(Nicht)zulässigkeit von LED-Lampen a n PKW

Moin,

Am 18.07.2012 01:20, schrieb Werner Holtfreter:
Am Tue, 17 Jul 2012 20:39:07 +0200 schrieb Kai Ebersbach:

nßtzt nur nix, wenn man an einen sehr genauen Polizisten gerät und man
fßr die "Lämpchen" dann kein Dokument ßber die Bauartzulassung vorlegen
kann.

"Ist das nicht in Ordnung? Ich habe die Lämpchen noch, ich mache sie
sofort wieder rein."
Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Wenn sich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erst ein Polizist
Gedanken ßber Deine Standlichtlämpchen macht, so fßrchte ich, wird der
eher nicht mit sich handeln lassen, weil er froh ist, endlich etwas
gefunden zu haben...

Gruß
Kai
 
Und so sprach Kai Ebersbach:

Moin,

Am 18.07.2012 01:20, schrieb Werner Holtfreter:
Am Tue, 17 Jul 2012 20:39:07 +0200 schrieb Kai Ebersbach:

nßtzt nur nix, wenn man an einen sehr genauen Polizisten gerät und man
fßr die "Lämpchen" dann kein Dokument ßber die Bauartzulassung vorlegen
kann.

"Ist das nicht in Ordnung? Ich habe die Lämpchen noch, ich mache sie
sofort wieder rein."

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.
Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der "Misstand"
abgestellt wird. Egal wie ;)

Wenn sich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle erst ein Polizist
Gedanken ßber Deine Standlichtlämpchen macht, so fßrchte ich, wird der
eher nicht mit sich handeln lassen, weil er froh ist, endlich etwas
gefunden zu haben...
Solange man Polizisten nicht blĂśd kommt, passiert sowas eher nicht.

Selbst meine Antwort:"Nein, oder glauben Sie ich mĂśchte verdursten?"
Auf die Frage der allg. Verkehrskontrolle:"Guten Abend, Allgemeine
Verkehrskontrolle, haben Sie etwas getrunken?" hat keine negativen
Folgen gehabt...

Roland
 
Roland Ertelt schrieb:
PS: Es gibt schon lange zugelassene LED-Positionslampen (gelb, rot,
weiss) für LKW. Dein verlinktes Bild zeigt eine solche gelbe...
Ein klein wenig zu denken gibt die weitere Unterschrift:
Color: Color Changing


--
mfg Rolf Bombach
 
Joerg schrieb:
Ist hier ein wenig praktischer: Seite vorn gelb. Seite hinten rot. Das
hat den manchmal entscheidenden Vorteil dass man auch bei seitlicher
Betrachtung weiss wo bei dem anderen Fahrzeug vorn ist. Wie bei Schiffen
und Flugzeugen mit rot und gruen, nach einiger Zeit geht sowas in
Fleisch und Blut ueber.
Jaja, und bei Hafeneinfahrten, rot und grün, wobei in den USA....
nunja, lassemerdas.

--
mfg Rolf Bombach
 
Roland Ertelt schrieb:

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall
vorliegt, maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der
"Misstand" abgestellt wird. Egal wie ;)
Auf welcher Rechtsgrundlage?
Der Mangel dĂźrfte zu gering sein, dass er das Fahrzeug
deshalb stillegen darf.

Selbst meine Antwort:"Nein, oder glauben Sie ich mĂśchte
verdursten?" Auf die Frage der allg.
Verkehrskontrolle:"Guten Abend, Allgemeine
Verkehrskontrolle, haben Sie etwas getrunken?" hat keine
negativen Folgen gehabt...
Du trinkst nicht, damit du nicht verdurstest?

Ausserdem klopfst du SprĂźche, kein Polizist wird fragen ob
du was getrunken hast.

Grüße Harald
 
Moin,

Am 18.07.2012 18:36, schrieb Roland Ertelt:

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.
Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der "Misstand"
abgestellt wird. Egal wie ;)
Setzt voraus, dass Du in der Situation passende Lämpchen dabei hast oder
nahe an einer Tanke etc. bist... das dann noch bei Dunkelheit und
strömendem Regen, nein Danke, wäre mir zuviel Ärger wegen einem Paar
Lämpchen! :)

Solange man Polizisten nicht blĂśd kommt, passiert sowas eher nicht.
Gegen eine Mrs. oder einem R. Übereifrig in der Ausbildung oder kurz
danach nĂźtzt Dir das auch nix...

Selbst meine Antwort:"Nein, oder glauben Sie ich mĂśchte verdursten?"
Auf die Frage der allg. Verkehrskontrolle:"Guten Abend, Allgemeine
Verkehrskontrolle, haben Sie etwas getrunken?" hat keine negativen
Folgen gehabt...
Ich habe darauf auch schon geantwortet: "Ja, eine Flasche Cola." und
darauf kam dann grinsend "... und, war Rum oder sonstiger Alkohol mit drin?"

Wegen der Lämpchen dßrfte es schon ein Unterschied sein, ob Du bei der
Verkehrskontrolle Deinem BĂźNaBe (BĂźrgerNaherBeamter sprich Dorfsheriff)
in die Hände fällst oder einem Trupp Spezialisten irgendwo auf der
Landstraße oder Autobahn...

Ich finde es schade, dass es offenbar keinen Hersteller gibt, der solche
LED als bauartgeprĂźfte Teile anbieten kann oder will...

Gruß
Kai
 
Am 18.07.2012, 23:14 Uhr, schrieb Kai Ebersbach:

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der "Misstand"
abgestellt wird. Egal wie ;)

Setzt voraus, dass Du in der Situation passende Lämpchen dabei hast oder
nahe an einer Tanke etc. bist... das dann noch bei Dunkelheit und
strömendem Regen, nein Danke, wäre mir zuviel Ärger wegen einem Paar
Lämpchen! :)
Unabhängig von Wetter und Tageszeit ist der Lampenwechsel an modernen
Fahrzeugen mit ihren stylischen Beleuchtungsmöbeln nicht "mal eben" zu
erledigen.


Ich finde es schade, dass es offenbar keinen Hersteller gibt, der solche
LED als bauartgeprüfte Teile anbieten kann oder will...
Die können nicht, weil es noch keine LED-Konstruktionen mit den Lampen
vergleichbarer Abstrahlcharakteristik gibt. Lampe, Reflektor und
Streuscheibe sind aufeinander abgestimmt.

Gruß
G.O.
 
Am 17.07.2012 20:16, schrieb Roland Ertelt:

Du kannst viele Lampen in DE ans Auto schrauben, aber etliches davon
darf dann nicht funktionieren, wenn der Zündschlüssel auf "Zündung ein"
steht ;)

Wo die Rennleitung auf jeden Fall noch eine feuchte Hose kriegt, ist,
wenn die Side-Marker beim blinken mitblinken :D.
Deshalb hatte ich in den 80ern ja auch eine 'Spezialkassette'(CDs im
Auto gabs noch nicht). Die seitlichen Blinker des Alfa-Sud 1300TI waren
bei 'Licht ein' Positionslampen. Und beim Betätigen des
Fahrtrichtungsanzeigers blinkten die negiert(Blinker vorn und hinten an-
Postionslampe aus- und umgekehrt) mit. Relaisgesteuerte Umschaltmimik
unter der Konsole. Reedkontakt. Allgemeine Verkehrtkontrolle-
Spezialkassette aus ihrem Fach gezogen und ins Handschuhfach, auf den
Beifahrersitz oder sonstwohin... alles wieder StVZO-konform ;-)

Micha
 
Kai Ebersbach <usenet-01-2012@kai-ebersbach.de> wrote:

Moin!

nützt nur nix, wenn man an einen sehr genauen Polizisten gerät und man
für die "Lämpchen" dann kein Dokument über die Bauartzulassung vorlegen
kann.

"Ist das nicht in Ordnung? Ich habe die Lämpchen noch, ich mache sie
sofort wieder rein."

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.
Und so richtig Ärger hast Du dann, wenn der Unfallgegner behauptet, er
hätte Dich (wegen Deiner komischen Lampen) nicht gesehen.

Gruß,
Michael.
 
Michael Schlücker wrote:
Am 17.07.2012 20:16, schrieb Roland Ertelt:

Du kannst viele Lampen in DE ans Auto schrauben, aber etliches davon
darf dann nicht funktionieren, wenn der Zündschlüssel auf "Zündung ein"
steht ;)

Wo die Rennleitung auf jeden Fall noch eine feuchte Hose kriegt, ist,
wenn die Side-Marker beim blinken mitblinken :D.

Deshalb hatte ich in den 80ern ja auch eine 'Spezialkassette'(CDs im
Auto gabs noch nicht). Die seitlichen Blinker des Alfa-Sud 1300TI waren
bei 'Licht ein' Positionslampen. Und beim Betätigen des
Fahrtrichtungsanzeigers blinkten die negiert(Blinker vorn und hinten an-
Postionslampe aus- und umgekehrt) mit. Relaisgesteuerte Umschaltmimik
unter der Konsole. Reedkontakt. Allgemeine Verkehrtkontrolle-
Spezialkassette aus ihrem Fach gezogen und ins Handschuhfach, auf den
Beifahrersitz oder sonstwohin... alles wieder StVZO-konform ;-)

Beim Alfasud ging die Rennleitung vermutlich eh davon aus dass sich das
Problem nach rund 5 Jahren von selbst loest, indem alles um diese
Laempchen herum wegrostet :)

--
Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com/
 
Harald Klotz wrote on Wed, 12-07-18 20:25:
kein Polizist wird fragen ob du was getrunken hast.
Doch. Ich habe (es war gegen drei oder vier am Morgen) auch
wahrheitsgemäß bejaht (nur leicht abgerundet), aber die junge
Polizistin bestand darauf, ich stünde aufrecht und sie rieche nichts,
da verzichte sie auf die Atemprobe.
Das muß einer der vielen Segen des Rabbiners in Jersusalem gewesen sein.

(Nein, besoffen war ich nicht, aber inzwischen sind es nur noch 0.05 %,
oder?)
 
Roland Ertelt schrieb:

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.
Wenn aber was passiert, dann kanns grob werden. Durch unzulässige, weil
nicht bauartgeprüfte Beleuchtungseinrichtungen erlischt die
Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Versicherungen pflegen in solchen Fällen
heftigen Widerstand gegen die Zahlung zu leisten bzw. holen sich den
gezahlten Betrag zumindest teilweise von Fahrer und/oder Halter wieder
Wenn nichts passiert, also nur eine einfache Verkehrskontrolle das
unzulässige Teil aufdeckte, dann gibts halt eine Beanstandung nebst
Kontrollaufforderung, bei gröberen Sachen wie falscher/leerer Auspuff,
falsche Reifen, falsche Scheinwerfer, Unterbodenbeleuchtung oder dergl.
Firlefanz gerne auch mal eine Mitteilung an die Zulassungsstelle, welche
dann um eine Vorführung beim TÜV oder dergl. bitten mag

MfG
Rupert
 
Und so sprach G.O.Tuhls:

Am 18.07.2012, 23:14 Uhr, schrieb Kai Ebersbach:

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der "Misstand"
abgestellt wird. Egal wie ;)

Setzt voraus, dass Du in der Situation passende Lämpchen dabei hast
oder nahe an einer Tanke etc. bist... das dann noch bei Dunkelheit und
strömendem Regen, nein Danke, wäre mir zuviel Ärger wegen einem Paar
Lämpchen! :)

Unabhängig von Wetter und Tageszeit ist der Lampenwechsel an modernen
Fahrzeugen mit ihren stylischen Beleuchtungsmöbeln nicht "mal eben" zu
erledigen.
Das ist ein Problem des Fahrzeughalters, der so einen Mist kauft. Schon
in der STVO steht (sinngemäß), dass man sich vor jedem Fahrtantritt von
der ordungsgemäßen Funktion der Beleuchtung zu überzeugen hat. Losfahren
mit defekter Beleuchtung ist eine Ordnungwidrigkeit.

Allein diese Vorschrift sagt schon aus, dass der Fahrzeughalter selber
die Beleuchtung reparieren können muss. Interessant, wie das heutzutage
ausgelegt wird, damit Gasentladungslampen nicht Idiotensicher sein müssen...

Roland
 
Und so sprach Kai Ebersbach:

Moin,

Am 18.07.2012 18:36, schrieb Roland Ertelt:

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...
Ordungswidrigkeiten ziehen keinen "Bußgeldbescheid" nach sich. Ein
Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine Ordnungswidrigkeit
mehr ist).

Allerdings kann der Polizist vor Ort verlangen, dass der "Misstand"
abgestellt wird. Egal wie ;)

Setzt voraus, dass Du in der Situation passende Lämpchen dabei hast oder
nahe an einer Tanke etc. bist... das dann noch bei Dunkelheit und
strömendem Regen, nein Danke, wäre mir zuviel Ärger wegen einem Paar
Lämpchen! :)
Du hast keine Ersatzlampen dabei? Dann lies mal deine Pflichten als
FahrzeugfĂźhrer in der STVO nach.

Solange man Polizisten nicht blĂśd kommt, passiert sowas eher nicht.

Gegen eine Mrs. oder einem R. Übereifrig in der Ausbildung oder kurz
danach nĂźtzt Dir das auch nix...
Doch. Vor allem wenn man die Regeln auch kennt, nach denen die "nassen"
GrĂźnen/Blauen arbeiten mĂźssen...

Roland
 
Am 19.07.2012 17:28, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Kai Ebersbach:

Moin,

Am 18.07.2012 18:36, schrieb Roland Ertelt:

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...

Ordungswidrigkeiten ziehen keinen "Bußgeldbescheid" nach sich. Ein
Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine Ordnungswidrigkeit
mehr ist).
???

§1 OWIG

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die
Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
 
Und so sprach Michael Eggert:

Kai Ebersbach <usenet-01-2012@kai-ebersbach.de> wrote:

Moin!

nützt nur nix, wenn man an einen sehr genauen Polizisten gerät und man
für die "Lämpchen" dann kein Dokument über die Bauartzulassung vorlegen
kann.

"Ist das nicht in Ordnung? Ich habe die Lämpchen noch, ich mache sie
sofort wieder rein."

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Und so richtig Ärger hast Du dann, wenn der Unfallgegner behauptet, er
hätte Dich (wegen Deiner komischen Lampen) nicht gesehen.
Da passiert nicht viel[1]. Verkehrsrichter (in Verbindung mit einem
guten Anwalt) sind recht bodenständig. Die Schuldverteilung ändert sich
vielleicht etwas, aber das eigentliche Problem ist, dass die eigene
Versicherung nicht zahlen wird bzw nur Teile zahlt.

Roland
[1]Das fahren nur mit Standlicht ist ja sowieso verboten. Der Fahrer hat
ja dann sowieso schon ein Problem. Gutachterlich lässt sich dann noch
einfach beweisen, dass die Auswirkung einer Lampe im Reflektor des
Abblendlichtes unbedeutend ist.
 
Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

Am 19.07.2012 17:28, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Kai Ebersbach:

Moin,

Am 18.07.2012 18:36, schrieb Roland Ertelt:

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer
Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...

Ordungswidrigkeiten ziehen keinen "Bußgeldbescheid" nach sich. Ein
Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine Ordnungswidrigkeit
mehr ist).

???

§1 OWIG

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die
Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.
Richtig. Aber der Zettel, den du bekommst, ist kein "Bußgeldbescheid".

Roland
 
Am 19.07.2012 18:01, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

Am 19.07.2012 17:28, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Kai Ebersbach:

Moin,

Am 18.07.2012 18:36, schrieb Roland Ertelt:

Ist der Polizist milde gestimmt, kommste eventuell mit einer
Verwarnung
davon, ist er es nicht, haste den Ärger bis hin zum Bußgeldbescheid.

Eher nicht. Es wird, solange keine Gefährdung oder Unfall vorliegt,
maximal eine Ordnungswidrigkeit.

Drum schrieb ich ja Bußgeldbescheid...

Ordungswidrigkeiten ziehen keinen "Bußgeldbescheid" nach sich. Ein
Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine Ordnungswidrigkeit
mehr ist).

???

§1 OWIG

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die
Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

Richtig. Aber der Zettel, den du bekommst, ist kein "Bußgeldbescheid".
Das wurde ja auch nicht gesagt. Aber aus dem Zettel kann schnell ein
Bußgeldbescheid werden...

meinst Du damit "Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)." daß es nur auf Straftaten Punkte gibt?
 
Am 19.07.2012 18:20, schrieb Eric BrĂźcklmeier:
Am 19.07.2012 18:01, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

§1 OWIG

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die
Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

Richtig. Aber der Zettel, den du bekommst, ist kein "Bußgeldbescheid".


Das wurde ja auch nicht gesagt. Aber aus dem Zettel kann schnell ein
Bußgeldbescheid werden...

meinst Du damit "Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)." daß es nur auf Straftaten Punkte gibt?


Im Falle eine OWi ist es so, dass entweder Verwarngelder (bis 35€ IIRC)
oder Bußgelder (ab 40€, dann auch punktebewehrt) verhängt werden. Die
MĂśglichkeit der mĂźndlichen Verwarnung gibt es auch noch. Bei Straftaten
ist IMHO immer ein Richter nĂśtig, und es gibt eine Strafe, z.B. als
Geldstrafe.


Gruß

Patrick
 
Am 19.07.2012 18:38, schrieb Patrick Kibies:
Am 19.07.2012 18:20, schrieb Eric BrĂźcklmeier:
Am 19.07.2012 18:01, schrieb Roland Ertelt:
Und so sprach Eric BrĂźcklmeier:

§1 OWIG

(1) Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare
Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die
Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.

Richtig. Aber der Zettel, den du bekommst, ist kein "Bußgeldbescheid".


Das wurde ja auch nicht gesagt. Aber aus dem Zettel kann schnell ein
Bußgeldbescheid werden...

meinst Du damit "Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)." daß es nur auf Straftaten Punkte gibt?



Im Falle eine OWi ist es so, dass entweder Verwarngelder (bis 35€ IIRC)
oder Bußgelder (ab 40€, dann auch punktebewehrt) verhängt werden. Die
MĂśglichkeit der mĂźndlichen Verwarnung gibt es auch noch. Bei Straftaten
ist IMHO immer ein Richter nĂśtig, und es gibt eine Strafe, z.B. als
Geldstrafe.


Gruß

Patrick
Ich weiß, ich verstehe nur diesen Satz hier nicht:

"Ein Bußgeld ist immer Punktebewehrt (weil es halt keine
Ordnungswidrigkeit mehr ist)."
 

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