Gehaeusehersteller gesucht!...

On 01/28/2023 01:01, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 00:55 schrieb Helmut Schellong:
Kannst Du kein Deutsch?

Du bist kein Ingenieur, Du bist ein Hochstapler und Betrüger.

Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.
Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell \'Entwicklungsingenieur\' (Berufsbezeichnung).

Wegen \'Du bist ein Hochstapler und Betrüger.\' könnte ich gegen Dich erfolgreich klagen.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Am 28.01.2023 um 01:28 schrieb Helmut Schellong:
On 01/28/2023 01:01, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 00:55 schrieb Helmut Schellong:
Kannst Du kein Deutsch?

Du bist kein Ingenieur, Du bist ein Hochstapler und Betrüger.


Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.
Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell \'Entwicklungsingenieur\'
(Berufsbezeichnung).

Wegen \'Du bist ein Hochstapler und Betrüger.\' könnte ich gegen Dich
erfolgreich klagen.

Wenn Du heute kein Diplom von einer Hochschule oder ehemaligen
Ingenieurschule hast, bist Du kein Ingenieur u. darfst Dich nicht
Ingenieur nennen.

Was Du da abgebrochen, nicht bestanden, oder nicht beendet hast
interessiert mich nicht.

:)
 
On 01/28/2023 01:38, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 01:28 schrieb Helmut Schellong:
On 01/28/2023 01:01, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 00:55 schrieb Helmut Schellong:
Kannst Du kein Deutsch?

Du bist kein Ingenieur, Du bist ein Hochstapler und Betrüger.


Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.
Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell \'Entwicklungsingenieur\' (Berufsbezeichnung).

Wegen \'Du bist ein Hochstapler und Betrüger.\' könnte ich gegen Dich erfolgreich klagen.

Wenn Du heute kein Diplom von einer Hochschule oder ehemaligen Ingenieurschule hast, bist Du kein Ingenieur u. darfst Dich nicht Ingenieur nennen.

Was Du da abgebrochen, nicht bestanden, oder nicht beendet hast interessiert mich nicht.

Das ist irrelevant.

|Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.
|Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell \'Entwicklungsingenieur\' (Berufsbezeichnung).

Da kannst Du dagegen schreiben, wie Du willst, bis in alle Ewigkeit - es ändert nichts an den vorstehenden Tatsachen.

Ob Deiner stoisch wiederholten und falschen Auslassungen hier scheinst Du ein gestörter Sonderling zu sein.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Am 28.01.2023 um 02:05 schrieb Helmut Schellong:
Das ist irrelevant.

|Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.
|Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell
\'Entwicklungsingenieur\' (Berufsbezeichnung).

Da kannst Du dagegen schreiben, wie Du willst, bis in alle Ewigkeit - es
ändert nichts an den vorstehenden Tatsachen.

Ob Deiner stoisch wiederholten und falschen Auslassungen hier scheinst
Du ein gestörter Sonderling zu sein.

Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine
Berufs\"bezeichnung\" war ist irrelevant.

:)
 
Am 28.01.2023 um 02:09 schrieb Leo Baumann:
Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine
Berufs\"bezeichnung\" war ist irrelevant.

Zeig Dein Staatsexamen!

:)
 
On 01/28/2023 02:11, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 02:09 schrieb Leo Baumann:
Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine Berufs\"bezeichnung\" war ist irrelevant.

Zeig Dein Staatsexamen!

Du blickst überhaupt nicht durch (die Strukturen)!

Gemäß Wikipedia darf ich \'Ingenieur\' als Berufsbezeichnung führen.
Texte und Links habe ich hier zitiert.

Also _wem_ gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und _wen_ habe _ich_ betrogen?
Antwort:
Niemandem gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und niemanden habe ich betrogen!

Jeder darf aus beliebigen Wikipedia-Artikeln und anderen Inhalten zitieren.

Ob Wikipedia hierzu korrekt Auskunft gibt, weiß ich nicht, denn z.B. jedes Land hat Gesetze hierzu.
Diese Frage ist auch irrelevant, da ich diese Berufsbezeichnung bisher gar nicht führe!

Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen \"Herr Xyz hat bei uns als Entwicklungsingenieur gearbeitet\"
schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig konfliktfrei ist.


https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurb%C3%BCro#Deutsche_Ingenieurb%C3%BCros
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur#Berufsbezeichnungen_und_akademische_Grade


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
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http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Am 28.01.2023 um 04:21 schrieb Helmut Schellong:
On 01/28/2023 02:11, Leo Baumann wrote:
Am 28.01.2023 um 02:09 schrieb Leo Baumann:
Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine
Berufs\"bezeichnung\" war ist irrelevant.

Zeig Dein Staatsexamen!


Du blickst überhaupt nicht durch (die Strukturen)!

Gemäß Wikipedia darf ich \'Ingenieur\' als Berufsbezeichnung führen.
Texte und Links habe ich hier zitiert.

Also _wem_ gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und _wen_ habe _ich_
betrogen?
Antwort:
Niemandem gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und niemanden habe ich
betrogen!

Jeder darf aus beliebigen Wikipedia-Artikeln und anderen Inhalten zitieren.

Ob Wikipedia hierzu korrekt Auskunft gibt, weiß ich nicht, denn z.B.
jedes Land hat Gesetze hierzu.
Diese Frage ist auch irrelevant, da ich diese Berufsbezeichnung bisher
gar nicht führe!

Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen \"Herr Xyz hat bei uns
als Entwicklungsingenieur gearbeitet\"
schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig
konfliktfrei ist.


https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurb%C3%BCro#Deutsche_Ingenieurb%C3%BCros
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur#Berufsbezeichnungen_und_akademische_Grade

Du darfst dich weder staatlich geprüfter Ingenieur noch Ingenieur noch
Dipl.-Ing. nennen.

Wenn Du staatlich geprüfter Ingenieur wärest, hättest Du von dem
Prüfungsamt der Hochschule schon ein Diplom nachgereicht bekommen, wie
alle anderen auch.

:)
 
Helmut Schellong schrieb:

Gemäß Wikipedia darf ich \'Ingenieur\' als Berufsbezeichnung führen.
Texte und Links habe ich hier zitiert.

Die Wikipedia hat ebensoviel Bedeutung wie die Bild-Zeitung. Ingenieur
datfst du dich dann nennen, und nennen lassen, wenn du einen
entsprechenden Abschluss hast und dies nachweisen kannst.

Also _wem_ gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und _wen_ habe _ich_
betrogen?
Antwort:
Niemandem gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und niemanden habe ich
betrogen!

Du hast dich bereits mehrfach zu Unrecht Ingenieur oder
Entwicklungs-Ingenieur genannt und offenbar auch von Dritten als solcher
bezeichnen lassen ohne sogleich dagegen zu protestieren. Solches
Verhalten ist strafbar als unerlaubtes Führen von Titeln

> Jeder darf aus beliebigen Wikipedia-Artikeln und anderen Inhalten zitieren.

Ja, richtig. Aber das ist hier völlig bedeutungslos. Jeder Depp kann
beliebigen Unsinn in Wikipedia schreiben (wenn er nur zur Lobby gehört)

Ob Wikipedia hierzu korrekt Auskunft gibt, weiß ich nicht, denn z.B.
jedes Land hat Gesetze hierzu.
Diese Frage ist auch irrelevant, da ich diese Berufsbezeichnung bisher
gar nicht führe!

Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen \"Herr Xyz hat bei uns
als Entwicklungsingenieur gearbeitet\"
schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig
konfliktfrei ist.

Ein solches Zeugnis müsstest du ablehnen und berichtigen lassen. Du hast
doch selber schon eingestanden, dass du keine Ausbildung, keinerlei
Berufsabschluss geschafft hast. \"Zeugnisse\" oder \"Diplome\" und
ATN-Nachweise von Pfadfindern oder Bundeswehr etc. sind hier völlig
bedeutungslos.
Zeugnisse mit der Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung \"Ingenieur\" oder
\"Entwicklungsingenieur\" oder ähnlichem Geschwurbel darfst du weder
akzeptieren noch irgendwie verwenden.
Lass solche Zeugnisse doch einfach berichtigen und statt \"Ingenieur\"
einfach \"erfolgloser Student\", \"Studienabbrecher\" oder \"Hilfsarbeiter\"
schreiben, dann machst du dich durch deren Verwendung auch nicht strafbar.

MfG
Rupert
 
Helmut Schellong schrieb am Samstag, 28. Januar 2023 um 02:04:24 UTC+1:

Das ist irrelevant.
|Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.

Welches \"Amt\" sagt das?

> |Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell \'Entwicklungsingenieur\' (Berufsbezeichnung).

Es gibt keinen Beruf, der \"Entwicklungsingenieur\" heißt. Das ist eine Tätigkeitsbezeichnung, aber keine Berufsbezeichnung. Ich war auch mal \"Projektingenieur\", das ist auch keine Berufsbezeichnung.
 
On 01/28/2023 08:58, Winfried Bue wrote:
Helmut Schellong schrieb am Samstag, 28. Januar 2023 um 02:04:24 UTC+1:

Das ist irrelevant.
|Meine Berufsbezeichnung ist offiziell und amtlich \'Ingenieur\'.

Welches \"Amt\" sagt das?

Wikipedia sagt das indirekt.
Aber Wikipedia kann das auch falsch erzählen.

|Ich war tatsächlich etwa 40 Jahre lang offiziell \'Entwicklungsingenieur\' (Berufsbezeichnung).

Es gibt keinen Beruf, der \"Entwicklungsingenieur\" heißt. Das ist eine Tätigkeitsbezeichnung, aber keine Berufsbezeichnung. Ich war auch mal \"Projektingenieur\", das ist auch keine Berufsbezeichnung.

Da hast Du recht; wenn Arbeitgeber das im Zeugnis schreiben.
Gestern schrieb ich:
|Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen \"Herr Xyz hat bei uns als Entwicklungsingenieur gearbeitet\"
|schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig konfliktfrei ist.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
On 01/28/2023 08:40, Rupert Haselbeck wrote:
Helmut Schellong schrieb:

Gemäß Wikipedia darf ich \'Ingenieur\' als Berufsbezeichnung führen.
Texte und Links habe ich hier zitiert.

Die Wikipedia hat ebensoviel Bedeutung wie die Bild-Zeitung. Ingenieur datfst du dich dann nennen, und nennen lassen, wenn du einen entsprechenden Abschluss hast und dies nachweisen kannst.

Wikipedia hat hier tatsächlich etwas Falsches erzählt, wie ich
in den letzten Stunden per Recherche feststellte.

Also _wem_ gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und _wen_ habe _ich_ betrogen?
Antwort:
Niemandem gegenüber habe _ich_ hochgestapelt und niemanden habe ich betrogen!

Du hast dich bereits mehrfach zu Unrecht Ingenieur oder Entwicklungs-Ingenieur genannt

Nein, nur gestern aufgrund von falschen Wikipedia-Aussagen.
Ich führe und führte solche Bezeichnungen nicht.

> und offenbar auch von Dritten als solcher bezeichnen lassen ohne sogleich dagegen zu protestieren.

Das ist Quatsch.
Arbeitgeber haben meine Tätigkeit im Unternehmen als die eines \'Entwicklungsingenieur\'s bezeichnet.

> Solches Verhalten ist strafbar als unerlaubtes Führen von Titeln

Nein, es war und ist kein Führen von Titeln.

Jeder darf aus beliebigen Wikipedia-Artikeln und anderen Inhalten zitieren.

Ja, richtig. Aber das ist hier völlig bedeutungslos. Jeder Depp kann beliebigen Unsinn in Wikipedia schreiben (wenn er nur zur Lobby gehört)

Ja, doch das Zitierrecht bleibt.
Man zitiert Inhalte anderer.

Ob Wikipedia hierzu korrekt Auskunft gibt, weiß ich nicht, denn z.B. jedes Land hat Gesetze hierzu.
Diese Frage ist auch irrelevant, da ich diese Berufsbezeichnung bisher gar nicht führe!

Und wenn Arbeitgeber in meinen Arbeitszeugnissen \"Herr Xyz hat bei uns als Entwicklungsingenieur gearbeitet\"
schreiben, so ist das eine getrennte Angelegenheit, die völlig konfliktfrei ist.

Ein solches Zeugnis müsstest du ablehnen und berichtigen lassen.

Nein, gewiß nicht.
Ein Arbeitgeber darf eine Tätigkeitsbeschreibung wählen, die er für richtig hält.
Der Arbeitgeber ordnet Mitarbeiter im Organigramm des Unternehmens ein.

> Du hast doch selber schon eingestanden, dass du keine Ausbildung, keinerlei Berufsabschluss geschafft hast.

Nein, das habe ich nie, denn es wäre die krasse Unwahrheit.
Ich habe 5 verschiedene Berufsausbildungen in der Domäne der Elektrotechnik.
Vier davon mit Abschluß und guten Noten.
Ich hatte schon vor längerer Zeit Links auf die Zeugnisse gepostet.

\"Zeugnisse\" oder \"Diplome\" und ATN-Nachweise von Pfadfindern oder Bundeswehr etc. sind hier völlig bedeutungslos.

Es sind gültige Berufsausbildungen.
Ein Erwerb und benotete Überprüfung von beruflichen Fähigkeiten liegt vor.

> Zeugnisse mit der Berufs-/Tätigkeitsbezeichnung \"Ingenieur\" oder \"Entwicklungsingenieur\" oder ähnlichem Geschwurbel darfst du weder akzeptieren noch irgendwie verwenden.

Falsch.

Lass solche Zeugnisse doch einfach berichtigen und statt \"Ingenieur\" einfach \"erfolgloser Student\", \"Studienabbrecher\" oder \"Hilfsarbeiter\" schreiben, dann machst du dich durch deren Verwendung auch nicht strafbar.

Noch falscher.
Meine Arbeitgeber hatten meine vielen Zeugnisse mit Abschluß und guten Noten vorliegen.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
On 01/27/2023 18:04, Helmut Schellong wrote:
[...]
https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieurb%C3%BCro#Deutsche_Ingenieurb%C3%BCros

|Der Begriff Ingenieur ist in Deutschland mit seinen Varianten, insbesondere einschließlich Engineer, durch
|Ländergesetze geschützt (siehe hierzu Ingenieur: Berufsbezeichnung), weshalb einem dahingehend benannten Büro
|ein Ingenieur geschäftsführend vorstehen muss.
|Zuständig sind die Ingenieurkammern der Länder.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur#Berufsbezeichnungen_und_akademische_Grade

|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre
|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen
|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind.
|Das kann neben den klassischen Ingenieursstudiengängen (etwa Maschinenbau) beispielsweise auch Informatik einschließen.
|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Ich habe nun etwa 5 Definitionen der Ländergesetze IngG recherchiert.

S|Alle verlangen ein mindestens 6-semestriges naturwissenschaftlich-technisches Studium
S|mit erfolgreichem Abschluß, um die Berufsbezeichnung \'Ingenieur\' führen zu dürfen.

Die folgende Möglichkeit laut WP:
|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.
wird nirgendwo (so wie beschrieben) eingeräumt.

Auch die Formulierungen in WP \"Absolventen von Studiengängen\" und \"(und dürfen weiterhin)\"
sind viel zu schwammig/mehrdeutig.


Verwunderlich ist oben S|, denn dadurch darf man ohnehin den akademischen Grad
\'Dipl.-Ing. (FH)\' führen, der höher steht als \'Ingenieur\'.


--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Reinhard Zwirner schrieb:

[...]
Hi,

so, nach dem Hinweis von Gerhard habe ich das Gehäuse EG1 bei Segor
gekauft. Ich hätte es tatsächlich auch bei Reichelt - sogar etwas
billiger - bekommen können,

<https://www.reichelt.de/de/de/alugehaeuse-168-x-103-x-42-mm-silber-geh-eg-1-p50423.html?search=EG1&&r=1>

habe es bei der dortigen Suche aber wohl infolge des
\"Wald-vor-lauter-Bäumen-Effekts\" übersehen.

Für alle Hinweise dankt

Reinhard
 
Leo Baumann wrote:

Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine
Berufs\"bezeichnung\"
war ist irrelevant.

Das stimmt so nicht!

Zitieren wir § 3 IngG Berlin

(1) Eine der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen darf ferner führen,
wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Tätigkeit unter dieser
Berufsbezeichnung ausgeübt hat und die Absicht, diese Berufsbezeichnung
weiterzuführen, vor Inkrafttreten dieses Gesetzes der hierfür
zuständigen Behörde angezeigt hat oder innerhalb einer Ausschlussfrist
von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen
Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigt.

[..]

Basierend auf dieser Anzeige wird dann aber vermutlich innerhalb der
Jahresfrist die Berechtigung, die Bezeichnung Ingenieur zu führen,
zuerkannt oder amtlich untersagt.

Es gibt da über EU Recht noch Abgründe.

Es gibt Länder, da sehen die das locker. Da muss man für Ingenieurbüro
nicht Ingenieur sein. Wer da für einige Zeit eine Zweigstelle als
Ingenieurbüro aufmacht, kann quasi als Rückübertragung die Bezeichnung
Ingenieur reimportieren.

Auch Einigungsvertagsrecht ist nett. Mein ursprünglicher
DDR-Ingenieur-Titel gilt noch immer im beigetretenen Gebiet, da alle
Abschlüsse der DDR dort fortgelten. Dank ausreichender
Westkompatibilität wurde daraus auch ein bundesweiter Dipl.-Ing. (FH),
wie mir das sächsische Kultusministerium kostenpflichtig bescheinigt hat.

Es gibt aber auch DDR-Abschlüsse, z.B. Veterinäringenieur (eine Art
Tierarzt für Nutztiere in Massenhaltung), die gelten nur im Osten. Es
gibt zwar hier und da Behelfslösungen, aber im Prinzip ist das bis heute
eine inkompetente Behördenleistung, zumal spaßigerweise ausländische
Studenten, meist aus afrikanischen Ländern in der DDR studiert, die den
gleichen Studiengang durchlaufen haben, problemlos
Dipl.-Veterinärmediziner werden.

Peter
 
Peter Heirich schrieb:
Leo Baumann wrote:
Zeig Dein Diplom oder Du bist ein Hochstapler. Was Deine
Berufs\"bezeichnung\" war ist irrelevant.

Das stimmt so nicht!

Doch...

Zitieren wir § 3 IngG Berlin

(1) Eine der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen darf ferner führen,
wer vor Inkrafttreten dieses Gesetzes eine Tätigkeit unter dieser
Berufsbezeichnung ausgeübt hat und die Absicht, diese Berufsbezeichnung
weiterzuführen, vor Inkrafttreten dieses Gesetzes der hierfür
zuständigen Behörde angezeigt hat oder innerhalb einer Ausschlussfrist
von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes der zuständigen
Behörde schriftlich oder elektronisch anzeigt.

[..]

Basierend auf dieser Anzeige wird dann aber vermutlich innerhalb der
Jahresfrist die Berechtigung, die Bezeichnung Ingenieur zu führen,
zuerkannt oder amtlich untersagt.

So ist es.

Hat er die Meldung bei der zuständigen Behörde denn rechtzeitig nach
Inkrafttreten dieses Gesetzes gemacht?

Das Ingenieurgesetz (IngG) Berlin trat am 29. Januar 1971 in Kraft...

MfG
Rupert
 
Helmut Schellong wrote:


einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“
führen.
wird nirgendwo (so wie beschrieben) eingeräumt.

IngG Berlin § 3 als Übergangsregelung. Ausschlußfristende aber
irgendwann 2012. Oder, zumindest bei Zuzug aud dem Ausland, bis 1 Jahr
nach Zuzug.


Verwunderlich ist oben S|, denn dadurch darf man ohnehin den akademischen
Grad
\'Dipl.-Ing. (FH)\' führen, der höher steht als \'Ingenieur\'.

Teilweise nur auf Antrag bzw. manchmal auch nicht.

Ohne kostenpflichtigen Antrag dürfte ich

In Neufünfland und dem Ostteil Berlins Ingenieur sein, da DDR
Ingenieurschule (3Jahre) erfolgreich abgeschlossen.

Rechtsgrundlage ist Fortgeltung der DDR-Abschlüsse im beigetretenen Gebiet.


Für den Westteil Berlins dürfte ich das auch, denn

§7 IngG


Wer nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zur Führung einer der in §
1 genannten Berufsbezeichnungen berechtigt ist, darf diese
Berufsbezeichnung auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes führen.

Weil ich in z.B. in Brandenburg mich \"Ingenieur\" nennen darf, darf ich das
in Gesamtberlin.

Ich habe jetzt nicht geprüft, ob es in den IngG anderer Westländer
ähnliche Regelungen gibt. Möglicherweise.

Demnächst droht aber u.U. neues Unheil an Horizont. In einigen Ländern
werden 180 ECTS-Punkte verlangt. Das soll zwar auch nur 3 Jahre
garantieren, aber garantiert finden sich dann Irre, die feststellen: \"Sie
haben aber keine ECST-Punkte\"

Bis zum heutigen Tage hasse ich die SAP-HR Dummköpfe. Ich kann da selbst
Schulabschlüsse aus Afghanistan eingeben, aber keine aus der DDR. Obwohl
noch in Massen Menschen mit einem DDR-Schulabschluß existieren. Einfach
nur krank.

Und nochmal mein nettes Beispiel vom Veterinär-Ingenieur. Die haben 3
Jahre im Direktstudium studiert (unklar ob es auch Ferstudium gab).
Normalerweise mit beruflichem Vorlauf, z.B. Facharbeiter für Rinderzucht
o.ä.

Das war eine Art Behelfstierarzt für Massentierhaltung. Von Hunden und
Katzen eher keine Ahnung, da diese auch in der DDR üblicherweise nicht
gegessen wurden. Auch kompliziertes Zeugs war eher nicht. Wurde ein
Schwein auf der LPG vom Trecker angefahren, wurde es geschlachtet, fertig.
Tierärzte heute, für Hunde und Katzen behandeln auf dem Niveau der
Humanmedizin. Chemo gegen Krebs etc.

Experten waren/sind die Leute für Seuchen und deren Vermeidung, auch
Geburtshilfe für die Milchviehindustrie, Besamung in Schweine- und
Rinderzucht. Krankheitserkennung, Fleischbeschau

Im Osten unstrittig Ingenieur, weil DDR-Abschluß. Mecklenburg-Vorpommern
hat die Absolventen von Rostock wohl so zum Dipl.Ing. (FH) gemacht.
Thüringer Absolventen mussten noch 6 Monate Zusatzlehrgang machen.

Wer für diese 6 Monate Zusatzlehrgang keine Zeit hatte, ganz wenige im
Osten hatten auch einen Job ;-), ist heute noch immer nur Ingenieur. Und
ist, trotz Ingenieur, u.U. nicht in der Lage eine Dampfmaschine zu
erklären, weil halt die DDR-Agrar und Veterinär-Ingenieure hatte, weil
es industrielle Pflanzen- und Tierproduktion genannt wurde. War halt so.

Eine Landtierarzt-Praxis dürfen die m.W. nicht aufmachen, weil man dafür
Veterinär-Mediziner sein muss. Wer in der DDR eine 1000er Kuhstall
medizinisch betreut hat, darf das heutzutage aber nicht mit 100x10 Kühen
auf dem Lande. Aus ökonomischen Gründen macht man auch bei
West-Nutztieren keine langen und teuren Behandlungen, sondern eine
Notschlachtung.

Anscheinend, 30 Jahre nach der Einheit, könnten die demnächst zum
Bachelor of Veterinary gemacht werden. Vielleicht verzögert die
Bürokratie aber auch bis alle Kandidaten in Rente oder tot sind.

Peter
 
On 01/29/2023 23:02, Peter Heirich wrote:
Helmut Schellong wrote:


einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.
wird nirgendwo (so wie beschrieben) eingeräumt.


IngG Berlin § 3 als Übergangsregelung. Ausschlußfristende aber irgendwann 2012. Oder, zumindest bei Zuzug aud dem Ausland, bis 1 Jahr nach Zuzug.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ingenieur#Berufsbezeichnungen_und_akademische_Grade

A|Die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ ist in der Bundesrepublik Deutschland seit Anfang der 1970er Jahre
A|durch die Ingenieurgesetze der Bundesländer geschützt und darf nur von Absolventen von Studiengängen
A|verwendet werden, deren Hauptinhalte technischer bzw. naturwissenschaftlicher Natur sind.
A|Das kann neben den klassischen Ingenieursstudiengängen (etwa Maschinenbau) beispielsweise auch Informatik einschließen.
.|
B|Zuvor durften (und dürfen weiterhin) auch Personen ohne eine Ingenieurausbildung, aber mit langjähriger
B|einschlägiger Berufspraxis die Standesbezeichnung „Ingenieur“ führen.

Wegen der vorstehenden aktuellen Aussagen von Wikipedia dachte ich, die Gesetzeslage hätte sich geändert.
Eine Recherche (5 x IngG) von mir ergab jedoch, daß sie sich hierzu _nicht_ geändert hat.

Oben A| ist unklar formuliert (Absolventen von Studiengängen).
Die IngG fordern: \'mit Erfolg abgeschlossen hat\'.

Oben B| kommt in den IngG nicht vor!
Es fehlen alle Bedingungen.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=2720070525140950967 (§1, §3)

Für den Westteil Berlins dürfte ich das auch, denn

§7 IngG


Wer nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zur Führung einer der in § 1 genannten Berufsbezeichnungen berechtigt ist, darf diese Berufsbezeichnung auch im Geltungsbereich dieses Gesetzes führen.

Das fehlt z.B. im IngG[NRW].
Es ist aber weit überwiegend vorhanden.

[... ...]



--
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Schellong var@schellong.biz
http://www.schellong.de/c.htm http://www.schellong.de/c2x.htm http://www.schellong.de/c_padding_bits.htm
http://www.schellong.de/htm/bishmnk.htm http://www.schellong.de/htm/rpar.bish.html http://www.schellong.de/htm/sieger.bish.html
http://www.schellong.de/htm/audio_proj.htm http://www.schellong.de/htm/audio_unsinn.htm http://www.schellong.de/htm/tuner.htm
http://www.schellong.de/htm/string.htm http://www.schellong.de/htm/string.c.html http://www.schellong.de/htm/deutsche_bahn.htm
http://www.schellong.de/htm/schaltungen.htm http://www.schellong.de/htm/math87.htm http://www.schellong.de/htm/dragon.c.html
 
Rupert Haselbeck, 2023-01-28 08:40:

Helmut Schellong schrieb:

Gemäß Wikipedia darf ich \'Ingenieur\' als Berufsbezeichnung führen.
Texte und Links habe ich hier zitiert.

Die Wikipedia hat ebensoviel Bedeutung wie die Bild-Zeitung. Ingenieur
[...]

Deswegen sind Quellenangaben bei Wikipedia-Artikeln als Belege für die
dort getätigten Aussagen verpflichtend, sonst fliegen die Artikel
irgendwann wegen fehlender Belege wieder raus.

--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Holger Schieferdecker schrieb:
Am 25.01.2023 um 22:46 schrieb Rolf Bombach:

https://www.reichelt.de/alugehaeuse-168-x-103-x-56-mm-silber-geh-eg-2-p50424.html

Sind das die, welche \"wackelige Ecken\" aufweisen? Mag die nicht
besonders, obwohl sie sehr praktisch sind, da alle Wände plan sind.

Die Gehäuse von Conrad scheinen durchgehende Seitenwände zu haben.

Bei beiden steht als Artikelnummer des Herstellers 131030, sollten also gleich sein.

Eines (von Reichelt) liegt hier noch in der Originalverpackung da, die Seitenprofile sind außen im prinzip plan, haben aber diese feinen Rillen, die man auf den Bildern sieht.

Hatte ich vermutet, aber nicht geglaubt, danke für den Hinweis.
OK, dann sind diese Gehäuse stabil. Werde mal so eins kommen lassen.

Ist schon eine Weile her, daß ich die benutzt hatte, aber wackelig war da nichts. Wenn ich mich recht erinnere, darf man aber die Deckel nicht zu oft ein- und ausschrauben, bzw. sollte etwas
vorsichtig sein, irgendwann leiert das selbstgeschnittene Gewinde sonst aus. Aber dann kann man immer noch nach längeren Schrauben suchen.

Meine Angst bezog sich auf die Gehäuse, bei denen nur vier
ca. 14 mm breit/hohe Längsprofile dem Ganzen einen Halt geben
soll(t)en. Wie gesagt, praktisch ist, dass alle Seitenwände
plan sind. Aber es neigt naheliegenderweise zum Wackeln.

> Die mit 42 mm etwas flachere Variante hat IMHO den Nachteil weniger für Leiterplatten geeigneter Führungsnuten aufzuweisen.

THX.

--
mfg Rolf Bombach
 

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