12V-LED-Kfz-Birnchen CAN-Bus...

On Fri, 7 Jan 2022 22:57:51 +0100, Martin Τrautmann wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 18:04:20 +0100, Volker Bartheld wrote:
Volker hat behauptet, er hätte in Message-ID:
bjf5ki1cyagp$.dlg@news.bartheld.net> Referenzen genannt, die die von
ihm behaupteten Werte belegen würden. Das tun sie aber nicht.

Volker hat ein paar Anhaltspunkte aus frei verfügbaren Quellen dafür
geliefert, daß die Hypochondrie gewisser Autofahrer, bauartgeprüfte und
produktionsüberwachte Fahrradbeleuchtung sei inakzeptabel hell und
würde ständig blenden, angesichts dessen, was man so an Kfz regulär
verbauen darf, ziemlich lächerlicht wirkt. Daß illegal so einiges geht
ist doch wohl kein Privileg von Fahrradfahrern.

Volker ist übrigens durchaus bekannt, daß die einschlägigen Prüfnormen
nur für teuer Geld gehandelt werden. Er hat das an anderer Stelle
bereits kundgetan, daß es schwierig sei, relevante Unterlagen zu finden
und einigermaßen zielführende Sekundärliteratur recherchiert, während
Martin einen substanzlosen Vortrag hielt.

Zu Deiner Aussage, vor 2017 habe es keine Rechtsgrundlage für den
Betrieb von Akkubeleuchtung am Fahrrad gegeben, bitte [die STVZO von
2013] beachten. In § 67 STVZO \"Lichttechnische Einrichtungen an
Fahrrädern\" hieß es ab 2013 demnach: \"(1) Fahrräder müssen für den
Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer
Lichtmaschine [...] oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als
Energiequelle ausgerüstet sein. [...]\". Der Begriff
\"wiederaufladbarer Energiespeicher\" scheint mir hinreichend
unmißverständlich.

Es gab dabei 2013 mehrere Unterschiede: [... ] Damit wurde schon 2013
eine Akkubeleuchtung zulässig.

Schön. Dann hätten wir das ja jetzt auch geklärt.

Es galten aber weiterhin noch Absatz 11 und 12:
2017 entfiel die Reglementierung der 6-Volt-Regelung ganz. Damit wurden
Akkubeleuchtungen mit ganz eigenen Spannungen zulässig, egal 0b 3,6, 5,
7,2 oder 12 V. Man löste sich von der Diktatur der Dynamoversorgung.
Paragraph 11 und 12 entfielen ganz. Damit wurde die Akkubeleuchtung für
alle Fahrräder zulässig. 2013 bis 2017 war das eine rechtliche Grauzone,
ob wegen Abs 1 Akku allgemein zulässig war, oder wegen Abs. 11 als reine
Akkubeleuchtung nur für Rennräder.

Es bist doch Du, der sich gerne in semantische Rafinessen versteigt. Ich
darf daher erneut aus Message-ID: <slrnstgq6g.20f6.t-usenet@ID-685.user.individual.de>
die von Dir nicht weiter eingeschränkte Aussage zitieren, die da
wäre...:

Erst seit 2017 ist übrigens die Akkubeleuchtung auch rechtlich
zugelassen.

.... und ist eben unzutreffend, mit wievielen Worten Du auch davon
ablenkst.

Vielleicht gefällt Dir ja Deine herablassende Art, mit der Du mir
begegnest (altväterliche Formulierungen wie \"Zeige mit den von dir dort
genannten Referenzen bitte mindestens eine\", \"Tipp:...\", \"Verwende
gerne...\" liebe ich besonders), dann können wir das Spielchen noch eine
Weile länger fortführen.

Volker
 
On Fri, 7 Jan 2022 23:17:01 +0100, Martin Τrautmann wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 17:40:19 +0100, Volker Bartheld wrote:
Und wenn ich mir für die lustige Stadtrunde drei Alphas [1] an den
Lenker schraube, dann endet die Diskussion hier ebenfalls.
[1] https://www.lupine.de/produkte/helmlampen/alpha
Kannst du gerne machen, ist aber, wie dir sicher bekannt ist, unzulässig

Genau. Daß \"unzulässig\" (nicht bauartgeprüft, falsch eingestellt,
falsches Leuchtmittel, verdreckte Streuscheibe/Lampenabdeckung) in
jeder Art und Weise blenden kann, bedarf doch wohl keiner weiteren
Diskussion. Darauf bezog sich meine o. g. Aussage. Wenn ein
Fahrradfrontscheinwerfer oder das Rücklicht bei üblichen
Geschwindigkeiten blinkt, dann ist es defekt oder unzulässig. Wer sein
Fahrrad schiebt, ist kein Fahrradfahrer. Ich wüßte nicht, daß für
Fußgänger irgendwelche Beleuchtungsvorschriften existieren.

> und kostet dich nach aktuellem Bußgeldkatalog ab 20 €

Vielleicht kannst Du noch abschließend erklären, wo
beleuchtungstechnische Vergehen von Fahrradfahrern abseits der TBNR
367100 [1] mit mehr als 20€ bestraft werden.

Volker

[1] https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/BT_KAT_OWI/bkat_owi_09_11_2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3
 
On Sat, 8 Jan 2022 10:59:40 +0100, Marte Schwarz wrote:
Eben deshalb gehe ich davon aus, dass diejenigen, welchen man nächtens
bei durchaus flotter Fahrt mit so einem Scheinwerfer begegnet, nicht
aufgrund der angeblich so untauglichen Nabendynamos derart blinken
sondern dass die Dinger das absichtlich so machen.

Und mithin unzulässig sind, insofern nicht irgendwo an der Kleidung, dem
Rucksack, dem Wanderstock, usw. angebracht. Für \"Sicherheitslichter\"
gibt es keine KBA-Vorschriften.

Das sehe ich eigentlich nur bei Joggern. Die am Arm oder an einem
Stirnband befestigten Blendgranaten blinken oft, weil man will ja
gesehen werden und Strom sparen.

Genau. Geh einfach mal außerorts und bei Dunkelheit auf einer Landstraße
joggen oder spazieren. Da freut man sich als Fußgänger sehr über die
Blendgranate.

Rasende Sportmaschinen fahren nur mit Akkulichtern. Der
Trainingseffekt wäre doch völlig hinüber, wenn da ein Dynamo bremsen
würde... Den Markt hab ich ohnehin nie verstanden. Ein Trainingsrad
müsste Windbremsbleche und extra schwergängige Lager haben, um den
Trainingseffekt zu stärken...

Ich erklärs Dir gerne: Manche Menschen können sich nicht für Alltag,
Sport, Dunkelheit, Transport, Sommer, Winter, Gelände, usw.
unterschiedliche Fahrzeuge leisten und besitzen demnach genau ein
Fahrrad. Das läuft dann unweigerlich auf einen Kompromiß hinaus, bspw.
sollte für Erledigungen und Touren der Antrieb nicht beliebig
schwergängig sein (mal abgesehen davon, daß eine unpräzise Schaltung
und quietschende Lager/Ketten/Bremsen nerven). Wenn die Beleuchtung
abnehmbar ist, läuft sie auch nicht Gefahr im Regen abzusaufen (ja,
gibts!) oder auf einem Feldweg abzufallen bzw. zu Elektroschrott
zerdeppert zu werden. Ersetze \"Feldweg\" auch gerne durch
\"Fahrradstellplatz am ÖPNV-Bahnhof\". Dafür gilt auch die Empfehlung,
daß nicht geklaut werden kann, was nicht dran ist. Etwas, was sich
Käfigfahrzeugbesitzern mit Wegfahrsperre, Alarmanlage und
Sicherheitsschrauben an den ¤¤¤-Alufelgen evtl. nicht sofort
erschließt.

Aber mich beschleicht das Gefühl, daß Du das ohnehin schon wußtest und
einfach nur ein bißchen sticheln wolltest. Kein Problem.

Volker
 
On Sat, 8 Jan 2022 11:52:43 +0100, Marte Schwarz wrote:
\"(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der
Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3
W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer
Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem
wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein.
Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht
zusammen einschaltbar sein.\".
ich frag mich ja immer wieder, wie es sein kann, dass man beim Verfassen
von Gesetzestexten und Verordnungen so ignorant und überheblich sein
kann, dass man es nicht für notwendig erachtet, z.B. ein paar
Professoren aus dem Bereich der Lichttechnik sowas gegenlesen zu lassen.
Das ist ja ein solch hahnebüchener Unsinn, der da in Gesetzes- oder
Verordnungsform gegossen wurde, das ist schon weit jenseits von nur
peinlich.

Man erkennt daraus vollkommen zwanglos die Bedeutsamkeit des
Verkehrsmittels \"Fahrrad\". Allerdings frage ich mich auch, wo die
Professoren aus dem Bereich der Lichttechnik waren, als es um die
Zulassung sog. \"dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger\" ging (also diese
gelben LED-Lauflichter, die Audi als erstes hatte und nun groß in Mode
sind).

Aber vielleicht ist das auch nur eine kreative Auslegung einer alten
ECE-Norm, wo es früher nur hieß, das Glühobst möge bitte nach nicht
mehr als 200ms 95% der vollen Helligkeit erreicht haben und auf Drängen
irgendwelcher Lobbyisten kam dann die Sonderlocke 5.6 \"For direction
indicator lamps of categories 1, 1a, 1b, 2a or 2b the flash may be
produced by sequential activation of their light sources [...]\" hinzu
[1].

Martin dürfte mit Tränen der Rührung in den Augen niedersinken, daß ich
hier ausnahmsweise eine Primärquelle zitieren kann, in der sogar was
von einer maximalen Helligkeit(!) von 1200cd steht. Das anderswo
genannte Lupine Rotlicht in der international-illegalen Variante hätte
übrigens ~25cd bei 180° Abstrahlwinkel. Selbst bei 45° nach hinten ist
noch ein Faktor 10 dazwischen.

Eine helle 5mm-LED bringt ~10cd bei 20° [2].

Volker

[1] https://unece.org/fileadmin/DAM/trans/main/wp29/wp29regs/2015/R006r6e.pdf
[2] https://www.reichelt.de/led-5-mm-bedrahtet-gelb-10560-mcd-20--led-5-10500-ge-p96899.html
 
On Sat, 8 Jan 2022 15:40:05 +0100, Volker Bartheld wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 23:17:01 +0100, Martin Τrautmann wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 17:40:19 +0100, Volker Bartheld wrote:
Und wenn ich mir für die lustige Stadtrunde drei Alphas [1] an den
Lenker schraube, dann endet die Diskussion hier ebenfalls.
[1] https://www.lupine.de/produkte/helmlampen/alpha
Kannst du gerne machen, ist aber, wie dir sicher bekannt ist, unzulässig

Genau. Daß \"unzulässig\" (nicht bauartgeprüft, falsch eingestellt,
falsches Leuchtmittel, verdreckte Streuscheibe/Lampenabdeckung) in
jeder Art und Weise blenden kann, bedarf doch wohl keiner weiteren
Diskussion.

Doch, bei dir wohl schon. Eine zulässige Lichtanlage kann auch
unzulässig in Betrieb genommen werden, z.B. durch falsche Anbringung
oder Einstellung.

Eine unzulässige Lichtanlage wird aber selbst ein zulässliger
Installation und Einstellung nie zulässig.

und kostet dich nach aktuellem Bußgeldkatalog ab 20 €

Vielleicht kannst Du noch abschließend erklären, wo
beleuchtungstechnische Vergehen von Fahrradfahrern abseits der TBNR
367100 [1] mit mehr als 20€ bestraft werden.

StVO § 17 Beleuchtung gilt nicht nur für PKW, sondern auch für
Fahrräder. Daher Bußgeld mit Gefährdung 25 €, mit Unfallfolge 35 €
TBNR 117100, 117101, 117102
 
On Sat, 8 Jan 2022 15:40:05 +0100, Volker Bartheld wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 23:17:01 +0100, Martin Τrautmann wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 17:40:19 +0100, Volker Bartheld wrote:
Und wenn ich mir für die lustige Stadtrunde drei Alphas [1] an den
Lenker schraube, dann endet die Diskussion hier ebenfalls.
[1] https://www.lupine.de/produkte/helmlampen/alpha
Kannst du gerne machen, ist aber, wie dir sicher bekannt ist, unzulässig

Genau. Daß \"unzulässig\" (nicht bauartgeprüft, falsch eingestellt,
falsches Leuchtmittel, verdreckte Streuscheibe/Lampenabdeckung) in
jeder Art und Weise blenden kann, bedarf doch wohl keiner weiteren
Diskussion.

Doch, bei dir wohl schon. Eine zulässige Lichtanlage kann auch
unzulässig in Betrieb genommen werden, z.B. durch falsche Anbringung
oder Einstellung.

Eine unzulässige Lichtanlage wird aber selbst bei zulässiger
Installation und Einstellung nie zulässig.

und kostet dich nach aktuellem Bußgeldkatalog ab 20 €

Vielleicht kannst Du noch abschließend erklären, wo
beleuchtungstechnische Vergehen von Fahrradfahrern abseits der TBNR
367100 [1] mit mehr als 20€ bestraft werden.

StVO § 17 Beleuchtung gilt nicht nur für PKW, sondern auch für
Fahrräder. Daher Bußgeld mit Gefährdung 25 €, mit Unfallfolge 35 €
TBNR 117100, 117101, 117102
 
On Sat, 8 Jan 2022 16:58:33 +0100, Martin Τrautmann wrote:
Genau. Daß \"unzulässig\" (nicht bauartgeprüft, falsch eingestellt,
falsches Leuchtmittel, verdreckte Streuscheibe/Lampenabdeckung) in
jeder Art und Weise blenden kann, bedarf doch wohl keiner weiteren
Diskussion.
Doch, bei dir wohl schon. Eine zulässige Lichtanlage kann auch
unzulässig in Betrieb genommen werden, z.B. durch falsche Anbringung
oder Einstellung.

Wir diskutieren hier also ernsthaft, daß es überwiegend Fahrradfahrer
sind, von denen durch falsche Anbringung oder Einstellung ihrer
Lichtanlage eine Blendwirkung ausgeht?

Eine unzulässige Lichtanlage wird aber selbst bei zulässiger
Installation und Einstellung nie zulässig.

Reine Wortklauberei.

und kostet dich nach aktuellem Bußgeldkatalog ab 20 €
Vielleicht kannst Du noch abschließend erklären, wo
beleuchtungstechnische Vergehen von Fahrradfahrern abseits der TBNR
367100 [1] mit mehr als 20€ bestraft werden.
StVO § 17 Beleuchtung gilt nicht nur für PKW, sondern auch für
Fahrräder. Daher Bußgeld mit Gefährdung 25 €, mit Unfallfolge 35 €
TBNR 117100, 117101, 117102

OK, danke. Dann also 35€. Da werden sicher jedem die Beine schlottern,
der sich eine Zeltleuchte an den Lenker tut.

Volker
 
On Sat, 8 Jan 2022 17:11:08 +0100, Volker Bartheld wrote:
On Sat, 8 Jan 2022 16:58:33 +0100, Martin Τrautmann wrote:
Genau. Daß \"unzulässig\" (nicht bauartgeprüft, falsch eingestellt,
falsches Leuchtmittel, verdreckte Streuscheibe/Lampenabdeckung) in
jeder Art und Weise blenden kann, bedarf doch wohl keiner weiteren
Diskussion.
Doch, bei dir wohl schon. Eine zulässige Lichtanlage kann auch
unzulässig in Betrieb genommen werden, z.B. durch falsche Anbringung
oder Einstellung.

Wir diskutieren hier also ernsthaft, daß es überwiegend Fahrradfahrer
sind, von denen durch falsche Anbringung oder Einstellung ihrer
Lichtanlage eine Blendwirkung ausgeht?

Womöglich erweckst du den Eindruck, nicht ernsthaft diskutieren zu
wollen. Dann lass\' es besser.

Eine unzulässige Lichtanlage wird aber selbst bei zulässiger
Installation und Einstellung nie zulässig.

Reine Wortklauberei.

Recht ist recht oft reine Wortklauberei.
 
On Sat, 8 Jan 2022 17:18:00 +0100, Martin Τrautmann wrote:
Womöglich erweckst du den Eindruck, nicht ernsthaft diskutieren zu
wollen. Dann lass\' es besser.

Guter Vorschlag. Wurde ja ohnehin schon alles Nennenswerte gesagt.

Volker
 
Marte Schwarz schrieb:
Eben deshalb gehe ich davon aus, dass diejenigen, welchen man nächtens
bei durchaus flotter Fahrt mit so einem Scheinwerfer begegnet, nicht
aufgrund der angeblich so untauglichen Nabendynamos derart blinken
sondern dass die Dinger das absichtlich so machen. Ansonsten müsste ja
auch die Blinkfrequenz geschwindigkeitsabhängig sein.

Das sehe ich eigentlich nur bei Jogger. Die am Arm oder an einem
Stirnband befestigten Blendgranaten blinken oft, weil man will ja
gesehen werden und Strom sparen. Die haben auch nie eine Ausrichtung zum
Weg vor dem Jogger, sondern blinken munter irgendwo hin.

Klar. Mit sowas bin ich selber schon viele Kilometer gelaufen. Die
Dinger mit ihren vier oder fünf LEDs, für etliche Monate befeuert durch
eine CR2032, waren mir doch zu unauffällig. Mittlerweile bin ich
deshalb, aber natürlich auch aus Gründen der Nachhaltigkeit(!!) auf eine
gewöhnliche Warnweste für 1,95€ oder so umgestiegen. Die ist auch ohne
Batterien immer betriebsbereit, geht auch durch Nässe nicht kaputt und
wirkt deutlich besser, wie man am Verhalten der Zielgruppe erkennen kann.

Rasende Sportmaschinen fahren nur mit Akkulichtern. Der Trainingseffekt
wäre doch völlig hinüber, wenn da ein Dynamo bremsen würde...
Den Markt hab ich ohnehin nie verstanden. Ein Trainingsrad müsste
Windbremsbleche und extra schwergängige Lager haben, um den
Trainingseffekt zu stärken...

Hmm, das stimmt natürlich - höchst unüberlegt also, was die
Möchtegernsieger da so treiben. Und viele fahren sogar ganz ohne Licht,
vermutlich ja nur, damit ihnen kein Konkurrent was absehen kann

NB: Wie fährt man einem aus der Tiefgararge ausfahrenden Auto denn
derart entgegen, dass man geblendet werden kann?

Abknickende Vorfahrtsstraße, die geradeaus direkt in eine Tiefgarage
eines Kaufhaus mündet. Gegenüber am selben Kaufhaus ist die Ausfahrt
genau an einer T-Abzweigung zur Hochschule hin, mein täglicher
Arbeitsweg. Ich laufe oder fahre direkt auf die Ausfahrt zu. Der
Querverkehr ist hoch genug, dass manche Leute ewig brauchen, um aus der
Auffahrt rauszukommen (Anfahren am Berg will gelernt sein ;-) und stehen
genau so, dass das Abblendlicht laserlike parallel zur Straße geht, aus
der ich komme. Das tut bei Nobelkarossen selbst tagsüber noch weh in den
Augen.

Ah, interessant. Danke

MfG
Rupert
 
hI Rupert,

Das sehe ich eigentlich nur bei Jogger. Die am Arm oder an einem
Stirnband befestigten Blendgranaten blinken oft, weil man will ja

Klar. Mit sowas bin ich selber schon viele Kilometer gelaufen. Die
Dinger mit ihren vier oder fünf LEDs, für etliche Monate befeuert durch
eine CR2032,

Solche Funzeln meine ich nicht, sondern die LiIon-getriebenen
Photonenpumpen, deren 2 Ah-Zellen nach einer Stunde Dauerlicht leer
sind. Deshalb blinken die ja, damit die Akkus länger halten.

> waren mir doch zu unauffällig.

Anderen wohl auch.

gewöhnliche Warnweste für 1,95€ oder so umgestiegen. Die ist auch ohne
Batterien immer betriebsbereit, geht auch durch Nässe nicht kaputt und
wirkt deutlich besser, wie man am Verhalten der Zielgruppe erkennen kann.

Langweilig ;-) Heutzutage muss das doch mindestens von einem
Sportartikelhersteller in modisch geschnittenem Look sein...

Wie fährt man einem aus der Tiefgararge ausfahrenden Auto denn
derart entgegen, dass man geblendet werden kann?

Abknickende Vorfahrtsstraße, die geradeaus direkt in eine Tiefgarage
eines Kaufhaus mündet. Gegenüber am selben Kaufhaus ist die Ausfahrt
genau an einer T-Abzweigung zur Hochschule hin, mein täglicher
Arbeitsweg.

Ah, interessant. Danke

Das sind nur zwei der Stellen auf meinem Arbeitsweg, an denen ich
regelmäßig geblendet werde. Und ja, der unterschied zwischen Glühobst
und Xenonbrennern sieht man deutlich. Ob da neuerdings LEDs oder die
lasergepumpten neuen Scheinwerfer dabei sind, kann ich nicht
differenzieren.

Marte
 
Hi Volker,
Rasende Sportmaschinen fahren nur mit Akkulichtern. Der

Ich erklärs Dir gerne: Manche Menschen können sich nicht für Alltag,
Sport, Dunkelheit, Transport, Sommer, Winter, Gelände, usw.
unterschiedliche Fahrzeuge leisten und besitzen demnach genau ein
Fahrrad.

Aber dann ganz sicher das alltagstaugliche Modell Vollrenner ohne
Schutzbleche und Beleuchtung...

> Das läuft dann unweigerlich auf einen Kompromiß hinaus,

Eben: Ein vernünftig ausgestattetes Tourenrad. Meines in der 500 ¤
Klasse mit Vollfederung, Ledersattel, Scheibenbremsen, Nabendynamo und
fest montierter LED-Beleuchtung, die bis mäßiger Schrittgeschwindigkeit
sichtbar flackert und darüber hinaus nur durch Stroboskopeffekte am
Reifen auf Flackern aufmerksam macht.
Ein alltagstaugliches Rad eben, mit dem ich aucvh schon Radtouren von
einigen hundert km gefahren bin, mit Anhänger fürs Familiengepäck mit
Zelt und Co...

> Aber mich beschleicht das Gefühl,

dass Du Dich hier völlig verrannt hast und jetzt keinen Ausgang findest.

Marte
 
Volker Bartheld schrieb:
On Sat, 8 Jan 2022 17:18:00 +0100, Martin Τrautmann wrote:
Womöglich erweckst du den Eindruck, nicht ernsthaft diskutieren zu
wollen. Dann lass\' es besser.

Guter Vorschlag. Wurde ja ohnehin schon alles Nennenswerte gesagt.

Aber noch nicht von jedem.

--
mfg Rolf Bombach
 
Volker Bartheld schrieb:
Man erkennt daraus vollkommen zwanglos die Bedeutsamkeit des
Verkehrsmittels \"Fahrrad\". Allerdings frage ich mich auch, wo die
Professoren aus dem Bereich der Lichttechnik waren, als es um die
Zulassung sog. \"dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger\" ging (also diese
gelben LED-Lauflichter, die Audi als erstes hatte und nun groß in Mode
sind).

Da kennst du ja sicher die Cupra. Deren Lauflicht-Blinker signalisiert
für mich doch recht eindeutig \"leck mich\".

https://www.youtube.com/watch?v=kOhfXdL3ZgU

in realiter blinkt\'s langsamer.

--
mfg Rolf Bombach
 
On Sun, 9 Jan 2022 13:54:44 +0100, Marte Schwarz wrote:
Aber mich beschleicht das Gefühl,
dass Du Dich hier völlig verrannt hast und jetzt keinen Ausgang findest.

Geschickt zitiert.

Volker
 
Rolf Bombach schrieb:

Da kennst du ja sicher die Cupra. Deren Lauflicht-Blinker signalisiert
für mich doch recht eindeutig \"leck mich\".

https://www.youtube.com/watch?v=kOhfXdL3ZgU

Nunja, ich finde die schnurgeraden Lauflichtblinker viel übler. Da kann
im Dunklen schon mal fälschlicherweise der Eindruck entstehen, daß der
Blinknde einen gleich rammen wird, dabei fährt er schnurgerade vorbei.

Guido
 
On Fri, 7 Jan 2022 17:26:45 +0100, Volker Bartheld <news2022@bartheld.net>
wrote:

Dieser Zentrierständer hier:
https://www.aliexpress.com/item/1005001807508965.html
leistete mir gute Dienste. Made in China, shipped from Czech Republic.

Da kannste echt nix falsch machen...

Ist aber auch Mechanik, wo man am Bild abschätzen kann was das taugt. Eine
Leuchte mit 10.000 mAh Akku und 8000 lumen, Akkulader, SOS und Blinken -- naja.

Ich hab allerdings nach Forenberichten Taschenlampen gekauft. Solide, echt
billig, halten, saugen die Batterein restlos aus. Alleien die Pilgerfahrt zum
Zollamt trübte das Bild...


Thomas Prufer
 
On Sat, 8 Jan 2022 14:39:00 +0100, Volker Bartheld <news2022@bartheld.net>
wrote:

Leider ist https://www.bumm.de/ auf meinem Browser kaputt (will wohl
einen DSGVO-Cookie-Disclaimer anzeigen und verkackt es dann), aber ich
könnte mir denken, daß es von den Jungs etwas dahingehendes zu kaufen
gibt. Nur halt nicht für 10€.

Vielleicht:

https://www.pollin.de/p/fahrrad-scheinwerfer-filmer-40-029-851590

8,90€, Standlichtfunzel, Dämmerungsschalter, Prüfzeichen.

\"Dämmerungsschalter\" ist sogar brauchbar und ganz nett.

Ok, flackert beim langsamen Schieben zwischen Standlicht und Fahrtlicht, gibt
sich aber bei normalem Gehtempo (meien ich, ist nicht an meinem Rad, ich hab
noch einen Seitenläufer).

Thomas Prufer
 
On Fri, 7 Jan 2022 22:37:41 +0100, Rupert Haselbeck <mein-rest-muell@gmx.de>
wrote:

Und dann ist das Gelumpe in der Regel auch noch zu hoch eingestellt oder
es gibt ohnehin kein einwandfrei einstellbares Licht ab, weils nur sowas
wie eine umgebaute Billigtaschenlampe ist

Das ist aber auch mit der alten Glühfadenlampe so, Flackern schon auch, wenn das
Rad nen Achter hat. Nur mit dem Unterschied das die mangels Licht nicht blenden
kann...

Liegt halt am Nutzer.

Auch das schickste Carbon-Fixie wird durch ein Stück Reflexklebeband weiß vorne
und rot hinten nicht schwerer, als der Fahrer mit einmal spucken wieder
reinholt. Und optisch ists tags unauffällig: es gäbe sogar Reflexband in
schwarz, unter 1€/Meter, um die Optik vollends unangetastet zu lassen. Sicherer
wär\'s -- macht trotzdem keiner (okay, \"nicht jeder\").


Thomas Prufer
 
On Wed, 12 Jan 2022 08:31:57 +0100, Thomas Prufer wrote:
On Fri, 7 Jan 2022 17:26:45 +0100, Volker Bartheld <news2022@bartheld.net
wrote:
Dieser Zentrierständer hier:
https://www.aliexpress.com/item/1005001807508965.html
leistete mir gute Dienste. Made in China, shipped from Czech Republic.

Da kannste echt nix falsch machen...
Ist aber auch Mechanik, wo man am Bild abschätzen kann was das taugt.

Es könnte wer kritteln, daß die Gewindestange ein bisserl Spiel habe und
das zugehörige Gewindeloch in einem Aluteil wäre anstatt irgendwelcher
Buchsen. Die Meßuhren würde ich jetzt nicht unbedingt in einer
Schlosserei einsetzen. Aber angesichts der Alternativen erübrigt sich
wirklich jede weitere Diskussion - man kann es sicher auch übertreiben
mit dem Werkzeugfetischismus.

Die Felgen, die ich mit dem Teil inzwischen eingespeicht habe, laufen
jedenfalls alle sauber, die Schweißnaht am Stoß erzeugt den größten
Schlag. Wenn man jetzt noch in die Waagschale wirft, was der
Paketversand zu einem Radspanner kostet (bitte nicht annehmen, solche
Arbeiten könnten im lokalen, niedergelassenen Fachhandel zuverlässig
und zeitnah erledigt werden), wie lange das dauert und was man am Ende
kriegt, dann ist der o. g. Zentrierständer vermutlich schon für
zwei-drei Radsätze eine sinvolle Anschaffung.

Die Abwesenheit von zwei linken Händen vorausgesetzt.

Eine Leuchte mit 10.000 mAh Akku und 8000 lumen, Akkulader, SOS und
Blinken -- naja.

In irgendeinem schwindsüchtigen Plastegehäuse kostet das ja leider nicht
groß was, also ist der Kaufanreiz gegenüber...

https://www.bike24.de/p1101115.html
https://www.bike24.de/p124628.html
https://www.bike24.de/p1300708.html
https://www.bike24.de/p1537351.html

.... eben nicht gerade hoch. Es gibt auch von BUMM brauchbare Akku- und
Dynamobeleuchtung, auch das juckt den Baumarktradbesitzer nicht. Also
einen blinkenden, blendenden Chinakracher mit Kabelbindern hingezurrt.

Ich hab allerdings nach Forenberichten Taschenlampen gekauft. Solide, echt
billig, halten, saugen die Batterein restlos aus. Alleien die Pilgerfahrt zum
Zollamt trübte das Bild...

Ich kriegte glücklicherweise meine zwei
http://zebralight.com/SC52F-L2-AA-Flashlight-Cool-White_p_241.html
ohne großes Gehampel. Sehr zufrieden damit. Man kann sie mit
https://www.amazon.de/dp/B07WC9H84W natürlich auch am Fahrradlenker
befestigen. Aber das ist streng verboten.

Volker
 

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