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Volker Bartheld
Guest
On Tue, 6 Oct 2020 12:49:13 +0200, Gerrit Heitsch wrote:
UV-Licht, Ozon, Hitze, Sallauge, Abgase [1] [2]. Alles Dinge, denen
PC-Abdeckscheiben von Fahrzeugscheinwerfen nie ausgesetzt sind.
> Gibts da nicht Möglichkeiten zum wieder transparent machen?
Keine legalen. Natürlich kann man das aufpolieren und ggfs. mit einem
Acryllack gegen weitere Vergilbung schutzlackieren. Hält dann wieder eine
Weile, natürlich mit erloschener Betriebserlaubnis, weil nach § 22a Nr.7
StVZO die Bauart (z. B. durch Materialabtragung oder Aufbringung von
Schichten) nicht verändert werden darf.
> Ansonsten sollte man eigentlich dafür den Hersteller haftbar machen.
Kannst Du ja. Innerhalb der ersten sechs Monate einen
gewährleistungsrelevanten Mangel anzeigen, der schon ab Fertigung angelegt
war, die folgenden 18 Monate dann mit Beweislastumkehr. Was, das Ding ist
nach zwei Jahren noch nicht so vergilbt, daß es bei der HU einen
erheblichen Mangel hagelt? Blöd.
Soll der Kunde halt einen neuen Scheinwerfer kaufen (und einbauen lassen,
wg. Gewährleistung). Oder sein 20+ Jahre altes Museumsstück weiterfahren.
Volker
[1] https://www.buerkle.de/files_pdf/wissenswertes/liste_chemische_bestaendigkeiten_de.pdf
[2] https://www.rct-online.de/de/RctGlossar/detail/id/12
On 10/6/20 12:42 PM, Helmut Schellong wrote:
On 10/06/2020 09:39, Volker Bartheld wrote:
Im Endeffekt muß man sich aus unterschiedlichen Gründen \"heutzutage\" oft
mit schlechteren Ergebnissen zufriedengeben. Oder denkst Du, die
Scheinwerferabdeckungen aus Polycarbonat wären früheren Streuscheifen aus
Glas in der Haltbarkeit ebenbürtig?
Die heutigen Scheinwerfer aus Material, das nicht Glas ist, taugen
hinsichtlich Lebensdauer nicht viel. Das UV-Licht ist der Tod für diese
Scheinwerfer. Schon nach nur 10 Jahren runzelt der TÜV-Mann die Stirn!
UV-Licht, Ozon, Hitze, Sallauge, Abgase [1] [2]. Alles Dinge, denen
PC-Abdeckscheiben von Fahrzeugscheinwerfen nie ausgesetzt sind.
> Gibts da nicht Möglichkeiten zum wieder transparent machen?
Keine legalen. Natürlich kann man das aufpolieren und ggfs. mit einem
Acryllack gegen weitere Vergilbung schutzlackieren. Hält dann wieder eine
Weile, natürlich mit erloschener Betriebserlaubnis, weil nach § 22a Nr.7
StVZO die Bauart (z. B. durch Materialabtragung oder Aufbringung von
Schichten) nicht verändert werden darf.
> Ansonsten sollte man eigentlich dafür den Hersteller haftbar machen.
Kannst Du ja. Innerhalb der ersten sechs Monate einen
gewährleistungsrelevanten Mangel anzeigen, der schon ab Fertigung angelegt
war, die folgenden 18 Monate dann mit Beweislastumkehr. Was, das Ding ist
nach zwei Jahren noch nicht so vergilbt, daß es bei der HU einen
erheblichen Mangel hagelt? Blöd.
Soll er halt brauchbares Material verbauen. Geht ja, wie man bei Glas
sieht.
Soll der Kunde halt einen neuen Scheinwerfer kaufen (und einbauen lassen,
wg. Gewährleistung). Oder sein 20+ Jahre altes Museumsstück weiterfahren.
Volker
[1] https://www.buerkle.de/files_pdf/wissenswertes/liste_chemische_bestaendigkeiten_de.pdf
[2] https://www.rct-online.de/de/RctGlossar/detail/id/12