S: Hersteller von Trenntrafos nach EN 60601 prim. 230VAC sek

hp@kbbs.org schrub...
Hat schon jemand probiert, die bei der örtlichen Stadt-Bücherei
per Fernleihe zu bestellen?
Etliche Uni- & FH- Bibs sind Auslagestellen. Verleih hat der Beuth-
Verlag iirc ausgeschlossen, "weil dann nicht gewährleistet ist, dass
das vorliegende Exemplar aktuell ist."

Falk.
 
Am Mon, 18 Aug 2008 09:07:20 UTC schrieb Thomas Schaerer
<schaerer@akz.ee.ethz.ch> :

Von wegen "Informationsfreiheit" ...

Das ist laengst nur noch ein politisches Propagandaschlagwort, - eine
Worthuelse.
"Virenfreiheit" = "frei von Viren"
"Informationsfreiheit" = ...?

--
Dipl-Ing. Reinhard Forster Software-Entwicklung
Mikroprozessor-Anwendungen D-76149 Karlsruhe
 
Falk Duebbert schrieb:

Etliche Uni- & FH- Bibs sind Auslagestellen. Verleih hat der Beuth-
Verlag iirc ausgeschlossen, "weil dann nicht gewährleistet ist, dass
das vorliegende Exemplar aktuell ist."
Na, wenigstens sind die ehrlich ;)

SCNR, Heiko.
 
Am Mon, 18 Aug 2008 18:30:36 UTC schrieb Henry Kiefer
<ehydra_news_20070423@arcor.de>:

kann Normen ja auch an Auslagestellen kostenlos einsehen
Hat schon jemand probiert, die bei der örtlichen Stadt-Bücherei
per Fernleihe zu bestellen?


Vermutlich, wird aber nicht geklappt haben.
Siehe beuth.de

Kann man soweit ich weiß nicht leihen in der Biblio. Da haben die schon
vorgesorgt.
Zu meiner Studienzeit (zugegeben, das ist jetzt auch runde 30 Jahre
her) gab's die DIN-Blätter nur in der Präsenzbibilothek. Allerdings
konnte die Aufsicht nicht immer auf alle aufpassen, die mal kurz zum
Kopierer gingen ...

Ade

Reinhard

--
Dipl-Ing. Reinhard Forster Software-Entwicklung
Mikroprozessor-Anwendungen D-76149 Karlsruhe
 
"Falk Duebbert" <falk@duebbert.com> schrieb im Newsbeitrag
news:MPG.23149598502ec9039896af@127.0.0.1...
rf@micro-forster.de schrub...
Von wegen "Informationsfreiheit" ...

Das Gesetz besagt nur, dass der Weg zu der Information frei ist, nicht
aber, dass er kostenfrei zu beschreiten ist.
Das Gesetz besagt: Informationen bekommt jeder, den die Aemter dafuer
als angemessen betrachten (also Amigos), waehrend andere (Kritikier,
berechtigte Interessen von Buergern) durch unkalkulierbare Preise
davon abgehalten werden koennen. Geld ist das einzige Regulativ im
Kapitalismus, kein Wunder, dass es beim Gesetz auf's Geld hinauslaeuft,
das du dir fuer die Information leisten kannst, und ddessen
Festlegung gar Ermessenssache ist.

Stuende im Gesetz "Eine Auskunft kostet 20 EUR" waere das anders.

--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
horst-d.winzler wrote:

War da letztens nicht ein Bericht, daß für die Auskunft, es läge nichts
vor, die Behörde € 300,- haben wollte?
Wenn man einge Zeit de.soc.recht.misc liest, kann es einem schon recht
werden, daß nicht jeder auf unsere Kosten Kopien erzeugen und senden
läßt :).

Siehe jetzt auch Datenskandal. Bin überzeugt, es wird noch kuschliger.
Die Losung des Tages: Volle Deckung!

Grüße,
H.
 
Joerg schrieb:
Peter Kern wrote:
Joerg schrieb:

Ist bei der Deutschen Welle nicht anders. Vom Steuerzahler zur
Verbreitung deutscher Kultur bezahlt, zoppen sie von Nordamerikanern
fuer Video nochmal ab. Und das geht auch nur, wenn man zusaetzlich ein
[snip]
Schon mal mit zatoo (http://zattoo.com/de) versucht? Muß man sich zwar
leider registrieren (kost nix) und die Qualität ist auch nur B Ware,
aber man bekommt fast alle öffentlichen Sender rein. Notfalls mal
versuchen, mit nem Proxy zu arbeiten.


Gruß Jan
 
Reinhard Forster schrieb:

Zu meiner Studienzeit (zugegeben, das ist jetzt auch runde 30 Jahre
her) gab's die DIN-Blätter nur in der Präsenzbibilothek. Allerdings
konnte die Aufsicht nicht immer auf alle aufpassen, die mal kurz zum
Kopierer gingen ...
Und heute hat die Uni-Bibliothek die DIN-Blätter als im gesamten
Uni-Netz einsehbare und ausdruckbare PDFs. Verwendung selbstverständlich
nicht zu kommerziellen Zwecken.

Christian
--
Christian Zietz - CHZ-Soft - czietz (at) gmx.net
WWW: http://www.chzsoft.com.ar/
PGP/GnuPG-Key-ID: 0x6DA025CA
 
Hallo Thorsten,
Wenn man sich dann die Mühe macht, und das Werk incl.
Anhänge studiert, stellt man fest, dass man viele Fehler
vermeiden kann, weil es in der Norm angesprochen wurde.
Da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht (speziell
Schaltnetzteilentwicklung). Immer wieder wurden in den betr. Normen
Dinge angesprochen, wo ich nur vermuten konnte, dass da ein
Erfahrungswert dahinter steckte. Doch was und warum - das ist dann nur
durch eigenes Probieren herauszufinden.
kann ich jetzt nur dazu sagen, dass ich mit den Medizintechniknormen
weitgehend positive Erfahrungengemacht hatte. Vor alem die informativen
Anhänge sind sehr hilfreich und sollten zuerst gelesen werden.

Bei den einschlägigen EMV-Normen gebe ich Dir allerdings recht - das
ist stellenweise fast eine "how-to" Anleitung. Da geht´s aber auch
nicht (mehr) um das Verschleiern von Knowhow.

(...) dass eine Norm kein Gesetz sei
Für Produkte, für die bereits CE-Vorschriften existieren, sieht das
aber anders aus. Die CE-Vorschriften haben Gesetzeskraft und beziehen
sich explizit auf EN-Normen.
Das sei eben ein weit verbreiteter Unsinn, so der nette herr beim TÜV-Süd.
Die Normen geben lediglich den Sicherheitsstandard vor. Wenn Du mit einem
anderen Aufbau, oder sonst irgendwie dem Zertifizierenden Prüfer glaubhaft
machen kannst, dass Dein Gerät dem in der Norm beschriebenen
Sicherheitsstandard mindestens ebenbürtig ist, wirst Du das auch bescheinigt
bekommen. Normalerweise beschreibt eine Norm ja auch nur, wie man die
Sicherheit nachweist und legt dazu Messaufbau und Grenzwerte fest. Wie diese
letztlich realisiert werden bleibt dem Fachpersonal überlassen. Dass es
unter den Zertifizierern solche und andere Kandidaten gibt hatte ich ja
schon erwähnt... Eine gute Risikoanalyse und eine detailierte FMEA sollte
man aber schon mitbringen, wenn man den Weg des in der Norm vorgeschlagenen
verlassen will. Aber es geht.

Marte
 
*Joerg* wrote on Mon, 08-08-18 17:46:
Wer eine amerikanische IP Adresse hat, muss leider draussenbleiben.
Ich verrate Dir jetzt nicht meinen Zugang und schon garnicht
öffentlich, aber ich tunnele hier regelmäßig und habe dann nach außen,
egal wo ich bin, eine IP aus dem Inneren der Uni Köln.
Irgend soetwas müßte auch für Dich erreichbar sein -- Oliver bietet das
ganz bestimmt.
 
"Marte Schwarz" <marte.schwarz@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:48aa9515$0$8113$9b622d9e@news.freenet.de...
Das sei eben ein weit verbreiteter Unsinn, so der nette herr beim TÜV-Süd.
Die Normen geben lediglich den Sicherheitsstandard vor. Wenn Du mit einem
anderen Aufbau, oder sonst irgendwie dem Zertifizierenden Prüfer glaubhaft
machen kannst
Bestechung hilft auch.
Beispiel Toaster:
So ein Geraet ist eigentlich ueberhaupt nicht zulaessig, denn elektrisch
mit dem Netz verbundene Draehte liegen auch fuer dicke Finger beruerbar
ohne Abdeckung offen rum. Das Argument, man fasst heisse Draehte nicht
mit Fingern an, fuehrt nur zur Verwendung einer Gabel, um den
festgebrannten Toast rauszuholen, ist also an den Haaren herbeigezogene
Desinformation.

Man koennte Toaster ohne Probleme elektrisch sicher bauen, keramische
Heizelemente, oder Ceranglasplatten zur Abdeckung sind erfunden,
notfalls taete es ein Trenntrafo, aber das ist den Herstellern alles
zu teuer. Ein Toaster ist so fuer 1.50 EUR produzierbar, damit man
mit deutschem Markennamen locker 80 EUR nehmen kann fuer den Schrott,
unr dann reicht der Reibachkoeffizient.

Warum ist so was zulaessig? Ganz einfach, die Lobby hat bestochen, nun
ist das eben erlaubt, 230V~ offen liegen zu lassen, Sonderpassus fuer
Toaster.
--
Manfred Winterhoff
 
Hallo Christian,

Und heute hat die Uni-Bibliothek die DIN-Blätter als im gesamten Uni-Netz
einsehbare und ausdruckbare PDFs. Verwendung selbstverständlich nicht zu
kommerziellen Zwecken.
aber nur fast alle ;-) Die Medizintechnik z.B. gibts definitiv nicht auf
PDF. Fast alles andere ist mittlerweile zugänglich, aber eben nur fast.
60601 und Derivate gibt es nur auf totem Baum.

Marte
 
Hi Manfred,

Beispiel Toaster:
So ein Geraet ist eigentlich ueberhaupt nicht zulaessig, denn elektrisch
das habe ich mich in der Tat auch schon oft gefragt, wieso man für ein
absolut überflüssige Gerät solche Gefährdngspotentiale zulassen kann.

Marte
 
Marte Schwarz schrieb:
Hi Manfred,

Beispiel Toaster:
So ein Geraet ist eigentlich ueberhaupt nicht zulaessig, denn elektrisch

das habe ich mich in der Tat auch schon oft gefragt, wieso man für ein
absolut überflüssige Gerät solche Gefährdngspotentiale zulassen kann.
Das Vorderteil meines Wellers ist ausgesprochen verbrennungsfähig,
trotzdem noch nicht verboten.
Sieht verdächtig nach geschmiert aus?

Andererseit ist bei Lötkolben ein gewisser Lerneffekt nicht zu
unterschätzen. Meine letzte Verbrennung an solchen Geräten ist solange
her, das ich mich nicht mehr daran erinnern kann.

Bei mir liegt zB eine ausgesprochen Diskriminierung von
Lötkolben-Vorderteilen vor. Faß ich automatisch nicht an. Auch dann
nicht, wenn da einer nur so harmlos herumliegt.

Vielleicht ist das ja auch früheren Erziehungsmethoden anzulasten, die
ziemlich direkt waren und die oft in kurzen Texten mündeten, wie diesen:

"Selbst schuld, pass nächstesmal besser auf!"

--
mfg hdw
 
"Horst-D.Winzler" <horst.d.nospamwinzler@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:g8eb7o$nli$03$1@news.t-online.com...

"Selbst schuld, pass nächstesmal besser auf!"

Geht nicht, schon tot.

Das Vorderteil meines Wellers ist ausgesprochen verbrennungsfähig,
trotzdem noch nicht verboten. Sieht verdächtig nach geschmiert aus?
Das naechste Mal aufmerksamer lesen. Es ging um den elektrischen
Schlag, nicht die Hitze des Toasters.

Liegt deine Loetspitze an 230V~ Phase ?
--
Manfred Winterhoff
 
On Mon, 18 Aug 2008 15:33:58 +0200, Marte Schwarz wrote:

Na mach mal halblang. Nicht dass ich es toll fände, das der VDE und
seine Schergen sich da international eine Art Monnopol sichern (wäre
doch mal was fßr die EU-Kartellwächter;-) Aber die Kosten fßr die
Normenblätter gehen im Entwicklungsetat des kleinsten Medizinproduktes
einfach unter. Die entsprechenden Zertifizierungen und Begleitmaßnahmen
verschlingen ein vielfaches der Normbeschaffungskosten.
Es gibt auch andere Technikbereiche mit geringeren Margen als Medizin, wo
sich die Gewichte entsprechend verschieben. Da muss auch nicht nicht
zertifiziert werden. Dennoch wäre es sinnvoll sich an die entsprechenden
Normen zu halten. Wenn aber schon die einfache LektĂźre mit spĂźrbaren
monetären Hßrden verstellt ist, unterbleibt das eben. Volkswirtschaftlich
sinnvoll ist das nicht.

---<(kaimartin)>---
 
MaWin schrieb:
"Horst-D.Winzler" <horst.d.nospamwinzler@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:g8eb7o$nli$03$1@news.t-online.com...

"Selbst schuld, pass nächstesmal besser auf!"


Geht nicht, schon tot.
Ähem, ich bin sicher, das hier nicht mein (böser) Geist dir antwortet.


Das Vorderteil meines Wellers ist ausgesprochen verbrennungsfähig,
trotzdem noch nicht verboten. Sieht verdächtig nach geschmiert aus?

Das naechste Mal aufmerksamer lesen. Es ging um den elektrischen
Schlag, nicht die Hitze des Toasters.
1) kann Toaster auf den Kopf gestellt werden. Toastgut folgt meistens
der Schwerkarft.
2) Toster haben unten ein Deckblech mit Schraube. Dient dem Säubern.
3) Wer passen die bundesrepublikanischen Wurstfinger oft garnicht in
Toasterschlitze.
4) Käme bei prokeln mit Metallgegenständen der FI zur Auslösung. Wenn
nicht vorhanden, kommte es zum Erschrecken der Person. Dieses Erlebnis
wird in der Regel nicht vergessen.

5) Wieviel Tote hat denn son Toaster schon auf dem Gewissen?

Liegt deine Loetspitze an 230V~ Phase ?
Wenn ich mich im Stecker für den Potentialausgleich für Arbeits-Matte
und Lötkolben verschalte, könnte das schon passieren. Bin mir aber
sicher, das mir sowas nicht passiert.

--
mfg hdw
 
MaWin schrieb:
Das Gesetz besagt: Informationen bekommt jeder, den die Aemter dafuer
als angemessen betrachten (also Amigos), waehrend andere (Kritikier,
berechtigte Interessen von Buergern) durch unkalkulierbare Preise
davon abgehalten werden koennen. Geld ist das einzige Regulativ im
Kapitalismus, kein Wunder, dass es beim Gesetz auf's Geld hinauslaeuft,
das du dir fuer die Information leisten kannst, und ddessen
Festlegung gar Ermessenssache ist.

Stuende im Gesetz "Eine Auskunft kostet 20 EUR" waere das anders.
Manfred, du hast es noch nicht ganz erfaßt! Du bist wie die meisten
einfach nichts/nicht genug Wert. Sieht man an deinem Geldvermögen, sonst
könntest du ja die Auskunft problemlos begleichen...


- Henry

--
www.ehydra.dyndns.info
 
Christian Zietz schrieb:
Reinhard Forster schrieb:

Zu meiner Studienzeit (zugegeben, das ist jetzt auch runde 30 Jahre
her) gab's die DIN-Blätter nur in der Präsenzbibilothek. Allerdings
konnte die Aufsicht nicht immer auf alle aufpassen, die mal kurz zum
Kopierer gingen ...

Und heute hat die Uni-Bibliothek die DIN-Blätter als im gesamten
Uni-Netz einsehbare und ausdruckbare PDFs. Verwendung selbstverständlich
nicht zu kommerziellen Zwecken.
Schön. Nur wann produziert ein Student mal was sinnvolles???


- Henry



--
www.ehydra.dyndns.info
 
MaWin schrieb:
"Marte Schwarz" <marte.schwarz@gmx.de> schrieb im Newsbeitrag
news:48aa9515$0$8113$9b622d9e@news.freenet.de...
Das sei eben ein weit verbreiteter Unsinn, so der nette herr beim TÜV-Süd.
Die Normen geben lediglich den Sicherheitsstandard vor. Wenn Du mit einem
anderen Aufbau, oder sonst irgendwie dem Zertifizierenden Prüfer glaubhaft
machen kannst

Bestechung hilft auch.
Beispiel Toaster:
So ein Geraet ist eigentlich ueberhaupt nicht zulaessig, denn elektrisch
mit dem Netz verbundene Draehte liegen auch fuer dicke Finger beruerbar
ohne Abdeckung offen rum. Das Argument, man fasst heisse Draehte nicht
mit Fingern an, fuehrt nur zur Verwendung einer Gabel, um den
festgebrannten Toast rauszuholen, ist also an den Haaren herbeigezogene
Desinformation.

Man koennte Toaster ohne Probleme elektrisch sicher bauen, keramische
Heizelemente, oder Ceranglasplatten zur Abdeckung sind erfunden,
notfalls taete es ein Trenntrafo, aber das ist den Herstellern alles
zu teuer. Ein Toaster ist so fuer 1.50 EUR produzierbar, damit man
mit deutschem Markennamen locker 80 EUR nehmen kann fuer den Schrott,
unr dann reicht der Reibachkoeffizient.

Warum ist so was zulaessig? Ganz einfach, die Lobby hat bestochen, nun
ist das eben erlaubt, 230V~ offen liegen zu lassen, Sonderpassus fuer
Toaster.
Und was ist mit der Edison-Fassung?


- Henry


--
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