N
Newdo
Guest
Am 13.11.2022 um 20:44 schrieb Helmut Schellong:
Was soll man mit einem Inhaltsverzeichnis anfangen?
Jetzt steht es wieder als Zitat drin, wenn es hilft und der Verdacht der
Faktenunterdrückung hierduch dezimiert wird...
13 ist hier nicht zutreffend (TN-System)
Bitte mal den Text aus dem Abschnitt 14 heranziehen. Was steht denn in
dieser Ausführung genau drin?
Es geht hier immer noch um die Aussage in deinem 1. Posting:
\"Bei einem Hausanschluà wird ja der hereinkommende N an die
Potentialausgleichs-Schiene angeschlossen.
An der sind ja auch der Hauserder und alle Metallrohre angeschlossen.
Weiterhin gehen von der Schiene alle PE ab. \"
Das ist unrichtig und _unzulässig_.
Frag vielleicht mal einen Meister der Elektrotechnik.
Konkret kann man ihn fragen: Wird im Hausanschluss eines TT-Netzes der
N-Leiter mit allen Anlagenerdungsleitern in der Anlage (Hausanschluss)
zusammen auf die Potenzialausgleichs-Schiene gelegt oder nicht.
- Udo
On 11/13/2022 12:54, Newdo wrote:
Am 12.11.2022 um 18:48 schrieb Helmut Schellong:
On 11/12/2022 17:52, Newdo wrote:
Am 12.11.2022 um 17:49 schrieb Newdo:
Der hereinkommende N-Leiter wird im TT-Netz _nicht_ auf die
Potenzialausgleichs-Schiene geführt, was hingegen ist im TN-Netz
der Fall ist.
Korrektur: In dem Sinne ist es auch dann im TT-Fall keine
Potenzialausgleichs-Schiene, sondern ein Anlagenerdungs-Schiene.
Meine Merkblätter gemäà VDE sprechen halt dagegen.
Die von auÃen kommende Versorgung wird in meinen Merkblättern als
TN-System mit PEN-Leiter dargestellt.
In der Vergangenheit befand sich in Häusern ebenfalls ein TN-System
(Nullung).
Seit langer Zeit jedoch das TT-System mit PE.
Der PEN von auÃen sowie der PE von innen werden an die
Potentialausgleichs-Schiene
(Haupterdungsschiene) angeschlossen.
Wo willst Du denn alternativ anschlieÃen?
Der N-Leiter wird mit den N-Leitern der Verbraucher verbunden.
Ja, natürlich; willst Du die N unangeschlossen lassen?
Und was hat das mit PE zu tun?
Eine explizite Verbindung zum Anlagenerdungspunkt ist im TT-Netz
meines Wissens nicht vorgesehen bzw. erlaubt.
Laut DIN VDE 0100-410 ist dies nicht nur erlaubt, sondern ist
vorgeschrieben!
Das ist genau der Punkt, über den man sich klar sein sollte, wenn eine
externe Einspeisung vornimmt.
Den Autoren meiner Merkblätter ist das klar.
Offenbar hast Du nicht die richtigen Unterlagen, wenn das
Versorgungssystem als \"TN mit PEN\" dargestellt ist.
Meine Unterlagen entsprechen DIN VDE 0100-410.
Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene
Erläuterung:
1 Hauseinführung für die Stromversorgung
2 Hausanschlusskasten mit Hausanschlusssicherung für die Stromversorgung
3 Hauptleitung im Gebäude für die Stromversorgung
4 ggf. Zählerschränke
5 Leitungen zu den Stromkreisverteilern
6 Kabelschutzrohr
7 Hausanschlussleitung für die Fernmeldeanlage
8 Hausanschlussleitung für die Wasserversorgung mit Wassermesseinrichtung
9 Hausanschlussleitung für die Gasversorgung mit Hauptabsperreinrichtung
10 Heizungsrohre im Nebenraum
11 Haupterdungsschiene für den Schutzpotentialausgleich
12 Verbindung mit ggf. getrennt vorhandenem Blitzschutzerder
(Blitzschutzpotentialausgleich)
13 Verbindung mit dem PEN-Leiter im TN-System (Schutzpotentialausgleich)
14 Verbindung mit dem Schutzleiter PE im TT-System
(Schutzpotentialausgleich)
15 Verbindung mit der Fernmeldeanlage (Funktionspotentialausgleich)
16 Verbindung mit der Antennenanlage (Erdungsleiter)
17 Verbindung mit der Gasinnenleitung (Schutzpotentialausgleich)
18 Verbindung mit den Vorlauf- und Rücklauf-Heizungsrohren
(Schutzpotentialausgleich)
19 Verbindung mit der Wasserverbrauchsleitung (Schutzpotentialausgleich)
20 Anschlussfahne oder Anschlussteil für den Fundamenterder (Erdungsleiter)
21 Fundamenterder nach DIN 18014
Vorstehendes hatte ich bereits gepostet - wurde jedoch gelöscht.
Was soll man mit einem Inhaltsverzeichnis anfangen?
Jetzt steht es wieder als Zitat drin, wenn es hilft und der Verdacht der
Faktenunterdrückung hierduch dezimiert wird...
Die Punkte 13 und 14 schreiben vor, daà PEN und PE mit der
Haupterdungsschiene
verbunden werden müssen.
13 ist hier nicht zutreffend (TN-System)
Bitte mal den Text aus dem Abschnitt 14 heranziehen. Was steht denn in
dieser Ausführung genau drin?
Ich habe in DE ohne Ausnahme bisher L1 L2 L3 (PE)N als Hauseinleitung
gesehen.
Einen PEN gibt es nicht in allen Netzformen.
Externer (PE)N und interner N müssen zwangsläufig miteinander verbunden
sein.
Es geht hier immer noch um die Aussage in deinem 1. Posting:
\"Bei einem Hausanschluà wird ja der hereinkommende N an die
Potentialausgleichs-Schiene angeschlossen.
An der sind ja auch der Hauserder und alle Metallrohre angeschlossen.
Weiterhin gehen von der Schiene alle PE ab. \"
Das ist unrichtig und _unzulässig_.
Frag vielleicht mal einen Meister der Elektrotechnik.
Konkret kann man ihn fragen: Wird im Hausanschluss eines TT-Netzes der
N-Leiter mit allen Anlagenerdungsleitern in der Anlage (Hausanschluss)
zusammen auf die Potenzialausgleichs-Schiene gelegt oder nicht.
- Udo