iTAN vs Elektronik...

On 09/12/2022 08:54, Marc Haber wrote:
Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de> wrote:
Arno Welzel schrieb:
Helmut Schellong:
Gestern war ein Identitätsprüfer bei mir (Perso).

Was ist denn ein \"Identitätsprüfer\"? Und zu welchem Zweck macht der
Hausbesuche und verlangt gar den Perso?

Kurierdienste wie DHL Express bieten an, Sendungen nur an den
gezielten Empfänger auszuliefern und dessen Identität zu prüfen. Das
wird z.B. von Mobilfunkprovidern gemacht, um die ausgelieferte
SIM-Karte direkt aktivieren zu können, ohne den Kunden nochmal zu
Post- oder Videoident quälen zu müssen.

Bei De-Mail ist es notwendig, die Identität per Perso zu prüfen.
Bei der Telekom gab es zwei Möglichkeiten: In einem Telekom-Shop
oder per Identifizierer, der in die Wohnung kommt.
Nachdem die Datensendung des Shop 3-mal nicht anerkannt wurde, bestellte
ich einen Identifizierer in meine Wohnung.
Das sind eigenständige Firmen, die wohl nur diese Tätigkeit ausüben.

Da die Telekom De-Mail gekündigt hat, habe ich bei einem neuen
De-Mail-Provider, der keine Shops hat, einen Identifizierer bestellt.
Dieser war vorgestern bei mir, nach 7 Wochen Wartezeit.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
On 9/12/22 9:21 AM, Arno Welzel wrote:

Du siehst es als \"Qual\" an, zu einer Postfiliale zu gehen um dort den
Personalausweis für Postident zu zeigen?

Ja, das kostet mich 25€ Taxi und viele qualvolle Schritte.

Und bei Videoident muss man ja
auch nicht aus dem Haus.

Sofern man die Gerätschaften dafür hat :-]

DoDi
 
On Mon, 12 Sep 2022 08:09:16 +0200, Rupert Haselbeck wrote:
Arno Welzel schrieb:
Helmut Schellong:
Gestern war ein Identitätsprüfer bei mir (Perso).
Was ist denn ein \"Identitätsprüfer\"? Und zu welchem Zweck macht der
Hausbesuche und verlangt gar den Perso?

Zu mir wollte auch mal eine Mitarbeiterin kommen, als ich de-Mail
beantragte. Ich hab mich dann vor Lachen fast verschluckt und das
Projekt aufgegeben. Das wird nix mehr mit sicherer E-Mail, in 1\'000
Jahren nicht. Schon gar nicht in der deutschen Digitaldefensive, wo es
\"draußen am Land\" immer noch DSL mit unter 10MBit/s und keinerlei Pläne
gibt, das zu ändern. Jeder indische Callcenterbetrüger und jeder
nigeriansche Nachlaßganove hängt an einer dickeren Leitung.

Volker
 
On 09/12/2022 20:30, Volker Bartheld wrote:
On Mon, 12 Sep 2022 08:09:16 +0200, Rupert Haselbeck wrote:
Arno Welzel schrieb:
Helmut Schellong:
Gestern war ein Identitätsprüfer bei mir (Perso).
Was ist denn ein \"Identitätsprüfer\"? Und zu welchem Zweck macht der
Hausbesuche und verlangt gar den Perso?

Zu mir wollte auch mal eine Mitarbeiterin kommen, als ich de-Mail
beantragte. Ich hab mich dann vor Lachen fast verschluckt und das
Projekt aufgegeben. Das wird nix mehr mit sicherer E-Mail, in 1\'000
Jahren nicht. Schon gar nicht in der deutschen Digitaldefensive, wo es
\"draußen am Land\" immer noch DSL mit unter 10MBit/s und keinerlei Pläne
gibt, das zu ändern. Jeder indische Callcenterbetrüger und jeder
nigeriansche Nachlaßganove hängt an einer dickeren Leitung.

Für mich war dieser Dienst bisher recht nützlich!
Angesichts der Kosten, die Null waren und nun vernachlässigbar sein werden.
Eine De-Mail wird mich 29¢ kosten.
Die Alternative ist ein Postbrief.
Was kostet mehr?
Ich bin nun mal pragmatisch.

Eine Monatsgebühr würde ich dafür allerdings nicht zahlen wollen.
Warum? Weil es sein kann, daß ich den Dienst immer mal wieder
einige Monate nicht brauchen werde.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
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Helmut Schellong <rip@schellong.biz> wrote:
Eine Monatsgebühr würde ich dafür allerdings nicht zahlen wollen.
Warum? Weil es sein kann, daß ich den Dienst immer mal wieder
einige Monate nicht brauchen werde.

Du hast Dich sowieso dazu verpflichtet, eingehende De-Mail
\"unverzüglich\" zur Kenntnis zu nehmen, die Fristen beginnen mit
Zustellung in das De-Mail-Postfach zu laufen

--
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On 09/12/2022 22:06, Marc Haber wrote:
Helmut Schellong <rip@schellong.biz> wrote:
Eine Monatsgebühr würde ich dafür allerdings nicht zahlen wollen.
Warum? Weil es sein kann, daß ich den Dienst immer mal wieder
einige Monate nicht brauchen werde.

Du hast Dich sowieso dazu verpflichtet, eingehende De-Mail
\"unverzüglich\" zur Kenntnis zu nehmen, die Fristen beginnen mit
Zustellung in das De-Mail-Postfach zu laufen

Bei der Telekom hatte ich deren kostenlosen Benachrichtigungsdienst gewählt.
Eingehende De-Mails kosten mich nichts.
Für eine absendende Behörde beginnen die Fristen natürlich sofort abzulaufen.
Eine De-Mail wird wie ein zugestellter Brief (eventuell mit Zustellungsurkunde)
oder eine persönliche Übergabe/Niederschrift betrachtet.

Aber auch bei Postbrief beginnen die Fristen sofort abzulaufen.
Egal, ob ich im Urlaub in Italien bin oder nicht.
Insofern sehe ich da keinen Unterschied.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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Volker Bartheld wrote:
Schon gar nicht in der deutschen Digitaldefensive, wo es
\"draußen am Land\" immer noch DSL mit unter 10MBit/s und keinerlei Pläne
gibt, das zu ändern. Jeder indische Callcenterbetrüger und jeder
nigeriansche Nachlaßganove hängt an einer dickeren Leitung.

Der braucht die auch. Ich nicht. Und ich bin durchaus ein
Intensivnutzer, allerdings Fachzeitschriften, keine Bewegtbilder.


--
/¯\\ No | Dipl.-Ing. F. Axel Berger Tel: +49/ 221/ 7771 8067
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Marc Haber schrieb:
Helmut Schellong wrote:
Eine Monatsgebühr würde ich dafür allerdings nicht zahlen wollen.
Warum? Weil es sein kann, daß ich den Dienst immer mal wieder
einige Monate nicht brauchen werde.

Du hast Dich sowieso dazu verpflichtet, eingehende De-Mail
\"unverzüglich\" zur Kenntnis zu nehmen, die Fristen beginnen mit
Zustellung in das De-Mail-Postfach zu laufen

Das allerdings ist ein schwaches Argument, alldieweil das bei anderen
Zustellungsarten nicht sonderlich abweicht.
Wenn du die Briefe in deinem Hausbriefkasten oder die Emails in deinem
Email-Postfach ignorierst, so gelten sie dennoch, und zwar als
zugestellt und auch gegen dich. Und natürlich können auch evtl. Fristen
laufen.
Wie so oft, geht es auch bei De-Mail im Wesentlichen nur um ein
Beweisproblem, welches im Falle der Email mindestens so einfach zu lösen
ist, wie beim papierenen Brief

MfG
Rupert
 
On 12.09.22 23:56, Rupert Haselbeck wrote:

Du hast Dich sowieso dazu verpflichtet, eingehende De-Mail
\"unverzüglich\" zur Kenntnis zu nehmen, die Fristen beginnen mit
Zustellung in das De-Mail-Postfach zu laufen

Das allerdings ist ein schwaches Argument, alldieweil das bei anderen
Zustellungsarten nicht sonderlich abweicht.
Wenn du die Briefe in deinem Hausbriefkasten oder die Emails in deinem
Email-Postfach ignorierst, so gelten sie dennoch, und zwar als
zugestellt und auch gegen dich. Und natürlich können auch evtl. Fristen
laufen.

Eventuell.

\"Man kann es auch so erklären: So oft man den eigenen Briefkasten leert,
so oft muss man im Prinzip auch De-Mails abrufen. Hier stellt sich die
Frage, ob man letzteres auch wirklich machen kann. Dazu muss jedem
De-Mail-Nutzer klar sein, dass er fast jeden Tag sein De-Mail-Postfach
abrufen muss, ganz egal, ob man etwas erwartet oder nicht. Hierbei muss
man berücksichtigen, dass man auch mal krank ist oder Urlaub macht.
Während das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat, dass man vom
Briefkasten Urlaub hat (BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91), ist das bei
De-Mail nicht der Fall.\"

https://www.elektronik-kompendium.de/sites/net/1811081.htm

Hanno

--
The modern conservative is engaged in one of man\'s oldest exercises in
moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
- John Kenneth Galbraith
 
On Tue, 13 Sep 2022 01:00:45 +0200, Hanno Foest wrote:
On 12.09.22 23:56, Rupert Haselbeck wrote:
Du hast Dich sowieso dazu verpflichtet, eingehende De-Mail
\"unverzüglich\" zur Kenntnis zu nehmen, die Fristen beginnen mit
Zustellung in das De-Mail-Postfach zu laufen
Das allerdings ist ein schwaches Argument, alldieweil das bei anderen
Zustellungsarten nicht sonderlich abweicht.
Wenn du die Briefe in deinem Hausbriefkasten oder die Emails in deinem
Email-Postfach ignorierst, so gelten sie dennoch, und zwar als
zugestellt und auch gegen dich. Und natürlich können auch evtl. Fristen
laufen.

Oiso, bei \"Briefen\" gilt zunächst mal genau gar nichts als zugestellt.
Briefe - sogar Einschreiben - und natürlich auch Päckchen erfreuen sich
nämlich nicht einer Sendungsverfolgung. Und selbst bei
Einschreiben-Rückschein (zumindest, wenn es sich um
Einwurf-Einschreiben und nicht Einschreiben-Eigenhändig handelt)
erklärt der Postzusteller, daß er seiner Meinung nach die Sendung im
richtigen Briefkasten deponiert hat. Zum \"Urlaub vom Briefkasten\" wurde
ja bereits BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR 805/91 zitiert. Ob die Behauptung
des Zustellers dann obendrein stimmt und wer wann einen solchen
Briefkasten leert, steht nochmals auf einem vollkommen anderen Blatt.

S. auch https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

Die Deutsche Post behauptet, Einschreiben-Eigenhändig eigne sich für
Zahlungsaufforderungen, ich bezweifle das. Denn weder muß ich mich dem
Zusteller gegenüber ausweisen, noch muß ich die Sendung überhaupt
annehmen. Auf dem Zustellvermerk steht dann \"Annahme verweigert\" und
Letzteren bekommst Du nur zu Gesicht, wenn Du auch die Option
\"Rückschein\" bestellst.

Eine erfolgte Zustellung ist damit also logischerweise nicht
nachzuweisen. Wenn das Kind bereits derart in den Brunnen gefallen ist,
daß es einer verbindlichen, rechtswirksamen Zahlungsaufforderung
bedarf, dann sind jegliche Formen des Einschreibens leider das
vollkommen falsche Tool.

Gesucht ist die sogenannte \"Postzustellungsurkunde\" bzw. der
\"Postzustellungsauftrag\", mit dem eine förmliche Zustellung nach der
Zivilprozessordnung möglich ist:

https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html

Aber leider: Der doofe Privatkunde ist (wieder mal) außen vor:

https://shop.deutschepost.de/briefversand/spezielle-versandformen/produktmarke-postzustellungsauftrag

, Zitat: \"[...] Der Postzustellungsauftrag darf nur von Gerichten,
Behörden und sonstigen Institutionen in Auftrag gegeben werden, die
nach Gesetzen hierzu berechtigt sind. [...]\", muß sich also an den
Rechtsanwalt des geringsten Mißtrauens wenden oder gleich Klage erheben,
bspw. wegen säumiger Zahlung. Bis 5k¤ Streitwert übrigens auch ohne
Anwalt, darüber ist das Landgericht zuständig, es besteht dort
Anwaltszwang.

So, und jetzt suchen wir mal als Fleißaufgabe, wo bei

https://www.de-mail.info/privat.html und
https://de.wikipedia.org/wiki/De-Mail

der Passus mit der förmlichen (aka. rechtsverbindlichen) Zustellung
steht, insbesondere dann, wenn der Empfänger kein de-Mail-Konto hat.

Vielleicht habe ich auch bei...

https://www.gesetze-im-internet.de/de-mail-g/BJNR066610011.html

.... was überlesen, kann bei all dem Behördendeutsch ja schonmal
passieren.

\"Man kann es auch so erklären: So oft man den eigenen Briefkasten leert,
so oft muss man im Prinzip auch De-Mails abrufen. Hier stellt sich die
Frage, ob man letzteres auch wirklich machen kann. Dazu muss jedem
De-Mail-Nutzer klar sein, dass er fast jeden Tag sein De-Mail-Postfach
abrufen muss, ganz egal, ob man etwas erwartet oder nicht.

Ich würde ja gerne einen Fall aus der Praxis sehen, wo jemand im
Idealfall daß Absender _und_ Empfänger ein De-Mail-Konto haben, eine
rechtsverbindliche Zustellung erfolgt ist und damit bspw. eine
zeitkritische Klage erhoben oder einen Mietvertrag gekündigt wurde, wo
das mit einer regulären E-Mail, einer Nachricht auf irgendeinem
SSL-Webportal oder einem schnöden Postbrief und den guten Willen des
Empfängers nicht auch Aussicht auf Erfolg hatte.

Kurz: De-Mail nimmst/willst Du, wenn Du mit Arschgeigen und Betrügern zu
tun hast und wie es das Wesen von Arschgeigen und Betrügern nunmal ist,
versuchen die jedes Schlupfloch zu nutzen, um sich aus der Pflicht zu
stehlen. Die Preisfrage: \"Kann De-Mail das leisten?\" habe ich für mich
mit \"Nein\" beantwortet.

Hierbei muss man berücksichtigen, dass man auch mal krank ist oder
Urlaub macht. Während das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat,
dass man vom Briefkasten Urlaub hat (BVerfG, 06.10.1992 - 2 BvR
805/91), ist das bei De-Mail nicht der Fall.\"
https://www.elektronik-kompendium.de/sites/net/1811081.htm

Fehlen Belege. Ist außerdem weder Ende-zu-Ende-Zustellung \"Einfacher
geht es über einen Webmailer des De-Mail-Providers\" noch
Ende-zu-Ende-Verschlüsselung \"das Gesetz zu De-Mail zwingt die
beteiligten De-Mail-Provider die Inhalte im Klartext auf dem Server zu
speichern\".

Recht wenig überzeugend, m. b. M. n.

Volker
 
Volker Bartheld <news2022@bartheld.net> wrote:
Die Deutsche Post behauptet, Einschreiben-Eigenhändig eigne sich für
Zahlungsaufforderungen, ich bezweifle das. Denn weder muß ich mich dem
Zusteller gegenüber ausweisen, noch muß ich die Sendung überhaupt
annehmen. Auf dem Zustellvermerk steht dann \"Annahme verweigert\" und
Letzteren bekommst Du nur zu Gesicht, wenn Du auch die Option
\"Rückschein\" bestellst.

Ist das so? Bei zugestellten Einschreiben kann man sich die
Bestätigung auch ohne Rückschein online angucken. Der Rückschein
bringt nur die Original-Unterschrift in Deine Hände.

Ist das bei Annahmeverweigerung anders?

Grüße
Marc
--
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Marc Haber | \" Questions are the | Mailadresse im Header
Mannheim, Germany | Beginning of Wisdom \" |
Nordisch by Nature | Lt. Worf, TNG \"Rightful Heir\" | Fon: *49 621 72739834
 
Marc Haber wrote:
Bei zugestellten Einschreiben kann man sich die
Bestätigung auch ohne Rückschein online angucken.

Ist das so? Bei einem kürzlichen Einschreiben in die USA wird mir nur
angezeigt \"Hat Deutschland verlassen\". Dazu der Hinweis, der
Dienstleister im Zielland wisse vielleicht mehr, ohne Link.
Wurde aber nicht ohne Grund mit Rückschein versandt.

N.B: Wer weiß ohne Wörterbuch, was \"escheat\" bedeutet, Muttersprachler
eingeschlossen?


--
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\\ / HTML | Roald-Amundsen-Straße 2a Fax: +49/ 221/ 7771 8069
 X in | D-50829 Köln-Ossendorf http://berger-odenthal.de
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On Tue, 13 Sep 2022 14:20:38 +0200, Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:

N.B: Wer weiß ohne Wörterbuch, was \"escheat\" bedeutet, Muttersprachler
eingeschlossen?

.... enfeoffment ...

Thomas Prufer
 
Axel Berger <Spam@Berger-Odenthal.De> wrote:
Marc Haber wrote:
Bei zugestellten Einschreiben kann man sich die
Bestätigung auch ohne Rückschein online angucken.

Ist das so? Bei einem kürzlichen Einschreiben in die USA wird mir nur
angezeigt \"Hat Deutschland verlassen\". Dazu der Hinweis, der
Dienstleister im Zielland wisse vielleicht mehr, ohne Link.
Wurde aber nicht ohne Grund mit Rückschein versandt.

Wichtige Auslandspost bringt man besser selbst hin.

Grüße
Marc
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Marc Haber schrieb:
Volker Bartheld wrote:
Die Deutsche Post behauptet, Einschreiben-Eigenhändig eigne sich für
Zahlungsaufforderungen, ich bezweifle das. Denn weder muß ich mich dem
Zusteller gegenüber ausweisen, noch muß ich die Sendung überhaupt
annehmen. Auf dem Zustellvermerk steht dann \"Annahme verweigert\" und
Letzteren bekommst Du nur zu Gesicht, wenn Du auch die Option
\"Rückschein\" bestellst.

Ist das so?

Durchaus. Aber es spielt nicht wirklich eine Rolle, dass ein Zusteller
keinen Ausweis verlangt, weil es darauf nicht ankommt. Und auch die
Annahmeverweigerung hat häufig etwas unangenehmere Folgen, als der
Verweigernde womöglich glauben mag

Bei zugestellten Einschreiben kann man sich die
Bestätigung auch ohne Rückschein online angucken.

ACK

Der Rückschein
bringt nur die Original-Unterschrift in Deine Hände.

Ja, wichtig für die Leute, die da glauben, alles selber abheften zu
müssen, um glücklich zu sein (Internet ist bekanntlich Neuland...)

> Ist das bei Annahmeverweigerung anders?

Annahmeverweigerung kann jedenfalls dann in der Weise unbeachtlich sein,
dass dem Empfänger die Wirkungen des Zugangs des verweigerten
Schriftstücks zur Last fallen, wenn er mit dem Zugang einer Erklärung
dieses Inhalts rechnen musste.

Im Übrigen gehen die wortreichen Ausführungen deiner Vorredner weit an
der Sache vorbei, weil sie sich lediglich auf rein technische Aspekte
der Angelegenheit beschränken und die rechtlichen Implikationen völlig
übersehen.
Aber darauf hab ich ja schon hingewiesen

MfG
Rupert
 
Am 13.09.22 um 16:20 schrieb Rupert Haselbeck:

Im Übrigen gehen die wortreichen Ausführungen deiner Vorredner weit an
der Sache vorbei, weil sie sich lediglich auf rein technische Aspekte
der Angelegenheit beschränken und die rechtlichen Implikationen völlig
übersehen.

Das mit dem Urlaub ist eher kein technischer Aspekt.

> Aber darauf hab ich ja schon hingewiesen

Ich auch.

Hanno

--
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moral philosophy; that is, the search for a superior moral justification
for selfishness.
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Rupert Haselbeck wrote:
weil sie sich lediglich auf rein technische Aspekte
der Angelegenheit beschränken und die rechtlichen Implikationen völlig
übersehen.

Das schon, aber das Rechtliche sollte eigentlich Recht sprechen über
Geschehnisse und Tatsachen der realen Welt, in der die Kontrahenten
leben, und nicht über Dinge, die nur in den Köpfen der Jusristen
existieren.


--
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Volker Bartheld schrieb:

Briefe - sogar Einschreiben - und natürlich auch Päckchen erfreuen sich
nämlich nicht einer Sendungsverfolgung.

Es war einmal, Herr Märchenerzähler. Mittlerweile bietet die Post das an
- wenn man online frankiert hat oder eine Briefmarke mit Matrixcode
verwendet.

Guido
 
On 13 Sep 22 at group /de/sci/electronics in article 63207596.60719887@Berger-Odenthal.De
<Spam@Berger-Odenthal.De> (Axel Berger) wrote:

Marc Haber wrote:
Bei zugestellten Einschreiben kann man sich die
Best??tigung auch ohne R?¼ckschein online angucken.

Ist das so? Bei einem kürzlichen Einschreiben in die USA wird mir nur
angezeigt \"Hat Deutschland verlassen\". Dazu der Hinweis, der
Dienstleister im Zielland wisse vielleicht mehr, ohne Link.
Wurde aber nicht ohne Grund mit Rückschein versandt.

Macht DHL auch bei Paketen. Du zahlst extra für die Verfolgung samt toll
zu bewundernde (Um)Wege in D, aber dann landet es irgenwie in Rodgau und
nix weiter zu sehen, ausser ...Zielland... und still ruht der See.
Hab dann das Paket hier nach schon 8 Wochen ausgefasst, der Rückschein war
abmontiert und im Nirvana verschwunden. DHL hat hoch und heilig gelogen,
dass das Paket innerhalb 10 Tage in PY sei! Ich hatte einen schmerzvollen
Lachkrampf, als mir meine Schwester die tolle DHL Aussage meldete. Die
haben alleine 5-6 Tage das Paket durch D Kutschiert!

DHL Das Heißt Langsam
muss ich jetzt auch noch erweitern auf
DHL Das Heißt Lügen.

BTW Ein Paket aus Dubai wurde (ohne mein vorheriges Wissen) mit DHL
verschickt und war in 6 Tagen hier. Exakte Verfolgung über nen halbes
Dutzend Umschlagpunkte und das war ein einfaches Paket ohne
Sondermätzchen. Ist dann im Zoll festgehalten worden. Die gierigen Idioten
wollten dann bei einem Warenwert von 9,xx USD (+ 3,00 USD Fracht ab Dubai)
einen Zoll von 65 USD haben und ich sollte einen Zollagenten und 4
Gutachten von Behörden beibringen.
War 3kg Spülmaschinensalz von Benkiser. Spülmaschinensalz ist hier in SA
aktuell weder in PY, ARG, Bras, Chile, Bolivien zu bekommen. Überall
\'ausverkauft\'. Keine Ahnung, was das wieder soll!

Ich hab dann beschlossen, dass ich das nicht machen werden. Sollen sie auf
ewig das Salz bewachen!

Der Händler \'desertcart\' in Dubai hat die Sachen mit dem Zoll bedauert.
Durch die arabische Blume: manche Länder haben Riesenarschlöcher beim
Zoll, PY dann auf die schwarze Liste gesetzt und mir anstandslos meine
Kosten erstattet. Superservice!

Ihr solltet in D mal bei desertcart.com was bestellen. Nur die Anmeldung
ist etwas zickig. Genau drauf achten wie und wo ihr euch anmeldet und
welche Tel# ihr hinterlegt.

Aus PY ging die Anmeldung nicht, hatte aber mein PY# schon angegeben.
Dann über D angemeldet, ging nicht \'Tel# schon benutzt!\' Grrr

Hab dann alles über Gastzugang abgewicklet.

desertcart ist nach eigenen Angaben der größte Versandhändler der Welt.
Angeblich 80 Mio Artikel!


Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

--
Ich bin in Paraguay lebender Trollallergiker :) reply Adresse gesetzt!
Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
(lt. alter usenet Weisheit) iPod, iPhone, iPad, iTunes, iRak, iDiot
 
On 13 Sep 22 at group /de/sci/electronics in article jobq15Fbd7hU1@mid.individual.net
<guido.grohmann@gmx.de> (Guido Grohmann) wrote:

Volker Bartheld schrieb:

Briefe - sogar Einschreiben - und natürlich auch Päckchen erfreuen sich
nämlich nicht einer Sendungsverfolgung.

Es war einmal, Herr Märchenerzähler. Mittlerweile bietet die Post das an
- wenn man online frankiert hat oder eine Briefmarke mit Matrixcode
verwendet.

Sie bieten es an, aber nix bei internationalem Versand zu verfolgen.
BTDT

Siehe mein posting hierzuthread mit meinen Erfahrungen ...


Saludos (an alle Vernünftigen, Rest sh. sig)
Wolfgang

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Ich diskutiere zukünftig weniger mit Idioten, denn sie ziehen mich auf
ihr Niveau herunter und schlagen mich dort mit ihrer Erfahrung! :p
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