(Nicht)zulässigkeit von LED-Lampen a n PKW

Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

...

Ich weiß, ich verstehe nur diesen Satz hier nicht:

"Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)."
Was ist daran jetzt unklar? FĂźr Ordnungswidrigkeiten gibt es nun mal
keine Punkte. Für Bußgeld-bewehrte Vergehen schon.

Du hast im Post <ju7904$jqe$1@online.de> geschrieben, fĂźr eine
defekte/falsche Lampe gäbe es einen Bußgeldbescheid. Das stimmt nicht.
Eine defekte/falsche Beleuchtung ist fĂźr sich allein eine
Ordnungswidrigkeit.
Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Im Gegensatz zu einem
Bußgeldbescheid, welcher immer von einer Bußgeldstelle zugestellt wird,
kannst du die Owi auch sofort beim Beamten bezahlen.

Du wirfst eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld-bewehrten Vergehen
durcheinander (Und damit auch die entsprechenden Bescheide).

Roland
 
Am 19.07.2012 19:02, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

...

Ich weiß, ich verstehe nur diesen Satz hier nicht:

"Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)."



Was ist daran jetzt unklar? FĂźr Ordnungswidrigkeiten gibt es nun mal
keine Punkte. Für Bußgeld-bewehrte Vergehen schon.

Du hast im Post <ju7904$jqe$1@online.de> geschrieben, fĂźr eine
defekte/falsche Lampe gäbe es einen Bußgeldbescheid. Das stimmt nicht.
Eine defekte/falsche Beleuchtung ist fĂźr sich allein eine
Ordnungswidrigkeit.
Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Im Gegensatz zu einem
Bußgeldbescheid, welcher immer von einer Bußgeldstelle zugestellt wird,
kannst du die Owi auch sofort beim Beamten bezahlen.

Du wirfst eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld-bewehrten Vergehen
durcheinander (Und damit auch die entsprechenden Bescheide).

Roland
Sorry, ich verstehe es wirklich nicht. Wie passt denn Deine Aussage:

"Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)."
z.B. zu folgendem Wikipedia Zitat: "Punkte aus Ordnungswidrigkeiten
werden „automatisch” nach zwei Jahren gelöscht („getilgt”), aus
Straftaten nach fßnf, in einigen Fällen erst nach zehn Jahren."

?
 
Am 19.07.2012 19:02, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

...

Ich weiß, ich verstehe nur diesen Satz hier nicht:

"Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)."



Was ist daran jetzt unklar? FĂźr Ordnungswidrigkeiten gibt es nun mal
keine Punkte. Für Bußgeld-bewehrte Vergehen schon.

Du hast im Post <ju7904$jqe$1@online.de> geschrieben, fĂźr eine
defekte/falsche Lampe gäbe es einen Bußgeldbescheid. Das stimmt nicht.
Eine defekte/falsche Beleuchtung ist fĂźr sich allein eine
Ordnungswidrigkeit.
Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Im Gegensatz zu einem
Bußgeldbescheid, welcher immer von einer Bußgeldstelle zugestellt wird,
kannst du die Owi auch sofort beim Beamten bezahlen.

Du wirfst eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld-bewehrten Vergehen
durcheinander (Und damit auch die entsprechenden Bescheide).

Roland
Oder noch präziser:

Roland: "FĂźr Ordnungswidrigkeiten gibt es nun mal keine Punkte. FĂźr
Bußgeld-bewehrte Vergehen schon."

vs.

Wikipedia: "Punkte aus Ordnungswidrigkeiten werden „automatisch” nach
zwei Jahren gelöscht („getilgt”), aus Straftaten nach fünf, in einigen
Fällen erst nach zehn Jahren."

Wer hat nun Recht?

Nach meinem Verständnis meinst Du eine "Verwarnung zur Vermeidung eines
Bußgeldes". Mit der mußt Du aber einverstanden sein, bist Du das nicht,
so _kann_ ein Bußgeld folgen...
 
Roland Ertelt schrieb:

Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Im Gegensatz zu einem
Bußgeldbescheid, welcher immer von einer Bußgeldstelle zugestellt wird,
kannst du die Owi auch sofort beim Beamten bezahlen.
Ah ja, § 65 OWiG:
Die Ordnungswidrigkeit wird, soweit dieses Gesetz nichts anderes
bestimmt, durch Bußgeldbescheid geahndet.

Du wirfst eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld-bewehrten Vergehen
durcheinander (Und damit auch die entsprechenden Bescheide).
Könnte es sein, dass du da was durcheinander wirfst?

Gruß Willi
 
Roland Ertelt schrieb:

Was ist daran jetzt unklar? Für Ordnungswidrigkeiten gibt es nun mal
keine Punkte. Für Bußgeld-bewehrte Vergehen schon.
Das ist falsch.
Für Ordnungswidrigkeiten gibt es Bußgeld.
Punkte kann es nur dann (zusätzlich) geben, wenn die Ordnungswidrigkeit im
Straßenverkehr begangen wird

Du hast im Post <ju7904$jqe$1@online.de> geschrieben, für eine
defekte/falsche Lampe gäbe es einen Bußgeldbescheid. Das stimmt nicht.
Eine defekte/falsche Beleuchtung ist für sich allein eine
Ordnungswidrigkeit.
Richtig. Und Ordnungswidrigkeiten werden grundsätzlich mit einem Bußgeld
geahndet. Die Festsetzung des Bußgeldes erfolgt durch einen Bußgeldbescheid.
Nachzulesen in § 1 OWiG

Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Im Gegensatz zu einem
Bußgeldbescheid, welcher immer von einer Bußgeldstelle zugestellt wird,
kannst du die Owi auch sofort beim Beamten bezahlen.
Das kannst du nur dann, wenn es sich um eine geringfügige Ordnungswidrigkeit
handelt, der Beamte dir ein Verwarnungsangebot macht und du dieses Angebot
annimmst. Ansonsten gibts auch hier einen Bußgeldbescheid

Du wirfst eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld-bewehrten Vergehen
durcheinander (Und damit auch die entsprechenden Bescheide).
Ordnungswidrigkeiten _sind_ bußgeldbewehrte Taten. Sie sind keine Vergehen.
Vergehen sind nämlich Straftaten, keine Ordnungswidrigkeiten. Und für
Vergehen gibts dann auch kein Bußgeld sondern Knast oder Geldstrafe

MfG
Rupert
 
Roland Ertelt schrieb:

. Verkehrsrichter (in Verbindung mit einem
guten Anwalt) sind recht bodenständig. Die Schuldverteilung ändert sich
vielleicht etwas, aber das eigentliche Problem ist, dass die eigene
Versicherung nicht zahlen wird bzw nur Teile zahlt.
Es kann natürlich auch eine Straftat sein, mit einer unzulässigen
Beleuchtung unterwegs zu sein. Nämlich dann, wenn dadurch ein Unfall
verursacht und etwa gar ein Mensch verletzt wird. Dazu genügt es natürlich,
wenn die falsche Beleuchtung dazu führte, daß man nicht gesehen wurde oder
daß man einen anderen geblendet hat

Das fahren nur mit Standlicht ist ja sowieso verboten. Der Fahrer hat
ja dann sowieso schon ein Problem.
Dieses Problem kostet 10 Euro Bußgeld, weiter nichts, wenn es nicht etwa
unfallursächlich war

Gutachterlich lässt sich dann noch
einfach beweisen, dass die Auswirkung einer Lampe im Reflektor des
Abblendlichtes unbedeutend ist.
Einfach dürfte anders sein

MfG
Rupert
 
Moin,

Am 19.07.2012 19:02, schrieb Roland Ertelt:

Was ist daran jetzt unklar? FĂźr Ordnungswidrigkeiten gibt es nun mal
keine Punkte. Für Bußgeld-bewehrte Vergehen schon.
Das ist SO nicht richtig!

In der Abstufung der Ahndung von Ordnungswidrigkeiten gibt es:

1. Verwarnung ohne Verwarngeld
2. Verwarnung mit Verwarngeld (i.d.R. max. 35 Euro)
3. Ordungswidrigkeitenanzeige mit anschliessendem Bußgeldbescheid

Als Nebenfolge werden dann noch fĂźr bestimmte Ordnungswidrigkeiten
Punkte in Flensburg ins VZR eingetragen, das geschieht regelmässig erst
bei Bußgeldern ab 40 Euro, also über der Verwarnung mit VG.

Ansonsten gibt es gerade im Straßenverkehr einen recht detaillierten
Bußgeldkatalog in dem nicht nur die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes,
sondern auch die Anzahl der Punkte steht, die man mit einer OWi ernten kann.

Du hast im Post <ju7904$jqe$1@online.de> geschrieben, fĂźr eine
defekte/falsche Lampe gäbe es einen Bußgeldbescheid. Das stimmt nicht.
Eine defekte/falsche Beleuchtung ist fĂźr sich allein eine
Ordnungswidrigkeit.
Du bekommst eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Im Gegensatz zu einem
Bußgeldbescheid, welcher immer von einer Bußgeldstelle zugestellt wird,
kannst du die Owi auch sofort beim Beamten bezahlen.
Das Verwarngeld kann man manchmal an Ort und Stelle bezahlen, es kann
auch sein, dass die Verwarung per Post zugestellt wird z.B. dann, wenn
Du aus einem "unbemannten" Starenkasten heraus geblitzt wurdest und die
GeschwindigkeitsĂźberschreitung nur gering war.

Du wirfst eine Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld-bewehrten Vergehen
durcheinander (Und damit auch die entsprechenden Bescheide).
Wer hier etwas durcheinanderwirft, lasse ich mal dahingestellt...

Gruß
Kai
 
Moin,

Am 19.07.2012 17:28, schrieb Roland Ertelt:

Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...

Ordungswidrigkeiten ziehen keinen "Bußgeldbescheid" nach sich.
Regelmässig eher schon, es sei denn es gibt wegen der Geringfßgigkeit
der Ordnungswidrigkeit ein Verwarngeldangebot welches dann auch
angenommen wird, bei einem Widerspruch gegen die Verwarnung wird sogar
aus einer Verwarnung mit Verwarngeld ein Bußgeldverfahren samt
Bußgeldbescheid.

Im Falle des Lämpchens ist es ßblicherweise mit 10 Euro Verwarngeld
getan (ohne Gefährdung etc.), widersprichst Du der Verwarnung wird ein
Bußgeldverfahren mit Bußgeldbescheid daraus.

Kleinere GeschwindigkeitsĂźberschreitungen bei denen nur geblitzt wird
ohne Anhalten werden auch erst einmal mit einer Verwarnung mit
Verwarngeld geahndet, da zahlst Du nichts vor Ort, sondern brav per
Überweisung.

Ein
Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine Ordnungswidrigkeit
mehr ist).
Nöö, es gibt genug Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die zwar Geld
kosten aber keine Punkte nach sich ziehen (siehe Bußgeldkatalog).

Beispiel: Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht
genommen und ihn dadurch gefährdet kostet 70 Euro, keinen Punkt

Ebenso gibt es Ordnungswidrigkeiten, die recht billig sind, aber
trotzdem viele Punkte einbringen.

Beispiel: Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder
Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tage nicht mit Abblendlicht
gefahren kostet 40 Euro gibt aber 3 Punkte

Du hast keine Ersatzlampen dabei? Dann lies mal deine Pflichten als
FahrzeugfĂźhrer in der STVO nach.
Nenne mir bitte die konkrete Rechtsvorschrift (mit §) in der steht, dass
ich als PKW-Fahrer in Deutschland Ersatzlampen dabei haben muss, Danke!

Doch. Vor allem wenn man die Regeln auch kennt, nach denen die "nassen"
GrĂźnen/Blauen arbeiten mĂźssen...
Und Du kennst sie, bist Du wirklich sicher?

Gruß
Kai
 
Harald Klotz schrieb:
Roland Ertelt schrieb:

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall
vorliegt, maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der
"Misstand" abgestellt wird. Egal wie ;)

Auf welcher Rechtsgrundlage?
Der Mangel dĂźrfte zu gering sein, dass er das Fahrzeug deshalb stillegen
darf.

Wir hatten die Diskussion kĂźrzlich auf Motor-Talk. Dazu zitiere ich mal
kurz aus der Wikipedia:
------------
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine
Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und
Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde
den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
-------------

In "unserem" Diskussionsfall ging es speziell um den VW Passat B6. VW
hatte mal vorgesehen, in dem Chromring der inneren RĂźckleuchten
ebenfalls LEDs fĂźr Bremslicht und Blinker einzusetzen, dieses aus
KostengrĂźnden verworfen, so dass es nur noch chromfarbene Zierblenden
geworden sind. Es werde jedoch Einsätze angeboten, die die "fehlenden"
LEDs nachrĂźsten. Dumme Idee, dieses bei einem Fahrzeug zu machen, das
die Rennleiung als Einsatzfahrzeg verwendet.

Nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Kfz fĂźhren in der BRD zum
ErlÜschen der Betriebserlaubnis. Dafßr werden 3 Punktefällig und der
Versicherungsschutz ist gefährdet. Rechtsgrundlage ist die
Straßenverkehrszulassungsordnung.



--
Mit freundlichen Grüßen | /"\ ASCII RIBBON CAMPAIGN |
Andreas Bockelmann | \ / KEIN HTML IN E-MAIL |
F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
| / \ www.asciiribbon.org |
 
Andreas Bockelmann schrieb:

Wir hatten die Diskussion kĂźrzlich auf Motor-Talk. Dazu
zitiere ich mal kurz aus der Wikipedia:
------------
Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis
ist eine Ordnungswidrigkeit,
Das ist schon einmal gut, also keine Straftat.

die bei zulassungsfreien
Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet
wird.
Und bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen?
Einer der Punkte Ăźber die bei Wikipedia immer wieder
stolpere und die sehr stĂśrend sind.
Einseitige Betrachtung.

Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb
untersagen und das Kennzeichen entstempeln. -------------
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen willst du Kennzeichen
entstempeln?

Ok, das dĂźrfte sich wieder auf zulassungspflichtige
Fahrzeuge beziehen.

Du hast hoffentlich das "kann" in dem Satz nicht Ăźbersehen.
Üblich ist ein Mängelbericht und eine Vorführung nach
Behebung bei der Polizei, bzw. der Nachweis durch eine
Werkstatt, TÜV etc.

In "unserem" Diskussionsfall ging es speziell um den VW
Passat B6. VW hatte mal vorgesehen, in dem Chromring der
inneren RĂźckleuchten ebenfalls LEDs fĂźr Bremslicht und
Blinker einzusetzen, dieses aus KostengrĂźnden verworfen,
so dass es nur noch chromfarbene Zierblenden geworden
sind. Es werde jedoch Einsätze angeboten, die die
"fehlenden" LEDs nachrĂźsten. Dumme Idee, dieses bei einem
Fahrzeug zu machen, das die Rennleiung als Einsatzfahrzeg
verwendet.
Den Zusammenhang sehe ich nicht.
Sie werden auch bei anderen Fahrzeugen wissen mĂźssen was der
Hersteller verbaut und sie werden aus der Tatsache, dass sie
es als Einsatzfahrzeug verwenden nicht ableiten kĂśnnen, dass
der Hersteller es nicht als zugelassene Variante anbietet.
Da ist spezielles Wissen erforderlich.

Nicht zugelassene Beleuchtungseinrichtung am Kfz fĂźhren
in der BRD zum ErlĂśschen der Betriebserlaubnis. DafĂźr
werden 3 Punktefällig und der Versicherungsschutz ist
gefährdet. Rechtsgrundlage ist die
Straßenverkehrszulassungsordnung.
Werden generell 3 Punkte fällig oder je nach Schwere bis zu
3 Punkte?

Grüße Harald
 
Roland Ertelt <rertelt@yahoo.de> wrote:

Moin!

Und so richtig Ärger hast Du dann, wenn der Unfallgegner behauptet, er
hätte Dich (wegen Deiner komischen Lampen) nicht gesehen.

Da passiert nicht viel[1].
Das würde ich nicht ausprobieren wollen.

das eigentliche Problem ist, dass die eigene
Versicherung nicht zahlen wird bzw nur Teile zahlt.
Schlimm genug.

Das fahren nur mit Standlicht ist ja sowieso verboten.
Eine Vorschrift, die am Tage natürlich von jeder Sinnhaftigkeit
befreit ist.

Gutachterlich lässt sich dann noch
einfach beweisen, dass die Auswirkung einer Lampe im Reflektor des
Abblendlichtes unbedeutend ist.
Dort sitzt sie allerdings nicht bei jedem Fahrzeug:
http://carphotos.cardomain.com/ride_images/4/534/2769/38833884001_large.jpg

Gruß,
Michael.
 
Harald Klotz schrieb:

Werden generell 3 Punkte fällig oder je nach Schwere bis zu 3 Punkte?
Es ist zwar ca. 25 Jahre her, aber mein Bruder kassierte kurz
nacheinander zwei mal drei Punkte.

Da erste Mal waren die RĂźckleuchten nicht eingetragen (Damals mussten
auch auch RĂźckleuchten mit PrĂźfnummer eingetragen werden), das zweite
Mal entdeckte die Rennleitung eine falsche Zulassungsnummer auf der
Rückleuchte. (Zahlendreher des TÜV-Prüfers, war der Rennleitung egal,
PrĂźfnummer im Fahrzeugschein stimmte nicht mir PrĂźfnummer am RĂźcklicht
Ăźberein).

Genau so habe ich 3 Punkte kassiert fĂźr einen nicht eingetragenen
Auspuff am Käfer.




--
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F/V +49-3221-1143516 | X UND USENET-GRUPPEN |
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Andreas Bockelmann wrote:
Harald Klotz schrieb:

Werden generell 3 Punkte fällig oder je nach Schwere bis zu 3 Punkte?

Es ist zwar ca. 25 Jahre her, aber mein Bruder kassierte kurz
nacheinander zwei mal drei Punkte.

Da erste Mal waren die RĂźckleuchten nicht eingetragen (Damals mussten
auch auch RĂźckleuchten mit PrĂźfnummer eingetragen werden), das zweite
Mal entdeckte die Rennleitung eine falsche Zulassungsnummer auf der
Rückleuchte. (Zahlendreher des TÜV-Prüfers, war der Rennleitung egal,
PrĂźfnummer im Fahrzeugschein stimmte nicht mir PrĂźfnummer am RĂźcklicht
Ăźberein).
Oh Mann, bin ich froh solchem Stuss nicht mehr ausgesetzt zu sein :)


Genau so habe ich 3 Punkte kassiert fĂźr einen nicht eingetragenen
Auspuff am Käfer.
Was haette die Rennleitung wohl hierzu gesagt?

http://www.youtube.com/watch?v=x5bPC_JibHw

Diesen haetten sie vermutlich gar nicht gekriegt wenn er abgehauen waere
und das Nummernschild haetten sie nicht notieren koennen weil "zufaellig
gerade abgefallen":

http://www.youtube.com/watch?v=_uxUB9h4A_k

Auch der hier ist in Kalifornien zugelassen:

http://ronpatrickstuff.com/

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Auch der hier ist in Kalifornien zugelassen:

http://ronpatrickstuff.com/
Da bin ich wiederum froh, dem Stuss ausgesetzt zu sein.
Ein Automatikbeetle mit DĂźsentriebwerk...
 
Am 22.07.2012 10:47, schrieb Thomas Stegemann:
Auch der hier ist in Kalifornien zugelassen:

http://ronpatrickstuff.com/

Da bin ich wiederum froh, dem Stuss ausgesetzt zu sein.
Ein Automatikbeetle mit DĂźsentriebwerk...
Hab ich mir auch gedacht. ;-)

Sowas gibt's in D aber auch. VW Caddy Pick-Up mit DĂźsentriebwerk (neben
dem eigentlichen Motor). Kam mal in einer Autosendung.

Hier kann man das Ding sehen, auch mit dt. Kennzeichen:
http://www.youtube.com/watch?v=Qlu3ODQcRCQ

http://www.technologie-entwicklung.de/Gasturbinen/Ru19A-300/Caddy-Jet/caddy-jet.html
"Das beste daran ist aber, dass der Caddy-Jet eine Straßenzulassung hat
-- natßrlich nur, wenn er mit dem normalen VW-Motor fährt, der immer
noch eingebaut ist. Da Willy Besitzer einer freien Autowerkstatt ist,
kennt er sich hervorragend mit Autos und Motorrädern aus und weiss
genau, worauf er bei dem Umbau des Caddys zu achten hat, um die
Zulassungsvorschriften einzuhalten." ;-)

http://www.max.de/lifestyle/auto/chromjuwelen/22314,1,article,Golf-Caddy-JET--1980-.html

Das DĂźsentriebwerk gilt als Ladung, darf er im Ăśffentlichen
Straßenverkehr nicht benutzen (Geräusche, Emissionen), der Rest (ein
angepasster Caddy) ist TÜV-zugelassen mit normalem Nummernschild.

Wenn man sich das hier durchliest, waren die Chancen aber wohl mal recht
gut, dass Autos auch mit (deutlich kleinerem) Turbinenantrieb mal im
realen Straßenverkehr landen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Chrysler_Turbine_Car

Macht einen praxisnahen Eindruck:
http://www.youtube.com/watch?v=5IF0VbUb_Ug

Volvo hat in den 90ern offenbar die Idee gehabt, kleine Turbinen als
Range Extender in E-Autos zu nehmen:
http://www.berliner-zeitung.de/archiv/volvo-gibt-dem-hybridauto-beachtliche-fahrleistungen-schnell-ladung-durch-die-gasturbine,10810590,8798854.html

Und Jaguar hat es als Konzept bis in ein Showcar 2010 rĂźbergerettet:
2x70kW aus 2x35 kg klingt aber auch verlockend als Onboard-Generator:
http://www.auto-motor-und-sport.de/bilder/jaguar-c-x75-fahrbericht-elektro-renner-mit-gasturbinen-3232120.html
Zumal sie dem sonst etwas emotionslosen Elektroantrieb (Typ Straßenbahn)
wieder ein "sportliches" Hochleistungsgeräusch (Typ Flugzeug) geben.

Ralf
 

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