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Volker Bartheld
Guest
On Fri, 7 Jan 2022 22:57:51 +0100, Martin Τrautmann wrote:
Volker hat ein paar Anhaltspunkte aus frei verfügbaren Quellen dafür
geliefert, daà die Hypochondrie gewisser Autofahrer, bauartgeprüfte und
produktionsüberwachte Fahrradbeleuchtung sei inakzeptabel hell und
würde ständig blenden, angesichts dessen, was man so an Kfz regulär
verbauen darf, ziemlich lächerlicht wirkt. Daà illegal so einiges geht
ist doch wohl kein Privileg von Fahrradfahrern.
Volker ist übrigens durchaus bekannt, daà die einschlägigen Prüfnormen
nur für teuer Geld gehandelt werden. Er hat das an anderer Stelle
bereits kundgetan, daà es schwierig sei, relevante Unterlagen zu finden
und einigermaÃen zielführende Sekundärliteratur recherchiert, während
Martin einen substanzlosen Vortrag hielt.
Schön. Dann hätten wir das ja jetzt auch geklärt.
Es bist doch Du, der sich gerne in semantische Rafinessen versteigt. Ich
darf daher erneut aus Message-ID: <slrnstgq6g.20f6.t-usenet@ID-685.user.individual.de>
die von Dir nicht weiter eingeschränkte Aussage zitieren, die da
wäre...:
.... und ist eben unzutreffend, mit wievielen Worten Du auch davon
ablenkst.
Vielleicht gefällt Dir ja Deine herablassende Art, mit der Du mir
begegnest (altväterliche Formulierungen wie \"Zeige mit den von dir dort
genannten Referenzen bitte mindestens eine\", \"Tipp:...\", \"Verwende
gerne...\" liebe ich besonders), dann können wir das Spielchen noch eine
Weile länger fortführen.
Volker
On Fri, 7 Jan 2022 18:04:20 +0100, Volker Bartheld wrote:
Volker hat behauptet, er hätte in Message-ID:
bjf5ki1cyagp$.dlg@news.bartheld.net> Referenzen genannt, die die von
ihm behaupteten Werte belegen würden. Das tun sie aber nicht.
Volker hat ein paar Anhaltspunkte aus frei verfügbaren Quellen dafür
geliefert, daà die Hypochondrie gewisser Autofahrer, bauartgeprüfte und
produktionsüberwachte Fahrradbeleuchtung sei inakzeptabel hell und
würde ständig blenden, angesichts dessen, was man so an Kfz regulär
verbauen darf, ziemlich lächerlicht wirkt. Daà illegal so einiges geht
ist doch wohl kein Privileg von Fahrradfahrern.
Volker ist übrigens durchaus bekannt, daà die einschlägigen Prüfnormen
nur für teuer Geld gehandelt werden. Er hat das an anderer Stelle
bereits kundgetan, daà es schwierig sei, relevante Unterlagen zu finden
und einigermaÃen zielführende Sekundärliteratur recherchiert, während
Martin einen substanzlosen Vortrag hielt.
Zu Deiner Aussage, vor 2017 habe es keine Rechtsgrundlage für den
Betrieb von Akkubeleuchtung am Fahrrad gegeben, bitte [die STVZO von
2013] beachten. In § 67 STVZO \"Lichttechnische Einrichtungen an
Fahrrädern\" hieà es ab 2013 demnach: \"(1) Fahrräder müssen für den
Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer
Lichtmaschine [...] oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als
Energiequelle ausgerüstet sein. [...]\". Der Begriff
\"wiederaufladbarer Energiespeicher\" scheint mir hinreichend
unmiÃverständlich.
Es gab dabei 2013 mehrere Unterschiede: [... ] Damit wurde schon 2013
eine Akkubeleuchtung zulässig.
Schön. Dann hätten wir das ja jetzt auch geklärt.
Es galten aber weiterhin noch Absatz 11 und 12:
2017 entfiel die Reglementierung der 6-Volt-Regelung ganz. Damit wurden
Akkubeleuchtungen mit ganz eigenen Spannungen zulässig, egal 0b 3,6, 5,
7,2 oder 12 V. Man löste sich von der Diktatur der Dynamoversorgung.
Paragraph 11 und 12 entfielen ganz. Damit wurde die Akkubeleuchtung für
alle Fahrräder zulässig. 2013 bis 2017 war das eine rechtliche Grauzone,
ob wegen Abs 1 Akku allgemein zulässig war, oder wegen Abs. 11 als reine
Akkubeleuchtung nur für Rennräder.
Es bist doch Du, der sich gerne in semantische Rafinessen versteigt. Ich
darf daher erneut aus Message-ID: <slrnstgq6g.20f6.t-usenet@ID-685.user.individual.de>
die von Dir nicht weiter eingeschränkte Aussage zitieren, die da
wäre...:
Erst seit 2017 ist übrigens die Akkubeleuchtung auch rechtlich
zugelassen.
.... und ist eben unzutreffend, mit wievielen Worten Du auch davon
ablenkst.
Vielleicht gefällt Dir ja Deine herablassende Art, mit der Du mir
begegnest (altväterliche Formulierungen wie \"Zeige mit den von dir dort
genannten Referenzen bitte mindestens eine\", \"Tipp:...\", \"Verwende
gerne...\" liebe ich besonders), dann können wir das Spielchen noch eine
Weile länger fortführen.
Volker