J
Joerg
Guest
Hallo Kurt,
umentscheiden, ohne dass triftige Gruende wie falsche Darstellung des
Geschaeftes vorliegen, haetten sie vor Gericht wahrscheinlich schlechte
Karten. "Tschuldigung, haben uns leider vertan" zieht bei Gericht nicht
besonders.
Gruesse, Joerg
http://www.analogconsultants.com
Wer wuerde denn den Rueckzieher machen? Das FA? Wenn die sichTrotz dieser netten Auskünfte bleibt ein Restrisiko auf eine
Ablahnung und evtl. einen Prozess.
Warum denn das?
Weil das Finanzamt keine verbindliche Auskunft gibt, ob Du Freiberufler
oder Gewerbetreibender bist. Diese Entscheidung fällt immer erst im
Nachhinein, und wenn Du dann anderer Meinung bist, musst Du klagen.
umentscheiden, ohne dass triftige Gruende wie falsche Darstellung des
Geschaeftes vorliegen, haetten sie vor Gericht wahrscheinlich schlechte
Karten. "Tschuldigung, haben uns leider vertan" zieht bei Gericht nicht
besonders.
Gruesse, Joerg
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