Rechtliche Wirksamkeit von Bedienungsanleitungen

In article <bm5tam$117s$1@redenix.uni-muenster.de>,
Sebastian Voitzsch <voitzsch@uni-muenster.de> wrote:
Johannes Bauer wrote:

snip

Oder ist das alles nur blabla, möglicherweise in irgendeinem anderen
Land rechtlich relevant, aber bei uns schlicht und einfach Unsinn?
Kann es mir als Verbaucher zugemutet werden, dass ich neben meinem
Akkuladegerät 8 Stunden sitzen bleibe, bis die Akkus voll sind?

Vielleicht weiß ja jemand weiter

Vielleicht noch kurz einen - halbwegs - sinnvollen Beitrag, nachdem Dir nun
schon die Unschuld im Bezug auf Ladegeräte genommen wurde:

"Schuld" an diesen Warnungen etc. ist - neben dem US-amerikanischen Vorbild,
siehe Hund in Mikrowelle, McDonalds-Kaffee etc. - das
Auch, wenn es immer wieder widerholt wird - das mit dem Hund scheint eine UL
zu sein:

http://www.snopes.com/horrors/techno/micropet.htm

cu
Michael
 
On 10 Oct 2003 10:07:47 GMT, "MaWin" <me@privacy.net> wrote:

Ich weiss das naemlich von einem Umzug, bei dem sich die
Moebeltraeger in den U.S.A. geweigert haben, die in Deustschland
verpackten Kartons rauszunehmen, weil die mehr als 18kg wogen.
Als ich den französischen Umzugsleuten meine deutschen Kartons anbot,
lehnten sie ab: Die seien zu groß und würden dann zu schwer. Deren
Version war ungefähr bananenkartongroß und ein voller Bananenkarton
wiegt 18,9 kg. Kommt doch hin.

Für das Klavier und den Tresor holten sie eine andere Firma mit der
Lizenz zum Schleppen.


--
Martin D. Bartsch
ARD Paris
German TV Allemande
 
Johannes Bauer schrieb:
In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen
niemals unbeaufsichtigt betrieben werden." Heißt das, dass ich ständig
danebensitzen muss? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach
geltendem deutschen Recht zulässig ist, oder? Wenn mir mein Haus
abbrennt, weil das Ladegerät einen defekt hat, ich aber nicht anwesend
war - habe ich dann zumindest Teilschuld?
Hallo,

natürlich soll dieser Passus die Haftung des Herstellers beschränken,
darum steht das drin.

Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind nicht für die
Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen." Was soll denn das bitte
heißen?
Das Gerät entspricht nicht dem Medizinproduktgesetz und darf daher auch
nicht so betrieben werden.

Ich fand es noch merkwürdiger, als sich eine Freundin von mir einen
Brotbackautomaten gekauft hat. Da kann man die Zutaten reintun und den
integrierten Timer so programmieren, dass er über Nacht einem Brot
backt, sodass es am nächsten Morgen gerade fertig wird. Genau das
Szenario wurde auch in der Verwendung des Timers beschrieben. Trotzdem
hieß es, dass jeder Backvorgang, auch zeitgesteuert, die ganze Zeit zu
beaufsichtigen sei. Widerspricht das nicht dem Sinn, eines Timers?
Haftungsbegrenzung

Bei einem Wasserkocher heißt es (ich schätze mal auch teilweise wegen
der schlechten Übersetzung): "Der Wasserkocher darf nicht von
inkompetenten Personen betrieben werden." Können sich Firmen über
solche dubiosen Klauseln herausreden?

Ein Wasserkocher gehört nun mal auch nicht in die Hände von Kindern,
viel zu gefährlich, eine grossflächige Verbrühung kann da tödlich enden.
Aber auch für Erwachsene mit starken geistigen Behinderungen ist er
nicht geeignet. Die Firma kann die Gefahr von etwa 1 l kochenden Wassers
nicht beseitigen, die gleiche Menge kochenden Wassers ist auch in einem
Topf oder einer Thermoskanne gefährlich. An der zugrundeliegenden Physik
und Medizin kann die Firma nichts ändern.

Oder ist das alles nur blabla, möglicherweise in irgendeinem anderen
Land rechtlich relevant, aber bei uns schlicht und einfach Unsinn?
Kann es mir als Verbaucher zugemutet werden, dass ich neben meinem
Akkuladegerät 8 Stunden sitzen bleibe, bis die Akkus voll sind?
Du kannst aber die Brandgefahr verringern indem Du den Lader nur auf
einer unbrennbaren Unterlage betreibst und dafür sorgst das sich in der
Umgebung nichts brennbares befindet.

Bye
 
Michael Schwingen <michaels@ccac.rwth-aachen.de> wrote:

"Schuld" an diesen Warnungen etc. ist - neben dem US-amerikanischen Vorbild,
siehe Hund in Mikrowelle, McDonalds-Kaffee etc. - das

Auch, wenn es immer wieder widerholt wird - das mit dem Hund scheint eine UL
zu sein:

http://www.snopes.com/horrors/techno/micropet.htm
Und der McDonalds-Fall ein schlechtes Beispiel für Missbrauch des
Rechtssystems:

http://www.lectlaw.com/files/cur78.htm

Gruss,
Georg
 

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