Suche Vorschriften Leitungsabsicherung Bad

Hallo!

Udo Neist schrieb:

Ich halte es für ein Gerücht, dass es diese Regelung gibt.
<http://www.elektrikforum.de/ftopic164.html>

Soviel ich weiß gilt immer noch Bestandsschutz.
Ja, das alte Märchen (das hatten wir hier schon).
Der Bestandsschutz nützt Dir aber nichts, wenn was passiert. Dann kann
eine Versicherung die Leistung verweigern, weil sie sich z. B. auf VDE
0100 Teil 610 beruft. Dort ist eine turnusmäßige Prüfung alle 4
Jahre vorgegeben (in gewerblich genutzten Räumen nach BGV-A2 alle 2
Jahre). Und bei so einer Prüfung wird dann festgestellt, daß keine
(separate) Erdung und kein FI da ist -> bei VDE-Prüfung durchgefallen.



CU Peter
 
Hallo!

bastian schrieb:

Hi,nachfolgendes ist aus irgendeinem VDE-Merkblatt :
---------------------------
Klassische Nullung fällt unter Bestandsschutz sofern die elektrische
Anlage schon mit einer Schutzmaßnahme - z.B. der klassischen Nullung -
....

Uralt und seit 1997 nicht mehr aktuell.

Und VDE hat schon gleich nichts zu bestimmen, tut aber gerne so.
ZB mit "großzüg.Bestandsschutz einräumen".
Naja, Du kannst ja eine entsprechende Verkabelung in Deiner Wohnung
machen, auf Deine Gefahr hin. Passiert dann irgendwas, bist Du dran!
Zivilrechtliche Schadensersatzklage, Strafverfahren (fahrlässige
Körperverletzung, fahrlässige Tötung usw.) Alles nicht so lustig.

Gäbe es bei Kl.Null. schwere/totliche Unfälle, wäre der
Gesetzgeber-und das ist der Einzige,der da Verbote aussprechen kann -
längst eingeschritten. Oder bezweifelt das jemand ?
Genau WEIL es viele Unfälle gegeben hat, ist seit 1973 die klassische
Nullung verboten! Und seit 1997 gibt es die Pflicht, alle 4 Jahre (in
privat genutzten Räumen) eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610
durchzuführen. Machst Du das nicht, ist das Dein Problem. Wenn Du
einer Brandversicherung nicht nachweisen kannst, daß Deine Anlage in
Ordnung war, zahlt sie u. U. nicht.

<http://www.e-check.de>

Letztes Jahr (2004) sind in meiner Umgebung zwei Bauernhöfe wegen
Problemen mit der Elektrik abgebrannt, dieses Jahr ist es erst einer.

Ich weiß nicht, von welcher interessierten Seite (E-Handwerk ?)
so Unsinn mit -nicht mehr vermietet dürfen - gestreut wird.
Der "Unsinn" kommt wohl vom VdS.

Die klass.N ist sicher und zuverlässig.
Schwachsinn, von Lebensgefahr, kriminell oder verboten zu reden.
Die Erde ist eine Scheibe und die Sonne dreht sich um sie...

Nur wenn ein Defekt auftritt, zB. Draht abschmort, könnte sich Gefahr
ergeben.
Ist es nicht Sinn einer technischen Anlage, daß auch im Fehlerfall
möglichst keine unmittelbare Gefahr davon ausgeht?

Es scheint aber keine Unfälle zu geben.
Es stürzen auch keine Flugzeuge vom Himmel.

nb. Selbstverständlich kann zur erheblichen Erhöhung der Sicherheit
bei klass. Null. z u s ä t z l i c h ein 30mA-FI eingebaut werden.
Der Einsatz eines FIs in Verbindung mit klassischer Nullung ist zum
einen verboten, und zum anderen auch technisch nicht sinnvoll, da er
seine Schutzfunktion nicht richtig ausspielen kann.

Die Installation bleibt wie vor, nur FI in den Verteiler.Sonst nix.
Klar! Und baumwollumspannte Alu-Drähte und Nägel als Sicherungen!

ROTFL...



CU Peter
 
Hallo!

Lars Mueller schrieb:
Gibt es keine kleinen FI-Schalter (bis max. 40mm breite), die nur einen
Stromkreis absichern und die Funktion des Leitungsschutzschalters
(16A-H) übernehmen können?
Doch gibt es, wurde hier auch schon geschrieben, z. B. von ABB aus der
DS941 Serie den EB0023, LS-Teil B 16A, FI-Teil 30 mA, Einbaubreite 36
mm.

Es gibt sie auch aus den Serien DS951 und DS971:

<http://library.abb.com/GLOBAL/SCOT/SCOT209.nsf/VerityDisplay/073E8002C1B531E5C1256F6B004F9162/$File/ITSCE-603051011.pdf>


CU Peter
 
Hallo!

Lars Mueller schrieb:

Gut, dann bin ich ab sofort in Baumärtkten zu finden. :)
Den einzigen Baumarkt, den ich bisher gesehen habe, der vernünftige
Ware bzgl. E-Installation führt, ist der Praktiker. Leider gibt es
sehr viele Baumarktartikel, die von minderer Qualität sind. Ich habe
nicht wenige Baumarkt-FIs gesehen, die nach einiger Zeit nicht mehr
auslösen oder von Anfang an die Parameter nicht eingehalten haben (z.
B. 30 mA-FI löst erst bei 500 mA aus) Also große Vorsicht beim
Einkauf von Nicht-ABB-Produkten im Baumarkt!

Wenn Du in einen Fachhandel gehst, kriegst Du dort zum gleichen Preis
vernüftige Ware (im Regelfall).

Es gibt auch schmale FIs, die keine LS-Funktion haben, also aufpassen!


CU Peter
 
Dschen Reinecke <usenet@dschen.de> writes:

Das klappt natürlich. Leider fliegt der RCD/FI auch raus, wenn jemand
das Gehäuse eines Gerätes anfasst, weil dann etwas PEN-Strom abfließt
Wenn da am Gehäuse gegenüber der Fusssohlenerde soviel Spannung anliegt, dass da
bei Berührung 10mA fliessen können, bin ich sehr stark dafür, dass er
auch auslöst.

--
Georg Acher, acher@in.tum.de
http://wwwbode.in.tum.de/~acher
"Oh no, not again !" The bowl of petunias
 
Peter Weiss wrote:
Hallo!

Lars Mueller schrieb:

Gut, dann bin ich ab sofort in Baumärtkten zu finden. :)

Den einzigen Baumarkt, den ich bisher gesehen habe, der vernünftige
Ware bzgl. E-Installation führt, ist der Praktiker. Leider gibt es
Zum nächsten Praktiker würde ich ca. 90 Minuten mit dem Auto brauchen.
Ich habe übrigens in den anderen Baumärkten nichts gefunden. Bei Conrad
gab es dasselbe Zeugs, wie im Baumarkt, nur eben ziemlich genau 3x so
teuer.

sehr viele Baumarktartikel, die von minderer Qualität sind. Ich habe
nicht wenige Baumarkt-FIs gesehen, die nach einiger Zeit nicht mehr
auslösen oder von Anfang an die Parameter nicht eingehalten haben (z.
B. 30 mA-FI löst erst bei 500 mA aus) Also große Vorsicht beim
Einkauf von Nicht-ABB-Produkten im Baumarkt!
Danke für die Warnung! Ich habe schon verdammt viel FI-Schrott gesehen:
Schalter, bei denen mir verboten wurde, den Testknopf zu drücken, weil
die Mechanik regelmäßig verreckt, Schalter, die man nicht mehr
einschalten kann, Schlter, die erst 30 Sekunden nach Drücken des
Testknopf auslösen usw. Bisher habe ich einen uralten Siemens und der
ist super.

Wenn Du in einen Fachhandel gehst, kriegst Du dort zum gleichen Preis
vernüftige Ware (im Regelfall).

Es gibt auch schmale FIs, die keine LS-Funktion haben, also aufpassen!
Ich bin mir bei den älteren Siemens mit der Bezeichnung "NFI" nicht ganz
sicher: Da steht zwar ein Auslösestrom von 16A, aber keine
Charakteristik. Neuere Siemens werden ausdrücklich als FI/LS mit B16A
verkauft. Da est es dann klar. Aber die bekommt man kaum. Vielleicht
sollte ich mal nach ABB suchen.

Gruß Lars
--
Bei M@il bitte re: in den Betreff (Filter)
 
bastian wrote:

Nur, damit wird verdeckt, daß es eigentlich einen Bestandsschutz
garnicht gibt.
Es soll vielmehr der Eindruck suggeriert werden, es gebe jemanden, der
auch was verbieten/erzwingen usw könne.
Wer bitte. Das E-Werk hat ab Zählerende die Klappe zu halten und Strom
zu verkaufen.
Und VDE hat schon gleich nichts zu bestimmen, tut aber gerne so.
ZB mit "großzüg.Bestandsschutz einräumen".
Soweit ich das verstanden habe, gibt es in den Gesetzen so
Gummi-Formulierungen von "anerkannten Regeln der Technik". Diese werden
in den meisten Fällen vom DIN festgelegt, mit Ausnahme eben von Elektro
sowie Gas/Wasser, wo es die entsprechenden Verbände tun.

Wer Sachen in Verkehr bringt, die nicht den aRdT entsprechen, könnte
sich im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen
konfrontiert sehen.

Im Prinzip ist das eigentlich auch vernünftig, woher soll denn der
Gesetzgeber (d.h. also unsere Abgeordneten) die notwendige Sachkompetenz
herhaben, um zu bestimmen welche Elektroinstallation sicher ist. Auf der
anderen Seite kann man es zB auch nicht möglicherweise skrupelosen
Vermietern überlassen.
 
Georg Acher wrote:


Das klappt natürlich. Leider fliegt der RCD/FI auch raus, wenn jemand
das Gehäuse eines Gerätes anfasst, weil dann etwas PEN-Strom abfließt

Wenn da am Gehäuse gegenüber der Fusssohlenerde soviel Spannung anliegt, dass da
bei Berührung 10mA fliessen können, bin ich sehr stark dafür, dass er
auch auslöst.
Also 10V, bei dem üblichen Körperwiderstand von 1 kOhm. Das sind ein
einem mit 10A (~2300W, also Waschmaschine, Spülmaschine,
leistungsfähiger Fön oder Heizlüfter) belasteten Stromkreis 1 Ohm. Bei
1,5qmm-Kabel sind das immerhin 85m. *Aber* wenn dort z.B. eine
Waschmaschine oder Spülmaschine angeschlossen ist und so der mit dem
Gehäuse verbundene PEN über das Zulaufwasser besseren Kontakt zur Erde
bekommt, dann reichen weit weniger als die 10V.

Ich würde eine solche Installation als nicht praxisgerecht einstufen.

Ciao Dschen

--
Dschen Reinecke

=== der mit dem Namen aus China ==
http://WWW.DSCHEN.DE mailto:usenet@dschen.de
 
Hallo!

Lars Mueller schrieb:
Danke für die Warnung! Ich habe schon verdammt viel FI-Schrott gesehen:
[schauerliche Liste...]

Ich hoffe, Du hast den Leuten dann geraten, ganz schnell einen neuen FI
einzubauen? Ein FI, der erst nach 30 s auslöst, erfüllt seine
Schutzfunktion eindeutig nicht! Gemäß VDE müßte der FI innerhalb
von 400 ms auslösen, wenn ich das richtig im Kopf habe. Mein ABB-FI
hier in der Wohnung löst nach 20 bis 25 ms aus (je nachdem, wie die
Halbwelle ankommt).

Hab allerdings auch schon einige Baumarkt-FIs gesehen, die auch bei 1 A
nicht mehr ausgelöst haben. Und trotzdem kostet der Schrott so viel
wie ein FI von ABB etc.



CU Peter
 
"Peter Weiss" <playfield-bbs@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:1122987834.971517.113500@g14g2000cwa.googlegroups.com...

Es gibt auch schmale FIs, die keine LS-Funktion haben, also aufpassen!

Haben denn die ueblicherweise verbauten 3 Phasen FIs ueberhaupt
eine LS Funktion ?

Ich halte z.B. die Angabe '40A' fuer die maximale Belastbarkeit,
und nicht als Angabe das die bei 40A auch ohne Fehlerstrom
wie eine Sicherung ausloesen und daher keine Sicherung mehr
in den Stromkreis rein muss.

Explizit steht auf den FIs die ich ueblicherweise sehe naemlich
nichts zur Sicherungscharakteristik drauf,

z.B. ABB F374-63/0.03
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Hallo Dschen

bei dem üblichen Körperwiderstand von 1 kOhm
Also bei nassen EKG-Elektroden sprechen wir typischerweise von 10 kOhm. Wenn
normales Metall drankommt wird das schnell noch deutlich höher. Das
Körperinnere ist dann deutlich niederhmiger. Bei 235 V ist es denn auch
schon möglich, dass die Hornhaut durchschlägt, das ist dann aber eine ganz
andere Situation als bei <40 V. Hier ist vor allem der Elektrodenwiderstand
und die obere Hautschicht interessant.

Marte
 
MaWin schrieb:
"Peter Weiss" <playfield-bbs@gmx.net> schrieb im Newsbeitrag
news:1122987834.971517.113500@g14g2000cwa.googlegroups.com...


Es gibt auch schmale FIs, die keine LS-Funktion haben, also aufpassen!
Die dann in der Regel 2-polig sind.

Haben denn die ueblicherweise verbauten 3 Phasen FIs ueberhaupt
eine LS Funktion ?
Nein. Die gängigen 4-poligen FIs haben keine LS-Funktion.

Ich halte z.B. die Angabe '40A' fuer die maximale Belastbarkeit,
und nicht als Angabe das die bei 40A auch ohne Fehlerstrom
wie eine Sicherung ausloesen und daher keine Sicherung mehr
in den Stromkreis rein muss.
Genau, das ist der maximale Strom, den die Kontakte des FI schalten
können, ohne selbst beschädigt zu werden.

Explizit steht auf den FIs die ich ueblicherweise sehe naemlich
nichts zur Sicherungscharakteristik drauf,
Dann haben sie auch keine LS-Funktion. Die kombinierten hab ich bis
jetzt nur in 2-polig gesehen. Das nennt sich dann FI/LS-Schutzschalter,
zum Beispiel von Siemens den Ty 5SU1:
https://mall.automation.siemens.com/DE/guest/data/212/de/10021947B.pdf

Gruß

Jochen
 
Peter Weiss schrieb:


Also große Vorsicht beim
Einkauf von Nicht-ABB-Produkten im Baumarkt.

Hi,
sonst ist alles wohlauf ?

Laß dich nicht erwischen von
Siemens, Condor, AEG, Hager, F+G und ähnl.
deutschen Industrieprodukten.
(Kopp ausdrücklich ausgenommen ).

Kriegst Du nen Sonder-Rabatt bei ABB ?

Mit Gruß
bastian

Ahja, wer im Baumarkt osteuropäischen Schrott kauft, ev.
polnische, russ.,tschech. FIs, ist selber schuld.
Wer bloß Aldi zahlt, kriegt auch nur Aldi.
 
Hallo!

bastian schrieb:

Laß dich nicht erwischen von
Siemens, Condor, AEG, Hager, F+G und ähnl.
deutschen Industrieprodukten.
(Kopp ausdrücklich ausgenommen ).
In den Baumärkten (Obi, Praktiker, Hagebau) meiner Umgebung (bis 50
km) habe ich bisher weder FIs und LS-Automaten von Siemens, Condor,
AEG, Hager noch F+G gesehen. Einzig der Praktiker führt ABB als
zuverlässigen Produkthersteller.

Bei den übrigen "Baumarkt-Marken" ist eben Vorsicht geboten, der FI
soll immerhin eine Lebensversicherung sein. Daher meine Aussage mit
"nicht-ABB"!

Kriegst Du nen Sonder-Rabatt bei ABB ?
Leider nicht.

Ahja, wer im Baumarkt osteuropäischen Schrott kauft, ev.
polnische, russ.,tschech. FIs, ist selber schuld.
Wer bloß Aldi zahlt, kriegt auch nur Aldi.
Dabei kostet der Schrott im Baumarkt oftmals mehr als ein Markenprodukt
im Fachhandel.



CU Peter
 
Peter Weiss wrote:
Hallo!

bastian schrieb:

Hi,nachfolgendes ist aus irgendeinem VDE-Merkblatt :
---------------------------
Klassische Nullung fällt unter Bestandsschutz sofern die elektrische
Anlage schon mit einer Schutzmaßnahme - z.B. der klassischen Nullung -
...

Uralt und seit 1997 nicht mehr aktuell.
Selbstverständlich hat sich da nichts geändert.

.. Passiert dann irgendwas, bist Du dran!
Zivilrechtliche Schadensersatzklage, Strafverfahren (fahrlässige
Körperverletzung, fahrlässige Tötung usw.) Alles nicht so lustig.
Immer schön drohen, Angst machen, lebt das E-Handwerk jetzt davon ?
Siehe die permanente Angstmacherei in der Werbung für den fußkranken
E-Check.
Gäbe es bei Kl.Null. schwere/totliche Unfälle, wäre der
Gesetzgeber-und das ist der Einzige,der da Verbote aussprechen kann -
längst eingeschritten. Oder bezweifelt das jemand ?
Da hab ich mit etwas eilig ausgedrückt. Natürlich versteht der
Abgeordnete nix davon, es braucht auch kein neues Gesetz.
Ich meinte, es würde von -Amtswegen- eingeschitten. So, wie auch
sofort reagiert wird, wenn zB. was Gefährliches, verschlug.
Kinderspielzeug, gefährl.Werkzeuge, Chemikal. usw in den Handel
kommen. Die Behörden reagieren oft in Std. und Tagen.

! Und seit 1997 gibt es die Pflicht, alle 4 Jahre (in
privat genutzten Räumen) eine Überprüfung nach VDE 0100 Teil 610
durchzuführen. Machst Du das nicht, ist das Dein Problem. Wenn Du
einer Brandversicherung nicht nachweisen kannst, daß Deine Anlage in
Ordnung war, zahlt sie u. U. nicht.

http://www.e-check.de
Selbstverständlich gibt es keine rechtl.Verpflichtung, im
nichtgewerblichen Bereich, irgendwelche Prüfungen vorzunehmen.
Les doch mal deinen Link durch.
--gibt es keine Rechtsverpflichtung--

Sehr zum Leidwesen unserer lieben Handwerkskollegen.
Ich hab meinen Kunden nie diesen E-Check angeboten, meine Freunde auch
nicht.
Die Brandversicherung zahlt selbstverständlich, auch bei Fehler-sonst
bräucht man sie ja nicht.
Letztes Jahr (2004) sind in meiner Umgebung zwei Bauernhöfe wegen
Problemen mit der Elektrik abgebrannt, dieses Jahr ist es erst einer.
Sehr traurig für die Kühe. Aber die sind nicht wegen der
klass.Nullung abgebrannt, Bauerhöfe haben schon immer FIs.
Sowas ist doch pure Stimmungsmache.

Ich weiß nicht, von welcher interessierten Seite (E-Handwerk ?)
so Unsinn mit -nicht mehr vermietet dürfen - gestreut wird.

Der "Unsinn" kommt wohl vom VdS.
Nein, kommt von den Handwerkern. Ständig Auftragsmangel, da schielt
man schon sehr begierlich auf die ca 8 Mill.WE mit K-Null. Aber, viel
Frechheit gehört auch dazu.

Also, ich geh zu meinem Kunden, dem ich 1966 ein Haus istalliert hab.
Und sag ihm:
Ich hab dein Haus wissentlich(wir wußten doch alle um die Gefahr mit
dem abgeschmor.N )
kriminell, tötl.lebensgefährlich usw. installiert.
Hier, unterschreib mir mal den Auftrag, dein Haus neu zu installieren.
Der schmeißt mich zu Recht die Treppe runter.
Müßten die Elektriker jetzt nicht kostenlos oder zum Vorzugspreis
instandsetzen ?
Es sind ja zum Teil noch die gleichen Meister oder ihre Söhne.

Damals haben wir alle gesagt, mit dem bischen Risiko, ehewr Theorie,
kann man leben.K-N.besser als nix.
Erst als man Aufträge brauchte, kamen die starken Worte mit
Lebensgefahr und so. Bloß technisch hat sich ja inzw. nix
geändert-warum zuerst hinnehmbar und dann lebensgefährlich ?





Nur wenn ein Defekt auftritt, zB. Draht abschmort, könnte sich Gefahr
ergeben.

Ist es nicht Sinn einer technischen Anlage, daß auch im Fehlerfall
möglichst keine unmittelbare Gefahr davon ausgeht?
Der Sinn einer tech. Anlage ist, dass sie ihre Arbeit macht.
Schön, aber nicht üblich, dass sie im Defektfall ungefährlich ist.
Kernkraftwerke haben Sicherheitsredundanz.
Der Autoreifen auch, das Seilbahn-Tragseil auch, das gebroch.oder
angebohrte Gasrohr auch ?

Wieviele Autotote weg. tech.Defekte gibts in D.? 200 oder 300 ?
Wenn der Reifen platzt, stirbt ev. nicht nur der Fahrer, auch
Mitfahrer, Entgegenkommer, Fußgänger.
Auto vrerbieten. Geht nicht, Wirtschaftsfaktor ?



nb. Selbstverständlich kann zur erheblichen Erhöhung der Sicherheit
bei klass. Null. z u s ä t z l i c h ein 30mA-FI eingebaut werden.

Der Einsatz eines FIs in Verbindung mit klassischer Nullung ist zum
einen verboten, und zum anderen auch technisch nicht sinnvoll, da er
seine Schutzfunktion nicht richtig ausspielen kann.
Verboten, nein wirklich nicht. Aber einer meints und die andern
schreiben ab.
Seine Schutzfunktin nicht richtig ausspielen?
Weißt Du, daß ab.1.Sept. die Feuerlöscher im Privathaushalt verboten
sind?
Weil, der beste Minimax ist Mist, wenn Du nicht zu Hause bist.
Nur noch fußkranke Rentner dürfen einen Minimax besitzen.

Es ist unerhebl., ob der FI alles kann. 30 oder 50 oder 80 %
Fehlerhilfe, Schutzerhöhung rechtfertigen den Einbau allemal.
Trotz Motorradhelm und Sicherheitsgurt gibts Tode.

Wenn das Metallgehäuse unter Spannung steht,man fasst an auf
Teppichboden-ist nix. Auf trock.Steinboden barfuß etwas
unangenehm, aber sicher nicht tötlich. Mit nassen Füßen ev.
tötlich, weil mehr als 30mA. Aber nicht bei FI, der geht raus.
Eine gewischt kriegt man natürlich.Sch... drauf, Hauptsache nicht
tot-oder ?

Das Problem ist, daß mit dem Einbau eines FI f.d.Wohnung und
umstellen Bad auf 3-adrig mit FI die Wohnung absolut gebrauchsfähig
wäre, aber viel weniger zu verdienen ist, als wenn man dem Rentner
alles rausreißt, Teppiche,Fliesen und Tapeten ruiniert.
Dafür gehört der E-Check. Als Türöffner zum Angstmachen, drohen,
erschrecken und Folgeautrag erhalten.
Am E-Check selbst ist trotz paar Hundert Mark ja nicht echt was
verdient.
Da aber Folgeaufträge, wie auch beim Notdienst, kaum kommen,
(ich hab aus dem Notdienst auch keine Folgeaufträge erhalten-wie alle
Kollegen) haben wohl auch immer weniger Meister Interesse am E-Check.
Nur die E-Check-Marketing-Agentur wills nicht glauben und tut alles
für ne Pflichteinführung und klemmt sich nun hinter Versicherungen.
Lächerlich.
Wenige Versicherungen mit etwas Rabatt nach
mehrjähr.Schadensfrei-Verlauf.

Nochmal: Erst wissentlich was Kriminelles(angeblich) verkaufen
und dann den Leuten die Instandsetzung teuer verkaufen,
das sehe ich als kriminell an.

Mit Gruß
bastian
 
Dr Engelbert Buxbaum wrote:
.
Wer bitte. Das E-Werk hat ab Zählerende die Klappe zu halten und Strom
zu verkaufen.
Und VDE hat schon gleich nichts zu bestimmen, tut aber gerne so.

Soweit ich das verstanden habe, gibt es in den Gesetzen so
Gummi-Formulierungen von "anerkannten Regeln der Technik".
Es gibt viele Leute, die nichts anderes zu tun haben, um verzweifelt
nach kleinsten Verbotsmöglichkeiten zu suchen, um 25 Ecken rum
irgendwas zusammenkostruieren, um abdern Angst machen zu können
oder-schlimmer- ums ich Vorteile zu verschaffen.
Diese werden
in den meisten Fällen vom DIN festgelegt, mit Ausnahme eben von Elektro
sowie Gas/Wasser, wo es die entsprechenden Verbände tun.
Ich hab schon mal ein BGH-Urteil zu den DIN-Hinweisen reingestellt.
Kurz: DIN-Vorschriften haben keine rechtliche Bedeutung, es sind nur
Hinweise für Planer,Architekten....
VDE nicht anders, Hinweise, keine Gesetze oder so.


Wer Sachen in Verkehr bringt, die nicht den aRdT entsprechen, könnte
sich im Schadensfall mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen
konfrontiert sehen.
Richtig, deswegen müßt man die Meister von bis 1966 einsperren,
(mich auch gleich mit und meine damaligen Monteure).
Nur damals wußten wir alle noch, daß da kaum Gefahr war.
Die Technik hat sich nicht verändert seit damals. Abgeschmort ist
immer noch abgeschmort.
Erst der Auftragsmangel hat die Gefahrenhöhe verändert.


Im Prinzip ist das eigentlich auch vernünftig, woher soll denn der
Gesetzgeber (d.h. also unsere Abgeordneten) die notwendige Sachkompetenz
herhaben, um zu bestimmen welche Elektroinstallation sicher ist.
Richtig, so wars auch nicht gemeint. Die Gesetze zum Schutz
sind ja da. Ich meinte, von -amtswegen- würde eingeschritten. Und das
passiert ja auch fast täglich. Bloß bei der klass.Nullung sieht man
halt zum Leidwesen des Handwerks keine Notwendigkeit. Aber viell. kann
man ja eine Unionsregierung rumkriegen zum Wohle der Auftragsbücher.

Auf der
anderen Seite kann man es zB auch nicht möglicherweise skrupelosen
Vermietern überlassen.
Skrupellos ? Etwas unter deinem Niveau.
Wenn es keinerlei Prüfungspflicht oder Änderungspflicht gibt, warum
dann viel Geld ausgeben.
Und mehr Miete würde dann ja auch keiner zahlen wollen,
in die Kalkulation würds ja doch einfliessen.
Außerdem, tut nicht jeder unnötige Kosten vermeiden, jeder Private
und jedes Unternehmen. Skrubellos TSTs.

Mit Gruß
bastian
 
Warum steht die ganze Reihe runter eigentlich unter electronics?
Hab ich was übersehen ?

bastian
 
Hallo!

bastian schrieb:

Uralt und seit 1997 nicht mehr aktuell.
Selbstverständlich hat sich da nichts geändert.
VDE-Normen sind bis in alle Ewigkeit fest in Stein gemeißelt und
verändern sich nie... klar!

Immer schön drohen, Angst machen, lebt das E-Handwerk jetzt davon ?
Weiß ich nicht. Andererseits kann man mit Panikmache viel erreichen
(siehe aktuelle "Terrorbedrohung").

Siehe die permanente Angstmacherei in der Werbung für den fußkranken
E-Check.
Das ist eine Dienstleistung, die sowieso jeder, der an den Anlagen
herumfummelt, durchführen muß! Nur der Name "E-Check" ist geschützt,
aber die dahinter stehende VDE 0100 Teil 610 muß jeder
E-Handwerksbetrieb ausführen können, wenn er an solchen Anlagen baut.

Selbstverständlich gibt es keine rechtl.Verpflichtung, im
nichtgewerblichen Bereich, irgendwelche Prüfungen vorzunehmen.
Im nichtgewerblichen Bereich... wenn Du etwas VERmietest, schaut es da
schon anders aus! In Deiner eigenen selbstgenutzten Wohnung kannst Du
(fast) machen, was Du willst. Wenn Du aber vermietest, dann hast Du
auch Einnahmen daraus, und in dem Moment ist es keine private
Eigennutzung mehr.

Ich hab meinen Kunden nie diesen E-Check angeboten, meine Freunde auch
nicht.
Ich weiß ja nicht, was Du beruflich machst. Ein Handwerksbetrieb, der
an Anlagen herumbaut, ist jedenfalls verpflichtet, eine Prüfung nach
VDE 0100 Teil 610 durchzuführen, wenn da etwas dazugebaut, ergänzt,
verändert wird usw.

Die Brandversicherung zahlt selbstverständlich, auch bei Fehler-sonst
bräucht man sie ja nicht.
Die Brandschutzversicherung zahlt dann, wenn Du nachweisen kannst, daß
die Anlage vorher in Ordnung war. Ansonsten hat die
Brandschutzversicherung gute Argumente, die Zahlung zu verweigern. Und
die wird sie im Bedarfsfalle auch nutzen.

Sehr traurig für die Kühe. Aber die sind nicht wegen der
klass.Nullung abgebrannt, Bauerhöfe haben schon immer FIs.
Sowas ist doch pure Stimmungsmache.
Zumindest in einem mir bekannten Fall war weder Erdung noch FI
vorhanden... obwohl er eigentlich hätte vorhanden sein sollen. War
aber leider nicht... die Versicherung hat übrigens nicht gezahlt!

Nein, kommt von den Handwerkern. Ständig Auftragsmangel,
Die E-Handwerker hier in der Umgebung, die ich kenne, haben damit keine
Sorgen.

Müßten die Elektriker jetzt nicht kostenlos oder zum Vorzugspreis
instandsetzen ?
Und das Dach von 1966 ist heute noch dicht, die Farbe von damals ist
noch nicht vergilbt, und die Kacheln noch nicht von der Wand
gefallen... ach ja, und der Fernseher von 1966 funktioniert natürlich
heute immer noch, mit der selben Antenne...

Bloß technisch hat sich ja inzw. nix
geändert-warum zuerst hinnehmbar und dann lebensgefährlich ?
Vielleicht ist man in der Zwischenzeit etwas schlauer?

Der Sinn einer tech. Anlage ist, dass sie ihre Arbeit macht.
Schön, aber nicht üblich, dass sie im Defektfall ungefährlich ist.
Das war mal so, vor 40 Jahren, wo man froh war, eine Lampe an der Decke
zu haben. Die Zeit ist aber nicht stehen geblieben!

Nochmal: Erst wissentlich was Kriminelles(angeblich) verkaufen
und dann den Leuten die Instandsetzung teuer verkaufen,
das sehe ich als kriminell an.
Tja, dann hätteste das Haus von 1966 ja gleich als TN-S installieren
können, oder?

Es hat sich einfach in den letzten 30 bis 50 Jahren ein bißchen was
verändert. Das ist so... aber anscheinend gibt es heute immer noch
Leute, die das nicht glauben können.



CU Peter
 
Peter Weiss gab am 4 Aug 2005 00:28:38 -0700 folgendes von sich:

Dabei kostet der Schrott im Baumarkt oftmals mehr als ein Markenprodukt
im Fachhandel.
Erst vorgestern war ich leider gezwungen einen RCD von DÜWI bei Obi zu kaufen.
In der 30mA -Version kostet der satte 42 Euronen. Zum Glück war der nicht für mich selbst.
:)

ci



--
http://www.carsten-ihlo.de
________________________________________________________________
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören. Dies wird nur
ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein. (Linus Torvald)
 
Hallo!

Carsten Ihlo schrieb:

Erst vorgestern war ich leider gezwungen einen RCD von DÜWI bei Obi zu kaufen.
Warum? Hat Dich jemand mit einer Schusswaffe bedroht?

In der 30mA -Version kostet der satte 42 Euronen. Zum Glück war der nicht für mich selbst.
Das selbe Teil von ABB gibts beim Praktiker für weniger Geld.

Der genannte Hersteller gehört übrigens zu der Kategorie der
möglichen "Blindgänger". Da ist es dann ehrlicher, keinen FI
einzubauen, als sich im Ernstfall auf die möglicherweise ungewisse
Funktion zu verlassen!



CU Peter
 

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