dem britischen Recht herumärgern müssen.
Die Rechtslage ist nicht furchtbar (allenfalls in Details
bedauerlicherweise nicht eindeutig, denn - was der Elektroniker wohl
nur schwer begreifen kann - die Entscheidung, was im Einzelfall
"Recht" ist, trifft hier wie allerorts ein Richter, der als Mensch
auch mal ignorant sein und sich irren kann) sondern erfordert halt
nur etwas Wissen und die Bereitschaft, sie zu akzeptieren und zu
verstehen. Ebenso wie an auch zum Erlernen von Elektronik die Regeln
akzeptieren und eben tapfer lernen muß. Die einen schaffen´s nie und
die anderen empfinden es als einfach.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Am Tue, 08 Jul 2003 11:16:27 +0200, meinte Rafael Deliano
<Rafael_Deliano@t-online.de>:

"Vervielfältigung, Nachdruck - auch auszugsweise - und Übersetzung
sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung...".
Nicht alles was Verlage für sich reklamieren ist durch Urheberrecht
abgedeckt.
So ist es. Ob ein Urheberrecht besteht, entscheidet nicht der Urheber
- da kanner an "(C)" hinschreiben was er will. Sondern im Streitfall
das zuständige Gericht.

Beste Grüße

Dr. Michael König

--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:
:> Dann wäre man doch auf der sicheren Seite.
: Es gibt hier keine "sichere Seite".
: Der Anwender braucht letztlich komplettes Datenblatt,
: eine kastrierte Version ist die Arbeit gar nicht wert
: sowas aufzubauen.
Der Meinung bin ich nicht ganz. Eine Kurzübersicht mit Pinbelegung wie
bei GIIM ist in vielen Fällen ausreichend. Bei analogen Sachen sieht
die Sache schon anders aus.
 
On Wed, 09 Jul 2003 21:33:36 +0200, Rafael Deliano
<Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:

Das Risiko in ernshaft kostspielige Auseinandersetzung
verwickelt zu werden würde ich aber als gering einstufen.
Manche Hersteller wollen das Recht, deren Datenblätter erneut zu
veröffentlichen, schon gerne an ihr Einverständnis knüpfen. Das würde
ich beachten. Ansonsten gibt es auch herstellerseitige Datenbanken für
obsolete Bauteile. Auf Anhieb fallen mir Motorola und Infineon ein, bei
denen ich diesbezüglich fündig wurde.

Generell kann ich aber auch nachvollziehen, warum sich die Hersteller
scheuen, obsolete und aktuelle Datenblätter gemeinsam anzubieten.
Obsolete Bauteile wie zum Beispiel der DSP56001 werden nicht mehr
verbaut, selbst wenn man sie palettenweise auf Lager liegen hat. Die
wandern vielmehr in den Elektronikschrott (und der Bastler verdrückt
sich eine Träne dabei). Elektronikschrott wird eingestampft. Dafür
braucht man keine Pinbelegungen. Die Lötfirmen sind nicht wesentlich
anders drauf als ihre Lieferanten, auch wenn mittelständische Ing's
jammern, daß die Halbleiterhersteller die Lebensdauern ihrer Produkte
immer kürzer machen.

HTH, Holger
 
Johannes Bauer wrote:

Hallo NG,

ich weiß, die Frage ist hier etwas OT aber vielleicht hat ja jemand
schon mal was ähnliches gemacht und kann mir Tipps geben:
...
Tach!

Es ging hier doch um Datenblätter und nicht um Bücher?

Kann sein, daß ich vollkommen daneben liege. Ich selbst würde ohne viel
Federlesen Folgendes machen:
1. Nachschauen, ob das betreffende Werk noch zum Kauf angeboten wird
2. Bei Büchern ggf. den Autor anmailen (kann ja sein, daß er Geld sehen
will); ob er dann an der GEMA vorbeikommt weiß ich nicht...
3. mit entsprechendem Copyrightvermerk und ggf. Link ins Netz damit
oder
3. aus der Literatur ein Datenblatt selbst zusammenstellen (eigene
Recherche -> eigene Leistung -> eigenes Copyright)

Ich denke mal, daß Firmen wie IBM da schpn Gewese machen können/würden,
weil ihr Zeugs auch wenn uralt gekauft werden kann. Aber sagen wir bei
Intel dürfte das nicht passieren, weil deren Bauelemente millionenmal in
verschiedenen Büchern etc. breitgelatscht wurden. Außerdem ist es Werbung
und noch dazu kostenlos.

Man merkt vielleicht, daß ich so etwas im Informationszeitalter leicht
nehme, aber wenn es (nur) um alte Datenblätter geht, die archiviert werden,
würde ich mir keinen Kopf machen.

MfG
Thomas Belau
 
On Thu, 10 Jul 2003 06:39:06 GMT, nospam@drkoenig.de (RA Dr.M.Michael
König) wrote:

Ich muss trotzdem zugeben, dass ich die Ausführungen, v.a. von Hr. RA
König _nicht_ verstanden habe. Denn da werden (typisch

Dann lesen Sie es halt noch ein paar mal durch. Meinen Sie etwa, ich
hätte mir nur einfach das UrhG und einen Kommentar durchlesen müssen
und dann die Sache verstanden? Immaterialgüterrecht _ist_ eine sehr
schwierige Materie.
Zweifelsfrei ist sie das. Ich bin jedoch der Meinung, dass Sie ein
ganz anderes Wissen benötigen als Otto Normalverbraucher. Und leider
fehlt es mir sowohl an Zeit als auch an Motivation ein Jurastudium so
nebenher durchzuziehen.

deutsch-bürokratisch) IMHO Spitzfindigkeiten diskutiert ob jetzt nun
die Idee des Schaltplans oder der Schaltplan selbst oder der Aufbau
des Schaltplans (also die Schaltung) geschützt sind. Da wird ma ja
kirre im Kopf.

Unfug. Das hat nichts mit "deutsch" und nichts mit "bürokratisch"
(abgesehen davon, daß für manche Leute alles, was mit Regeln und deren
Beachtung, Auslegung und Umgehung zu tun hat, als "bürokratisch" gilt)
Das sehe ich anders. Ich denke dass ich sehrwohl differenzieren kann
zwischen Bürokratie und Formsachen, die zwar lästig aber notwendig
sind. Bürokratie ist für mich beispielsweise folgendes:

Nach Beendigung meines Zivildienstes waren die letzten Formulare
(Formsache, notwendig wohlgemerkt!) zwischen meine Zivistelle und mir
und zwischen meinem Regionalbetreuer und meiner Zivistelle
ausgetauscht. Zwei Wochen nachdem ich nichtmehr Zivi war, erhielt ich
einen Anruf meiner Stelle. Der Regionalbetreuer hätte bemängelt, dass
ein Formular, dass zu Anfang meiner Zivildienstzeit hätte ausgefüllt
werden müssen, fehlte. Darin war auf zwei Seiten genau beschrieben wie
und wo und von wem ich für was eingearbeitet worden war. Der
Regionalbetreuer gab meiner Zivildienststelle den Tipp, das Formular
auf einen Monat nach Beginn meines Zivildienstes zu datieren - was
auch so geschah.

zu tun. Sie sollten mal - wie einige andere auch - bedenken, daß diese
Rechtsmaterie, diese Regelungen nicht plötzlich vom Himmel gefallen
sind oder schnell mal am Stammtisch ausgedacht wurden sondern eine
lange Tradition haben (das kann sich ein Kind der heutigen
schnellebigen Zeit, in der es jährlich einige Updates geben muß,
natürlich nicht vorstellen). Das heißt, daß die gegenwärtige Gesetzes-
und Rechtslage (von dem Europa-Stuß einmal abgesehen) ein Produkt
vieler zig Jahre Erfahrung mit dieser Materie ist und daher in
abstrakter Form Problemen und Problematiken Rechnung trägt, an die
schon der durchschnittliche Jurist nicht und noch viel weniger ein
Laie denkt (und andererseots wie jedes Gesetz ein erhebliches
Abstraktionsniveau besitzt und daher die Anwendung auf irgendwelche
abstrusen Einzelfälle durchaus Probleme bereiten kann)..
Das bedeuted also dass Richter lieber die Übelsten Verrenkungen machen
müssen um abstrakt formulierte Gesetzestexte auf neue Situationen
(vgl. Anwendung gültiger Gesetze auf Internetfragen) zu transponieren
anstatt sich mit der Thematik auseinanderzusetzen und zu einer neuen,
vernünfigen Lösung kommen. Natürlich muss nicht wegen jedem Mist ein
neues Gesetz geschaffen werden. Aber dass es jahrelang dauert, bis
unsere Rechstssprechung anerkennt, dass ein neues Medium wie das
Internet existiert halte ich schlichtweg für pervers.

Sie können es natürlich so machen wie ein paar Leute hier (ich brauche
keine Namen zu nennen), die die gegebene Rechtslage (egal zu welcher
Frage) einfach ignorieren und meinen, daß ihre eigene Art, die Sache
zu behandeln, besser sei. Schön - das ist genauso sinnvoll, wie
Beschränkungen in Datenblättern zu ignorieren, weil sie mir nicht ins
Konzept passen.
Das habe ich nicht vor, auch wenn ich das Gefühl habe, Sie
implizieren, dass ich es hätte.

Unser Immaterialgüterrecht unterscheidet nun einmal zwischen Ideen,
Zeichnungen und z.B. Schaltungen im eigentlichen Sinn. Akzeptieren Sie
dies, und Sie werden es irgendwann verstehen.
Wenn ich etwas verstehen würde käme die Akzeptanz automatisch. IMHO
ergibt sich also kein kausaler Zusammenhang. Wenn ich etwas ursächlich
akzeptieren muss impliziert dies, dass ich es nicht ursächlich
verstehen kann.

Ohweia, die Rechtslage ist ja furchtbar. Deutsche Gesetzgebung ist ein
Thema für sich.

Und leider kann ich nur erneut "Unfug" sagen. Seien Sie froh, daß Sie
sich nicht mit dem US-Recht (bzw. den lokalen Rechten der einzelnen
Bundesstaaten) oder dem britischen Recht herumärgern müssen.
Sie führen als Argument an, dass Rechtslagen in anderen Ländern noch
unverständlicher sind. Und mit dieser Tatsache haben Sie IMHO
vollkommen recht. Wer sich schon jemals mit dem Segen des DMCA
(Digital Millenium Copyright Act) der USA beschäftigt hat, dem geht
das Messer in der Tasche auf.

Wenn ich allerdings sehe, dass Leute quasi dazu gezwungen werden, auf
Ihren Webseiten den Hinweis zu platzieren, dass Sie nicht für den
Inhalt von Links verantwortlich sind, dann fasse ich mir an den Kopf
und denke nur "Armes Deutschland". Oder wenn Instruktionen a la "Gehe
auf www.google.de und gib 'xyz' ein und wähle den vierten Link von
oben" lese wird mir ebenfalls schlecht.

Die Rechtslage ist nicht furchtbar (allenfalls in Details
bedauerlicherweise nicht eindeutig, denn - was der Elektroniker wohl
nur schwer begreifen kann - die Entscheidung, was im Einzelfall
"Recht" ist, trifft hier wie allerorts ein Richter, der als Mensch
auch mal ignorant sein und sich irren kann) sondern erfordert halt
nur etwas Wissen und die Bereitschaft, sie zu akzeptieren und zu
verstehen. Ebenso wie an auch zum Erlernen von Elektronik die Regeln
akzeptieren und eben tapfer lernen muß. Die einen schaffen´s nie und
die anderen empfinden es als einfach.
Im Allgemeinen habe ich dass Gefühl, dass Sie verärgert darüber sind,
dass in der Grupper hier Postings gemacht wurden, die die deutsche
Rechtssprechung nicht zu schätzen wissen bzw. diese ignorieren.
Weiterhin bin ich der Meinung, dass Sie Ihre Verärgerung gerade mich
als OP spüren lassen wollen.

Ich Ihnen aber allerdings mitteilen, dass ich Sie auf dem Gebiet des
positiven Rechts für ausgesprochen qualifiziert halte. Weiterhin sehe
ich Ihre Meinung, sofern Sie rechtlich relevante Inhalte enthält, als
Spiegel der gültigen Gesetze an. Gesetzte denen ich als Bundesbürger
unterstehe und denen ich mich beugen werde.

Und als ich äußerte, dass ich eines Ihrer Postings nicht verstand so
tat ich das nicht, um Ihre Ausdrucksweise (die rechtlich sicherlich
eindeutig war) abzuqualifizieren sondern vielmehr um zum Ausdruck zu
bringen, dass _ich_ nicht in der Lage bin, sie zu verstehen.

Ich fände es schade, wenn in Deutschland eine Situation entstehen
würde, in der jedermann vor dem uploaden von Internetseiten ersteinmal
seinen Anwalt konsultieren müsste. Das dies bei rechtlich brisanten
Themen (wie in diesem Thread beschrieben) sinnvoll ist steht
zweifelsohne fest. Allerdings ist meiner Meinung nach solch ein Trend
durchaus feststellbar. Für die Juristen sicherlich lukrativ. Für die
Bürger entnervend.

Ich hoffe alle Missverständnisse geklärt zu haben...

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bauer
 
On Thu, 10 Jul 2003 06:39:06 GMT, nospam@drkoenig.de (RA Dr.M.Michael
König) wrote:

Und leider kann ich nur erneut "Unfug" sagen. Seien Sie froh, daß Sie
sich nicht mit dem US-Recht (bzw. den lokalen Rechten der einzelnen
Bundesstaaten) oder dem britischen Recht herumärgern müssen.
Da fällt mir noch der Aufdruck eines Bügeleisens ein, das ich mir in
den USA gekauft habe:

Caution! May be hot when plugged in!

In diesem Sinne...

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Bauer
 
In article <bejnpq$6gd$06$1@news.t-online.com>,
Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> writes:

|> Da fällt mir noch der Aufdruck eines Bügeleisens ein, das ich mir in
|> den USA gekauft habe:
|>
|> Caution! May be hot when plugged in!

Oder das Alu-Klebeband von RS mit einem Hinweis in der Rolle:

"Do not use for insulation purposes"

--
Georg Acher, acher@in.tum.de
http://wwwbode.in.tum.de/~acher
"Oh no, not again !" The bowl of petunias
 
Thomas Belau schrieb:

Man merkt vielleicht, daß ich so etwas im Informationszeitalter leicht
nehme, aber wenn es (nur) um alte Datenblätter geht, die archiviert werden,
würde ich mir keinen Kopf machen.
Hallo,

mit einem etwas pingeligen Rechteinhaber kann es aber so auch zu einem
Streitfall kommen.

Bye
 
Manche Hersteller wollen das Recht, deren Datenblätter erneut zu
veröffentlichen, schon gerne an ihr Einverständnis knüpfen. Das würde
ich beachten.
Wenn Hersteller meckert, kann man seine Datenblätter ja von webseite
nehmen.

Ansonsten: vermutlich hat er ja möglicherweise erstmal copyright/
Urheberrecht auf das Datenblatt. Aber das Datenblatt ist technische
Beschreibung für Bauteil.
Vom Bauteil kann jemand noch Stange haben und bei ebay verkaufen wollen.
Oder Chipbroker hat ganze Kisten davon und will sie verkaufen.
Ohne Datenblatt kann Käufer nichts mit den ICs anfangen.
Oder jemand hat das IC kaput im Radio. Ohne Datenblatt kann man
das Gerät nicht reparieren.
In allen diesen Fällen sind Eigentumsrechte an Bauteilen bzw.
Geräten eingeschränkt, wenn ein Hersteller willkürlich versucht
technische Information unzugänglich zu machen. Man wird daraus
keine Pflicht für Hersteller ableiten können, daß er selber
Datenblätter auf ewige Zeiten bereithalten muß. Aber das Recht
diese Unterlagen zu unterdrücken hat er damit auch nicht.
Das Urheberrecht ist deshalb mit Ausnahmen gelöchert
worden ( vgl. Zitat, Nachdruck alter Bücher usw. ) und obsolete
technischen Unterlagen können durchaus eine weitere werden. Nur
muß eben jemand bereit sein im Zweifelsfalle den Musterprozess
zu führen der die Rechtslage klärt.

Ansonsten gibt es auch herstellerseitige Datenbanken für
obsolete Bauteile. Auf Anhieb fallen mir Motorola und Infineon
ein, bei denen ich diesbezüglich fündig wurde.
CML z.B. auch.
Wenn Hersteller das Datenblatt anbietet, genügt ja ein Link drauf.
Aber: ich bezweifle, daß Infineon obsolete Teile aus den 70er
Jahren, z.B. Mischer S 042 wirklich noch aufgeführt hat.

MfG JRD
 
Uwe Hercksen wrote:

mit einem etwas pingeligen Rechteinhaber kann es aber so auch zu einem
Streitfall kommen.
Ja, das ist richtig. Wenn man die Rechtslagen weltweit beachten muß und
dann auch noch, daß in D das Copyright 70 Jahre nach dem Tod weiterwirkt,
können leicht Pannen passieren.

Da blickt eigentlich keiner durch. Teilweise ist verschiedenes nationales
Recht unvereinbar miteinander (siehe Patentrecht). Da blickt für meinen
Geschmack niemand wirklich durch...

Außerdem kann ich mir nicht vorstellen, daß ein deutsches Gericht einen
Delinquenten zu mehr als Unterlassung verknackt. Abgesehen davon liegt IMHO
keine Straftat vor. Es handelt sich nicht um Fälschung. In D muß also in
einem Zivilrechtsfall erstmal ein Schiedsrichter befragt werden.

Einer Privatperson, die soetwas aus nicht gewinnorientierten Gründen macht,
ist es nicht zuzumuten, sich erst auf eine umfangreiche Suche von
Rechtsnachfolgern irgendwelcher verflossenen Firmen zu machen. Wenn die
betreffende Person im Rahmen ihrer Möglichkeiten umsichtig handelt, kommt
nicht mehr als ein "Du Du" heraus. Weiß man, wer die Rechte hat, sollte man
schon fragen und sich die Antwort am besten schriftlich geben lassen. Das
hatte ich ja angemerkt.

Dazu habe ich aber noch eine Frage: Das Copyright liegt doch auf dem
Produkt und nicht auf der "Gebrauchsanweisung"?

MfG
Thomas Belau
 
Das Copyright liegt doch auf dem
Produkt und nicht auf der "Gebrauchsanweisung"?
Handbuch/Dokumentation ist Teil eines (soliden) Produkts.
Per Copyright wird auch Software bzw. Firmware
( z.B. Apple ][ EPROMs ) geschützt. Und Apple hat alle
die clonen wollten über Jahre hinweg erfolgreich
plattgemacht.

MfG JRD
 
In article <bejpje$lv5$1@wsc10.lrz-muenchen.de>,
acher@in.tum.de (Georg Acher) writes:
|> In article <bejnpq$6gd$06$1@news.t-online.com>,
|> Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> writes:
|>
|> |> Da fällt mir noch der Aufdruck eines Bügeleisens ein, das ich mir in
|> |> den USA gekauft habe:
|> |>
|> |> Caution! May be hot when plugged in!
|>
|> Oder das Alu-Klebeband von RS mit einem Hinweis in der Rolle:
|>
|> "Do not use for insulation purposes"

Das beste finde ich nach wie vor den Warnhinweis auf Heißgetränkebechern:

"Caution -- Content is hot!"

Eigentlich fehlt nur noch der offizielle DHMO-Sticker :)

Rainer
 

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