Gebrauchsmuster

T

Thomas Pototschnig

Guest
Hallo NG,

weil ich eine kleine bescheuerte Kleinigkeit gerne schützen lassen würde
, hab ich den gestrigen Tag dazu verwendet, um mich in die Thematik
Patent, Gebrauchsmuster einzulesen.

Das was ich bisher gefunden habe deckt folgende Bereiche ab: Kosten,
Gebrauchsmuster vs Patent, wo man am besten Recherche nach bestehenden
Patenten/Gebrauchsmuster macht usw ...

Das was mir jetzt nicht ganz klar ist, betrifft die Recherche bei
DEPATISnet (http://www.depatisnet.de/). Man kann zwar prima dort nach
bestimmten Begriffen Suchen, aber man kriegt leider nicht mit, ob ein
Gebrauchsmuster abgelaufen ist oder nicht.

Weiß jemand, wie man dahinter kommt, welche Gebrauchsmuster /Patente
noch aktuell sind und welche schon abgelaufen ist?

Den einzigen Anhaltspunkt den ich bisher habe: Ein Gebrauchsmuster ist
auf maximal 10 Jahre begrenzt - ich kann deshalb annehmen, dass ein
Gebrauchsmuster von 1984 heute keinen Bestand mehr hat.

Und da kommt gleich die nächste Frage: Abgelaufene Patente werden doch
dann zu "Allgemeingut", und man kann sie nicht nochmal schützen lassen,
richtig? In dem Fall wäre es egal ob abgelaufen oder nicht - wenn ich
etwas finde, was so alt sein kann wie will, dann kann ich mir das nicht
mehr schützen lassen. Ist das so richtig?


--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
"Thomas Pototschnig"

Den einzigen Anhaltspunkt den ich bisher habe: Ein Gebrauchsmuster ist auf maximal 10 Jahre begrenzt - ich kann deshalb annehmen,
dass ein Gebrauchsmuster von 1984 heute keinen Bestand mehr hat.
Also ich habe vom Patentamt noch den riesen Packen Papier von meiner
letzten Anfrage. Grundsätzlich kann man ein Patent oder Gebrauchsmuster
in DE _beliebig_ lange verlängern, solange dagegen niemand offiziell
einspruch erhebt. Wenn jemand Einspruch gegen eine Patent- oder
Gebrauchsmusterverlängerung einspruch erhebt, wird diese bei der
nächsten Verlängerungszeitspanne nicht mehr gewährt.

Joah. Das ist meine Kurzinterpretation der 283 A4-Seiten Papier ;-)

Der jeweilige Verlängerungszeitraum beträgt IMHO bei Patenten bis
zu 10 Jahren und bei Gebrauchsmustern 5 Jahre, aber diese Zahlen
hab ich jetzt nur noch im Kopf. Weiß nicht ob die stimmen.

Wenn dazu jemand mehr weiß würde mich interessieren ob mein Verständnis
richtig oder falsch ist/war. Und wenns geht bitte nur Begründungen
mit Quellenangaben, weil ich es sonst nicht glaube.

lg,

Markus
 
Also ich habe vom Patentamt noch den riesen Packen Papier von meiner
letzten Anfrage. Grundsätzlich kann man ein Patent oder Gebrauchsmuster
in DE _beliebig_ lange verlängern, solange dagegen niemand offiziell
einspruch erhebt. Wenn jemand Einspruch gegen eine Patent- oder
Gebrauchsmusterverlängerung einspruch erhebt, wird diese bei der
nächsten Verlängerungszeitspanne nicht mehr gewährt.
Das dachte ich mir, dass du dich da schon informiert hast :)

Joah. Das ist meine Kurzinterpretation der 283 A4-Seiten Papier ;-)

Der jeweilige Verlängerungszeitraum beträgt IMHO bei Patenten bis
zu 10 Jahren und bei Gebrauchsmustern 5 Jahre, aber diese Zahlen
hab ich jetzt nur noch im Kopf. Weiß nicht ob die stimmen.
Scheint nicht ganz richtig zu sein [1]:

Schutzdauer für Gebrauchsmuster
# 3 Jahre, sie kann gegen Gebühr um weitere 3 Jahre und dann noch
zweimal um 2 Jahre verlängert werden
# Höchstschutzdauer 10 Jahre
Betrifft das Gebrauchsmuster. Beim Patent müsste ich selbst suchen, aber
das betrifft mich nicht, weil es ~400EUR kostet und soviel will ich eh
für was potentiell nutzloses nicht ausgeben :)

Die Verlängerung funktioniert so [2]:
- 3 Jahre Laufzeit (kosten 40EUR)
1. Verlängerung um 3 Jahre (kosten 210EUR)
2. Verlängerung um 2 Jahre (kosten 350EUR)
3. Verlängerung um 2 Jahre (kosten 530EUR)

Das was noch geht ist, dass man ein Gebrauchsmuster oder Patent auch
über 10 Jahre hinweg verlängert, wenn man es erweitert. Hab ich
jedenfalls so gelesen - aber das betrifft mich sicher auch nicht :)

Wenn dazu jemand mehr weiß würde mich interessieren ob mein Verständnis
richtig oder falsch ist/war. Und wenns geht bitte nur Begründungen
mit Quellenangaben, weil ich es sonst nicht glaube.
Schon geschehen.

Mfg
Thomas

[1]:
http://www.ttzsh.de/de/ttzsh/schwerpunkte/patente/ipr/schutzrechte/gebrauchsmuster/artikel01350.html
[2]:
http://www.ttzsh.de/de/ttzsh/schwerpunkte/patente/ipr/schutzrechte/gebrauchsmuster/artikel01354.html
--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
Für den Fall du zweifels die genannte Quelle auch noch an:
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_gbm01.html


--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
"Makus Grnotte" <lliillii@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:43dc9fed$0$4092$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net...
Grundsätzlich kann man ein Patent oder Gebrauchsmuster in DE _beliebig_ lange
verlängern, solange dagegen niemand offiziell einspruch erhebt. Wenn jemand
Einspruch gegen eine Patent- oder
Gebrauchsmusterverlängerung einspruch erhebt, wird diese bei der
nächsten Verlängerungszeitspanne nicht mehr gewährt.
Warum ist eigentlich alles, was du postest, prinzipiell grundfalsch ?

Bist du 100%iger Analphabet und liest ein Dokument, in dem du den
Packen Papier auf den Tisch legst und in einer fiebrigen Nacht
darueber phantasierst, was da wohl dringestanden haben wird ?

Den Titel als merkbefreiter Obertroll hat bereits Marx von paf.li,
den wirst du also auch mit noch so abstrusen Gedoens d.s.e nicht
bekommen.

An Thomas: Was einmal geschuetzt war, kann nicht wieder geschuetzt
werden, und was ein mal oeffentlich war, kann nicht mehr geschuetzt
werden, allerdings bemerken das die Patentaemter i.A. nicht.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
"Thomas Pototschnig"

Für den Fall du zweifels die genannte Quelle auch noch an:
http://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_gbm01.html
"Beträgt beim Patent die maximale Laufzeit des Schutzrechts
20 Jahre, so sind es beim Gebrauchsmuster nur höchstens 10 Jahre."

Ok. 20 Jahre sind (beim Patent) nur über Verlängerungen erreichbar,
also bezieht sich der Zeitraum auf die Zeitspanne von Anmeldung
bist zum Ende der letzten möglichen Verlängerung. Aber das sind
bei 20 Jahren mehr als eine einzige Verlängerung. Daher gehe ich
weiterhin davon aus dass man vor der ersten Verlängerung nur
offiziell widersprechen muss um jegliche zusätzliche oder erste
Verlängerung eines fremden Patents zu verhindern.
Bei Gebrauchsmustern ist es vmtl. ähnlich.

Also gibt es da wirklich ein zeitliches Maximum. Das ging aus den
Anmeldeunterlagen (also die auf Papier) vom Patentamt nämlich
nicht so richtig hervor. Dort stand zwar auch was von Maximale
Laufzeit aber ein paar Zeilen weiter stand etwas von Sonderantrag,
deshalb gehe ich eig. weiterhin davon aus, dass die 20 Jahre
beim Patent kein echtes Maximum sind. Wenn ich mal Zeit habe kram
ich die Unterlagen nochmal raus und les das nochmal nach und
zitier das hier evtl. noch, wenn sich der Text über die Sonderanträge
wirklich auf die Verlängerung nach den 20 Jahren bezog. Ich vermute
mal da gibt es besondere Kriterien für oder so.

Naja für dich wird es wohl uninteressant sein, aber mich interessiert
das grundsätzlich noch. Ich meld mich nochmal wennn ich die
Unterlagen wiedergefunden habe.

lg,

Markus
 
Makus Grnotte wrote:

"Beträgt beim Patent die maximale Laufzeit des Schutzrechts
20 Jahre, so sind es beim Gebrauchsmuster nur hĂśchstens 10 Jahre."

Ok. 20 Jahre sind (beim Patent) nur ßber Verlängerungen erreichbar,
Sachma, Du spieltst Dich hier auf, als wärst Du der Oberchecker, obwohl Du
gar keine Ahnung hast.

also bezieht sich der Zeitraum auf die Zeitspanne von Anmeldung
bist zum Ende der letzten mÜglichen Verlängerung. Aber das sind
bei 20 Jahren mehr als eine einzige Verlängerung.
Man muß jährlich verlängern, die Gebühren steigen mit jeder Verlängerung.

Daher gehe ich
weiterhin davon aus dass man vor der ersten Verlängerung nur
offiziell widersprechen muss um jegliche zusätzliche oder erste
Verlängerung eines fremden Patents zu verhindern.
Widersprechen? Häh? Wenn ein Patent erst einmal erteilt worden ist, dann
braucht man nur zu verlängern. Anfechten geht nur vor Gericht ->
Anwaltspflicht. Wenn man da nicht durchkommt, Nichtigkeitsklage vor dem
Bundespatentgericht.

Bei Gebrauchsmustern ist es vmtl. ähnlich.
Gebrauchsmuster werden ohne PrĂźfung eingetragen, sind daher auch billiger.
Wenn Du Dich aber nicht _persĂśnlich_ vorher schlau gemacht hast, ob Deine
Erfindung schĂźtzbar ist, bist Du selber schuld und Dein Schutz ist flĂśten,
wenns rauskommt. - Und kannst evtl. sogar wegen Patentverletzung verklagt
werden.

Also gibt es da wirklich ein zeitliches Maximum. Das ging aus den
Anmeldeunterlagen (also die auf Papier) vom Patentamt nämlich
nicht so richtig hervor. Dort stand zwar auch was von Maximale
Laufzeit aber ein paar Zeilen weiter stand etwas von Sonderantrag,
deshalb gehe ich eig. weiterhin davon aus, dass die 20 Jahre
beim Patent kein echtes Maximum sind.
Doch. (Pharmaprodukte 25 Jahre.) Danach ist nix mehr mit Schutz und die
selbe Erfindung kann nicht nochmal angemeldet werden, weil sie nicht mehr
neu ist.

Wenn ich mal Zeit habe kram
ich die Unterlagen nochmal raus und les das nochmal nach und
zitier das hier evtl. noch, wenn sich der Text ßber die Sonderanträge
wirklich auf die Verlängerung nach den 20 Jahren bezog. Ich vermute
mal da gibt es besondere Kriterien fĂźr oder so.

Naja fĂźr dich wird es wohl uninteressant sein, aber mich interessiert
das grundsätzlich noch. Ich meld mich nochmal wennn ich die
Unterlagen wiedergefunden habe.
Bla bla bla. Spiel Dich hier nicht so auf. YANAL.

Ich hab immerhin die Vorlesung "Gewerblicher Rechtsschutz und Patentwesen"
besucht. Da das aber mittlerweile schon ein Jahr her ist, und Jura viel mit
Auswendiglernen zu tun hat, hab ich bestimmte Details schon wieder
vergessen. Da bin eher _ich_ derjenige, der seine Unterlagen hervorkramen
sollte.

Gruß
Henning
 
On Sun, 29 Jan 2006 09:42:40 +0100, Thomas Pototschnig
<thomas.pototschnig@gmx.de> wrote:
weil ich eine kleine bescheuerte Kleinigkeit gerne schützen lassen würde
, hab ich den gestrigen Tag dazu verwendet, um mich in die Thematik
Patent, Gebrauchsmuster einzulesen.
Ganz ehrlich: Gebrauchsmuster ist nett, macht aber im Grund nur den
Wettbewerb schlau. Geprüft wird es erst, wenn ein Verletzer da ist
und die Gerichtelei losgeht.

Deshalb zählen Gebrauchsmuster in der Wirtschaft nicht wirklich viel.

Weiß jemand, wie man dahinter kommt, welche Gebrauchsmuster /Patente
noch aktuell sind und welche schon abgelaufen ist?
Ich schau das immer in Delphion nach ("legal status"), kostet
aber leider monatlich Abogebühren. Das Nachschauen selber ist
dann kostenfrei, wenn man ein Abo hat.

Ansonsten Akteneinsicht beim Amt oder andere Datenbank.

Den einzigen Anhaltspunkt den ich bisher habe: Ein Gebrauchsmuster ist
auf maximal 10 Jahre begrenzt - ich kann deshalb annehmen, dass ein
Gebrauchsmuster von 1984 heute keinen Bestand mehr hat.
Ja, gilt selbst für Patente von 1984, nach 20 Jahren ist allgemein
Feierabend.

Ausnahmen (5 Jahre Verlängerung für Arzneimittel/Pflanzenschutzmittel)
bestätigen die Regel.

Und da kommt gleich die nächste Frage: Abgelaufene Patente werden doch
dann zu "Allgemeingut", und man kann sie nicht nochmal schützen lassen,
richtig? In dem Fall wäre es egal ob abgelaufen oder nicht - wenn ich
etwas finde, was so alt sein kann wie will, dann kann ich mir das nicht
mehr schützen lassen. Ist das so richtig?
Ja, ist Prior Art.

Es sei denn, einer trickst unehrlich herum, was aber dumme Prüfer
braucht und Stress geben kann.

In den USA scheinen derartige Prior Art Patente leider an der
Tagesordnung zu sein, die Prüfungsqualität des US Amtes wird seit
langem bemängelt. Bei uns funktioniert die Prüfung in der Regel
recht gut, ich bin immer wieder erstaunt, was da alles ausgegraben
wird.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
weil ich eine kleine bescheuerte Kleinigkeit gerne schützen lassen würde
, hab ich den gestrigen Tag dazu verwendet, um mich in die Thematik
Patent, Gebrauchsmuster einzulesen.


Ganz ehrlich: Gebrauchsmuster ist nett, macht aber im Grund nur den
Wettbewerb schlau. Geprüft wird es erst, wenn ein Verletzer da ist
und die Gerichtelei losgeht.

Deshalb zählen Gebrauchsmuster in der Wirtschaft nicht wirklich viel.
Wenn man etwas weiterdenkt, und man sowiso von vornherein schon weiß,
dass man kein Gerichtsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes führen
will, weil man ja verlieren könnte und das dann Geld kostet, ist es wohl
ratsam sich die 40EUR auch noch zu sparen.

Ein Patent lohnt sich bei meiner Idee nicht - da wären mir die 400EUR
absolut zu schade.

Vielleicht investier ich aber die 40EUR um eine Kahle Stelle an der Wand
mit einem interessant-aussehenden Stück Papier zu schmücken - dann
verzichte ich halt auf das Mars-Grundstück das ich mir irgendwann mal
kaufen wollte ;-)

Und da kommt gleich die nächste Frage: Abgelaufene Patente werden doch
dann zu "Allgemeingut", und man kann sie nicht nochmal schützen lassen,
richtig? In dem Fall wäre es egal ob abgelaufen oder nicht - wenn ich
etwas finde, was so alt sein kann wie will, dann kann ich mir das nicht
mehr schützen lassen. Ist das so richtig?

Ja, ist Prior Art.
Okay - das entspricht dem gesunden Menschenverstand :)

In den USA scheinen derartige Prior Art Patente leider an der
Tagesordnung zu sein, die Prüfungsqualität des US Amtes wird seit
langem bemängelt. Bei uns funktioniert die Prüfung in der Regel
recht gut, ich bin immer wieder erstaunt, was da alles ausgegraben
wird.
Stimmt das, dass ein Patent bis zu 2 Jahre dauern kann, bis es durch ist?

Was passiert denn, wenn einmal ein Patent zugelassen wird, obwohl es ein
existierendes schon gegeben hat und das übersehen wurde?


--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
ich schrieb:

Makus Grnotte wrote:

Wenn ich mal Zeit habe kram
ich die Unterlagen nochmal raus und les das nochmal nach und
zitier das hier evtl. noch, wenn sich der Text über die Sonderanträge
wirklich auf die Verlängerung nach den 20 Jahren bezog. Ich vermute
mal da gibt es besondere Kriterien für oder so.

Naja für dich wird es wohl uninteressant sein, aber mich interessiert
das grundsätzlich noch. Ich meld mich nochmal wennn ich die
Unterlagen wiedergefunden habe.

Bla bla bla. Spiel Dich hier nicht so auf. YANAL.
Ich seh gerade, der Makus hat alle seine Postings hier wieder gecancelt.
Erst denken, dann posten, dann wäre das auch nicht nötig.

Gruß
Henning
--
henning paul home: http://www.geocities.com/hennichodernich
PM: henningpaul@gmx.de , ICQ: 111044613
 
Henning Paul wrote:
ich schrieb:


Makus Grnotte wrote:


Wenn ich mal Zeit habe kram
ich die Unterlagen nochmal raus und les das nochmal nach und
zitier das hier evtl. noch, wenn sich der Text über die Sonderanträge
wirklich auf die Verlängerung nach den 20 Jahren bezog. Ich vermute
mal da gibt es besondere Kriterien für oder so.

Naja für dich wird es wohl uninteressant sein, aber mich interessiert
das grundsätzlich noch. Ich meld mich nochmal wennn ich die
Unterlagen wiedergefunden habe.

Bla bla bla. Spiel Dich hier nicht so auf. YANAL.


Ich seh gerade, der Makus hat alle seine Postings hier wieder gecancelt.
Erst denken, dann posten, dann wäre das auch nicht nötig.
Ich hab mich vorhin auch schon gewundert, welchen Text du zitierst. Bei
google.groups ist er aber noch zu lesen gewesen. So ein kleiner Tipp am
Rande: Such mal nach Beiträge von "gronotte" - sind ein paar
unterhaltsame Perlen dabei :)

--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
Thomas Pototschnig schrieb:

Such mal nach Beiträge von "gronotte"
Auch seine alter Egos "Makus Gr0n0tte" und "Makus Grnotte" stehen
"Markus Gronotte" in nichts nach, aber ich denke, Henning weiß das schon.

Christian
 
Such mal nach Beiträge von "gronotte"

Auch seine alter Egos "Makus Gr0n0tte" und "Makus Grnotte" stehen
"Markus Gronotte" in nichts nach, aber ich denke, Henning weiß das schon.
Irgendwo hab ich auch noch einen "Gronote" gesehen.

Aber ich bin lieber ruhig, weil es von mir auch schon mehr als genug
Postings gibt, über die man sich lustig machen könnte :)

--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
On Sun, 29 Jan 2006 14:03:13 +0100, Thomas Pototschnig
<thomas.pototschnig@gmx.de> wrote:
Wenn man etwas weiterdenkt, und man sowiso von vornherein schon weiß,
dass man kein Gerichtsverfahren wegen eines möglichen Verstoßes führen
will, weil man ja verlieren könnte und das dann Geld kostet, ist es wohl
ratsam sich die 40EUR auch noch zu sparen.
Es kann höchstens sinnvoll sein, wenn man sich wiederum vor
Anmeldungen oder gar Klagen dritter schützen will.

Ich kenne durchaus Patentanmeldungen, deren Hauptanspruch
nix weiter als eine Systembeschreibung ist, die so detailiert ist,
dass man schon gnadenlos _alles_ 1:1 abkupfern muss, um
zu einer Verletzung zu kommen. Hier geht es primär um eine
handfeste Schaffung von Prior Art.

Stimmt das, dass ein Patent bis zu 2 Jahre dauern kann, bis es durch ist?
Locker, manchmal sogar noch deutlich länger.

Das Deutsche Patentamt ist bemüht, einen ersten Bericht innerhalb
eines Jahres zu geben, damit man sich rechtzeitig entscheiden
kann, ob man internationale Anmeldungen tätigen möchte oder
nicht.

Was passiert denn, wenn einmal ein Patent zugelassen wird, obwohl es ein
existierendes schon gegeben hat und das übersehen wurde?
Das hängt davon ab, ob und wann einer es merkt:
- Fall alle schnarchen: Wo kein Kläger, da kein Richter ...
IMHO der häufigste Fall ...

Sonst am Beispiel .de-Patent:
- Innerhalb der Einspruchsphase nach Veröffentlichung:
_Einspruch_ z.B. durch Wettbewerber, wird dann von
Dreierkommission im Patentamt entschieden, danach
geht es zum Bundespatentgericht (letzte Instanz)
- Jederzeit: _Nichtigkeitsklage_ vor dem Bundespatentgericht,
Folge- und letzte Instanz ist der BGH, wenn man von
"ich klage zum europäischen Gerichtshof für Menschenrechte"
Gerichteleien einmal absieht.

Allerdings ändert das bis zur rechtsgültigen Entscheidung erstmal
nichts an der Gültigkeit eines Patentes, d.h. erstmal kann damit
z.B. eine einstweilige Verfügung gegen den Weitervertrieb
eines Wettbewerbsproduktes erreicht werden.

Etwaige Abwägungen könnte ein die Verfügung bearbeitender
Richter in der Einspruchsphase noch wohlwollender wahrnehmen,
danach ist aber Schicht im Schacht.

Eine weitere Schwierigkeit bei der Durchsetzung eines Patentes
ist es natürlich, die unerlaubte Nutzung durch den bösen
Wettbewerber erstmal (selber, durch Patentinhaber) zu erkennen
(sic!) und dann so nachzuweisen, dass ein Richter davon
überzeugt wird.

Und ein Thema ist auch die Globalisierung, ich habe den Eindruck,
dass manche Firmen aus fernen Regionen speziell in der IT
Deutschland- und Europapatente überhaupt nicht mehr für voll
nehmen.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Thomas Pototschnig <thomas.pototschnig@gmx.de> schrieb:

[...]

Stimmt das, dass ein Patent bis zu 2 Jahre dauern kann, bis es durch ist?
locker

Was passiert denn, wenn einmal ein Patent zugelassen wird, obwohl es ein
existierendes schon gegeben hat und das übersehen wurde?
dazu muß es kein "existierendes Patent" geben. Neuheitsschädlich ist
m.W. jede Veröffentlichung.

Ach ja, auch nicht offengelegte Patentanmeldungen gehören dazu! Falls
Du also mal eine Idee hast und preiswert verhindern willst, daß es ein
Mitbewerber patentiert, ist das ein interessanter Weg (die Prüfer
finden die Anmeldung wahrscheinlich, Dein Wettbewerber nicht so
leicht). Aber frage vorher einen Anwalt, ob das wirklich so
funktioniert!

http://bundesrecht.juris.de/patg/index.html zeigt die Möglichkeiten,
nach Ablauf der Einspruchsfrist (3 Monate nach Veröffentlichung der
Erteilung) dürfte es auf eine Nichtigkeitsklage hinauslaufen. Das
bedeutet aber auch für den Kläger ein finanzielles Risiko!

Servus

Oliver
--
Oliver Betz, Muenchen (oliverbetz.de)
 
Thomas Pototschnig schrieb:

Ich hab mich vorhin auch schon gewundert, welchen Text du zitierst. Bei
google.groups ist er aber noch zu lesen gewesen. So ein kleiner Tipp am
Rande: Such mal nach Beiträge von "gronotte" - sind ein paar
unterhaltsame Perlen dabei :)
Das Adjektiv "gronottig" hatte sich in de.alt.etc.auktionshaeuser
bereits eingebürgert...

mfg

Thomas
--
/"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN
\ / AGAINST HTML IN E-MAIL AND NEWS
x
/ \
 
On Sun, 29 Jan 2006 14:32:48 +0100, Thomas Pototschnig wrote:

Such mal nach Beiträge von "gronotte" - sind ein paar
unterhaltsame Perlen dabei :)
Google Images findet noch das hier:
http://www.d-t-l.net/user/markus_2.htm

;)
 
On Sun, 29 Jan 2006 12:36:57 +0100, "MaWin" <me@private.net> wrote:

Warum ist eigentlich alles, was du postest, prinzipiell grundfalsch ?
Ja, und warum ist es schon wieder alles weg, bevor ichs lesen kann...
:(

Gruss,
Michael
 
Michael Dreschmann wrote:
Ja, und warum ist es schon wieder alles weg, bevor ichs lesen kann...
Naja, Google hats ja noch.

http://groups.google.com/group/de.sci.electronics/browse_thread/thread/53332d756619218c/6ca73d8c52415c12#6ca73d8c52415c12

Gruß, Robert (der sich auch wundert, warum M.G. seinen mühevoll
generierten Schmarrn gleich wieder cancelt)
 
Thomas Pototschnig wrote:
Hallo NG,

weil ich eine kleine bescheuerte Kleinigkeit gerne schützen lassen würde
, hab ich den gestrigen Tag dazu verwendet, um mich in die Thematik
Patent, Gebrauchsmuster einzulesen.
Geh zu einem Anwalt. Auch wenn Du Dich noch so gut einliest, wirst Du im
Falle eines Falles die Spitzfindigkeit eines Gegenanwaltes nie
ueberlisten koennen. Ein Patent, Gebrauchsmuster, oder was auch immer,
ist nichts wert, wenn Du es vor Gericht nicht vertreten kannst.

Was hilft es Dir, 2000 Euro fuer den Anwalt gespart zu haben, wenn Dein
Bastelschutz fuer 300 Euro sofort von der Gegenpartei ausgehebelt wird?

Oder Du sammels Gebrauchsmusterschutz und Patente, um sie im
Silberrahmen an die Wand zu haengen, dann mach es selber... .
 

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