Elektroschock

Am 25.10.2005 schrieb Christoph Hensel:

Einbrecher dürfen Dich zu hause überfallen, vergewaltigen,
ermoden oder sonst was tun [...]
Dürfen? Ich dachte, das sein verboten?

mfg, pgs

--
<http://www.pgs-info.de>
pgp public key: <http://www.pgs-info.de/pgp/pgs.asc>
 
Hallo,
Wer einbricht, muss IMHO im schlimmsten
Fall mit dem Tod (evtl. durch Notwehrexzess) rechnen.
Genau, laß uns alle unter Berufung auf diese Aussage fortan
Selbstschußanlagen einbauen. War ja Notwehr ne. scnr
Ein Einbruch ist noch lange kein Angriff auf Dein Leben und rechtfertigt
deswegen noch lange keinen Waffeneinsatz. Erst, wenn sich eine entsprechende
Bedrohung Deiner Existenz abzeichnet, wirst Du mit einer Akzeptanz seitens
der Richter rechnen dürfen.

Ja nu, Einbrecher dürfen Dich zu hause überfallen, vergewaltigen, ermoden
oder sonst was tun,
Das ist jetzt Polemik und hilft nicht weiter.

aber wenn Du die Tür hinter Deiner Wohnungseinganstür unter Strom setzt
bist Du wegen Körperverletzung mit Todesfolge dran.
So wird es sein. Schon allein deswegen, weil der potentielle Einbrecher zum
Zeitpunkt der Tat (Deines Anschlages auf sein Leben) noch keinen
vergleichweise großen Schaden verursacht hatte. Ich habe letztens einen ganz
eigenartigen Fall deutscher Justiz mitbekommen. Ein Bekannter von mir wohnt
gegenüber einer Zweigstelle einer Bank. Er hatte ein bestimmtes Auto schon
eine Weile lang beobachtet das regelmäßig vor der Öffnung der Filiale vor
seinem Haus geparkt hatte. Als er dann bemerkte, dass sich da einer
maskierte rief er die Polizei, die auch spontan anrückte und hinzustieß, als
der potentielle Bankräuber die Filiale betreten wollte. Die ganze Sache hat
sich natürlich nicht zu einem Banküberfall entwickelt. Fazit: Da hier keine
Straftat begangen wurde (eine Maske über dem Kopf ist keine Straftat), war
das aus juristischer Sicht ein Fehlalarm, dessen Kosten der Alarmierende zu
tragen hat.
Fazit: Ruf die Polizei erst, wenn die Bank schon ausgeraubt wurde, dann bist
Du der Held, verhinderst Du durch Voraussicht denselbigen legst Du drauf.
Der Fall ging wochenlang durch die Lokalpresse...

Das empfinde ich als krank. Sobald jemand bei mir einbricht muss er mit
seinem jederzeitigen, plötzlichen Ableben rechnen. es zwingt Ihn ja keiner
bei mir einzubrechen.
Hoffentlich brauchst Du niemals nie Feuerwehr, die Dein Leben retten will...

Marte
 
Hallo Peter,
es kann nie schaden ein paar Säcke ungelöschten Kalk im Haus zu haben ;-)
Was macht man mit ungelöschtem Kalk?

Marte
 
On Tue, 25 Oct 2005 18:42:30 +0200, "Marte Schwarz"
<marte.schwarz@gmx.de> wrote:

So wird es sein. Schon allein deswegen, weil der potentielle Einbrecher zum
Zeitpunkt der Tat (Deines Anschlages auf sein Leben) noch keinen
vergleichweise großen Schaden verursacht hatte. Ich habe letztens einen ganz
eigenartigen Fall deutscher Justiz mitbekommen. Ein Bekannter von mir wohnt
gegenüber einer Zweigstelle einer Bank. Er hatte ein bestimmtes Auto schon
eine Weile lang beobachtet das regelmäßig vor der Öffnung der Filiale vor
seinem Haus geparkt hatte. Als er dann bemerkte, dass sich da einer
maskierte rief er die Polizei, die auch spontan anrückte und hinzustieß, als
der potentielle Bankräuber die Filiale betreten wollte. Die ganze Sache hat
sich natürlich nicht zu einem Banküberfall entwickelt. Fazit: Da hier keine
Straftat begangen wurde (eine Maske über dem Kopf ist keine Straftat), war
das aus juristischer Sicht ein Fehlalarm, dessen Kosten der Alarmierende zu
tragen hat.
Fazit: Ruf die Polizei erst, wenn die Bank schon ausgeraubt wurde, dann bist
Du der Held, verhinderst Du durch Voraussicht denselbigen legst Du drauf.
Der Fall ging wochenlang durch die Lokalpresse...
Dann send doch bitte mal einen Link, die werden ja eine Homepage
haben. Kommt mir vor wie eine UL.

Lutz
--
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X-No-Archive: Yes

begin quoting, Marte Schwarz schrieb:

Genau, laß uns alle unter Berufung auf diese Aussage fortan
Selbstschußanlagen einbauen. War ja Notwehr ne. scnr
Ein Einbruch ist noch lange kein Angriff auf Dein Leben und rechtfertigt
deswegen noch lange keinen Waffeneinsatz. Erst, wenn sich eine entsprechende
Bedrohung Deiner Existenz abzeichnet, wirst Du mit einer Akzeptanz seitens
der Richter rechnen dürfen.
Auch ein Angriff auf andere Rechte (Ehre, Eigentum) ist notwehrfähig -
grundsätzlich auch mit tödlichen Waffen. Selbstschußanlagen sind aber
trotzdem verboten.

aber wenn Du die Tür hinter Deiner Wohnungseinganstür unter Strom setzt
bist Du wegen Körperverletzung mit Todesfolge dran.
So wird es sein. Schon allein deswegen, weil der potentielle Einbrecher zum
Zeitpunkt der Tat (Deines Anschlages auf sein Leben) noch keinen
vergleichweise großen Schaden verursacht hatte.
das ist das falsche Argument.

Ich habe letztens einen ganz
eigenartigen Fall deutscher Justiz mitbekommen. Ein Bekannter von mir wohnt
gegenüber einer Zweigstelle einer Bank. Er hatte ein bestimmtes Auto schon
eine Weile lang beobachtet das regelmäßig vor der Öffnung der Filiale vor
seinem Haus geparkt hatte. Als er dann bemerkte, dass sich da einer
maskierte rief er die Polizei, die auch spontan anrückte und hinzustieß, als
der potentielle Bankräuber die Filiale betreten wollte. Die ganze Sache hat
sich natürlich nicht zu einem Banküberfall entwickelt. Fazit: Da hier keine
Straftat begangen wurde (eine Maske über dem Kopf ist keine Straftat), war
das aus juristischer Sicht ein Fehlalarm, dessen Kosten der Alarmierende zu
tragen hat.
Blödsinn. Du bist bestenfalls einer UL aufgesessen.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
Christian Zietz schrieb:

Ich denke nicht, dass es zulässig ist, Menschen über Widerstände an die
Netzspannung zu legen.
So wohl nicht ganz richtig - auf dieser Basis funktionieren
Sensordimmer. Allerdings sind die Widerstände im mehreren MOhm Bereich
und mindestens zwei in Reihe...

Gerald
 
Andreas Eibach wrote:

Genau, laß uns alle unter Berufung auf diese Aussage fortan
Selbstschußanlagen einbauen. War ja Notwehr ne. scnr
Du brauchst mir nicht extra deine Unkenntnis des StGB bezüglich der
Notwehr zu beweisen, das glaube ich dir auch so...

Grüße,


Björn

--
BOFH Excuse #229:

wrong polarity of neutron flow
 
Ingo Liebe wrote:

aber Herr Richter, ich saß gerade beim Waffenputz, als es an der
Tür rappelte und sich ein Schuß löste... ;-)
Wenn das nur ziehen würde. Wer eine geladene Waffe reinigt
(fahrlässig) und damit einen (tödlichen) Unfall verursacht, ist mit
großer Sicherheit sämtliche waffenrechtlichen Erlaubnisse los.

Grüße,


Björn

--
BOFH Excuse #437:

crop circles in the corn shell
 
Gerald Oppen wrote:

So wohl nicht ganz richtig - auf dieser Basis funktionieren
Sensordimmer. Allerdings sind die Widerstände im mehreren MOhm
Bereich und mindestens zwei in Reihe...
Und "Phasenprüfer" doch auch, oder?

Grüße,


Björn

--
BOFH Excuse #115:

your keyboard's space bar is generating spurious keycodes.
 
Ralf Kusmierz wrote:


Auch ein Angriff auf andere Rechte (Ehre, ... )
ist notwehrfähig
Nun, die russisch/türkisch/albanische Rechtssprechung gilt bei uns schon
seit langem... also wirklich nichts Neues.

G.B.
 
Der Fall ging wochenlang durch die Lokalpresse...

Dann send doch bitte mal einen Link, die werden ja eine Homepage
haben. Kommt mir vor wie eine UL.
weiss ich nicht, Schau mal unter "Trossinger Zeitung". Die Bank ist im
Nachbardorf Aixheim und müsste nach meiner Erinnerung eine Volksbankfiliale
sein.
Ich wage zu bezweifeln, dass drie TZ ein Webarchiv unterhält ;-)

Marte
 
Axel Berger wrote:
*=?ISO-8859-15?Q?J=FCrgen?= Appel* wrote on Mon, 05-10-24 12:09:
Ding k÷nnte eine signifikante InduktivitSigmt gehabt haben.

Bei 50 Hz? Will ich sehen!
http://www.dingwerth.de/Bjoern/high_voltage/bigtesla.html
 
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Gert Braet schrieb:

Auch ein Angriff auf andere Rechte (Ehre, ... )
ist notwehrfähig
Nun, die russisch/türkisch/albanische Rechtssprechung gilt bei uns schon
seit langem... also wirklich nichts Neues.
Deinen rassistischen Blödsinn kannst Du Dir sonstwohin stecken. Was
ich referiert habe, ist ständige Rechtsprechung.

Falls es Dir aufhilft, stell Dir folgenden fiktiven Fall vor: die
stadtbekannte jüdische Jugendbande hat sich Deine Tochter ausgeguckt,
zieht sie mal eben nackt aus und treibt sie mit Hohn und Spott durch
die Straßen und übergießt sie dabei mit ekelhaften Flüssigkeiten. Wenn
sie damit nicht aufhören, wenn Du Dich mit Deiner Schrotflinte in den
Weg stellst, darfst Du sehr wohl so einen Judenlümmel über den Haufen
schießen, und kein Richter wird Dich verurteilen, auch, wenn für
niemanden Lebensgefahr bestand und sie sie auch *nicht* vergewaltigen
wollten.

Du darfst das genaugenommen sogar schon dann, wenn eine entsprechende
Bedrohung vorliegt, um eben das zu verhindern. Und nun erzähl doch
mal, daß das mit der Ehre anachronistisch sei. Wenn Dir Deine und die
Ehre Deiner Familie nichts wert ist, dann hast Du auch keine und bist
der Verachtung preisgegeben.

(Die Grenzen des Notwehrrechts werden schulmäßig ganz gerne in dem
bekannten "Kirschbaum-Fall" erörtert - da hatte ein Rentner ein
kirschenklauendes Kind mit der Schrotflinte aus dem Baum geschossen,
was das Gericht mißbilligt hatte.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
Marte Schwarz schrub:

Hallo Peter,
es kann nie schaden ein paar Säcke ungelöschten Kalk im Haus zu haben
;-)

Was macht man mit ungelöschtem Kalk?
Na was wohl? Leiche in irgendeine Wanne, ordentlich Kalk drüber, Wasser
dazu, gut is.
Problem 'gelöst' :-/ ...
Achja, ich glaube, ich würde mich während der ablaufenden chemischen
Reaktionen nicht unbedingt in Riechweite(!) befinden wollen...

Ansgar

--
Mails an die angegebene Adresse erreichen mich - oder auch nicht! Gültige
Adresse gibt's bei Bedarf!
Mails to the given address may or may not reach me - valid return address
will be given when required!
 
Hallo Ralf,
...über den Haufen schießen, und kein Richter wird Dich verurteilen, ...
Darauf würde ich mich nicht verlassen wollen.

(Die Grenzen des Notwehrrechts werden schulmäßig ganz gerne in dem
bekannten "Kirschbaum-Fall" erörtert - da hatte ein Rentner ein
kirschenklauendes Kind mit der Schrotflinte aus dem Baum geschossen,
was das Gericht mißbilligt hatte.)
Eben, ein deutlich unverhältnismäßiges Mittel gewählt.

Marte
 
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Marte Schwarz schrieb:

...über den Haufen schießen, und kein Richter wird Dich verurteilen, ...
Darauf würde ich mich nicht verlassen wollen.
(Die Grenzen des Notwehrrechts werden schulmäßig ganz gerne in dem
bekannten "Kirschbaum-Fall" erörtert - da hatte ein Rentner ein
kirschenklauendes Kind mit der Schrotflinte aus dem Baum geschossen,
was das Gericht mißbilligt hatte.)
Eben, ein deutlich unverhältnismäßiges Mittel gewählt.
Im Gegensatz zu den geklauten Kirschen wäre der Waffengebrauch in
meinem konstruierten Extremfall aber sehr wohl angemessen - im übrigen
wollte ich auch bloß das leichtfertige Abtun des Rechtsguts "Ehre" mal
drastisch widerlegen. Eine Verhältnismäßigkeitsprüfung findet übrigens
bei Notwehr im Gegensatz zum rechtfertigenden Notstand nicht statt -
auch juristisches Grundwissen. Genau das macht den Kirschbaumfall ja
so interessant - die Bestrafung des Schützen ist nämlich keineswegs
selbstverständlich.

Außerdem gehört dieses Thema jetzt ganz eindeutig in die
Strafrechts-NG und ist hier eindeutig OT.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
Ralf Kusmierz wrote:

Nun, die russisch/türkisch/albanische Rechtssprechung gilt
bei uns schon seit langem... also wirklich nichts Neues.

Deinen rassistischen Blödsinn kannst Du Dir sonstwohin stecken.
[...]
Falls es Dir aufhilft, stell Dir folgenden fiktiven Fall vor:
die stadtbekannte jüdische Jugendbande [...] Judenlümmel [...]
Faszinierend.
 
["Followup-To:" header set to de.soc.recht.misc.]
* On Fri, 21 Oct 2005 08:50:55 +0200, Mark Rossi wrote:

Frank Esselbach wrote:
['SOunsystem als Einbrecherabwehr] Dort hatte
ich (zeitverzögert, mit PIR ausgelöst) 12 (in Worten: zwölf) 130 dB
Piezosirenen installiert. Das sind zwar rechnerisch "nur" 133,x dB, aber
durch die zusätzlichen Phasenverschiebungen und Interferrenzen denkt
man, die Hölle habe sich geöffnet. [...]

130dB?! Das ist schon vorsätzliche Körperverletzung. Zumal die Schäden
Ab welchem Schalldruck ist Lärmerzeugung (von mir aus ohne Auftrag und
Einwilligung des Opfers) denn Körperverletzung? Gibt es dazu was
Verbindliches?
 
Sebastian Ermann wrote:

Hallo NG,

ich plane, einen kleinen Elektroschocker zur festen Installation zu
basteln.
Kauf dir lieber einen zugelasenen und benutz den mit netzteil sonst kann es
rechtlich sehr bedenklich für dich werden.
 

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