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Rupert Haselbeck
Guest
Martin Τrautmann schrieb:
Das kann wohl eher nicht prinzipbedingt sein, weil ansonsten kein
Nabendynamo zugelassen sein könnte - blinkende Lichter sind nur als
Blinker erlaubt.
Ansonsten spricht auch die schnöde Realität gegen diesen Einwand, weil
es sehr viele Radler mit ordentlichem Licht gibt, trotz Nabendynamo und
LED-Scheinwerfer. Und das, wie z.B. mein eigenes Fahrrad zeigt, durchaus
auch in der Serienausstattung. Nur bei ganz Schieben ändert sich die
Helligkeit noch rhytmisch, bei normalem Schritttempo blinkt da nichts mehr
MfG
Rupert
Die Norm geht von einer Sollleistung erst ab 15 km/h aus. Darunter darf
es das - und das liegt eben nicht an den LED, nicht an einem speziellen
Blinkmodus, sondern am Prinzip der meisten Nabendynamos.
Das kann wohl eher nicht prinzipbedingt sein, weil ansonsten kein
Nabendynamo zugelassen sein könnte - blinkende Lichter sind nur als
Blinker erlaubt.
Ansonsten spricht auch die schnöde Realität gegen diesen Einwand, weil
es sehr viele Radler mit ordentlichem Licht gibt, trotz Nabendynamo und
LED-Scheinwerfer. Und das, wie z.B. mein eigenes Fahrrad zeigt, durchaus
auch in der Serienausstattung. Nur bei ganz Schieben ändert sich die
Helligkeit noch rhytmisch, bei normalem Schritttempo blinkt da nichts mehr
MfG
Rupert