ElektroG

B

B.Eckstein

Guest
Hallo allesamt,

wie ihr sicherlich wisst, gilt das ElektroG als deutsche Umsetzung der
WEEE bindend seit letztem Monat. Und natürlich gibt es viele Fragen und
Unsicherheiten.

So sagt die EAR z.B. dass PC-Mainboards und Videokarten als
"eigenstandig" unter das ElektroG fallen und der Importeur bezw. der
Hersteller sich um das Thema Rücknahme und deren insolvenzsichere
Finanzierung kümmern muss.
Parallel dazu halten sich die Gasen Hersteller von embedded Board aber
zurück, weil sie argumentieren, ihre Boards wären ja keine Geräte. Dabei
ist ein uControllerboard eher eigenständig als eine einfach Videokarte
für den PC.

Spätestens ab März nächsten Jahres, wenn die Mülltonnen aufgeklebt
werden müssen, ist das für jeden Elektronikhersteller ein Problem.
Eigentlich jetzt schon ;-)
Und für's europäische Ausland gelten danneodier wieder andere,
länderspezifische Regelungen, die der jew. Importeur beachten muss.

Was habt ihr denn so Erfahrungen mit diesem Thema? Meine sind bis dato
recht anstrengend und teilweise recht uneindeutig :-(

--
B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them
Die FAQ zu de.comp.hardware.netzwerke: http://how.to/dchn
Mozilla-Tips: http://mozilla-anleitung.de/ http://www.holgermetzger.de/
 
So sagt die EAR z.B. dass PC-Mainboards und Videokarten als
"eigenstandig" unter das ElektroG fallen
O-Ton EAR bezüglich welche Geräte:
"a) eine eigenständige, vom Endnutzer gewünschte Funktion erfüllt,
b) und als eine einzelne Verkaufseinheit im Handel angeboten wird,
c) und zur unmittelbaren Nutzung durch den vorgesehenen Endnutzer
vorgesehen ist, d. h. wenn der Endnutzer es selbst, ohne
Installation durch Fachpersonal, in Betrieb nehmen kann, und
höchstens einfache Verbindungen mit anderen Geräten erforderlich
sind wie z. B. Kabelsteckverbindungen, und
eine an den Endnutzer gerichtete Bedienungsanleitung beigefügt ist.
Ein Gerät, das über ein CE-Zeichen ... verfügt, erfüllt mit hoher
Wahrscheinlichkeit die genannten Voraussetzungen und fällt daher
in den Anwendungsberéich des ElektroG.
Komponenten und Baugruppen fallen dann nicht in den Anwendungsbereich
des ElektroG, wenn sie selbst nicht die Eigenschaften von Geräten
im o. g. Sinn aufweisen."

PC-Karten haben ihre Sonderregelung a la Geräte anstatt
Baugruppen auch schon bezüglich CE-Papperl, auch wenn
sie wegen a) rausfallen.
Die "Stiftung" wird ohnehin bei jedem kassieren wollen,
das Gesetz wird auslegungsfähig bleiben und was Sache
ist werden Gerichte entscheiden
( vgl. die obige Formulierung "erfüllt mit hoher
Wahrscheinlichkeit die genannten Voraussetzungen" ).

Ansonsten: bald wird der Wähler zur Urne gerufen. Wer mehr EMVG
und RoHS will soll sein Kreuzchen bei den Parteien machen die
es zu verantworten haben ( und das waren nichtnur Schröder & Co. ).

MfG JRD
 
Rafael Deliano schrub im Jahre 14.09.2005 13:22:

[einiges]

Das klingt wie gewohnt. Man wird sich auf kollektives glaskugeln
einlassen müssen

Ansonsten: bald wird der Wähler zur Urne gerufen. Wer mehr EMVG
und RoHS will soll sein Kreuzchen bei den Parteien machen die
es zu verantworten haben ( und das waren nichtnur Schröder & Co. ).
Die Einzigen, die daran nicht mitgewirkt haben, ist wohl die
Pogo-Partei. Ich glaub' aber nicht, dass ich die hier wählen kann ;-)

--
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Rafael Deliano schrub im Jahre 14.09.2005 13:22:

O-Ton EAR bezüglich welche Geräte:
Ich nehme an, Du hast das von der EAR-Website. Hast Du mal einen Link dazu?

--
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Hallo B.,

B.Eckstein wrote:

Spätestens ab März nächsten Jahres, wenn die Mülltonnen aufgeklebt
werden müssen, ist das für jeden Elektronikhersteller ein Problem.
Die Mülltonnen müssen seit dem 13.8.2005 drauf sein, da ab dann die
Rücknahmeverpflichtung gilt.

Eigentlich jetzt schon ;-) Und für's europäische Ausland gelten
danneodier wieder andere, länderspezifische Regelungen, die der jew.
Importeur beachten muss.
Bei Lieferung aus Deutschland an Endkunden gelten die deutschen Gesetze
und die Menge ist in Deutschland an die EAR zu melden. Bei Lieferung an
Wiederverkäufer einfach die Verpflichtung abwälzen. Das ist im
B2B-Verkehr ausdrücklich erlaubt.

Was habt ihr denn so Erfahrungen mit diesem Thema? Meine sind bis
dato recht anstrengend und teilweise recht uneindeutig :-(
IHK fragen war schon recht erfolgreich. Wir haben eine kleine Truppe
von Kleinserienherstellern (Modellbahnelektronik) gefunden, die sich
austauscht. Es gibt wohl auch bei den IHKen und einigen Verbänden
Ansätze zu gemeinsamen Endsorgungsmodellen. Da ich die minimal
erforderlichen 30mł Schroot erst in 10 Jahren erreiche :), wird es
wohl nur teuer (Registrierung) und zeitaufwändig (Meldungen).

Gruß, Kurt
--
Kurt Harders
MBTronik - PiN - Präsenz im Netz GITmbH
mailto:news@kurt-harders.de
http://www.mbtronik.de
 
Kurt Harders schrieb:

Da ich die minimal
erforderlichen 30mł Schroot erst in 10 Jahren erreiche :), wird es
wohl nur teuer (Registrierung) und zeitaufwändig (Meldungen).
Vorsicht, Vorsicht!
Laut Vortrag von Herrn T. heisst es eben das *nicht*.
Das EAR guckt wohl in seiner Liste, wer von den Herstellern bisher den
größten Überhang (= verkaufte Kg - zurückgenommene Kg) hat, und der bekommt
den nächsten Container zugeteilt.
Nach welchem genauen Schlüssel das EAR vorgeht, konnte bisher noch niemand
erfahren - vermutlich weiss es da auch noch niemand ;-)
Ob das regionale Töpfe sind, aus denen gezogen wird oder bundesweite - who
knows?
Jedenfall kann es Dir passieren, dass Du bereits nach dem ersten Kilo
herangezogen wirst zu 30m˛ und des Rest gutgeschrieben bekommst.
Ob man Gutgeschriebenes weiterverkaufen kann oder was im Insolvenzfall damit
passiert, weiss wohl auch noch niemand.

Es gibt mittlerweile aber Entsorger, die einem fast alles aus der Hand
nehmen. Kostet so um die 500 Euronen/anno und bis maximal 1 Tonne.

Ob sich kleinere Unternehmen zwecks Entsorgung zusammenschließen können,
weiss wohl auch noch niemand. Registrieren (und damit kräftig Gebühren
abdrücken) muss sich wohl jeder einzeln >:-(

Viele Grüße,
Christoph
--
Electronic Thingks - Christoph Drube - www.electronic-thingks.de
Entwicklung und Vertrieb von Systemsoftware und Hardwarekomponenten,
Bausätze, Mikrocontroller, hardwarenahe Programmierung in C, C++ und
Tcl/Tk, Infos/Material zum Eloxieren, Linux-Netzwerke, WWW-Entwicklung
>
 
Hallo Kurt,

Bei Lieferung aus Deutschland an Endkunden gelten die deutschen Gesetze
und die Menge ist in Deutschland an die EAR zu melden. ...
Die naechste Stufe waere wohl, dass man zu melden hat, wenn man mal aufs
Oertchen muss. Das darf dann nur, wer vorher eine Entsorgungs- und
CO2-Globalmengenausgleichsgebuehr unter Beruecksichtigung einer
Mindestmenge von einem Kubikmeter gezahlt hat.

Es ist schon traurig, was Ihr da an Gesetzesflut ertragen muesst. Ich
hoffe, die Waehler ziehen die Konsequenzen.

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
Hallo Christoph,

Ob sich kleinere Unternehmen zwecks Entsorgung zusammenschließen können,
weiss wohl auch noch niemand. Registrieren (und damit kräftig Gebühren
abdrücken) muss sich wohl jeder einzeln >:-(
Und wer fuettert die ganzen Arbeitslosen, die das verursachen wird?

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
Rafael Deliano schrub im Jahre 14.09.2005 16:07:

Link dazu?
http://www.stiftung-ear.de/stiftungear/fragenundantworten/anwendungsbereichelektrog/
Ah, danke. Das erklärt einiges. Der Automat der „Entscheidungshilfe
Anwendungsbereich“ liefert gerade bei Komponenten zu fest installierten
Anlagen teilweise unterschiedliche Ergebnisse.
http://www.stiftung-ear.de/hersteller/produkteinordnung/
Die Antworten 612 und 308 der FAQ machen es klarer.

Informativ ist die Seite ja schon, aber etwas undurchsichtig strukuriert...

--
B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them
Die FAQ zu de.comp.hardware.netzwerke: http://how.to/dchn
Mozilla-Tips: http://mozilla-anleitung.de/ http://www.holgermetzger.de/
 
Hallo B.Eckstein,

Ah, danke. Das erklärt einiges. Der Automat der „Entscheidungshilfe
Anwendungsbereich“ liefert gerade bei Komponenten zu fest installierten
Anlagen teilweise unterschiedliche Ergebnisse. ...
Mal eine naive Frage: Koennte man da zur spaeteren Rechtssicherheit den
Automatenvorgang nicht per Screen Copy oder aehnlich dokumentieren und
das guenstigste Ergebnis auswaehlen?

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
Rechtssicherheit
Die Webseite kann im Lauf der Zeit beliebig
geändert werden und stellt ohnehin nur die
augenblickliche Ansicht der "Stiftung" dar.
Gültig ist der Gesetzestext und seine
Interpretation durch einschlägige Gerichts-
urteile die für einige Zeit nicht vorliegen
werden. Interpretation von Industrieverbänden,
Ministerien, freiberuflichen "Beratern",
Autoren von Fachartikeln, Festrednern auf
Konferenzen usw. sind Meinungen.
Wenn deutliche Unklarheiten in der Auslegung
bestehen und eine Firma sich deshalb nicht
registrieren lässt kann die EAR prozessieren.
Jedoch: in dubio pro reo ist auch hierzulande
ein grundlegender Rechtsgrundsatz. Zudem
würde eine saubere Klärung durch das Gericht
die gegen die EAR ausfällt ihr deutliche mehr
kosten als stillhalten. Aufgrund der
hierzulande ausgeprägten Kriechernatur sind
die Leute nämlich ausgesprochen
registrierungs- und zahlungswillig.

MfG JRD
 
Joerg schrieb:

Und wer fuettert die ganzen Arbeitslosen, die das verursachen wird?

Genau jene Trottel die morgens zur Arbeit und nachts wieder nach Hause
fahren.
Diese wenigen privilegierten die noch Arbeit haben und 45++ Stunden, gerne
auch mal Nachts, lustvoll die Entlassungswellen der letzten Jahre auffangen.

20Mio Rentner + 2 Mio Beamte + 6 Mio Arbeitslose + 6 Mio
Geringverdiener die
zumindest kaum Steuern zahlen, gegen 15 Mio Vollzahler die das ganze
finanzieren.

Wahlen? 34 Mio zu 15 Mio --> Prozentual schon verloren :-(
Ich glaube nicht dass sich da was ändert.
 
Hallo Rafael,

Die Webseite kann im Lauf der Zeit beliebig
geändert werden und stellt ohnehin nur die
augenblickliche Ansicht der "Stiftung" dar.
Das sieht man an amerikanischen Gerichten anders. Die Jury wuerde das
kaum als Entschuldigung akzeptieren. Man muss es allerdings belegen
koennen, doch das ist mit genug Zeugen kein Problem. Mit "Ansicht" ist
da nicht. Wenn eine Behoerde (und das ist hier ja de-fakto der Fall)
etwas veroeffentlicht, dann muss sie genauso dafuer geradestehen wie
eine Firma oder ein Buerger.

Gültig ist der Gesetzestext und seine
Interpretation durch einschlägige Gerichts-
urteile die für einige Zeit nicht vorliegen
werden. Interpretation von Industrieverbänden,
Ministerien, freiberuflichen "Beratern",
Autoren von Fachartikeln, Festrednern auf
Konferenzen usw. sind Meinungen.
Das nicht, aber die offizielle Web Site der Vollzugsgewalt ist keine
blosse Meinung.

Wenn deutliche Unklarheiten in der Auslegung
bestehen und eine Firma sich deshalb nicht
registrieren lässt kann die EAR prozessieren.
Dem wuerde ich wohl mit Gelassenheit entgegensehen, jedenfalls nach
hiesigem Rechtssystem.

Jedoch: in dubio pro reo ist auch hierzulande
ein grundlegender Rechtsgrundsatz. Zudem
würde eine saubere Klärung durch das Gericht
die gegen die EAR ausfällt ihr deutliche mehr
kosten als stillhalten. Aufgrund der
hierzulande ausgeprägten Kriechernatur sind
die Leute nämlich ausgesprochen
registrierungs- und zahlungswillig.
Schade. Mit etwas mehr Rueckgrat und lautstarker Presse waere es
vielleicht gar nicht zu solchen Exzessen gekommen.

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
und lautstarker Presse
Presse auf Bildzeitungsebene interessert das
nicht. Die linksliberalen Blättchen schreien:
wir wollen Öko.
Die Fachpresse veranstaltet kostenpflichtige
Konferenzen um anhand der Verunsicherung auch
ein bisschen abkassieren zu können.

Mit etwas mehr Rueckgrat
Man kann das tun was man hierzulande gerne
tut: einen Verein gründen. Vgl.
http://www.patentverein.de
eine Neugründung speziell gegen Trivial-
patente. Nur bewirkt das in sich alleine
erstmal nichts.

Soweit man sich als Kleinunternehmen ausgebeuted
fühlt dass man für wenig Müll viel Gebühren
zahlen soll könnte man natürlich gerichtliche
Klärung via Prozess mit der EAR beschleunigen.
Setzt aber voraus dass mehrere in die
Kriegskasse einzahlen, damit das Unternehmen
das den Prozess führt im Fall des Mißerfolgs
nicht auf den Kosten sitzen bleibt. Ich
hätte keine Skrupel 250 EUR zu spenden,
lieber einmal investiert als endlos
abgezockt.
Wo ist eingentlich der newgroup-eigene RA
abgeblieben ?

MfG JRD
 
Joerg schrub im Jahre 14.09.2005 19:18:

Hallo B.Eckstein,

Ah, danke. Das erklärt einiges. Der Automat der „Entscheidungshilfe
Anwendungsbereich“ liefert gerade bei Komponenten zu fest installierten
Anlagen teilweise unterschiedliche Ergebnisse. ...

Mal eine naive Frage: Koennte man da zur spaeteren Rechtssicherheit den
Automatenvorgang nicht per Screen Copy oder aehnlich dokumentieren und
das guenstigste Ergebnis auswaehlen?
Ich mache das so. Das schafft Argumentations- aber keine
Rechtssicherheit. Zweitere schafft in Streitfällen das Gericht.

--
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Joerg schrub im Jahre 14.09.2005 18:37:

Es ist schon traurig, was Ihr da an Gesetzesflut ertragen muesst. Ich
hoffe, die Waehler ziehen die Konsequenzen.
Da haben die Wähler jetzt nicht viel bezutragen. Das ist die nationale
Umsetzung einer bindenden EU-Richtlinie. AT hat sowas auch schon und in
den anderen EU-Ländern kommt das auch in den nächsten Monaten.

Blöd ist nur, dass es deutlich komplizierter ist als bei vielen anderen
EU-Richtlinien.

--
B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them
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Hallo Rainer,

Stattdessen veranstaltet man ein derartiges Brimborium, so daß man direkt
auf die Idee verfallen könnte, das sei gewollt mittelstandsfeindlich.
ich denke, die europaeischen Direktiven und das daraus folgende ElektroG
zielen vor allem gegen die Konkurrenz aus Asien, der Mittelstand steht
wohl nur als netter Nebeneffekt in der Schusslinie. Sozusagen zwei
Fliegen mit einer Klappe, da soll mal keiner sagen, dass die
euroaeischen Elektrokonzerne nicht effizient sind...

Gruesse
Hartmut
 
In article <dgb98e$nek$2@swifty.westend.com>,
"B.Eckstein" <eck@ivu.de> writes:
|> Da haben die Wähler jetzt nicht viel bezutragen. Das ist die nationale
|> Umsetzung einer bindenden EU-Richtlinie.

Wobei die jeweilige Ausgestaltung ja dem Land überlassen bleibt; man hätte
das auch problemlos über eine Art "Grüner Punkt" regeln können, d.h. jeder
Endverkäufer haut pro Gerätetyp (Größe, Masse, Inhaltsstoffe) einen Betrag
X auf den Endverkaufspreis drauf und schiebt diesen Betrag an eine zentrale
Verwertergesellschaft.

Diese zentrale Verwertergesellschaft kümmert sich dann -- insolvenzsicher
durch ständigen Geldzufluß -- um die Rücknahme und Entsorgung bzw.
Wiederverwertung.

Stattdessen veranstaltet man ein derartiges Brimborium, so daß man direkt
auf die Idee verfallen könnte, das sei gewollt mittelstandsfeindlich.

Rainer
 
Rainer Buchty schrub im Jahre 15.09.2005 11:37:

In article <dgb98e$nek$2@swifty.westend.com>,
"B.Eckstein" <eck@ivu.de> writes:
|> Da haben die Wähler jetzt nicht viel bezutragen. Das ist die nationale
|> Umsetzung einer bindenden EU-Richtlinie.

Wobei die jeweilige Ausgestaltung ja dem Land überlassen bleibt; man hätte
das auch problemlos über eine Art "Grüner Punkt" regeln können, d.h. jeder
Endverkäufer haut pro Gerätetyp (Größe, Masse, Inhaltsstoffe) einen Betrag
X auf den Endverkaufspreis drauf und schiebt diesen Betrag an eine zentrale
Verwertergesellschaft.
Wäre mir auch lieber gewesen. Aber zum einen gab es die durchaus
unrealistische Vorgabe, dass es den Endkunden beim Kauf nichts kosten
soll (natürlich schlage ich meine Rückstellungen auf den Preis um, ich
bin doch keine Bank).
Und zum zweiten waren die Industrieverbände an der Ausgestaltung des
Verfahrens und der Einrichtung der Stiftung EAR durchaus beteiligt. Man
wollte hier keinen zweiten Quasimonopolist wie beim Dualen System schaffen.

Egal, lamentieren nützt nichts, es ist, wie es ist.

--
B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them
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