Rechtliche Wirksamkeit von Bedienungsanleitungen

J

Johannes Bauer

Guest
Hallo NG,

ich habe in letzter Zeit viele komische Bestimmungen in
Bedienungsanleitungen gelesen und wollte fragen, ob vielleicht jemand
weiß, ob diese in Deutschland überhaupt gültig sind.

In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen
niemals unbeaufsichtigt betrieben werden." Heißt das, dass ich ständig
danebensitzen muss? Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach
geltendem deutschen Recht zulässig ist, oder? Wenn mir mein Haus
abbrennt, weil das Ladegerät einen defekt hat, ich aber nicht anwesend
war - habe ich dann zumindest Teilschuld?

Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind nicht für die
Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen." Was soll denn das bitte
heißen?

Ich fand es noch merkwürdiger, als sich eine Freundin von mir einen
Brotbackautomaten gekauft hat. Da kann man die Zutaten reintun und den
integrierten Timer so programmieren, dass er über Nacht einem Brot
backt, sodass es am nächsten Morgen gerade fertig wird. Genau das
Szenario wurde auch in der Verwendung des Timers beschrieben. Trotzdem
hieß es, dass jeder Backvorgang, auch zeitgesteuert, die ganze Zeit zu
beaufsichtigen sei. Widerspricht das nicht dem Sinn, eines Timers?

Bei einem Wasserkocher heißt es (ich schätze mal auch teilweise wegen
der schlechten Übersetzung): "Der Wasserkocher darf nicht von
inkompetenten Personen betrieben werden." Können sich Firmen über
solche dubiosen Klauseln herausreden?

Oder ist das alles nur blabla, möglicherweise in irgendeinem anderen
Land rechtlich relevant, aber bei uns schlicht und einfach Unsinn?
Kann es mir als Verbaucher zugemutet werden, dass ich neben meinem
Akkuladegerät 8 Stunden sitzen bleibe, bis die Akkus voll sind?

Vielleicht weiß ja jemand weiter

Viele Grüße
Johannes
 
Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> writes:

Hallo NG,

ich habe in letzter Zeit viele komische Bestimmungen in
Bedienungsanleitungen gelesen und wollte fragen, ob vielleicht jemand
weiß, ob diese in Deutschland überhaupt gültig sind.
[...]

Oder ist das alles nur blabla, möglicherweise in irgendeinem anderen
Land rechtlich relevant, aber bei uns schlicht und einfach Unsinn?
.... das bloedeste Beispiel: Bei einem (mittlerweile antiken)
CD-Brenner: "Valid only in US and Canada: May not be installed in
computers weighing more than 18kg". Hat da mal ein 18.5kG-Computer
einen kunden beim Einbau eines Geraetes erschlagen?

--
Dr. Juergen Hannappel http://lisa2.physik.uni-bonn.de/~hannappe
mailto:hannappel@physik.uni-bonn.de Phone: +49 228 73 2447 FAX ... 7869
Physikalisches Institut der Uni Bonn Nussallee 12, D-53115 Bonn, Germany
CERN: Phone: +412276 76461 Fax: ..77930 Bat. 892-R-A13 CH-1211 Geneve 23
 
Juergen Hannappel schrieb:

... das bloedeste Beispiel: Bei einem (mittlerweile antiken)
CD-Brenner: "Valid only in US and Canada: May not be installed in
computers weighing more than 18kg". Hat da mal ein 18.5kG-Computer
einen kunden beim Einbau eines Geraetes erschlagen?
Hmmm..., oder die CDs werden durch die Raumkrümmung verbogen.;-)


Gruß Dieter
 
Juergen Hannappel <hannappe@lisa2.physik.uni-bonn.de> schrieb im Beitrag <x17k3eqr7b.fsf@lisa2.physik.uni-bonn.de>...

CD-Brenner: "Valid only in US and Canada: May not be installed in
computers weighing more than 18kg". Hat da mal ein 18.5kG-Computer
einen kunden beim Einbau eines Geraetes erschlagen?

Nein, nach U.S.-Gewerkschaftsvorgaben duerfen Mitarbeiter nichts
schleppen was mehr als 18kg wiegt, (ansonsten sollen sie ein
Transportunternehmen mit Gabelstapler holen.)
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Johannes Bauer spoke thusly:

Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind
nicht für die Anwendung an Menschen oder Tieren
zugelassen." Was soll denn das bitte heißen?
[...]
[ ] Du kennst gängige Foltermethoden.


SCNR,

Se-"eigentlich isses nicht witzig"-bastian

--
Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben
sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein
Loch zu haben, wenn es sich meinen Zorn nicht zuziehen will...
Benjamin Stenzel in dchk+l
 
On Thu, 9 Oct 2003 19:33:37 +0000 (UTC),
buchty@atbode100.informatik.tu-muenchen.de (Rainer Buchty) wrote:

Daß die liebe Sado/Maso-Fraktion derlei Geräte sich doch bitte nicht an
Körperteile anschließen oder in Körperöffnungen einführen soll.
Und dabei sehen sie so... harmlos... aus, diese Ladegeräte. Man mag
nicht glauben für was für Situationen die Dinger _wirklich_ gebaut
wurden. Ich werde meines nie wieder ansehen können ohne daran zu
denken. Na toll. ;-)

Viele Grüße
Johannes
 
In article <bm43b9$b50$00$1@news.t-online.com>,
Johannes Bauer <dfnsonfsduifb@gmx.de> writes:
|> Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind nicht für die
|> Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen." Was soll denn das bitte
|> heißen?

Daß die liebe Sado/Maso-Fraktion derlei Geräte sich doch bitte nicht an
Körperteile anschließen oder in Körperöffnungen einführen soll.

Rainer
 
Nein, nach U.S.-Gewerkschaftsvorgaben duerfen Mitarbeiter nichts
schleppen was mehr als 18kg wiegt, (ansonsten sollen sie ein
Transportunternehmen mit Gabelstapler holen.)
Sowas wie Möbelträger gibt es dann in den USA überhaupt nicht, zumindest
keine gewerkschaftlich organisierten? Oder gilt das nur für typische
Büromitarbeiter?

Tschau,
Sabine
 
Johannes Bauer wrote:

ich habe in letzter Zeit viele komische Bestimmungen in
Bedienungsanleitungen gelesen und wollte fragen, ob vielleicht jemand
weiß, ob diese in Deutschland überhaupt gültig sind.
Wer weiß das schon, die sogenannte "Rechtssicherheit" in D ist ja keine
solche und hängt u.a. extrem davon ab, ob der Richter letzte Nacht Streß
mit seiner Holden hatte.

In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen
niemals unbeaufsichtigt betrieben werden." Heißt das, dass ich ständig
danebensitzen muss?
Nein. Das bedeutet daß Du vor Gericht schlechte Karten bzgl.
Schadenersatz hast, wenn Du nicht daneben sitzt und der Akku explodiert
und Deine sündteure Designertapete bekleckert.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das nach
geltendem deutschen Recht zulässig ist, oder? Wenn mir mein Haus
abbrennt, weil das Ladegerät einen defekt hat, ich aber nicht anwesend
war - habe ich dann zumindest Teilschuld?
Wenn's in der Anleitung steht, würde ich das so sehen.

Weiter heißt es da übrigens "Netz- und Ladegeräte sind nicht für die
Anwendung an Menschen oder Tieren zugelassen." Was soll denn das bitte
heißen?
Das wiederum heißt daß der Schreibsler nicht verstanden hat, was der
Passus "Bestimmungsgemaäße Verwendung" bedeutet. Da würde man eben den
exakten Verwendungszweck definieren und damit alle anderen vor- und
unvorstellbaren Szenarien ausschließen. Das wiederum dient dem
Hersteller zur rechtlichen Absicherung vor Schadensersatzforderungen,
man hat eben Angst daß auch bei uns skurille Megaforderungen wie in
Amiland kommen könnten. Ansätze dazu sieht man ja bisweilen.

Ob das dann alles wirklich so vor Gericht Bestand hat, hängt wie schon
geschrieben vom Hormonstau des Richters ab...

Gruß,
Michael
 
Können sich Firmen über solche dubiosen Klauseln herausreden?
Haftungsausschluß per Bedienungsanleitung ist im allgemeinen
wirkungslos.

"Ladegeräte dürfen niemals unbeaufsichtigt betrieben werden."
Üblicherweise werden solche Elektrogeräte unbeaufsichtigt betrieben.
D.h. es ist durchaus bestimmungsgemässer Betrieb. Auch jemand der die
Anleitung nicht zur Hand hat muß das Gerät benutzen können. Eventuell
muß es dann nicht funktionieren, zumindest aber sicher sein.
Wenn das Gerät Zimmerbrand verursacht wird sich die Versicherung
an den Hersteller wenden. Daß eine fremde Baugruppe, hier z.B. der Akku
anderen Herstellers per Kurzschluß das Problem verursacht haben kann,
wird hier keinen Unterschied machen. Soweit er es auf Ausreißer in der
Fertigung biegen kann, kommt er um Fertigungsstop/Rückrufaktionen rum.

"Netz- und Ladegeräte sind nicht für die Anwendung an Menschen oder
Tieren zugelassen."
Eben nichtbestimmungsgemässer Gebrauch. Es gibt aber auch bei Geräten
die Schutzkleinspannung und übliche Sicherheit haben immer ein Rest-
problem mit spielenden Kindern, Hunden die irgendwo rumbeissen.
In dem Fall ist die Frage: wurden die Kinder adäquat beaufsichtigt ?

Ob Brand oder Personenschaden: entweder der Fall ist klar, d.h. der
Hersteller fällt um bzw. der Benutzer sieht ein, daß er wegen fehler-
haftem Gebrauch chancenlos ist. Oder es landet vor Gericht. Und da
gibt es soviele Gesetze und richterliche Meinungen, daß man vorher
nie weiß was rauskommt.

MfG JRD
 
"MaWin" <me@privacy.net> schrieb im Newsbeitrag
news:01c38e8e$a50b7e80$0100007f@amdk6-300...
Juergen Hannappel <hannappe@lisa2.physik.uni-bonn.de> schrieb im Beitrag
x17k3eqr7b.fsf@lisa2.physik.uni-bonn.de>...

CD-Brenner: "Valid only in US and Canada: May not be installed in
computers weighing more than 18kg". Hat da mal ein 18.5kG-Computer
einen kunden beim Einbau eines Geraetes erschlagen?

Nein, nach U.S.-Gewerkschaftsvorgaben duerfen Mitarbeiter nichts
schleppen was mehr als 18kg wiegt, (ansonsten sollen sie ein
Transportunternehmen mit Gabelstapler holen.)
:)

Das erinnert mich an einen Dilbert-Karton, in dem der Gewerkschaftler dem
'Evil HR-Manager' vorschlägt, diese Klausel auf Notebooks und PDAs
auszuweiten.

Andreas

Kann ich ja mal einscannen

--
===================================================================
Dipl.Inform. Andreas Tönne * Prokurist
Georg Heeg eK * Informatikleitung
mailto:atoenne@heeg.de * http://www.heeg.de
phone x49 231 9 75 99 0/36 * fax x49 231 9 75 99 20
-------------------------------------------------------------------
Privat: mailto:atoenne@t-online.de * http://www.atoenne.de
 
Johannes Bauer wrote:

snip

Oder ist das alles nur blabla, möglicherweise in irgendeinem anderen
Land rechtlich relevant, aber bei uns schlicht und einfach Unsinn?
Kann es mir als Verbaucher zugemutet werden, dass ich neben meinem
Akkuladegerät 8 Stunden sitzen bleibe, bis die Akkus voll sind?

Vielleicht weiß ja jemand weiter
Vielleicht noch kurz einen - halbwegs - sinnvollen Beitrag, nachdem Dir nun
schon die Unschuld im Bezug auf Ladegeräte genommen wurde:

"Schuld" an diesen Warnungen etc. ist - neben dem US-amerikanischen Vorbild,
siehe Hund in Mikrowelle, McDonalds-Kaffee etc. - das
Produkthaftungsgesetz, kurz ProdHaftG. Darin ist vorgesehen, daß der
Produzent eines Produkts für alle durch Fehler desselben entstandenen
Schäden haften muß.

Natürlich gibt's keine Haftung ohne Begrenzung. Bei der Produkthaftung liegt
eine Grenze in der Sicherheitserwartung seitens des Benutzers. Und diese
Sicherheitserwartung läßt sich durch entsprechende Hinweise beeinflussen,
was im Schadensfall die Position des Unternehmens mglw. verbessert.

Allerdings: auch durch Hinweise kann der Hersteller nicht ausschließen, daß
ein Produkt "falsch" benutzt wird und sich auch nicht aus der Haftung dafür
stehlen. Denn die Sicherheitserwartung bezieht sich auf den Gebrauch, mit
dem "billigerweise gerechnet" werden muß. Und beim Ladegerät muß man sicher
damit rechnen, daß niemand 8h daneben sitzt. Diese Einzelfallgeschichten
werden dann aber jeweils neu unter Berücksichtigung aller Umstände
entschieden.

Sebastian
 
Sabine Wolf <sabine.f.wolf@web.de> schrieb im Beitrag <bm4orl$i5gok$1@ID-167284.news.uni-berlin.de>...

Sowas wie Möbelträger gibt es dann in den USA überhaupt nicht, zumindest
keine gewerkschaftlich organisierten?

Richtig. Ich weiss das naemlich von einem Umzug, bei dem sich die
Moebeltraeger in den U.S.A. geweigert haben, die in Deustschland
verpackten Kartons rauszunehmen, weil die mehr als 18kg wogen.
Sie haben die Kartons dann zu zweit getragen. Auch eine Loesung.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Michael Hofmann wrote:
Johannes Bauer wrote:
In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen
niemals unbeaufsichtigt betrieben werden." Heißt das, dass ich
ständig danebensitzen muss?

Nein. Das bedeutet daß Du vor Gericht schlechte Karten bzgl.
Schadenersatz hast, wenn Du nicht daneben sitzt und der Akku
explodiert und Deine sündteure Designertapete bekleckert.
Ach, und wenn ich daneben sitze und der Akku explodiert trotzdem, dann
kriege ich für meine Verletzungen Schadenersatz? SCNR

lG FranzU
--
*~*
*~* Die meisten Menschen glauben an Gott. *~*
*~* Sie glauben nur nicht an einen Gott, der an sie glaubt. *~*
 
Richtig. Ich weiss das naemlich von einem Umzug, bei dem sich die
Moebeltraeger in den U.S.A. geweigert haben, die in Deustschland
verpackten Kartons rauszunehmen, weil die mehr als 18kg wogen.
Sie haben die Kartons dann zu zweit getragen. Auch eine Loesung.
Und schwere Schränke, die sich hier ein ordentlicher Möbelpacker mal eben
so auf den Rücken packt, werden dann nur zu dritt oder viert transportiert?

Sabine
 
Sabine Wolf spoke thusly:

Und schwere Schränke, die sich hier ein ordentlicher
Möbelpacker mal eben so auf den Rücken packt, werden dann
nur zu dritt oder viert transportiert?
Gegenfrage: Wie willst Du aus Preßpappe schöne, schwere Schränke
bauen?


SCNR,

Sebastian

--
Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben
sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein
Loch zu haben, wenn es sich meinen Zorn nicht zuziehen will...
Benjamin Stenzel in dchk+l
 
Sabine Wolf <sabine.f.wolf@web.de> schrieb im Beitrag <bm64rf$jck9c$1@ID-167284.news.uni-berlin.de>...

Und schwere Schränke, die sich hier ein ordentlicher Möbelpacker mal eben
so auf den Rücken packt, werden dann nur zu dritt oder viert transportiert?
Ja.

Das wohl schwerste war das Sofa, 4 Leute, wird hinkommen, 100kg wog es nicht,
ansonsten hatten die auch Hilfsmittel (keine Gabelstapler, aber Sackkarre etc.)
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
der Akku explodiert
... dann kriege ich für meine Verletzungen Schadenersatz? SCNR
Reste des Akkus/Ladegeräts einsammeln: wenn man normalen Akku in
Schnellladebetrieb mit Strom vollpumpt macht man Bedienungsfehler.
Wenn ein schnellladefähiger Akku das nicht mitmacht liegt ein
technischer Fehler vor für den Hersteller des Akkus oder des
Ladegeräts gerade stehen dürfen. Wobei man ( in klaren Fällen )
den Prozess nicht selber führen muß, Versicherungen
interessieren sich sehr dafür zwecks Abwälzung der Kosten.

MfG JRD
 
Michael Hofmann schrieb...
In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen
niemals unbeaufsichtigt betrieben werden." Heißt das, dass ich ständig
danebensitzen muss?

Nein. Das bedeutet daß Du vor Gericht schlechte Karten bzgl.
Schadenersatz hast, wenn Du nicht daneben sitzt und der Akku explodiert
und Deine sündteure Designertapete bekleckert.
Es steht ja nicht da, daß man selber die Temperatur und den Ladestrom
der Akkus kontrollieren muß. Wenn man also den Lader im Raum betreibt,
wo man sich während des Ladevorgangs aufhält, wäre der Aufsichtspflicht
genüge getan.

Andererseits kann eigentlich niemandem zugemutet werden, die ganze Zeit
den Lader zu beobachten, vor allem, wenn's kein Schnelllader ist.
Wenn also das Gerät Feuer fängt und die Bude abfackelt, während man mal
zum Einkaufen ist, kann sich IMO der Hersteller nicht rausreden.

- Heinz
 
"Johannes Bauer" schrieb:


In der Anleitung eines Akuuladegerätes heißt es "Ladegeräte dürfen
niemals unbeaufsichtigt betrieben werden."
Mir ist in der Tat mal vor ca. 6 Jahren ein Unrat "Multilader VC4+1" oder so
ähnlich (die Teile die beim Laden immer so periodische prrt-prrrt Geräusche
machen) unbeaufsichtigt abgefackelt. Jedenfalls zur Hälfte, danach ist das
Feuer von alleine ausgegangen. Hat ja auch nur ca. 150 DM gekostet und etwa
1 Jahr gehalten. :(

MfG, Bernd
 

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