Elektroschrott

K

Klaus Wagner

Guest
Hallo,

es gibt ja jetzt ein Gesetz zur Rücknahme von Elektroschrott.

Ich selbst stelle gelegentlich Elektronik her. Immer das gleiche Gerätchen:
1 Platine ca 2x2cm in einem Kunststoffgehäuse mit Buchse. Dazu ein
Steckernetzteil von Conrad. Wird in Haushalten verwendet.

Was muß ich denn jetzt anstellen, um diese Teile weiter verkaufen zu dürfen?
Ich war schon auf der Seite der merkwürdigen Stiftung und blicks überhaupt
nicht. (Bin nur ich so doof?) Auf eine Anfrage erhielt ich nur eine
automatisch generierte Nachricht.

Also: Wer von Euch hat schon Erfahrungen auf diesem Gebiet? Ich bin nahe
dran, das sowieso nicht arg lukrative Geschäft bleiben zu lassen.

Gruß
Klaus
 
Ich bin nahe dran, das sowieso nicht arg lukrative Geschäft
bleiben zu lassen.
Das könnte der Zweck der Stiftung sein.

Ansonsten mit groups google unter "ElektroG" diese newsgroup
absuchen, daß Thema wurde häufigst diskutiert.

MfG JRD
 
"Klaus Wagner" schrieb im Newsbeitrag
Ich selbst stelle gelegentlich Elektronik her. Immer das gleiche
Gerätchen: 1 Platine ca 2x2cm in einem Kunststoffgehäuse mit Buchse. Dazu
ein Steckernetzteil von Conrad. Wird in Haushalten verwendet.
Im großen und ganzen sieht die Regelung so aus:

Ab 24.11.2005 muß praktisch jeder Hersteller (auch der Kleinste!) von
Elektrogeräten im EAR registriert sein. Ab März 2006 mußt Du dann
Deine Geräte mit der "durchgestrichen Mülltonne" kennzeichnen. Deine
Kunden können dann die Geräte am "Lebensende" kostenlos bei einem
örtlichen Entsorger abgeben, was der eigentliche und berüßenswerte
Sinn dieser Regelung ist. Die vom EAR zugeteilten Nummer mußt
Du in den Geschäftsunterlagen führen. Bei Verstößen drohen Bußgelder
bis 50.000Euro. Je nach Deiner Geräteart könnten weiterhin ab Juli 2006
Stoffverbote (z.B. Blei) gelten. (Stichwort RoHS und ElektroG)

Die gesamten Entsorgungskosten mußt Du als Hersteller tragen. Das wäre
auch nicht so schlimm, wenn man ca. 20Euro/mł ansetzt. Doch jetzt kommts...

Durch den beispiellosen Verwaltungsakt bei der EAR, bestehend aus Kosten
für Registrierung, insollvenzsichere Entsorgungsgarantie,
regelmäßige Mengenmeldungen u.s.w. werden daraus leicht 1000...2000 Euro
Kosten im Jahr.

Ausnahmen gibt es nur für Geräte, welche ausschließlich im gewerblichen
Bereich eingesetzt werden. Hierfür gibt es keine rechtssichere
Abgrenzung. Entscheidung trifft hierfür die EAR.

Fazit:
Kleine und große Unternehmen haben den gleichen Verwaltungsakt
zu bewerkställigen, egal ob man 1 Stück oder 1Mio. Stück in den
Umlauf bringt.

Das dürfte das Aus für viele Nischenprodukte sein und eine riesige
Innovationsbremse darstellen, von den Arbeitsplatzverlusten einmal
ganz abzusehen. (Im Entsorgungsgewerbe dürften kaum neue Arbeits-
plätze enstehen, da schon heute kaum noch ein Gerät auf der Halde landet.)

Weiterhin hat jedes EU-Land eigene Regelungen, da blickt zur Zeit
kaum jemand durch.

siehe ggf. hier für weitere Details:
http://www.codemercs.com/phpBB2/viewforum.php?f=11

Gruß
M.Karl
 
Kunden können dann die Geräte am "Lebensende" kostenlos bei einem
örtlichen Entsorger abgeben, was der eigentliche und berüßenswerte
Sinn dieser Regelung ist.
War bisher auch so. O-Ton des hiesigen Landrats: für Endverbraucher
prinzipiell kostenlos, sonst dürfen die städtischen Bediensteten
sich die Geräte an Wald & Strassenrand zusammensuchen.

Hierfür gibt es keine rechtssichere Abgrenzung. Entscheidung
trifft hierfür die EAR.
Die EAR hat eine Meinung dazu. Das letzte, rechtssichere Wort bei
der Auslegung von Gesetzen haben Gerichte.

MfG JRD
 
"Rafael Deliano" <Rafael_Deliano@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:43957901.FDD3FAD0@t-online.de...

Kunden können dann die Geräte am "Lebensende" kostenlos bei einem
örtlichen Entsorger abgeben, was der eigentliche und berüßenswerte
Sinn dieser Regelung ist.
War bisher auch so. O-Ton des hiesigen Landrats: für Endverbraucher
prinzipiell kostenlos, sonst dürfen die städtischen Bediensteten
sich die Geräte an Wald & Strassenrand zusammensuchen.
Oh nein, dort gab es grosse regionale Unterschiede.
Die Entsorgung eines Monitors, eine PC oder einer Stereoanlage
konnte je nach Landkreis locker bis 30 EUR pro Stueck ausmachen,
bei anderen Landkreisen konntest du die einfach in die Muelltonne
hauen (dann landete das Blei auf der Muellkippe, da sieht man wie
wichtig WEEE und RoHS sind), oder beim Sperrmuell dazustellen.

Sicher landeten bei Landkreisen, die auch noch aus der Entsorgung
Geld machen wollten, viele Geraete im Wald, wie Rafael schon
schrieb, und ob sich das eingenommene Geld dann lohnte im
Vergleich zu den Kosten, das Zeug wieder aus dem Wald zu sammeln,
ist unklar (seit 1 EUR Job ist es wohl klar, noch klarer ist es
wenn man es im Wald liegen laesst bis es zuwaechst, wie es hier
mit Matrazen und Fahrraedern praktiziert wird).

Hierfür gibt es keine rechtssichere Abgrenzung. Entscheidung
trifft hierfür die EAR.
Die EAR hat eine Meinung dazu. Das letzte, rechtssichere Wort bei
der Auslegung von Gesetzen haben Gerichte.

Du weisst wie die urteilen: Im Zweifel immer gegen den Buerger und
fuer den der mit teureren Anwaelten auftritt, man koennte sonst
Praezedenzfaelle schaffen.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at gmx dot net
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
MaWin schrieb:
"Rafael Deliano" <Rafael_Deliano@t-online.de> schrieb im Newsbeitrag
news:43957901.FDD3FAD0@t-online.de...

Kunden können dann die Geräte am "Lebensende" kostenlos bei einem
örtlichen Entsorger abgeben, was der eigentliche und berüßenswerte
Sinn dieser Regelung ist.

War bisher auch so. O-Ton des hiesigen Landrats: für Endverbraucher
prinzipiell kostenlos, sonst dürfen die städtischen Bediensteten
sich die Geräte an Wald & Strassenrand zusammensuchen.



bei anderen Landkreisen konntest du die einfach in die Muelltonne
hauen
Ich empfehle seit Jahren Freunden und Bekannten beim Kauf von Geräten
darauf zu achten, das Gerät in Mülltonne passt.

Städtischer Entsorgungshof hatte Öffnungszeiten die kaum je ein
Beruftätiger wahrnehmen konnte.Der Vorschlag, einen Kontainer vor das
Tor zu stellen wurde abgelehnt. Begründung, "da könne ja jeder alles
reinwerfen." Die Gegenfrage ob es ihnen lieber sei, wenn Bürger
alternativ die Geräte in Landschaft entsorgt, bekam ich die
entwaffnende Antwort, daß das ja verboten sei. Danach hatte ich keine
Frage mehr.
Jetzt haben sie die Annahmestelle außerhalb der Stadt gelegt. Ohne
Auto keine Change ;-)

--
gruß hdw
 
Gerichte.
Du weisst wie die urteilen: Im Zweifel immer gegen den Buerger und
fuer den der mit teureren Anwaelten auftritt, man koennte sonst
Praezedenzfaelle schaffen.
Ob ein spezialisierter Anwalt der das Thema mit Aufwand recherchiert
Unterschied macht hängt von der Sachlage ab: in relativ klaren Fällen
( also denen die normalerweise genau deshalb nicht vor Gericht kommen )
macht "guter Anwalt" keinen Unterschied.
Hier z.B. Bausatz: ist kein Gerät. Ist er nicht nach EAR-Grobdefinition
von Gerät ( d.h. alles mit CE-Papperl ), nicht nach vergleichbaren
Definitionen ( z.B. EU-Normen ), nicht nach den WEEE-Implementierungen
anderer EU-Länder.
Ich würde durchaus annehmen, daß Richter hier in Bayern bereits in
erster Instanz der Stiftung Schlappe bereitet.

Die Sache ist natürlich die, daß das für das Unternehmen das den
Muster-
prozess führen darf erstmal kein Vergnügen ist. Gemeinwohl sollte eben
nicht das Individuum schultern, sondern alle Betroffenen. Dafür wäre
eben
passender Verein nützlich.
Hier in München z.B. wegen der hohen Mietkosten populär:
"Mieterverein".
Ist letztlich Aquisitionsinstrument einer Ansammlung unterbeschäftigter
Fachanwälte. Mitgliedschaft ( 50 EUR/Jahr ) beinhaltet neuerdings ein-
schlägige Prozeßkostenversicherung. Unterschied: sie laufen nicht wegen
jedem Fall vor Gericht, er sollte gewinnbar sein.
Ein "ElektroG"-Verein könnte sich den Luxus nicht leisten, er sollte
ja
ziemlich rasch einzelne Musterprozesse durch die Instanzen hochtreiben.
Sowie für flankierende PR sorgen.

MfG JRD
 
Servus,

nur so eine Idee:

Was ist eigentlich, wenn ein Hersteller seine Geräte nicht verKAUFT
sondern verMIETET. So mit Mietzahlung im Vorraus, einer Vereinbarung,
dass die Kosten für eine eventuelle Reparatur im ersten halben Jahr
kostenlos ist, danach nur gegen eine Pauschale von xxx (hier ehemaligen
Kaufpreis einsetzen), Mietdauer 30 Jahre, stillschweigende
Verlängerung des Vertrages, Kündigungsfrist 30 Jahre, etc. pp

Obwohl Miete vielleicht das falsche ist, da ist der Vermieter dann ja
für die Funktion während der Mietdauer verantwortlich. Aber
"Gebrauchsüberlassung" oder Leasing, oder ... was weiß ich.

Was haltet Ihr davon?


Grüße


Frank
 
Hallo Frank,


<frankhaussmann@web.de> schrieb im Newsbeitrag
news:1133891181.472000.279260@g44g2000cwa.googlegroups.com...
Servus,

nur so eine Idee:

Was ist eigentlich, wenn ein Hersteller seine Geräte nicht verKAUFT
sondern verMIETET. So mit Mietzahlung im Vorraus, einer Vereinbarung,
dass die Kosten für eine eventuelle Reparatur im ersten halben Jahr
kostenlos ist, danach nur gegen eine Pauschale von xxx (hier ehemaligen
Kaufpreis einsetzen), Mietdauer 30 Jahre, stillschweigende
Verlängerung des Vertrages, Kündigungsfrist 30 Jahre, etc. pp

Obwohl Miete vielleicht das falsche ist, da ist der Vermieter dann ja
für die Funktion während der Mietdauer verantwortlich. Aber
"Gebrauchsüberlassung" oder Leasing, oder ... was weiß ich.

Was haltet Ihr davon?

Lustige Idee. Was sagen die anderen Leser dazu?


Grüße


Frank

Gruß
Klaus
 
Was haltet Ihr davon?
Angeblich soll ElektroG Recycling fördern.
Das ginge am besten, wenn Hersteller die Geräte die er
selber produziert hat zurückerhält ( und nicht einen
Container beliebigen Mülls ).
Das kann man a la Pfandflasche biegen: Verkaufspreis
um 20% anheben, Kunde kriegt "End-of-life"-Garantiekarte.
Schickt er das Gerät samt Karte und Bankverbindung
an Hersteller erhält er die 20% zurücküberwiesen. Das
ginge, bei ebay werden gebrauchte Geräte aller Art kreuz
und quer durch Deutschland verschickt und bezahlt.

Nur: es geht bei ElektroG nicht um Recycling oder Öko.

MfG JRD
 
Hallo Klaus,

Was ist eigentlich, wenn ein Hersteller seine Geräte nicht verKAUFT
sondern verMIETET. So mit Mietzahlung im Vorraus, einer Vereinbarung,
dass die Kosten für eine eventuelle Reparatur im ersten halben Jahr
kostenlos ist, danach nur gegen eine Pauschale von xxx (hier ehemaligen
Kaufpreis einsetzen), Mietdauer 30 Jahre, stillschweigende
Verlängerung des Vertrages, Kündigungsfrist 30 Jahre, etc. pp
Leider geht es beim ElektroG nicht darum wer Geräte VERKAUFT, sondern wer
Geräte IN VERKEHR BRINGT. Und ich fürchte eine langfristige Vermietung fällt
in diese Kategorie.

Gruss
Michael
 
Sogar eine kurzfristige Vermietung fällt unter das ElektroG.

Bei einer Info-Veranstaltung der IHK Berlin wurde das Beispiel einer
Firma gebracht, die Teppichreinigungsgeräte selber herstellt um sie
dann an Privatkunden tageweise zu vermieten. Die Dinger wechseln also
nie den Besitzer und werdem vom Hersteller selber entsorgt. Auch diese
Firma gilt als B2C Hersteller und ist an der Containerlotterie
beteiligt.
 

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