DSL über Richtfunk?

  • Thread starter Matthias Buesing
  • Start date
<horst-d.winzler> wrote:
Dirk Salva schrieb:
horst-d.winzler <horst.d.nospamwinzler@web.de> wrote:
Denn überall dort, wo Politik das Sagen hat, fährt sie die Systeme
konsequent an die Wand. Was mit dem Staat derzeit passiert, wäre dann
Ja, und überall dort, wo Privatiers das Sagen haben, herrscht eitel
Sonnenschein und die Arbeitnehmer können ihr Glück und Reichtum kaum
fassen. Komm' mal wieder ein bisschen runter...
[...]
Bereits Schmidt wollte Post und Bahn privatisieren. Verhindert wurde
das damals durch die Gewerkschaft und die Personalvertretungen der
betreffenden Staatsbetriebe.
Hätte man es damals machen können, wäre einiges besser gelaufen. Davon
ist auszugehen.
Quatsch. Die Privatisierung der Bahn ist das beste Beispiel für ein
vollkommen gescheiterte Privatisierungsprojekt. Völlig blind hat man
ohne Beachtung der eigenen verkehrspolitischen Interessen zur
Bilanzaufbesserung ein träges Staatsunternehmen in die Marktwirtschaft
plumpsen lassen.

Jetzt haben wir:
- schlechte Versorgung in der Fläche
- hohe Preise
- kein kundenfreundliches Personal
- Verspätungen

Das hätten wir mit einer Staatsbahn auch haben können. Ich sehe nicht
dass z.B. die SBB schlechter mit ihrem Staatsbahnmodell fährt.

nicholas
 
Oliver Bartels <spamtrap@bartels.de> wrote:
Wir hatten bereits einen Nutzungsvertrag mit der M"Net,
wohlgemerkt haben die eine gute Stadtwerke Beteiligung
mit drin, und dann hat der liebe Herr GF Schwarz von den
SWM reingefunkt und der liebe Münchner Oberbürgermeister
Ude findet das ganz toll, wie der Herr Schwarz das macht :-(
Vor allem die beiden letzten Absätze sind ja wohl an Lächerlichkeit
nicht zu überbieten:

"Des weiteren bitten sie die SWM um Verständnis, dass auch aus
sicherheitstechnischen Gründen die Anzahl der in den hoch sensiblen
Heizkraftwerken arbeitenden Firmen eingegrenzt bleiben muss."

Was für "sicherheitstechnische Gründe" sollen das denn sein?!? Solche
vorgeschobenen Argumente sind an Schwachsinnigkeit kaum noch zu
überbieten, schliesslich wird sowieso niemand ohne Einweisung und evtl.
Begleitung aufs Gelände gelassen. Eigentlich ist das gleichzusetzen mit
einem Schild "schlag' mich, denn ich nenn' Dich doof." Boah nee, da
könnt ich mich ewig drüber aufregen, was aus unserer ehedem praktisch
denkenden Gesellschaft doch für Torfköppe an die Macht gekommen sind.

Oder:
"Sehr geehrter Herr Bartels, Sie erkennen, dass die SWM wohlbedachte
Argumente für ihre ablehnende Haltung haben. Eine
mittelstandsfeindliche Haltung kann ich darin nicht erkennen, zumal die
SWM sich in vielen Bereichen sehr konstruktiv mit Handwerkern und
mittelständischen Unternehmen arrangieren."
Das in Zusammenhang mit
"Die SWM erlauben daher die Nutzung der Kraftwerksdächer zur
Installation von Richtfunkantennen nur noch einem begrenzten
Richtfunkbieterkreis. Zu diesem Kreis gehören in erster Linie die
flächendeckenden Richtfunkbetreiber sowie die Betreiber mit
hoheitlichen Aufgaben, wie z.B. die Polizei."
ist ja wohl der blanke Hohn. Was bitte soll denn ein *flächendeckender*
*Richtfunk*betreiber sein!?

Wir wollten konkret etwas machen, wir wollten in die Infrastruktur
investieren und dabei auch innovative Technik einsetzen,
alleine, man bekommt von den Nasen nur Knüppel zwischen die Beine.
Sollen sie sich ihre Arbeitsplätze doch selber schaffen und ihr
DSL selber besorgen :-(
Das kann ich absolut verstehen. Man könnte kotzen, wenn man so eine
Scheisse liest. Na ja, machen wir uns eben selbst kaputt...


ciao, Dirk
--
| Akkuschrauber Kaufberatung and AEG GSM stuff |
| Visit my homepage: http://www.nutrimatic.ping.de/ |
| FIDO: Dirk Salva 2:244/6305.10 Internet: dsalvaATgmx.de |
| The "Ruhrgebiet", best place to live in Germany! |
 
Am Sat, 05 Nov 2005 10:33:56 +0100 schrieb Juergen Klein:


In einer älteren c't-Ausgabe (evtl. auf www.heise.de/ct suchen) gab es
einen Bericht über einen Eigenbau mit speziellen WLAN Geräten für den
Außenbereich. Vor allem auf Blitzschutz wurde dabei Wert gelegt.
So wie ich den Thread hier sehe, ist das ganze doch deutlich aufregender,
als ich gehofft habe.

Wenn man dann keinen hat, der *wirklich* im Thema ist (ich gestehe, dass
ich nur 30% verstehe)...

Es gibt wohl auch schon diverse Firmen die solche Lösungen anbieten
und auch aufstellen. Angeblich soll bei uns so was, demnächst auch hin
kommen. Genaueres weiß ich leider nicht.
Mit solchen (z. B. funkytown) habe ich auch schon Kontakt aufgenommen. Ist
nur deutlich teurer als Massen-DSL über Kupfer.

Was aber bestimmt sicher ist. Spätestens wenn alles läuft und die
Telekomm davon Wind bekommt, ist plötzlich DSL verfügbar.
Das fürchte ich auch...

--
Gruss,
Matze

http://www.buesing.de
 
Oliver Bartels schrieb:
On Sun, 6 Nov 2005 11:24:26 +0000 (UTC), Dirk Salva <dsalva@gmx.de
wrote:

Bei den meisten Dingen Zustimmung. Ich würde gern mehr über Deinen
"Fall" lesen, ist der irnkwo dokumentiert?


Zum einen das Thema Richtfunk München-Erding:
http://www.bartels.de/oliver/muc-ob-aw.pdf

Wir hatten bereits einen Nutzungsvertrag mit der M"Net,
wohlgemerkt haben die eine gute Stadtwerke Beteiligung
mit drin, und dann hat der liebe Herr GF Schwarz von den
SWM reingefunkt und der liebe Münchner Oberbürgermeister
Ude findet das ganz toll, wie der Herr Schwarz das macht :-(
Es geht auch anders. zB gibt es Bürgeriniativen die für DSL sind.

siehe: www.stadtwerke-hameln.de/pages/aktuell/index3.html

Frequenzband: 5,47-5,725. Funkamateure dürfen dort auf sekundärer
Basis mit bis 75W Spitzenleistung spielen.
Bei Entfernungen bis 10km Netto-Datenrate 14/28 Mbit/s
Hersteller: alvarion

Das sollte doch schonmal ein Lichtblick sein ;-)
--
gruß hdw
 
On Wed, 09 Nov 2005 13:29:57 +0100, "horst-d.winzler"
<horst.d.nospamwinzler@web.de> wrote:
Frequenzband: 5,47-5,725. Funkamateure dürfen dort auf sekundärer
Basis mit bis 75W Spitzenleistung spielen.
Vorsicht: 5,650-5,850 GHz ist m.W. Amateurfunk sekundär,
nicht ab 5,470 GHz.

Unterhalb 5,650GHz liegt u.a. das neue OFDM WLAN
Band (5,470 GHz bis 5,725 GHz/1W EIRP), das sich teilweise
mit militärischem Radar überschneidet, weswegen ETSI
eine automatische Frequenzkoordination (DFS) vorgibt.

Amateurfunk mit 75W dürfte bei 5 GHz unterhalb von
5,650 GHz weder zulässig noch erwünscht sein, zum
einen, weil es die Outdoor-WLAN/WLL eben für
Funk-DSL stören kann, zum zweiten, weil einem sonst unter
Umständen plötzlich ein olivgrün angemaltes Flugzeug
auf den Kopf fallen könnte ;-)

Bei Entfernungen bis 10km Netto-Datenrate 14/28 Mbit/s
Ja klar, zumal jetzt auch 3,5 GHz Frequenzen dazukommen.
An den Frequenzen mangelt es eher weniger, es sind die
Starrköpfe, die hier Probleme machen.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
horst-d.winzler wrote:

Frequenzband: 5,47-5,725. Funkamateure dürfen dort auf sekundärer
Basis mit bis 75W Spitzenleistung spielen.
Nein, nur von 5,65-5,85 und das mit 75W Sendeleistung,
das können bei einem grossen Spiegel also durchaus auch 750KW ERP sein
 
Oliver Bartels <spamtrap@bartels.de> schrieb:

Amateurfunk mit 75W dürfte bei 5 GHz unterhalb von 5,650 GHz weder
zulässig noch erwünscht sein, zum einen, weil es die
Outdoor-WLAN/WLL eben für Funk-DSL stören kann, zum zweiten, weil
einem sonst unter Umständen plötzlich ein olivgrün angemaltes
Flugzeug auf den Kopf fallen könnte ;-)
Laut FreqBZPV ist es Seenavigationsfunkdienst, also fallen zumindest
keine Vögel vom Himmel, und wenn man's in Bayern macht, stört es
wahrscheinlich gar keinen. ;-)

Außerdem noch D452 (isser nicht schön, der FreqBZPV? ;-):

,,Im Frequenzbereich 5 600 - 5 650 MHz haben Radaranlagen des
nichtnavigatorischen Ortungsfunkdienstes, die sich am Boden befinden
und für meteorologische Zwecke verwendet werden, den gleichen Status
wie die Funkstellen des Seenavigationsfunkdienstes.''

Kann man also das beliebte Niederschlagsradar durcheinanderwürfeln. :)

Aber ist richtig, Afu ist da nicht zugelassen.

--
cheers, J"org .-.-. --... ...-- -.. . DL8DTL

http://www.sax.de/~joerg/ NIC: JW11-RIPE
Never trust an operating system you don't have sources for. ;-)
 
Oliver Bartels wrote:

Amateurfunk mit 75W dürfte bei 5 GHz unterhalb von
5,650 GHz weder zulässig noch erwünscht sein, zum
einen, weil es die Outdoor-WLAN/WLL eben für
Funk-DSL stören kann
WLAN Systeme müssen Beeinträchtigungen durch andere Betreiber hinnehmen
und sind, wenn sie selbst andere Funkdienste stören, abzuschalten.
Das wird natürlich von den Verkäufern wohlweislich verschwiegen.
In dem Bereich sind noch andere Funkdienste als AFU, die sind erst
oberhalb 5650 MHz zugeteilt

Gruss
Peter
 
On Thu, 10 Nov 2005 00:25:19 +0100, "Peter Voelpel"
<df3kv@t-online.de> wrote:
WLAN Systeme müssen Beeinträchtigungen durch andere Betreiber hinnehmen
und sind, wenn sie selbst andere Funkdienste stören, abzuschalten.
Das mag in Bezug auf die wohl miitärischen (*) "Satelliten- und
Radaranwendungen" gelten (deshalb DFS Vorgabe), nicht
aber in Bezug auf außerhalb der Frequenzbänder betriebenen
Amateurfunk, da letzterer eben illegal wäre, ist er dann einzustellen
und das WLAN genießt den Schutz, denn:

Auch WLAN ist mit Sekundärnutzung an der Stelle im Frequenz-
nutzungsplan eingetragen und Amateurfunk hat unterhalb von
5,650 GHz in diesem Band rein garnichts verloren, der gesamte
Bereich darunter ist definitiv "mil".

Das macht den Bereich für Outdoor WLAN ja so angenehm ;-)

Er ist lizenzfrei, hat viel Bandbreite, China-Schrott ist durch die
Regeln zur DFS und Leistungsregelung sowie durch die Physik
weitgehend ausgeschlossen, es gibt 1W EIRP (die der China-
Schrott aber rundstrahlend nicht auf die Reihe kriegt, die GaAs
Amps sind viiiiiiieeeeel zu teuer, Si-CMOS kriegt die Leistung
nicht raus und richtstrahlend ist die Störwirkung viel geringer ;-)

Außer den Militärs ist da faktisch keiner, auch keine bayerische
Marine ;-) und mit den Militärs konnte durch DFS und die recht
störarme OFDM Modulation offenbar eine Einigung bezüglich
Mitbenutzung erzielt werden :)

Sorry, aber da ausnahmsweise mal kein Amateurfunk ...

Gruß Oliver

P.s.: (*) oder Seefunk in Bayern oder wasauchimmer, ich weiß nur, dass
die Forderung DFS speziell bei 5 GHz von militärischer Seite kam.
Im Plan heißt es in solchen Fällen allgemein:
"In diesem Frequenzbereich sind Funkanwendungen des militärischen
Hoheitsträgers im Einsatz", was auch immer das für welche sind.
Übrigens gibt es auch für den Amateurfunk ab 5,650 bis 5,725 GHz
eine "Koordinierung mit dem militärischen Bedarfsträger", ich wäre
da vorsichtig, einfach mit EIRP_max rauszuballern.

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Oliver Bartels <spamtrap@bartels.de> schrieb:

Auch WLAN ist mit Sekundärnutzung an der Stelle im Frequenz-
nutzungsplan eingetragen [...]
So? Finde ich nicht.

305 I 5470-5650 I SEENAVIGATIONSFUNKDIENST I ziv, mil
I D452 I Nichtnavigatorischer Ortungsfunkdienst I
I 26 31 I I

Primärnutzer ist also der Seenavigationsfunkdienst, Sekundärnutzer der
Nichtnavigatorische Ortungsfunkdienst. D452 räumt dabei dem
Wetterradar praktisch Primärnutzerstatus ein (obwohl sie ansonsten
Sekundärnutzer sind).

Eine neuere FreqBZPV als die von 2004 finde ich beim BMWi^HA nicht.

Oder ist WLAN neuerdings ein NNOFD? :)

--
cheers, J"org .-.-. --... ...-- -.. . DL8DTL

http://www.sax.de/~joerg/ NIC: JW11-RIPE
Never trust an operating system you don't have sources for. ;-)
 
Oliver Bartels wrote:

On Thu, 10 Nov 2005 00:25:19 +0100, "Peter Voelpel"
df3kv@t-online.de> wrote:
WLAN Systeme müssen Beeinträchtigungen durch andere Betreiber
hinnehmen und sind, wenn sie selbst andere Funkdienste stören,
abzuschalten.

Das mag in Bezug auf die wohl miitärischen (*) "Satelliten- und
Radaranwendungen" gelten (deshalb DFS Vorgabe), nicht
aber in Bezug auf außerhalb der Frequenzbänder betriebenen
Amateurfunk, da letzterer eben illegal wäre, ist er dann einzustellen
und das WLAN genießt den Schutz, denn:

Auch WLAN ist mit Sekundärnutzung an der Stelle im Frequenz-
nutzungsplan eingetragen und Amateurfunk hat unterhalb von
5,650 GHz in diesem Band rein garnichts verloren, der gesamte
Bereich darunter ist definitiv "mil".
WLAN ist kein Funkdienst, daher weder Sekundärnutzer noch geschützt, wie
erwähnt wird das von den Herstellern und Händlern gerne verschwiegen

wie ich bereits schrieb, fängt das Amateurfunkband erst oberhalb 5650MHz
an, aber auch dort ist WLAN unter der Allgemeinzulassung erlaubt und zwar
ab 5470 MHz bis 5725 MHZ mit den gleichen technischen Merkmalen wie von
5470-5650 MHz
..
Sollte eine Amateurfunkstelle durch WLAN gestört werden muss WLAN
ausweichen oder abschalten

Das macht den Bereich für Outdoor WLAN ja so angenehm ;-)
oder auch nicht, wenn andere Funkdienste in der Nähe sind

Er ist lizenzfrei, hat viel Bandbreite, China-Schrott ist durch die
Regeln zur DFS und Leistungsregelung sowie durch die Physik
weitgehend ausgeschlossen, es gibt 1W EIRP (die der China-
Schrott aber rundstrahlend nicht auf die Reihe kriegt, die GaAs
Amps sind viiiiiiieeeeel zu teuer, Si-CMOS kriegt die Leistung
nicht raus und richtstrahlend ist die Störwirkung viel geringer ;-)

Außer den Militärs ist da faktisch keiner, auch keine bayerische
Marine ;-) und mit den Militärs konnte durch DFS und die recht
störarme OFDM Modulation offenbar eine Einigung bezüglich
Mitbenutzung erzielt werden :)


Sorry, aber da ausnahmsweise mal kein Amateurfunk ...
doch, ich wiederhole es nochmal ab 5650MHz

P.s.: (*) oder Seefunk in Bayern
die Seefunkfrequenzen werden auch von den Marinetornados genutzt,
die fliegen auch bei Euch...

oder wasauchimmer, ich weiß nur, dass
die Forderung DFS speziell bei 5 GHz von militärischer Seite kam.
sicher, sonst wäre das gar nicht drin

Im Plan heißt es in solchen Fällen allgemein:
"In diesem Frequenzbereich sind Funkanwendungen des militärischen
Hoheitsträgers im Einsatz", was auch immer das für welche sind.
Übrigens gibt es auch für den Amateurfunk ab 5,650 bis 5,725 GHz
eine "Koordinierung mit dem militärischen Bedarfsträger", ich wäre
da vorsichtig, einfach mit EIRP_max rauszuballern.
macht da eh keiner, bis 5668 MHz sind dort die Satelliten-Uplinks und
oberhalb bis über die WLAN-Grenze die digitalen Linkstrecken und Fernsehen.
Klar, die ganzen Linkstrecken werden koordiniert, da sie rund um die Uhr in
Betrieb sind.

Die Bereiche 5668-5670 und 5760-5762 sind die wo mit höherer EIRP gearbeitet
wird, eher jedoch 5760.

es gibt übrigens keine EIRP_max, nur eine Sendeleistungsbeschränkung auf
75W,
ich mache zwar nur 50W habe aber 30db Antennengewinn, es gibt auch
Stationen mit Spiegeln >6m

Wenn die Eingangskreise der WLAN-Empfänger schmalbandig genug sind werden
die keine Probleme haben

Gruss
Peter
 
Peter Voelpel wrote:

Die Bereiche 5668-5670 und 5760-5762 sind die wo mit höherer EIRP gearbeitet
wird, eher jedoch 5760.

es gibt übrigens keine EIRP_max, nur eine Sendeleistungsbeschränkung auf
75W,
ich mache zwar nur 50W habe aber 30db Antennengewinn, es gibt auch
^^^^^^^
Wow, das ist heftig! Auch heftig gefährlich (für die Augen), wenn man
beim Basteln zu nah kommt. 50W klingt nicht viel, aber bei 5GHz? ...

Gruß Lars
 
On Thu, 10 Nov 2005 21:50:40 +0000 (UTC), j@uriah.heep.sax.de (Joerg
Wunsch) wrote:
So? Finde ich nicht.
Guckst Du unter Teilplan 306 Eintrag 306001 Stand November 2003
Frequenzbereich 5470 - 5650 MHz
Nutzungsbestimmung D452 Nutzung ziv, mil Frequenznutzung WLAN

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
On Fri, 11 Nov 2005 00:12:28 +0100, "Peter Voelpel"
<df3kv@t-online.de> wrote:
WLAN ist kein Funkdienst, daher weder Sekundärnutzer noch geschützt, wie
erwähnt wird das von den Herstellern und Händlern gerne verschwiegen
Teilplan 306 Eintrag 306001 Stand November 2003

"Dienste" gibt es nach TKG eh' nicht mehr, nur noch
Frequenzzuteilungen.

Sollte eine Amateurfunkstelle durch WLAN gestört werden muss WLAN
ausweichen oder abschalten
Das gilt eben *nicht* in dieser Allgemeinheit, um es ganz deutlich
zu sagen.

Auch wenn Du als Amateurfunker vielleicht dem alten
Fernmeldeanlagengesetz nachtrauern magst, es ist Geschichte.

Geschützt vor WLAN sind gemäß der Frequenzzuteilung
insbesondere "Satelliten- und Radaranwendungen".
Über das "insbesondere" in diesem Zusammenhand sollen sich
jetzt Verwaltungsjuristen den Kopf zerbrechen ...

Von Amateurfunk, ganz speziell von solchem außerhalb der
zugelassenen Bereiche, steht hingegen explizit nichts.

doch, ich wiederhole es nochmal ab 5650MHz
*Ab* der Frequenz. Darunter nicht. Wird WLAN
unterhalb 5650 MHz durch Afu gestört, dann sendet Afu
eben dort, wo er nicht senden soll und hat dieses einzustellen.

Genau so hatte ich es auch geschrieben:
# Auch WLAN ist mit Sekundärnutzung an der Stelle im Frequenz-
# nutzungsplan eingetragen und Amateurfunk hat unterhalb von
# 5,650 GHz in diesem Band rein garnichts verloren, der gesamte
# Bereich darunter ist definitiv "mil".

Was ich damit sagen will: Es wird Dich niemand daran hindern,
im Afu Band zu senden. Sollte es aber Leute geben, die sagen:
"Ach was Nebenwellen, unter 5650MHz ist eh' blos popeliges
WLAN, da kann man ruhig reinsplattern" : Dem ist nicht so.

Wenn die Eingangskreise der WLAN-Empfänger schmalbandig genug sind werden
die keine Probleme haben
Solange wie Du keine Nebenaussendungen in den geschützten
Bereich tätigst, sollte das für Qualitätshardware kein Problem sein.
Es gibt die DFS, es erfolgt dann eben ein Ausweichen auf die
180MHz non-Afu und gut ist. 180 MHz sind eine Menge Holz,
da können die Systeme wirklich gut und ungestört arbeiten.

Billigschrott ohne Filter darf zu Recht gerne ausfallen ;-)
Dann lernen die Kunden, das Geiz vielleicht doch nicht so geil ist ;-)

Eine Amateurfunklizenz befreit allerdings nicht von der Pflicht,
mögliche Nebenwellen der Sender zu kontrollieren und sicherzustellen,
dass diese nicht andere Frequenzzuteilungen stören.

Mit 50W senden ist ein Ding, es korrekt zu tun ein anderes.
Und ja, wenn mit den Nebenwellen das WLAN im non-Afu
plattgemacht wird, dann sind die 50W eben zu reduzieren.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Oliver Bartels wrote:

doch, ich wiederhole es nochmal ab 5650MHz

*Ab* der Frequenz. Darunter nicht. Wird WLAN
unterhalb 5650 MHz durch Afu gestört, dann sendet Afu
eben dort, wo er nicht senden soll und hat dieses einzustellen.
Oliver,
der Bereich unterhalb 5650 ist für mich völlig uninteressant.
es geht um die Nutzung von WLAN im Amateurfunkbereich

unterhalb 5650 MHz gibt es keinen Amateurfunk,
ich spreche vom Bereich 5650-5725 MHz, der für WLAN
zugelassen ist

Eine Amateurfunklizenz befreit allerdings nicht von der Pflicht,
mögliche Nebenwellen der Sender zu kontrollieren und sicherzustellen,
dass diese nicht andere Frequenzzuteilungen stören.
selbstverständlich,
hier geht es allerdings nicht um Nebenwellen sondern um die Grundwelle

Gruss
Peter
 
On Fri, 11 Nov 2005 11:21:01 +0100, "Peter Voelpel"
<df3kv@t-online.de> wrote:
der Bereich unterhalb 5650 ist für mich völlig uninteressant.
es geht um die Nutzung von WLAN im Amateurfunkbereich
Du wirst das, was ich jetzt schreibe, nicht gerne lesen,
weil ich den Eindruck habe, dass Du WLAN als "minderen"
Funkdienst siehst.

Trotzdem bitte nicht schimpfen:

Mit dem reformierten TKG 2004 ist die Allgemeinzuteilung der
_Regelfall_ geworden, ich zitiere §55 TKG :

"(2) Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als
Allgemeinzuteilungen durch die Regulierungsbehörde für die Nutzung von
bestimmten Frequenzen durch die Allgemeinheit oder einen nach
allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis
zugeteilt. Die Frequenzzuteilung wird veröffentlicht."

Eine Priorisierung insbesondere von Amateurfunk gegenüber
WLAN im Allgemeinen gibt es nicht mehr. Ob ein Amateurfunker,
der sich von WLAN oberhalb von 5650 gestört fühlt, aus der
Anmerkung in der Zuweisung, welche aber mittels dem "insbesondere"
auf "Satelliten- und Radaranwendungen" konkretisiert ist und eben
nicht den Amateurfunk bezeichnet, irgendwelche _konkreten_
Rechte ableiten kann, wage ich ganz stark zu bezweifeln.

Im Zweifelsfall dürfte ihn die BNA wegen _Interessensabwägung_
auf die dritte Staatsgewalt ("Kadi") verweisen, es sei denn, es stellt
sich wirklich heraus, dass z.B. das DFS der konkreten Installation
defekt ist. Wenn es aber nur nicht anspringt, obwohl es ETSI-konform
gebaut ist, weil das Sendesignal eben "anders" aussieht oder der
Amateurfunker nur empfangen möchte, dürfte er bereits wieder
Pech haben.

Genauso ist es möglich und auch zulässig und auch wegen der
Monopol bis Oligopol Situation in der letzten Meile explizit
_erwünscht_ (*), dass die 5 GHz WLAN Frequenzen für kommerzielle
Angebote genutzt werden, um ein weiteres Angebot auf der
letzten Meile zu schaffen.

In dem Fall dürfte es zu einer Interessensabwägung zwischen
den Anliegen der Nutzer eines z.B. öffentlichen kommerziellen
Dienstes WLAN-Internetzuführung und dem - Hobby - Amateurfunk
kommen, ich würde hier keinesfalls darauf wetten wollen, dass der
Amateurfunk sich unter diesen Umständen durchsetzt ...

Im Grunde ist Amateurfunk auch nur eine "einfache"
Allgemeinzuteilung an den Personenkreis der Funkamateure,
halt etwas mehr Leistung und einige interessante Frequenzbänder.

Gruß Oliver

P.s.: (*) Ja, die damaligen UMTS "Lizenznehmer" hatten auf das
heftigste protestiert und gewettert, alleine, es gibt zu dem Thema
eine legendäre Rede des damaligen RegTP Präsdienten Kurth.
Das ganze _ist_ ein Politikum und realistische gesehen hast Du
als Amateurfunker keine Chance, da irgendwelche Sonderrechte
geltend zu machen. Die UMTS "Lizenznehmer" waren schon da
und sind ein ganz anderes Kaliber.

P.s.2.: "Lizenznehmer" in "" deshalb, weil es keine Lizenzen
dafür mehr gibt. Es gibt nur spezielle Frequenzzuteilungen.

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Oliver Bartels wrote:

Du wirst das, was ich jetzt schreibe, nicht gerne lesen,
weil ich den Eindruck habe, dass Du WLAN als "minderen"
Funkdienst siehst.
überhaupt nicht, im Gegenteil,
ich betreibe selbst über WLAN eine abgesetzte und fernbediente Funkstation

mich stört es nur wenn Hersteller und Händler ihren Kunden verschweigen,
dass es ihnen passieren kann, das die teuer eingekauften Geräte unter
Umständen nicht benutzbar/betreibbar sind und womöglich dafür auch noch
laufende Gebühren kassieren

Mit dem reformierten TKG 2004 ist die Allgemeinzuteilung der
_Regelfall_ geworden, ich zitiere §55 TKG :

"(2) Frequenzen werden in der Regel von Amts wegen als
Allgemeinzuteilungen durch die Regulierungsbehörde für die Nutzung von
bestimmten Frequenzen durch die Allgemeinheit oder einen nach
allgemeinen Merkmalen bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis
zugeteilt. Die Frequenzzuteilung wird veröffentlicht."
WLAN fällt unter eine Allgemeinzuteilung, hatte ich auch bereits
geschrieben.
Es ist aber nicht so, dass jede Frequenz allgemein zugeteilt ist, das ist
also keineswegs der Regelfall, sondern gilt nur für bestimmte Frequenzen

Eine Priorisierung insbesondere von Amateurfunk gegenüber
WLAN im Allgemeinen gibt es nicht mehr.
das ist falsch,
der Amateurfunk ist in dem Bereich Sekundärnutzer und damit der
Allgemeinzulassung gegenüber priorisiert.
In anderen Bereichen ist er Primärnutzer


Ob ein Amateurfunker,
der sich von WLAN oberhalb von 5650 gestört fühlt, aus der
Anmerkung in der Zuweisung, welche aber mittels dem "insbesondere"
auf "Satelliten- und Radaranwendungen" konkretisiert ist und eben
nicht den Amateurfunk bezeichnet, irgendwelche _konkreten_
Rechte ableiten kann, wage ich ganz stark zu bezweifeln.
er kann sein Recht als Sekundärnutzer beanspruchen

siehe Verfügung 35/02:

WLANS geniessen keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch in gleichen
Frequenzbereichen primär oder sekundär zugewiesenen Funkdiensten und dürfen
diese Funkdienste nicht stören

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/314.pdf

Im Zweifelsfall dürfte ihn die BNA wegen _Interessensabwägung_
auf die dritte Staatsgewalt ("Kadi") verweisen, es sei denn, es stellt
sich wirklich heraus, dass z.B. das DFS der konkreten Installation
defekt ist. Wenn es aber nur nicht anspringt, obwohl es ETSI-konform
gebaut ist, weil das Sendesignal eben "anders" aussieht oder der
Amateurfunker nur empfangen möchte, dürfte er bereits wieder
Pech haben.
siehe Link

In dem Fall dürfte es zu einer Interessensabwägung zwischen
den Anliegen der Nutzer eines z.B. öffentlichen kommerziellen
Dienstes WLAN-Internetzuführung und dem - Hobby - Amateurfunk
kommen, ich würde hier keinesfalls darauf wetten wollen, dass der
Amateurfunk sich unter diesen Umständen durchsetzt ...
siehe Link

wer kommerzielle Dienste anbietet, für den gibt es kommerzielle Frequenzen
zu kaufen

Im Grunde ist Amateurfunk auch nur eine "einfache"
Allgemeinzuteilung an den Personenkreis der Funkamateure,
Nein, ist keine Allgemeinzuteilung
..
Das ganze _ist_ ein Politikum und realistische gesehen hast Du
als Amateurfunker keine Chance, da irgendwelche Sonderrechte
geltend zu machen.
keine Sonderrechte, aber die festgeschriebenen Rechte

Gruss
Peter
 
On Fri, 11 Nov 2005 16:45:45 +0100, "Peter Voelpel"
<df3kv@t-online.de> wrote:
WLAN fällt unter eine Allgemeinzuteilung, hatte ich auch bereits
geschrieben.
Es ist aber nicht so, dass jede Frequenz allgemein zugeteilt ist, das ist
also keineswegs der Regelfall, sondern gilt nur für bestimmte Frequenzen
_Lies_ ganz einfach das neue TKG 2004. Es hat sich gegenüber
der alten Variante einiges geändert ...

Mehr als aus dem Gesetz zitieren kann ich Dir leider nicht anbieten.
Und die Allgemeinzuteilung _ist_ neuerdings der _Regelfall_.

Ausnahmen müssen begründet sein, z.B. wenn der Zweck der
Zuteilung damit rein technisch zunichte gemacht wird:

"3) Ist eine Allgemeinzuteilung nicht möglich, werden Frequenzen für
einzelne Frequenznutzungen natürlichen Personen, juristischen Personen
oder Personenvereinigungen, soweit ihnen ein Recht zustehen kann, auf
schriftlichen Antrag als Einzelzuteilung durch die Regulierungsbehörde
zugeteilt. Dies gilt insbesondere, wenn eine Gefahr von
funktechnischen Störungen nicht anders ausgeschlossen werden kann oder
wenn dies zur Sicherstellung einer effizienten Frequenznutzung
notwendig ist. "

Ist sie möglich, dann ist sie vorzunehmen.

Die Vorgabe kommt letztlich von der EU, der Spielraum der
nationalen Gesetzgeber ist da sehr gering.

Die EU war es auch, welche das "TKG Redesign" erzwungen hat.

Eine Priorisierung insbesondere von Amateurfunk gegenüber
WLAN im Allgemeinen gibt es nicht mehr.
das ist falsch,
der Amateurfunk ist in dem Bereich Sekundärnutzer und damit der
Allgemeinzulassung gegenüber priorisiert.
[...]
er kann sein Recht als Sekundärnutzer beanspruchen
Ähm Bitte ?!

_Lies_ einfach mal genau den Plan.

Nutzungsbestimmung D282:
"Die Frequenzbereiche ... und 5650 - 5670 MHz sind zusätzlich dem
Amateurfunkdienst über Satelliten auf sekundärer Basis zugewiesen.
Andere sekundäre Funkdienste in diesen Frequenzbereichen sind
gegenüber dem Amateurfunkdienst über Satelliten bevorrechtigt. ..."

Nochmals, zum Mitschreiben: WLAN ist der Bereich auch mit
Eintrag 306001 sekundär zugeteilt, es gibt nix anderes außer primär
und sekundär. WLAN ist kein klassicher Dienst, aber es steht im
Frequenznutzungsplan.

Kurzum: WLAN darf zwar die Militärs nicht stören, aber genaugenommen
auch Amateurfunk ab 5650 kein WLAN, eben wegen D282!

Allgemeine oder personengebundene Zuteilungen sind ein ganz anderes
Ding, das hat mit primär und sekundär rein garnichts zu tun.
Zum Beispiel ist 430-440 MHz primär dem Amateurfunk zugeteilt,
trotzdem ist es vom Charakter her eine _Allgemeinzuteilung_
an _alle_Funkamateure_. _Jeder_, der dieses Kriterium erfüllt, darf
nutzen.

Das Gegenteil davon ist eine Zuteilung z.B. einer Richtfunkfrequenz
von A nach B an eine _bestimmte_Person_, das ist dann eben keine
Allgemeinzuteilung mehr.

Übrigens, zum beliebten Thema 430 MHz primär versus ISM :
FreqZPV 2004 sagt:
"D150 Die Frequenzbereiche 9-10 kHz,
13553-13567 kHz, 26957-27283 kHz, 40,66-40,70
MHz, 433,05-434,79 MHz, 2400-2500 MHz,
5725-5875 MHz, 24-24,25 GHz sind für
industrielle, wissenschaftliche, medizinische, häusliche
oder ähnliche Anwendungen (ISM) bestimmt. Funkdienste, die
innerhalb dieser Frequenzbereiche wahrgenommen werden, müssen
Störungen, die durch diese Anwendungen gegebenenfalls verursacht
werden, hinnehmen."

Gilt selbst für das 70cm Amateurfunkband.

siehe Verfügung 35/02:
Seit dem gab es eine Komplettrevision des TKG.
Das TKG ist die Rechtsgrundlage aller Verfügungen etc.

5 GHz WLAN wird übrigens gerade auch von der EU harmonisiert,
die Frequenzen bereitzustellen ist dann _Pflicht_ aller EU-Staaten.

WLANS geniessen keinen Schutz vor Beeinträchtigungen durch in gleichen
Frequenzbereichen primär oder sekundär zugewiesenen Funkdiensten und dürfen
diese Funkdienste nicht stören

Quelle: http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/314.pdf
Läuft über Übergangsvorschriften, inzwischen gibt es aber auch eine
schöne Schnittstellenbeschreibung:

Schaust Du hier:
http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/1467.pdf

siehe Link
Siehe Gesetz ...

wer kommerzielle Dienste anbietet, für den gibt es kommerzielle Frequenzen
zu kaufen
Autsch. Solange wie kein Frequenzhandel freigegeben ist,
gibt es Frequenzen überhaupt nicht zu kaufen.

Und wenn sich die UMTS Heinis für eine bestimmte Zuteilung
gegenseitig totgesteigert haben, weil sie deppert waren, dann
ist das deren Problem.

Nochmal: Es mag sein, dass Dir die TKG Neuregelungen ziemlich
gegen den Strich gehen. Es ist aber nunmal so wie es ist.

[ Afu ]
Nein, ist keine Allgemeinzuteilung
Again:
Allgemeinzuteilungen können auch an einen bestimmten Personenkreis
erfolgen, solange wie er eben allgemein bestimmt ist.

keine Sonderrechte, aber die festgeschriebenen Rechte
Wo bitte festgeschrieben ? Grossvaterrecht von Kaiser Wilhelm ?! ;-)

Das Problem ist natürlich: Durch die ganze Umstellerei und die
Übergangsvorschriften usw. passt da halt nix mehr und die Texte
scheinen sich teilweise auch zu wiedersprechen. Aber gerade
deshalb wird man Dich, wenn Du vermeintlich festgeschriebene
Rechte einzufordern versuchst, im günstigsten Fall auf den
Rechsweg verweisen.

Ungünstigstensfalls heißt es: "Ok, das Feld im Plan wurde
freigelassen, keine Grossschrift, also beide sekundär, aber
harte Einschränkung D282 für Amateurfunk, WLAN hingegen nur
"insbesondere" Bemerkung für Radar- und Satelliten, also dürfen
Sie als Amateurfunker das WLAN System nicht stören."

Ich wäre da ganz vorsichtig, "Rechte" einzufordern, die womöglich
nicht mehr da sind, zumal wie gesagt die EU gerade eben auf dem
Frequenzband die Finger auch noch drauf hat ...

Heutzutage ist nichts mehr einfach ...

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
On Fri, 11 Nov 2005 19:30:23 +0000 (UTC), j@uriah.heep.sax.de (Joerg
Wunsch) wrote:
Hab beim BMWA nur den 2004er bekommen, da ist es Teilplan 305, aber
die D452 beinhaltet nur die Regelung über das Weterrradar.
Den Plan gibt es auf Bestellung, allerdings hat Google einen "Cache"
gefunden:
http://www.et.fh-jena.de/afu/AJW-VFDB/emv/frequenznutzungsplan.pdf

Wird zwar nicht ganz aktuell sein, aber da ist WLAN bei 5 GHz
bereits drin.

Am 9.7.2002 gab es übrigens besagte Pressemitteilung:

# "Eine Nutzung von WLAN-Frequenzen auch für öffentliche Anwendungen
# steht damit im Interesse von UMTS selbst und ist eher geeignet, den
# Geschäftserfolg von UMTS zu fördern als eine Unterbindung
# öffentlicher WLANs," zog Kurth als Fazit der Untersuchung.

# Nach Ansicht der Reg TP ist es vorstellbar, dass die
# UMTS-Netzbetreiber WLANs auf der Basis selbst betriebener Netze wie
# auch als Diensteanbieter oder als Roaming-Partner ihren Kunden
# anbieten. Bei einem solchen Markt für WLANs würde sich ein solches
# Verbundprodukt aus Mobilfunk- und WLAN-Dienstleistungen als
# nachfrageorientiert darstellen und würde letztlich im Interesse
# sämtlicher Marktteilnehmer liegen.

Kurzum: Das ist nicht das kleine "Home-WLAN" und der "große"
Amateurfunk, sondern aus Sicht des Regulierers genau umgekehrt:

Die Allgemeinzuteilung ist die Antwort auf die Scherze, die sich bei
WLL ereignet hatten, wo einige große Firmen die Frequenzen
per Schönheits- bzw. Aktenschleppwettbewerb geholt hatten und
dann in der Schublade vergammeln haben lassen.

Die Nutzung als kommerzieller WLAN-Dienst ist _explizit_erwünscht_,
und das die Frequenzen kostenfrei allgemein zugeteilt sind, mit einer
automatischen DFS Koordination, ist auch explizit so vorgesehen.

Und da die Sekundärnutzung Amateurfunk in dem Bereich gegenüber
allen anderen Sekundärnutzern unterpriorisiert ist (D282), könnte es
bei der Störung kommerzieller WLAN-Dienste durch den Amateurfunk
sein, dass letzterer zurückstecken darf.

Gruß Oliver

P.s.: Bei 3,5 GHz wird gerade auch eine Anti-Schubladenklausel
eingebaut, die Frequenzen für WLL werden zwar einzeln zugeteilt,
aber immer mit Koordinierungspflicht gegenüber weiteren, die dazu
kommen. Im Zweifelsfall heißt es: Hast du wo wirklich eine
Basisstation oder willst du nur andere blockieren, wenn zweiteres,
gib' die Frequenz wieder her. Bei der letzten Meile gibt es ein ganz
starkes Interesse der Regulierung, Wettbewerb zu schaffen, das
geht nur über Funk und nur über vereinfachte oder allgemeine
Zuteilung, sonst beschließt der Vorstandsfreund von "Kai Uwe" beim
gemeinsamen Golfmatch des Vereins Deutschland-AG wieder, auch
einen Schubladen-WLL-Dienst aufzumachen ...

Alleine schon an den Dramen mit der Lokalpoltik sieht man, wie
tief da die Verquickung ist, ich habe Hochachtung vor dem
Regulierer, dass man dagegen wirksam vorgehen will, um
wirklich Wettbewerb zu schaffen.

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Oliver Bartels <spamtrap@bartels.de> schrieb:

So? Finde ich nicht.

Guckst Du unter Teilplan 306 Eintrag 306001 Stand November 2003
Frequenzbereich 5470 - 5650 MHz
Nutzungsbestimmung D452 Nutzung ziv, mil Frequenznutzung WLAN
Hab beim BMWA nur den 2004er bekommen, da ist es Teilplan 305, aber
die D452 beinhaltet nur die Regelung über das Weterrradar.

Von der 2001er Version habe ich noch 'ne Kopie, da war es die 306,
aber auch dort nichts von WLAN.

Ich glaub' denen ja, dass sie da senden dürfen :), ich find's halt nur
nicht im Gesetz...

--
cheers, J"org .-.-. --... ...-- -.. . DL8DTL

http://www.sax.de/~joerg/ NIC: JW11-RIPE
Never trust an operating system you don't have sources for. ;-)
 

Welcome to EDABoard.com

Sponsor

Back
Top