Sendeantennen Umbau wg. DVB-T, warum?

Am 2004-05-16 schrieb Lars Mueller:

Wenn du dir mal anschaust, was für Techniken angewandt werden, um ein
GPS Signal sauber aus dem Signalmix zu fischen, kannst du dir anschauen,
wohin die technische Entwicklung geführt hat. Das ist etwa so als wenn
dort drei Fernsehsender die gleiche Frequenz benutzen und trotzdem ein

GPS arbeitet mit Spread-Spectrum-Modulation. Bei SSM teilt man sich die
Frequenz durch die Nutzung verschiedener Codes zur Entspreizung. Das ist
überhaupt nicht vergleichbar mit mehreren schmalbandigen Sendern auf
einer Frequenz. Die Eingangsbeschaltungen der üblichen Empfänger sind
eher simpel aufgebaut. Sie fischen auch nichts aus dem Signalmix heraus,
sondern führen einfach alles dem Entspreizer zu, der bereits im Chip
integriert ist.
Und jetzt überlege dir mal, warum ein mobiler Fernseher wohl trotz nicht
vermeidbarer Schattenbilder, Laufzeitenunterschiede verschiedener Sender
zum Empfänger und ähnlichen Schwierigkeiten trotzdem ein passables
Fernsehbild heraus fischen könnte. Das wäre vor 50 Jahren undenkbar
gewesen, heute ist es nur eine Frage der Rechenleistung die dazu nötig
ist. Das meinte ich.

Wenn du dir das NF Signal eines GPS Empfängers anschaust, wirst du mit
bloßem Auge kein verwertbares Signal erkennen. Es ist somit auch nicht
so relevant, wie aufwendig der HF Teil und Decoder gestaltet ist, da ehe
nur binäre Signale erkannt werden müssen. Bei einem analogen Fernseher
müssen aber analoge Signale erkannt werden, selbst Amplitudenänderungen
des Empfangssignales im Sekundenbereich sah man früher als "pumpendes
Bild" und Schattenbilder kennt wohl auch jeder Großstadtbewohner. An die
Signalqualität wurde zu SW Zeiten höhere Ansprüche gestellt, wie heute
beim Digitalfernsehen. Ein paar Daten fehlen? Na und, dann wird eben
versucht zu interpolieren, bei MPEG4 wird ja ehe der halbe Film geraten
was der Bildschirm anzeigen soll. Da wird dann die "100 Hz Technik"
wirklich zum Neck, wenn die JPEG Bilder von der Qualität, wie sie jede
49 Euro Digitalfotokamera schafft, nur mit 8-12 Hz auf den teuren 104 cm
Fernseher rüber kommen. Aber nein, die Bildqualität nimmt ja angeblich
zu. Leute, lasst euch weiter verarschen. Kein Wunder, dass viele Sender
den halben Tag lang Zeichentrickfilme zeigen, da fällt sowas weniger
auf. Bei Sportveranstaltungen oder Musikclips sieht das jedoch oft etwas
merkwürdig aus. Ich schweife jetzt aber ab.

Übrigens: Alle GPS Satelliten benutzen die gleiche Sendefrequenz und
haben jeweils beliebig unterschiedliche Laufzeiten, von den 24 Sendern
können bis zu sechs beliebige in deinem Empfangsgebiet einstrahlen, vier
davon musst du auch noch fehlerfrei empfangen und zudem die Laufzeiten
der einzelnen Sendesignale recht genau bestimmen. Ohne digitalem
Sendesignal und hoher Prozessorleistung ist sowas recht undenkbar zu
realisieren.

Du siehst den Unterschied? Vor 50 Jahren waren Rechner noch zimmergroß
und konnten weniger wie ein moderner Taschenrechner. Da musste man sich
schon anderer verfügbarer Techniken annehmen.


--
Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bors
---
 
On Fri, 14 May 2004 09:01:48 +0200, Heinz Saathoff <hsaat@despammed.com>
wrote:

Ich habe meine Glotze eingemottet. Nun kann ich sie endgültig
wegschmeißen, wie schön.

Holger
 
Moin,

Holger Bruns schrieb...
Ich habe meine Glotze eingemottet. Nun kann ich sie endgültig
wegschmeißen, wie schön.
Zumindest kann man jetzt den Fernseher am DVD-Player nutzen, ohne sich
vor der GEZ zu fürchten (na ja, in der Übergangszeit bis November schon
noch).

- Heinz
 
Lutz Illigen schrieb:
Aber von andere Polarisation steht nirgendwo etwas. Auf
http://www.ueberalltv.de/3content/tipps/tipages/main_tip-s04.htm ist
nur die Grafik etwas merkwürdig.
Hier in Berlin gibt es sowohl vertikale als auch horizontal
ausstrahlende Sender. Also keine Polarisationsänderung.

Vielleicht liegt es auch an der Frequenzänderung, denn hier soll es auch
Sender geben, die auf Gleichwelle senden und das ging zu analogen Zeiten
nicht.

Knut
 
Halli-Hallo!

"Heinz Saathoff" schrieb:
Zumindest kann man jetzt den Fernseher am DVD-Player nutzen, ohne
sich vor der GEZ zu fuerchten (na ja, in der UEbergangszeit bis
November schon noch).
Warum, haeltst du dann etwa kein Geraet mehr zum Empfang bereit?

Ciao/HaJo
 
HaJo Hachtkemper wrote:
"Heinz Saathoff" schrieb:

Zumindest kann man jetzt den Fernseher am DVD-Player nutzen, ohne
sich vor der GEZ zu fuerchten (na ja, in der UEbergangszeit bis
November schon noch).

Warum, haeltst du dann etwa kein Geraet mehr zum Empfang bereit?
Nein. Kannst du mit deinem analogempfänger denn Digitalfernsehen
empfangen?

Gruß Lars
 
Knut Ochdorf wrote:
Lutz Illigen schrieb:

Aber von andere Polarisation steht nirgendwo etwas. Auf
http://www.ueberalltv.de/3content/tipps/tipages/main_tip-s04.htm ist
nur die Grafik etwas merkwürdig.

Hier in Berlin gibt es sowohl vertikale als auch horizontal
ausstrahlende Sender. Also keine Polarisationsänderung.

Vielleicht liegt es auch an der Frequenzänderung, denn hier soll es auch
Sender geben, die auf Gleichwelle senden und das ging zu analogen Zeiten
nicht.
Es gab/gibt den Präzisisonsversatz bei "analogen" Sendern.
Denkbar wäre auch, das die neuen Antennen breitbandiger ausgelegt sind.
So siehts jedenfalls aus.
--
mfg horst-dieter
 
Knut Ochdorf schrieb...
Aber von andere Polarisation steht nirgendwo etwas. Auf
http://www.ueberalltv.de/3content/tipps/tipages/main_tip-s04.htm ist
nur die Grafik etwas merkwürdig.

Hier in Berlin gibt es sowohl vertikale als auch horizontal
ausstrahlende Sender. Also keine Polarisationsänderung.

Vielleicht liegt es auch an der Frequenzänderung, denn hier soll es auch
Sender geben, die auf Gleichwelle senden und das ging zu analogen Zeiten
nicht.
Soweit ich gelesen habe, erfolgt der 'harte' Umstieg von Analog auf
Digital, weil eben die gleichen Sender und Frequenzen zur Ausstrahlung
des digitalen Fernsehens verwendet werden.
Hier in Bremen weichen bis November nur die öffentlich rechtlichen
Sender analog auf andere Frequenzen, aber geringerer Leistung, aus.

- Heinz
 
"horst-d.winzler" <horst.d.winzler@web.de> writes:

Knut Ochdorf wrote:

Sender geben, die auf Gleichwelle senden und das ging zu analogen Zeiten
nicht.

Es gab/gibt den Präzisisonsversatz bei "analogen" Sendern.
Jedenfalls um 1974 gab es 'Gleichwellen' UKW-Rundfunk - in Frankreich.
Ich bin damals quer durch jenes Land gefahren, ohne mein Blaupunkt-
Koffer-Radio jemals verstellt zu haben.

Gruss, Holger
 
Halli-Hallo!

"Lars Mueller" schrieb:
HaJo Hachtkemper wrote:
Warum, haeltst du dann etwa kein Geraet mehr zum Empfang bereit?

Nein. Kannst du mit deinem analogempfänger denn Digitalfernsehen
empfangen?
Doch du haeltst ein Geraet zum Empfang bereit. Das Geraet kann
Rundfunkprogramme empfangen. Dass das an deinem Standort -warum auch
immer- nicht moeglich ist, ist egal. Guckst du
Rundfunkgebuehrenstaatsvertrag (RGebStV) Par. 1 (1):
<schnipp>
Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische
Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht
zeitversetzten Hoer- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von
Rundfunkdarbietungen (Hoerfunk und Fernsehen) geeignet sind.
....
<schnapp>

Ciao/HaJo
 
HaJo Hachtkemper wrote:


Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische
Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht
zeitversetzten Hoer- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von
Rundfunkdarbietungen (Hoerfunk und Fernsehen) geeignet sind.
Ja und? Wenn solche Darbietungen nicht mehr ausgestrahlt werden, ist das
Gerät auch nicht zu deren Empßfang geignet! Ein analoger Fernseher oder
ein analoges UKW-Rundfunkgerät ist nunmal nicht dazu geeignet, digital
ausgestrahlte Sendungen zu empfangen. Und wenn es keine analogen Sender
gibt, kann man sie auch prinzipiell nicht empfangen. Ein UKW-Funkgerät
(Polizei, Flug, CB, Amateur etc.) wäre z.B. prinzipiell auch bestens
dazu geeignet, Rundfunksendungen zu empfangen. Da auf dessen
Nutzfrequenz jedoch keine Rundfunkaussendungen gibt, müssen auch keine
Gebühren gezahlt werden.

Gruß Lars
 
Halli-Hallo!

"Lars Mueller" schrieb:
Ja und? Wenn solche Darbietungen nicht mehr ausgestrahlt werden, ist
das Geraet auch nicht zu deren Empfang geignet!
Die Darbietungen werden noch ausgestrahlt.

Ein analoger Fernseher oder ein analoges UKW-Rundfunkgeraet ist
nunmal nicht dazu geeignet, digital ausgestrahlte Sendungen zu
empfangen.
Was leider nichts zur Sache tut. Du magt mir das Gegenteil gerne
anhand eines entsprechenden Gesetzestextes oder einem Urteil mit
Fundstelle nachweisen.

Und wenn es keine analogen Sender
gibt, kann man sie auch prinzipiell nicht empfangen.
Die analogen Sender gibt es ja noch. Wenn der letzte endgueltig
abgeschaltet ist, sieht die Welt erst anders aus.

Ein UKW-Funkgeraet (Polizei, Flug, CB, Amateur etc.) waere z.B.
prinzipiell auch bestens dazu geeignet, Rundfunksendungen zu
empfangen. Da auf dessen Nutzfrequenz jedoch keine
Rundfunkaussendungen gibt, muessen auch keine Gebuehren gezahlt
werden.
Sehr gut. Das vergleiche doch dann bitte mal mit deiner obigen
Aussage. Faellt dir was auf?

Ciao/HaJo
 
HaJo Hachtkemper wrote:
"Lars Mueller" schrieb:
Ja und? Wenn solche Darbietungen nicht mehr ausgestrahlt werden, ist
das Geraet auch nicht zu deren Empfang geignet!

Die Darbietungen werden noch ausgestrahlt.
Nein, nicht im Empfangsbereich des Gerätes, also kann ich es auch nicht
zum Empfang eines Senders bereithalten.

Ein analoger Fernseher oder ein analoges UKW-Rundfunkgeraet ist
nunmal nicht dazu geeignet, digital ausgestrahlte Sendungen zu
empfangen.

Was leider nichts zur Sache tut. Du magt mir das Gegenteil gerne
anhand eines entsprechenden Gesetzestextes oder einem Urteil mit
Fundstelle nachweisen.
Wirklich clever: Da gerade erst auf digital umgestellt wird, kann es
solch ein Urteil natürlich auch nicht geben. Mein Kompliment für diesen
cleveren, da unwiderlegbaren Einwurf. :)

Und wenn es keine analogen Sender
gibt, kann man sie auch prinzipiell nicht empfangen.

Die analogen Sender gibt es ja noch. Wenn der letzte endgueltig
abgeschaltet ist, sieht die Welt erst anders aus.
Der letzte im Empfangsbereich? ACK!

Ein UKW-Funkgeraet (Polizei, Flug, CB, Amateur etc.) waere z.B.
prinzipiell auch bestens dazu geeignet, Rundfunksendungen zu
empfangen. Da auf dessen Nutzfrequenz jedoch keine
Rundfunkaussendungen gibt, muessen auch keine Gebuehren gezahlt
werden.

Sehr gut. Das vergleiche doch dann bitte mal mit deiner obigen
Aussage. Faellt dir was auf?
Daß du polemisierst? Daß es dort zum Großteil auch Rundfunksendungen
gibt, nur eben im Empfangsbereich nicht?

Gruß Lars
 
Halli-Hallo!

"Lars Mueller" schrieb:
HaJo Hachtkemper wrote:
Die Darbietungen werden noch ausgestrahlt.

Nein, nicht im Empfangsbereich des Geraetes, also kann ich es auch
nicht zum Empfang eines Senders bereithalten.
Ich denke, die Argumentation 'Kein Empfang = kein GEZ' wurde schon
oefter durchgekaut. Schlaegt sich nur leider nicht im juristisch
verwendbaren Text nieder und taugt deshalb nicht als Argument.

Wirklich clever: Da gerade erst auf digital umgestellt wird, kann es
solch ein Urteil natuerlich auch nicht geben. Mein Kompliment für
diesen cleveren, da unwiderlegbaren Einwurf. :)
Da die Gebuehreneintreiber so schlau sind, es auf ein solches Urteil
auch nicht ankommen zu lassen, bleibt die Lage auch weiterhin so.

Die analogen Sender gibt es ja noch. Wenn der letzte endgueltig
abgeschaltet ist, sieht die Welt erst anders aus.

Der letzte im Empfangsbereich? ACK!
Der letzte im Gueltigkeitsbereich der Regelungen.

Daß es dort zum Großteil auch Rundfunksendungen
gibt, nur eben im Empfangsbereich nicht?
Was sich eben genau nicht in den Regelungen wiederspiegelt und
deswegen eben genau nichts zur Sache tut. Rechtsempfinden und Recht
sind zwei verschiedene Dinge. Ein Richter kann auch nicht am Gesetz
vorbei entscheiden, weil er ueber irgendetwas anders empfindet als der
Gesetzgeber es vorgesehen hat.

Ciao/HaJo
 
cis.dfn@my-mail.ch (HaJo Hachtkemper) schrieb am 23.05.04:


Die Darbietungen werden noch ausgestrahlt.
Nein, nicht im Empfangsbereich des Geraetes, also kann ich es auch
nicht zum Empfang eines Senders bereithalten.
Ich denke, die Argumentation 'Kein Empfang = kein GEZ' wurde schon
oefter durchgekaut. Schlaegt sich nur leider nicht im juristisch
verwendbaren Text nieder und taugt deshalb nicht als Argument.
Da waere ich mir gar nicht so sicher. Einen Fernseher musst Du nicht mehr
anmelden, wenn Du das Empfangsteil ausbaust. Wenn umgekehrt kein Empfang
mehr im Frenquenzbereich moeglich ist (weil dort schlicht nix mehr
gesendet wird), sollte nach gesundem Menschenverstand das gleiche gelten,
schliesslich bewegt man sich mit der Wohnung nicht mal eben in
Empfangsgebiet.
Allerdings schliessen sich gesunder Menschenverstand und Gesetze in
Deutschland mittlerweile gegenseitig aus...

Da die Gebuehreneintreiber so schlau sind, es auf ein solches Urteil
auch nicht ankommen zu lassen, bleibt die Lage auch weiterhin so.
Es muesste ja nur ein Zahler Geld haben, um den entsprechenden Prozess
anzustrengen.

deswegen eben genau nichts zur Sache tut. Rechtsempfinden und Recht
sind zwei verschiedene Dinge. Ein Richter kann auch nicht am Gesetz
vorbei entscheiden, weil er ueber irgendetwas anders empfindet als der
Gesetzgeber es vorgesehen hat.
Gesetz und Richterentscheid sind auch zwei unterschiedliche Dinge. Gesetze
wurden gemacht, um sie auszulegen und um Schlupfloecher zu finden, die man
- genuegend Geld vorausgesetzt - auch immer irgendwie finden kann;-/


ciao, Dirk

--
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Michael Holzt schrieb:

Es gab dazu bereits Grundsatzurteile, es wäre trivial gewesen, dies mittels
Google herauszufinden. Der tatsächlich nicht möglich Empfang entbindet nicht
von der Gebührenpflicht. Ja, das ist krank.
Noch nicht krank genug, bald kommt die Rundfunkgebührenpflicht für
Waschmaschinen.

Begründung:

-Die Trommel ist *rund*.
-Am Kollektor des Motors *funkt* es.
-Es laufen *Programme* ab,
-die man sogar *unterhaltsam* finden kann.


Gruß Dieter

P.S.: Die Waschbrettpreise werden steigen!;-)
 
Dirk Salva wrote:
Wenn umgekehrt kein Empfang mehr im Frenquenzbereich moeglich ist (weil
dort schlicht nix mehr gesendet wird), sollte nach gesundem Menschenverstand
das gleiche gelten, schliesslich bewegt man sich mit der Wohnung nicht mal
eben in Empfangsgebiet.
Es gab dazu bereits Grundsatzurteile, es wäre trivial gewesen, dies mittels
Google herauszufinden. Der tatsächlich nicht möglich Empfang entbindet nicht
von der Gebührenpflicht. Ja, das ist krank.

-kju

--
"We're nympholeptics, desiring the unobtainable. We risk sanity for moments
of temporary enlightenment. So many ideas, so little memory. The last thought
killed by anticipation of the next. We feel an oberwhelming feeling of love;
we flow in unison." -- Jip (John Simm) in 'Human Traffic'
 
Dieter Wiedmann wrote:
Michael Holzt schrieb:

Es gab dazu bereits Grundsatzurteile, es wäre trivial gewesen, dies mittels
Google herauszufinden. Der tatsächlich nicht möglich Empfang entbindet nicht
von der Gebührenpflicht. Ja, das ist krank.

Noch nicht krank genug, bald kommt die Rundfunkgebührenpflicht für
Waschmaschinen.
Waschmaschine noch nicht, aber jedem PC der das Internet erreichen
könnte, wollte man zur Gebührenzahlung verdonnern. Bergründung waren die
von den Rundfunkanstalten im Internet verbreiteten Nachrichten. Ist dann
aber abgelehnt worden. Von den Rundfunkanstalten jedoch noch nicht
vergessen.
Also, Waschmaschine mit Internetanschluß ist garnicht so abwegig als das
es vielleicht Geld bringen könnte. Zumal eine Waschmaschine ja ein
Fenster hat. Das könnte Vergnügungssteuer erbringen.
--
mfg horst-dieter
 

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