Gehaeusehersteller gesucht!...

Am 25.01.23 um 01:02 schrieb Helmut Schellong:
On 01/24/2023 23:55, Leo Baumann wrote:
Am 24.01.2023 um 22:56 schrieb Helmut Schellong:
On 01/24/2023 19:22, Leo Baumann wrote:
Am 24.01.2023 um 18:53 schrieb Helmut Schellong:
Von mir wurde stets eine Gewerbeanmeldung verlangt.
  Ingenieurbüros haben/brauchen keine Gewerbeanmeldung.

Ein Ingenieurbüro ist ein Unternehmen, beispielsweise eine GmbH oder GbR.
Da gibt es naturgemäß keine solche Gewerbeanmeldung, wie ich sie
hatte, gegen 30 DM Gebühr.
Aber eine Bilanz mußte ich jedes Jahr dem Finanzamt überreichen.
Und man muß Mitglied in der IHK sein, gegen Gebühr.

Wenn jemand (nur) als Angestellter arbeitet, ist er kein Freiberufler und kein Gewerbetreibender.
Meine Tätigkeit als Buchautor geschieht als Freiberufler.
Meine Tätigkeit als programmierender Rentner ebenso.
Alle Einkünfte daraus versteuere ich.

Wenn ich 43 Artikel als Freiberufler bestelle, weiß ich nicht, ob ich die bekomme,
beispielsweise beim Distributor Schukat, der nur an Firmen verkauft.
Ein Gewerbetreibender ist eine Firma!

Fischer-Elektronik ist ein _Hersteller_.
Die liefern z.B. ab 100 Stück Mindestabnahme an Firmen.

vollkommener Blödsinn ...

Nein, vorstehend ist _gar kein_ Blödsinn enthalten.
Das ist eine Schilderung behördlicher Wirklichkeit.
Zähl doch mal auf, was da genau \"vollkommener Blödsinn\" ist.

Ein Ingenieurbüro muss keine GmbH oder GbR sein.

Richtig! Das habe ich auch nicht behauptet.

Wenn der Ingenieur keine Waren vertreibt braucht er keine Gewerbeanmeldung ...

Das ist sehr ungenau.
Man muß doch jegliches Einkommen versteuern.

Ja, aber als Freiberufler musst du eben nur Einkommenssteuer abführen. Ohne Ing.-Abschluss (oder höher) wist du aber nicht als Freiberufler anerkannt, musst also ein Gewerbe anmelden, oder?

--
\"Man sollte keine Dummheit zweimal begehen, die Auswahl ist schließlich groß genug.\" (Jean-Paul Sartre)

https://hkraus.eu/hk/Profil.pdf
 
Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:

kennt jemand von Euch den Hersteller solcher
https://www.bilder-hochladen.net/files/big/12b4-165-a604.jpg
Gehäuse?

Solche Alu-Profil-Gehäuse gibt es von Isel / ProMa / Gie-Tec oder wie
auch immer der Laden inzwischen heißt...

Vertrieben werden sie z.B. von Conrad:
https://www.conrad.de/de/p/proma-131-030-universal-gehaeuse-168-x-103-x-56-aluminium-1-st-523232.html


--
Grüße
Dominik
 
Am 25.01.2023 um 10:55 schrieb Dominik Heinrich:
Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:

kennt jemand von Euch den Hersteller solcher
https://www.bilder-hochladen.net/files/big/12b4-165-a604.jpg
Gehäuse?

Solche Alu-Profil-Gehäuse gibt es von Isel / ProMa / Gie-Tec oder wie
auch immer der Laden inzwischen heißt...

Vertrieben werden sie z.B. von Conrad:
https://www.conrad.de/de/p/proma-131-030-universal-gehaeuse-168-x-103-x-56-aluminium-1-st-523232.html

Und bei Reichelt noch ein paar Euro günstiger:

https://www.reichelt.de/alugehaeuse-168-x-103-x-56-mm-silber-geh-eg-2-p50424.html

Holger
 
Hi Helmut,
Ein Ingenieurbüro muss keine GmbH oder GbR sein.
Richtig! Das habe ich auch nicht behauptet.

Man muß doch jegliches Einkommen versteuern.
Das erzwingt doch die Anfertigung einer Bilanz.

Spätestens das ist falsch. Als Betreiber eines Ingenieurbüros, egal mit
wievielen Mitarbeitenden, braucht man keine Bilamnz erstellen, solange
man im Status einer Personengesellschaft arbeitet. Da reicht eine EÜR
völlig. Bilanzieren müssen nur Kapitalgesellschaften, wie z. B. GmbH und
ähnliche.

Marte
 
On 01/25/2023 13:40, Marte Schwarz wrote:
Hi Helmut,
Ein Ingenieurbüro muss keine GmbH oder GbR sein.
Richtig! Das habe ich auch nicht behauptet.

Man muß doch jegliches Einkommen versteuern.
Das erzwingt doch die Anfertigung einer Bilanz.

Spätestens das ist falsch. Als Betreiber eines Ingenieurbüros, egal mit wievielen Mitarbeitenden, braucht man keine Bilamnz erstellen,solange man im Status einer Personengesellschaft arbeitet. Da reicht eine EÜR völlig. Bilanzieren müssen nur Kapitalgesellschaften, wie z. B. GmbH und ähnliche.

Ich mußte behördlich aufgefordert zwingend eine jährliche Bilanz erstellen.
Obwohl ich ein \'Einzelunternehmen\' war.

https://de.wikipedia.org/wiki/Einzelunternehmen_(Deutschland)

Mein Firmenname war \'Helmut Schellong\'.
Ein anderer Text und Ausschmückung (z.B. ein Logo) waren verboten!
Meine Gewerbeanmeldung stammt vom 01.03.1996 (Datum des Beginns der angemeldeten Tätigkeit).

Ich hatte allerdings große Vorteile durch die Bilanzen.
Mir wurden nämlich sämtliche Verluste zu 100% erstattet.
Das war insbesondere in Kombination mit meinem Einkommen aus unselbständiger Tätigkeit vorteilhaft.
Verlustvortrag, etc.

Das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Bilanzen zu erstellen.
Die dürfen das - einfach so.

Nach stark reduziertem Umsatz wollte das Finanzamt nicht mehr mitspielen
und bezeichnete mein Gewerbe als \'Liebhaberei\'.

EÜR gab es damals nicht.
Ich weiß aber, daß manche Steuer-Formulare quasi eine Bilanz sind.

Was schrieb mir das Finanzamt 2022:
\"Bitte reichen sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Bescheides
Einnahmen-Überschuß-Rechnungen für Ihre selbständigen Tätigkeiten nach.\"

Obwohl ich Anlage S ausgefüllt übergeben hatte.
EÜR enthielt dann nahezu den Inhalt von S.
Das bedeutet, daß etwa 99% der Zeilen von EÜR leer waren.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Hi Helmut,
Ich mußte behördlich aufgefordert zwingend eine jährliche Bilanz erstellen.
Obwohl ich ein \'Einzelunternehmen\' war.

Dann hattest Du wohl mehr als 60.000 € Gewinn (möglichrweise waren
damals die Grenzen geringer).

Das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Bilanzen zu erstellen.
Die dürfen das - einfach so.

Nicht wirklich, die Regeln dafür sind ziemlich eindeutig
https://welt-der-bwl.de/Buchf%C3%BChrungspflicht

> EÜR gab es damals nicht.

Die ist im Zweifel schon immer Bestandteil einer jeden Bilanz.

\"Bitte reichen sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Bescheides
 Einnahmen-Überschuß-Rechnungen für Ihre selbständigen Tätigkeiten nach.\"

Eben dafür stehen die drei Buchstaben EÜR.

Marte
 
On 01/25/2023 17:51, Marte Schwarz wrote:
Hi Helmut,
Ich mußte behördlich aufgefordert zwingend eine jährliche Bilanz erstellen.
Obwohl ich ein \'Einzelunternehmen\' war.

Dann hattest Du wohl mehr als 60.000 € Gewinn (möglichrweise waren damals die Grenzen geringer).

Nein, es waren kurzzeitig einige 100 DM Gewinn im Jahr.

Das Finanzamt hatte mich aufgefordert, Bilanzen zu erstellen.
Die dürfen das - einfach so.

Nicht wirklich, die Regeln dafür sind ziemlich eindeutig
https://welt-der-bwl.de/Buchf%C3%BChrungspflicht

Ich weiß, daß ich nicht bilanz-pflichtig war.
Das Finanzamt kann das aber offenbar fallweise so entscheiden.

EÜR gab es damals nicht.

Die ist im Zweifel schon immer Bestandteil einer jeden Bilanz.

Trotzdem gab es damals keine solche Anlage.
Ich hatte damals per Hand eine Tabelle gezeichnet und ausgefüllt.
Das Finanzamt war zufrieden damit.

\"Bitte reichen sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt dieses Bescheides
  Einnahmen-Überschuß-Rechnungen für Ihre selbständigen Tätigkeiten nach.\"

Eben dafür stehen die drei Buchstaben EÜR.

Ja, das weiß ich, 2022 sollte ich das einreichen.
1996 war das eben nicht der Fall.

Zu der damaligen Zeit verlangte das Finanzamt von mir eine Tabelle mit
aufgelisteten und erklärten Einnahmen und Ausgaben - eine Gewinn/Verlust-Rechnung also.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Hi Helmut,
Ja, das weiß ich, 2022 sollte ich das einreichen.
1996 war das eben nicht der Fall.

Auch 1996 gab es die EÜR und erst ab deutlich höheren Summen die
Bilanzierungspflicht. Damals habe ich knapp unter der Bilanzierunggrenze
gelegen.
Zu der damaligen Zeit verlangte das Finanzamt von mir eine Tabelle mit
aufgelisteten und erklärten Einnahmen und Ausgaben - eine
Gewinn/Verlust-Rechnung also.

Die man gemeinhin auch EÜR nennt. Eine Bilanz ist etwas Weitergehendes,
bei der eine EÜV durchaus auch gewünscht wird.

Marte
 
Holger Schieferdecker schrieb:
Am 25.01.2023 um 10:55 schrieb Dominik Heinrich:
Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:

kennt jemand von Euch den Hersteller solcher
https://www.bilder-hochladen.net/files/big/12b4-165-a604.jpg
Gehäuse?

Solche Alu-Profil-Gehäuse gibt es von Isel / ProMa / Gie-Tec oder wie auch immer der Laden inzwischen heißt...

Vertrieben werden sie z.B. von Conrad:
https://www.conrad.de/de/p/proma-131-030-universal-gehaeuse-168-x-103-x-56-aluminium-1-st-523232.html

Und bei Reichelt noch ein paar Euro günstiger:

https://www.reichelt.de/alugehaeuse-168-x-103-x-56-mm-silber-geh-eg-2-p50424.html

Sind das die, welche \"wackelige Ecken\" aufweisen? Mag die nicht
besonders, obwohl sie sehr praktisch sind, da alle Wände plan sind.

Die Gehäuse von Conrad scheinen durchgehende Seitenwände zu haben.

--
mfg Rolf Bombach
 
Am 25.01.2023 um 22:46 schrieb Rolf Bombach:
Holger Schieferdecker schrieb:
Am 25.01.2023 um 10:55 schrieb Dominik Heinrich:
Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:

kennt jemand von Euch den Hersteller solcher
https://www.bilder-hochladen.net/files/big/12b4-165-a604.jpg
Gehäuse?

Solche Alu-Profil-Gehäuse gibt es von Isel / ProMa / Gie-Tec oder wie
auch immer der Laden inzwischen heißt...

Vertrieben werden sie z.B. von Conrad:
https://www.conrad.de/de/p/proma-131-030-universal-gehaeuse-168-x-103-x-56-aluminium-1-st-523232.html


Und bei Reichelt noch ein paar Euro günstiger:

https://www.reichelt.de/alugehaeuse-168-x-103-x-56-mm-silber-geh-eg-2-p50424.html


Sind das die, welche \"wackelige Ecken\" aufweisen? Mag die nicht
besonders, obwohl sie sehr praktisch sind, da alle Wände plan sind.

Die Gehäuse von Conrad scheinen durchgehende Seitenwände zu haben.

Bei beiden steht als Artikelnummer des Herstellers 131030, sollten also
gleich sein.

Eines (von Reichelt) liegt hier noch in der Originalverpackung da, die
Seitenprofile sind außen im prinzip plan, haben aber diese feinen
Rillen, die man auf den Bildern sieht.

Ist schon eine Weile her, daß ich die benutzt hatte, aber wackelig war
da nichts. Wenn ich mich recht erinnere, darf man aber die Deckel nicht
zu oft ein- und ausschrauben, bzw. sollte etwas vorsichtig sein,
irgendwann leiert das selbstgeschnittene Gewinde sonst aus. Aber dann
kann man immer noch nach längeren Schrauben suchen.

Die mit 42 mm etwas flachere Variante hat IMHO den Nachteil weniger für
Leiterplatten geeigneter Führungsnuten aufzuweisen.

Holger
 
On 01/25/2023 22:20, Marte Schwarz wrote:
Hi Helmut,
Ja, das weiß ich, 2022 sollte ich das einreichen.
1996 war das eben nicht der Fall.

Auch 1996 gab es die EÜR und erst ab deutlich höheren Summen die Bilanzierungspflicht. Damals habe ich knapp unter der Bilanzierunggrenze gelegen.
Zu der damaligen Zeit verlangte das Finanzamt von mir eine Tabelle mit
aufgelisteten und erklärten Einnahmen und Ausgaben - eine Gewinn/Verlust-Rechnung also.

Die man gemeinhin auch EÜR nennt. Eine Bilanz ist etwas Weitergehendes, bei der eine EÜV durchaus auch gewünscht wird.

|in diesem Fall ist der Steuererklärung eine Gewinnermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beizufügen.
|In der Anlage sind bestimmte Einnahmen und Ausgaben gesondert zu erfassen, z. B. die private Kfz-Nutzung.
|
|Durch diese Vereinheitlichung können die eingereichten Anlagen maschinell eingelesen und ausgewertet werden
|(z. B. Plausibilitätsprüfungen, Vergleiche mit Vorjahren).
|Solche Auswertungen waren in der Vergangenheit nahezu unmöglich,
|da jeder Steuerpflichtige seine EÜR individuell gestalten konnte.

Auf den letzten vorstehenden Satz wollte ich die ganze Zeit hinaus.
Es gab früher (1996) kein _Formular_ \'EÜR\'!
Deshalb hatte ich damals die Datentabelle individuell per Hand gestaltet.

Den inhaltlichen Vorgang einer EÜR gab es allerdings schon viel früher.
Nur eben nicht auf amtlichem Vordruck.
Auf amtlichem Vordruck habe ich erstmals 2022 solche Daten eingereicht.
(Ohne weitere Formulare \'zur EÜR\'.)

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-09-01-standardisierte-einnahmenueberschussrechnung-nach-paragraf-60-absatz-4-EStDV-anlage-EUER-2022.pdf


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Am 24.01.23 um 16:08 schrieb Reinhard Zwirner:
Hi,

kennt jemand von Euch den Hersteller solcher

https://www.bilder-hochladen.net/files/big/12b4-165-a604.jpg

Gehäuse? Ich habe diesen Typ bei den üblichen Verdächtigen leider
nicht gefunden.

Auf Hinweise hofft

Reinhard

P.S.: Um etwaige Neugier zu befriedigen: bei der eingebauten
Schaltung handelt es sich um das Eval-Board für das SSM2000 von AD.

Muss mal schauen wo ich die her hatte, habe die auch schon verbaut.
Eventuell Bürklin?

Gerald
 
Am 25.01.2023 um 01:02 schrieb Helmut Schellong:
On 01/24/2023 23:55, Leo Baumann wrote:
Am 24.01.2023 um 22:56 schrieb Helmut Schellong:
On 01/24/2023 19:22, Leo Baumann wrote:
Am 24.01.2023 um 18:53 schrieb Helmut Schellong:
Von mir wurde stets eine Gewerbeanmeldung verlangt.
  Ingenieurbüros haben/brauchen keine Gewerbeanmeldung.

Ein Ingenieurbüro ist ein Unternehmen, beispielsweise eine GmbH oder
GbR.
Da gibt es naturgemäß keine solche Gewerbeanmeldung, wie ich sie
hatte, gegen 30 DM Gebühr.
Aber eine Bilanz mußte ich jedes Jahr dem Finanzamt überreichen.
Und man muß Mitglied in der IHK sein, gegen Gebühr.

Wenn jemand (nur) als Angestellter arbeitet, ist er kein Freiberufler
und kein Gewerbetreibender.
Meine Tätigkeit als Buchautor geschieht als Freiberufler.
Meine Tätigkeit als programmierender Rentner ebenso.
Alle Einkünfte daraus versteuere ich.

Wenn ich 43 Artikel als Freiberufler bestelle, weiß ich nicht, ob ich
die bekomme,
beispielsweise beim Distributor Schukat, der nur an Firmen verkauft.
Ein Gewerbetreibender ist eine Firma!

Fischer-Elektronik ist ein _Hersteller_.
Die liefern z.B. ab 100 Stück Mindestabnahme an Firmen.

vollkommener Blödsinn ...

Nein, vorstehend ist _gar kein_ Blödsinn enthalten.
Das ist eine Schilderung behördlicher Wirklichkeit.
Zähl doch mal auf, was da genau \"vollkommener Blödsinn\" ist.

Ein Ingenieurbüro muss keine GmbH oder GbR sein.

Richtig! Das habe ich auch nicht behauptet.

Wenn der Ingenieur keine Waren vertreibt braucht er keine
Gewerbeanmeldung ...

Das ist sehr ungenau.
Man muß doch jegliches Einkommen versteuern.
Das erzwingt doch die Anfertigung einer Bilanz.
Das wiederum hat weitere Folgen.

Mir bekannte Ingenieurbüros nehmen 150..250 EUR pro Stunde.
Da fließt richtig Geld.

Zitat Christoph Müller:\"Richtig! Weil sie steuerlich \"höheren Zwecken
dienen\". \"

Dass Du als Nichtingenieur einen Standesdünkel hast wissen wir alle!

Das wißt ihr alle von mir selbst!

Du hast keinen Hochschulabschluss und bist kein diplomierter Ingenieur.


Richtig, dennoch habe ich fünf verschiedene Berufsausbildungen
und habe etwa 40 Jahre lang als Entwicklungsingenieur mit erstklassigen
Zeugnissen gearbeitet.

Ein Ingenieurbüro braucht keine Gewerbeanmeldung.-
Behalte Deine kaufschweinischen Ausführungen für Dich.

:)
 
On 01/27/2023 01:58, Leo Baumann wrote:
Am 25.01.2023 um 01:02 schrieb Helmut Schellong:
On 01/24/2023 23:55, Leo Baumann wrote:
Am 24.01.2023 um 22:56 schrieb Helmut Schellong:
On 01/24/2023 19:22, Leo Baumann wrote:
Am 24.01.2023 um 18:53 schrieb Helmut Schellong:
Von mir wurde stets eine Gewerbeanmeldung verlangt.
  Ingenieurbüros haben/brauchen keine Gewerbeanmeldung.

Ein Ingenieurbüro ist ein Unternehmen, beispielsweise eine GmbH oder GbR.
Da gibt es naturgemäß keine solche Gewerbeanmeldung, wie ich sie
hatte, gegen 30 DM Gebühr.
Aber eine Bilanz mußte ich jedes Jahr dem Finanzamt überreichen.
Und man muß Mitglied in der IHK sein, gegen Gebühr.

Wenn jemand (nur) als Angestellter arbeitet, ist er kein Freiberufler und kein Gewerbetreibender.
Meine Tätigkeit als Buchautor geschieht als Freiberufler.
Meine Tätigkeit als programmierender Rentner ebenso.
Alle Einkünfte daraus versteuere ich.

Wenn ich 43 Artikel als Freiberufler bestelle, weiß ich nicht, ob ich die bekomme,
beispielsweise beim Distributor Schukat, der nur an Firmen verkauft.
Ein Gewerbetreibender ist eine Firma!

Fischer-Elektronik ist ein _Hersteller_.
Die liefern z.B. ab 100 Stück Mindestabnahme an Firmen.

vollkommener Blödsinn ...

Nein, vorstehend ist _gar kein_ Blödsinn enthalten.
Das ist eine Schilderung behördlicher Wirklichkeit.
Zähl doch mal auf, was da genau \"vollkommener Blödsinn\" ist.

Ein Ingenieurbüro muss keine GmbH oder GbR sein.

Richtig! Das habe ich auch nicht behauptet.

Wenn der Ingenieur keine Waren vertreibt braucht er keine Gewerbeanmeldung ...

Das ist sehr ungenau.
Man muß doch jegliches Einkommen versteuern.
Das erzwingt doch die Anfertigung einer Bilanz.
Das wiederum hat weitere Folgen.

Mir bekannte Ingenieurbüros nehmen 150..250 EUR pro Stunde.
Da fließt richtig Geld.

Zitat Christoph Müller:\"Richtig! Weil sie steuerlich \"höheren Zwecken dienen\". \"

Dass Du als Nichtingenieur einen Standesdünkel hast wissen wir alle!

Das wißt ihr alle von mir selbst!

Du hast keinen Hochschulabschluss und bist kein diplomierter Ingenieur.


Richtig, dennoch habe ich fünf verschiedene Berufsausbildungen
und habe etwa 40 Jahre lang als Entwicklungsingenieur mit erstklassigen Zeugnissen gearbeitet.

Ein Ingenieurbüro braucht keine Gewerbeanmeldung.-
Behalte Deine kaufschweinischen Ausführungen für Dich.

Auch das habe ich nicht behauptet.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurb%C3%BCro#Deutsche_Ingenieurb%C3%BCros

|Der Begriff Ingenieur ist in Deutschland mit seinen Varianten, insbesondere einschließlich Engineer, durch
|Ländergesetze geschützt (siehe hierzu Ingenieur: Berufsbezeichnung), weshalb einem dahingehend benannten Büro
|ein Ingenieur geschäftsführend vorstehen muss.
|Zuständig sind die Ingenieurkammern der Länder.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur#Berufsbezeichnungen_und_akademische_Grade

|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre
|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen
|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind.
|Das kann neben den klassischen Ingenieursstudiengängen (etwa Maschinenbau) beispielsweise auch Informatik einschließen.
|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Hi Helmut,
|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland
seit Anfang der 1970er Jahre
|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von
Absolventen von Studiengängen
....> |Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine
Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Also seit ca 50 Jahren darfst Du Dich nicht mehr Ingenieur nennen oder
als solchen bezeichnen lassen. Das ist doch eindeutig geregelt.

Marte
 
On 01/27/2023 21:41, Marte Schwarz wrote:
Hi Helmut,
|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre
|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen
...> |Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine
Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Also seit ca 50 Jahren darfst Du Dich nicht mehr Ingenieur nennen oder als solchen bezeichnen lassen. Das ist doch eindeutig geregelt.

Das Gegenteil ist der Fall:

A|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre
A|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt

B|und darf nur von Absolventen von Studiengängen
B|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind.

C|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
C|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.


\'Zuvor durften\' bezieht sich auf die Zeit ..... vor \'Anfang der 1970er Jahre\'.
\'und dürfen weiterhin\' bezieht sich auf die Zeit ab \'Anfang der 1970er Jahre\'.

|C stellt doch eine Bedingung wegen \'ohne eine Ingenieurausbildung\'.
. Nämlich: \'mit langjähriger einschlägiger Berufspraxis\'.

Und B| trifft _zudem_ auf mich zu, denn ich war Absolvent von 6 Semestern Elektrotechnik.

Welche psychologischen Gründe führen Dich dazu, sich wie jemand zu verhalten, der nicht richtig Deutsch kann?

Es geht um die \'Berufsbezeichnung „Ingenieur“\', nicht um den akademischen Grad \'Dipl.-Ing.(FH)\'!

https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurb%C3%BCro#Deutsche_Ingenieurb%C3%BCros
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur#Berufsbezeichnungen_und_akademische_Grade


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Am 28.01.2023 um 00:23 schrieb Helmut Schellong:
Und B| trifft _zudem_ auf mich zu, denn ich war Absolvent von 6
Semestern Elektrotechnik.

Das trifft nicht auf Dich zu.-

Du darfst Dich nur Ingenieur nennen, wenn Du von einer Hochschule ein
Diplom hast.-

:)
 
On 01/28/2023 00:31, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 00:23 schrieb Helmut Schellong:
Und B| trifft _zudem_ auf mich zu, denn ich war Absolvent von 6 Semestern Elektrotechnik.

Das trifft nicht auf Dich zu.-

Selbstverständlich trifft das auf mich zu.
Ich war Absolvent von 6 Semestern Elektrotechnik.

Du darfst Dich nur Ingenieur nennen, wenn Du von einer Hochschule ein Diplom hast.-
Das ist falsch.
Kannst Du kein Deutsch?
Es steht in verständlichem Deutsch in Wikipedia.
Habe ich doch mehrfach gepostet.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Am 28.01.2023 um 00:23 schrieb Helmut Schellong:
B|und darf nur von Absolventen von Studiengängen
B|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw.
naturwissenschaftlicher Natur sind.

Alle, die ein Ingenieurstudium vor Anfang der 70er Jahre erfolgreich
abgeschlossen haben, wurde die Diplomurkunde von den Prüfungsämtern
nachgeschickt.

:)
 
Am 28.01.2023 um 00:55 schrieb Helmut Schellong:
> Kannst Du kein Deutsch?

Du bist kein Ingenieur, Du bist ein Hochstapler und Betrüger.

:)
 

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