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Axel Schwenke
Guest
Martin =?Iso-8859-1?Q?Sch=F6negg?= <martin.schoenegg#und_hier_ist_klar_was_hinkommt#@arcor.de> wrote:
"Krayon" die Rechte der Marke "Crayon" verletzen sollte. Den Namen
hatte zwar der Autor ausgesucht (KDE-Grafikprogram, deswegen das K und
die Anlehnung an das englische crayon). Vor den Kadi gezogen wurde aber
nicht der Autor, sondern SuSE - also eigentlich vollkommen unbeteiligte.
Dreimal darfst du raten, über wen die Blutsauger herfallen werden, wenn
ein Open-Source-Programm ein Patentrecht verletzen sollte.
nach den gegebenen Stichwörtern. Im Fall FTP-Explorer ging es sogar
um simple Links. Eine Website enthielt Banner (= kommerziell) und
Links auf ein Programm, das eine Markenbezeichnung angeblich verletzte.
Beide Fälle wurden übrigens aus formalrechlichen Gründen abgeschlagen.
Bei Krayon stellet sich heraus, daß das Programm ohnehin nicht auf der
SuSE-CD war, bei FTP-Explorer konnte die Marke als "nicht genutzt also
ungültig" nachgewiesen werden. Dennoch hat v. Gravenreuth im zweiten
Fall sicherlich einige 10.000 EUR Abmahnkosten erbeutet.
Zurück zu Softwarepatenten: die aktuell gültige Rechtslage verbietet
reine Softwarepatente. Das EPA legt das Gesetz aber recht freizügig
aus, so daß dennoch geschätzt tausende eigentlich ungültige Patente
in diversen Schubladen lauern. Wie Oliver richtig anmerkte, wird über
die (Un)gültigkeit dieser Patente im Endeffekt ein Gericht entscheiden.
Wenn aber der vom Patent Bedrohte sich nichtmal diesen Prozeß leisten
kann - wird dieses Unrecht praktisch zementiert.
Das Ziel ist also klar: die unrechtmäßig erteilten Patente auf Software
und Verfahren müssen kassiert werden. Und zwar ohne individuelle Klagen
gegen jedes einzelne dieser Patente. Ein entsprechender Antrag an das
europäische Parlament liegt bereits vor.
XL
Hallo Axel,
Moin moin,
Ähem. Im betreffenden Fall ging es darum, daß das Open-Source-Programm| > Opensource vs. SW-Patenten. Solange diese Programme nicht
| > wirtschaftlich verwertet werden, wohlgemerkt die Programme, nicht deren
| > Verwendung, interessiert sich kein Richter dafür.
|
| Vorsicht! Die Grenzen sind durchaus fließend. Ein Linux-Distributor,
| der so ca. 10.000 Open-Source-Programme auf eine DVD für EUR 100,-
| preßt (also pro Programm gerade mal 1 Cent verlangt) - gilt als wirt-
| schaftlicher Verwerter und kann bei einem Patentstreit ganz schnell
| totgeklagt sein. Beispiel: Gravenreuth vs. SuSE wegen "Krayon"
Das liegt dann aber nicht an dem der es geschrieben hatte...und wenn
der ordentlich zitiert, dann ist da auch nix zu befürchten. Und wenn es
dann trotzdem einer macht, ist er selbst schuld.
"Krayon" die Rechte der Marke "Crayon" verletzen sollte. Den Namen
hatte zwar der Autor ausgesucht (KDE-Grafikprogram, deswegen das K und
die Anlehnung an das englische crayon). Vor den Kadi gezogen wurde aber
nicht der Autor, sondern SuSE - also eigentlich vollkommen unbeteiligte.
Dreimal darfst du raten, über wen die Blutsauger herfallen werden, wenn
ein Open-Source-Programm ein Patentrecht verletzen sollte.
Wenn du kein Interesse an deinem Mageninhalt hast, google ruhig mal| Wenn du ein Open-Source-Programm auf deiner Website zum Download
| anbietest und hast auch nur ein Werbebanner auf irgendeiner Seite -
| dann bist du ein kommerzieller Verwerter.
Wer hat schon lästige Werbebanner auf seiner Seite stehen... die
gehören ohnehin abgeschafft![]()
nach den gegebenen Stichwörtern. Im Fall FTP-Explorer ging es sogar
um simple Links. Eine Website enthielt Banner (= kommerziell) und
Links auf ein Programm, das eine Markenbezeichnung angeblich verletzte.
Beide Fälle wurden übrigens aus formalrechlichen Gründen abgeschlagen.
Bei Krayon stellet sich heraus, daß das Programm ohnehin nicht auf der
SuSE-CD war, bei FTP-Explorer konnte die Marke als "nicht genutzt also
ungültig" nachgewiesen werden. Dennoch hat v. Gravenreuth im zweiten
Fall sicherlich einige 10.000 EUR Abmahnkosten erbeutet.
Zurück zu Softwarepatenten: die aktuell gültige Rechtslage verbietet
reine Softwarepatente. Das EPA legt das Gesetz aber recht freizügig
aus, so daß dennoch geschätzt tausende eigentlich ungültige Patente
in diversen Schubladen lauern. Wie Oliver richtig anmerkte, wird über
die (Un)gültigkeit dieser Patente im Endeffekt ein Gericht entscheiden.
Wenn aber der vom Patent Bedrohte sich nichtmal diesen Prozeß leisten
kann - wird dieses Unrecht praktisch zementiert.
Das Ziel ist also klar: die unrechtmäßig erteilten Patente auf Software
und Verfahren müssen kassiert werden. Und zwar ohne individuelle Klagen
gegen jedes einzelne dieser Patente. Ein entsprechender Antrag an das
europäische Parlament liegt bereits vor.
XL