Elektroschock

In article <dj3l4m$dkv$2@online.de>,
Ralf Kusmierz <me@privacy.invalid> writes:

|> Deshalb kommt er ja auch nur in die Kiste.

Im Sarg wäre er aber schlecht aufgehoben... Und auch das Bett wäre nicht
gerade passend.

Du meinst wohl eher den Bau.

Rainer
 
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Michael Roth schrieb:

Was für ein Versuch?
Wäre es ein Versuch, wenn die Schaltung installiert und in Betrieb wäre?
Kommt drauf an, ob der Nutzer damit rechnete, daß jemand vorbeikommt
und anpäckt, nicht?

Folgende Situation: Du liegst friedlich auf Deinem Balkon im 97.
Stockwerk und schmeißt diesen blöden Kieselstein jetzt mal in den
Innenhof, natürlich ohne hinzugucken. Kurz drauf schellt die Polizei
an und fragt, ob Du den im Kopf von Herrn Meier verloren hättest, und
warum.

Da gibt es dann mehrere Möglichkeiten:

a) "Wie, was macht denn Herr Meier im Innenhof? Der ist doch
abgesperrt, weil man da durch herabfallende Gegenstände
gefährdet ist!"

b) "Au verdammt, daß da jemand langgehen könnte, hatte ich gar nicht
bedacht."

c) "Hehe, da hatte ich drauf gewartet, daß ich mal eines Tages
einen erwische ..."

Führt zu ganz unterschiedlichen Strafurteilen ...

Und wenn nun der Herr Meier persönlich den Stein zurückbringt, weil er
nicht *in* ihm, sondern *neben* ihm eingeschlagen ist, dann ist was
davon ein Versuch von was und führt also zu welcher Bestrafung? (Vor
Antwortversuchen bitte StGB und Kommentare konsultieren, auch und vor
allem den Allgemeinen Teil.)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Rainer Buchty schrieb:

|> Deshalb kommt er ja auch nur in die Kiste.
Im Sarg wäre er aber schlecht aufgehoben... Und auch das Bett wäre nicht
gerade passend.
Du meinst wohl eher den Bau.
Kennst Du eigentlich den alten Straßenbahn-Witz?

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"Wer nicht hinterm Führer steht, der sitzt im Kasten."


Wenn Du Dir eine Straßenbahn von damals vergegenwärtigst
<http://www.mth-rs.de/bilder/120.gif>,
<http://www.uni-kassel.de/fb12/afks/bilder/sonstige/H_straba.jpg>,
dann verstehst Du den eigentlich auch unmittelbar. Schau mal: der
Sprachgebrauch ist regional unterschiedlich. Was der eine Kiste nennt,
heißt woanders Häfen. Wieso willst Du Deine Begriffswelt
monopolisieren?


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
Worin besteht der Sicherheitsmechanismus im batteriegetriebenen Gerät? Im
Grunde wird ja auch nur die Batteriespannung auf eine vmtl mit
Netzspannung
vergleichbare oder höhere Spannung gebracht.
Wenn alles "richtig funktioniert", wäre es sicher egal, nur leider passiert
eben immer gerade dann was, wenn es nicht passieren dürfte...

Wenn bei einem Batteriebetriebenen Gerät ein Fehler auftritt und du dadurch
in Berührung mit der Versorgungsspannung (wenige V) kommst, ist das eben
nicht sonderlich schlimm, wenn das Gerät am Netz hängt, sieht die Sache
schon ganz anders aus.
Und wenn du die Batteriespannung von wenigen Volt auf einige hundert oder
tausen transformieren willst, dann kannst du das Ding eben so aufbauen, dass
auch im Fehlerfall der angestrebte Wert nicht (deutlich) überschritten
werden kann.
Und damit ist die Batterieversion sicherer.

Prinzipiell lässt sich so ein Ding ganz einfach bauen. Du nimmst nen
geeigneten Trafo (geht auch mit nur einer Spule) und schaltest den Strom
immer an und aus. Da sich bei jedem Schalten der Strom durch die Spule
schlagartig ändert, wird eine entsprechend große Spannung induziert, die vom
Trafo, der Schaltdauer und dem Eingangsstrom abhängig ist. Wenn die kurzen
Impulse noch nicht reichen, lädst du damit erst einen Kondensator auf und
wenn der voll ist, schaltest du ihn auf den Ausgang.

Was kann nun bei einem Fehler passieren?
Der Kondensator wird wohl kaum eine größere Kapazität bekommen, der
Eingangsstrom ist zumindest durch den Widerstand der Spule und der Batterie
begrenzt und wird damit einen bestimmten Wert nicht überschreiten können.
Die Induktivität der Spulen wird nicht zunehemen und wenn man die Schaltzeit
schon möglichst kurz gewählt hat, wird die auch nicht viel kürzer werden
können. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Ding einfach seinen Geist
aufgibt und fertig.




+-->|----+
o |
~ - (C)
o ___ T
+--___---+---x
(R)

Wenn du das so gedacht hast, wie ich es verstehe, und du den Stecker falsch
rum reinsteckst (also R am Nulleiter angeschlossen, die Diode an der Phase)
dann würde der an x gegen Erde angeschlossene "Verbraucher" parallel zu R
liegen. Da R sicher deutlich größer ist als der Widerstand des
"Verbrauchers", könnte sich dieser bei jede Halbwelle "freuen".

Wenn es nen FI-Schutzschalter gibt, würde der sowieso bei Kontakt mit x
rausfliegen (würde ich zumindest hoffen)

Der "Verbraucher" wird auch nur beim ersten Kontakt "richtig versorgt" und
muss sich danach bis zum Neuverbinden mit 5mA zufrieden geben ;-)

Wird der Widerstand überbrückt (Wasser läuft rein / ...) - ne, was wäre
nicht gut...

Und irgendwie mag ich bezweifeln, dass der "Verbraucher" immer ausreichend
gut geerdet ist. Da würde ich doch eine etwas höhere Spannung nehmen...




Conrad hat da z.B. so was nettes im Angebot, das sich zumindest mal "recht
interessant" anhöhrt.
MINI HOCHSPANNUNGSGENERATOR (15,95 EUR)
Artikel-Nr.: 114448 - 62

Erzeugt kurze, kräftige Hochspannungsimpulse von ca. 2000 Volt. Ideal für
elektrisch gesicherte Zäune in der Tierhaltung. Auch als Objektschutz oder
für physikalische Versuche mit pulsierender Hochspannung



Aber auch ich will hier noch mal dringend von der Version: "Direkt ans
Stromnetz hängen" abraten. Und auch was selbst gebasteltes würde ich mich
nicht trauen (auch wenn ich davon überzeugt wäre, dass das funktioniert und
selbst schon etliche male getestet hätte), an einer für andere zugänglichen
Stelle anzubringen.
Wie es bei solchen Produkten wie Elektrozaun und co. rechtlich aussieht,
weiß ich nicht - zugelassen müssen die ja wohl sein,.. und ausschließen,
dass ein Kind auf einer Weide mal so einen Zaun anfasst kann man ja auch
nicht,..

(Wenn es möglich ist, zwei (möglichst kleine) Elektroden nahe beieinander
anzubringen, und kein Potential gegen Erde, so dass der Strom nur über ein
kleines Stück der Hand und nicht übers Herz fließen kann, ist das ganze auch
deutlich ungefährlicher, zumindest hinsichtlich direkter Folgen durch den
Strom.)


Aber mal ne ganz andere Frage:
Wo und weshalb willst du so was anbringen?

Denn der, auch bei dem Produkt von Conrad genannten Punkt: Objektschutz ist
mir nicht so ganz einleuchtend.
Ich gehe jetzt mal von einem ernsthaft gemeinten Einsatzzweck aus: Person
soll irgendwas nicht anfassen. Dann wird man wohl auch ein Schild anbringen,
auf dem dieser Wunsch draufsteht, aber vermutlich halten sich nicht alle
dran.
Nun kann also so eine Person nicht die Finger von lassen und bekommt nen
Stromschlag, den die Person aber recht unbeschadet überstehen soll. Diese
Person ist im ersten Moment sicher recht überrascht und lässt vielleicht
auch in Zukunft die Finger davon, aber eine andere Person ist davon zwar
auch überrascht, nur dass diese dann nicht die Finger weglässt, sondern dir
alles kurz und klein schlägt oder alternativ seine Aggressionen per Anzeige
kanalisiert.

(Oder die Person erschreckt, macht nen Schritt zurück und steht auf der
Hauptstraße, fällt die Treppe runter,...)

Eventuell könnte es auch günstiger sein, den Fernzuhaltenden nicht durch
einen starken Impuls extrem zu erschrecken, sondern ihn durch schwächere
aber dafür sich mit hoher Frequenz wiederholender kurzer Impulse, von einem
längeren Kontakt mit dem Objekt abzuhalten. Wenns anfängt zu gribbeln und
piken wird man wohl mal lieber die Finger wegnehmen...

Ganz andere Version:
Den Strom nur zur Berührungserfassung nutzen und in einem solchen Fall
(vielleicht willst du jemand vom Gartentürchen verscheuchen) ein lautes
Hundebellen anschalten - oder ne Sirene, ein Blitzlicht,..
Derartige Abschreckungsmittel werden meist besser akzeptiert ;-)



Wie auch dieser Thread wieder gezeigt hat, reagieren irgendwie viele Leute
auserordentlich negativ auf Stromreize, es reicht schon, wenn sie solche
Begriffe nur hören, oder man ihnen ein Kabel oder Kästchen hinhält und sagt:
halte mal - man findet einfach keinen.

Aber sicher ist es in diesem Fall nur auf die ungünstige Wortwahl
(Elektroschocker, ordentlich
gebatscht bekommt) in Kombination mit dem Vorschlag, das Opfer mehr oder
weniger direkt ans Stromnetz zu hängen und ohne genauere Details über den
Einsatzzweck zurückzuführen.


Andreas.
 
Schwiegermutter annehmen möchtest - solange sie Dich nicht besucht,
ist das nur eine straflose Vorbereitungshandlung.
So pauschal würde ich das nicht sagen, wobei ich jetzt nicht ausschließen
möchte, dass eine derartige Vorrichtung noch nicht unter das Waffenrecht
fallen könnte. Ein "unter Spannung Stellen" als z.B. Diebstahlschutz ist
aber z.B. u.U. genausowenig zulässig, wie eine Selbstschussanlage zur
Gebäudesicherung. Selbst bei Alarmanlagen darf die Sirene einen bestimmten
lautstärkebereich nicht überschreiten. IMHO gab es da schon verfahren, wo
der durch derartige Maßnahmen nachhaltig veretzte Einbrecher Schmerzensgeld
zugesprochen bekam. Das mag allerdings auch ein Hoax sein, hab ich nie
geprüft. Zutrauen würd ichs unserem Rechtsstaat schon.

Marte
 
Andreas wrote:
Wenn es nen FI-Schutzschalter gibt, würde der sowieso bei Kontakt mit x
rausfliegen (würde ich zumindest hoffen)

Das wollte mein Physiklehrer auch mal demonstrieren -- also wurde die
Phase über ein hochohmiges Poti und ein Amperemeter an die Erde
angeschlossen und langsam aufgedreht. Nominal hätte der FI-
Schutzschalter bei IIRC 30 mA auslösen sollen. Also schaut alles
gespannt, wie sich der Zeiger der 30 nähert... Nichts passiert... 40...
50... Kichern... 60... 70... Lehrer wird unruhig... 80... 90... "Das ist
ja richtig gefährlich..."

Irgendwo jenseits der 100 mA hat das Ding dann tatsächlich ausgelöst.

Michael
 
lautstärkebereich nicht überschreiten. IMHO gab es da schon verfahren, wo
der durch derartige Maßnahmen nachhaltig veretzte Einbrecher Schmerzensgeld
zugesprochen bekam.
Mein - mittlerweile seit zwei Jahren aufgegebenes - Büro hatte ich durch
"Lärm als Waffe" vor Einbrechern geschützt. Da gab es nur einen Eingang
und einen kleinen, teilweise gefliesten Vorraum von ca. 6 qm. Dort hatte
ich (zeitverzögert, mit PIR ausgelöst) 12 (in Worten: zwölf) 130 dB
Piezosirenen installiert. Das sind zwar rechnerisch "nur" 133,x dB, aber
durch die zusätzlichen Phasenverschiebungen und Interferrenzen denkt
man, die Hölle habe sich geöffnet. Bei einem Selbsttest wäre ich beinahe
ohnmächtig geworden. Hat aber nachweislich 2 mal Einbrecher vertrieben
und die gesamte Nachbarschaft auf die Beine gebracht.
An Schmerzensgeld für den Einbrecher hatte ich dabei nicht gedacht -
hätte mich auch gewundert, wenn der sich irgendwo beschwert hätte. Eine
Art Ordnungsstrafe hatte ich einkalkuliert - das war mir die Sache aber
wert, weil bei einem Einbruch vorher ein Notebook, ein Scanner und
zahlreiche Syquest-Wechselplatten (damals sündhaft teuer) geklaut worden
waren ...

Frank
 
Hi Ralf Kusmierz

Nee, Gedanken sind traditionell zollfrei.
Gedanken schon, aber Waffenbesitz und das stellen von Fallen ist hierzulande
nicht frei.

Dein Fallmesserbeispiel ist etwas weit hergeholt, aber selbst Ritterfreunde
benoetigen fuer ihre alten Schwerter einen Waffenschein.

....wir schweifen vom Thema ab.

Er wollte ja offensichtlich eine Art elektrischen Einbrecherschutz basteln.
Was waere umgekehrt, wenn er an seinen Gartenzaun ein "Vorsicht
Hochspannung!" Schild und ein paar beeindruckende Draehte montiert, ohne
dass Strom auf der Leitung ist.

Wie muessen in BRD Stromzaeune gekennzeichnet/gesichert sein? Ich denke da
z.B. auch an E-Zaeune aus der Landwirtschaft.

--
mit besten Grüßen,

Jonas Stein <news@jonasstein.de>
 
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Jonas Stein schrieb:

Nee, Gedanken sind traditionell zollfrei.
Gedanken schon, aber Waffenbesitz und das stellen von Fallen ist hierzulande
nicht frei.
Fragt sich, ob das so zutrifft (Waffe, Falle, Strafbarkeit) bzw. unter
welchen Umständen ...

Dein Fallmesserbeispiel ist etwas weit hergeholt, aber selbst Ritterfreunde
benoetigen fuer ihre alten Schwerter einen Waffenschein.
Tatsächlich (Quelle?)? Meines Wissens darf ich mir sogar ein langes
Messer (Schwert, Säbel, Machete, Degen) an den Gürtel binden und damit
durch die Gegend laufen, solange ich an keiner Versammlung teilnehme,
für die ein Verbot des Führens von Waffen angeordnet ist, oder nicht
an landfriedensbrecherischen Veranstaltungen teilnehme.

Er wollte ja offensichtlich eine Art elektrischen Einbrecherschutz basteln.
Was waere umgekehrt, wenn er an seinen Gartenzaun ein "Vorsicht
Hochspannung!" Schild und ein paar beeindruckende Draehte montiert, ohne
dass Strom auf der Leitung ist.
Was soll dann sein?

Wie muessen in BRD Stromzaeune gekennzeichnet/gesichert sein? Ich denke da
z.B. auch an E-Zaeune aus der Landwirtschaft.
Gar nicht.


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
Sebastian Ermann gab am Tue, 18 Oct 2005 18:57:52 +0200 folgendes von sich:

Ist so ein Ger?t durchf?hrbar, bzw sicher? Sollte ich eine Sicherung
einbauen? Hilft diese (habe bei Reichelt bisher nur 50mA gefunden, afair ist
so ein Strom ab 20mA t?dlich.
Komm. Gib es zu. Du willst die NG hochnehmen.
Ich glaube nicht, das dies dein Ernst ist.

ci


--
http://www.carsten-ihlo.de
________________________________________________________________
Ich möchte Microsoft wirklich nicht zerstören. Dies wird nur
ein gänzlich unbeabsichtigter Nebeneffekt sein. (Linus Torvald)
 
Hi Ralf Kusmierz

Meine Aussage zu den Schwertern nehme ich erstmal zurrueck. Ich habe gerade
nochmal gegoogelt und wenn ich das WaffG richtig verstehe (sehr seltsame
Regelungen dort) dann hast Du recht.
Aber das gehoert hier nicht her.

Wie muessen in BRD Stromzaeune gekennzeichnet/gesichert sein? Ich denke
da z.B. auch an E-Zaeune aus der Landwirtschaft.
Gar nicht.
Vielleicht koennte ja dann jemand, der die Absichten des OP vertritt einfach
einen fertigen Widezaungenerator nehmen und den an seine Tuerklinke etc..
schliessen.

Das wuerde uns ersparen ihm zu erklaeren, warum eine Seine 20mA Sicherung an
dieser Stelle einfach nur lustig ist...

--
mit besten Grüßen,

Jonas Stein <news@jonasstein.de>
 
X-No-Archive: Yes

begin quoting, Jonas Stein schrieb:

(Laß doch mal diese Follow-Up To:s bleiben - de.sci.electronics lese
ich nicht.)

Meine Aussage zu den Schwertern nehme ich erstmal zurrueck.
^
Wo werden denn eigentlich diese pestilenzartig sich ausbreitenden
Tastaturen mit den prrrrellenden Rs gefertigt: herraus, vorraus,
interressiert, und jetzt auch noch zurrück ...

Wie muessen in BRD Stromzaeune gekennzeichnet/gesichert sein? Ich denke
da z.B. auch an E-Zaeune aus der Landwirtschaft.
Gar nicht.
Vielleicht koennte ja dann jemand, der die Absichten des OP vertritt einfach
einen fertigen Widezaungenerator nehmen und den an seine Tuerklinke etc.
schliessen.
Rasierklinge in Rasierapparat: ok.
Rasierklinge in Schokolade: Gefährliche Körperverletzung.

Analog:
Weidezaunapparat an Weidezaun: ok.
Weidezaunapparat an Türklinke: s. o. (Wobei man hier über das
"gefährlich" streiten könnte.)

Das wuerde uns ersparen ihm zu erklaeren, warum eine Seine 20mA Sicherung an
dieser Stelle einfach nur lustig ist...
Schon. Es wäre dann nämlich nur noch eine juristische Angelegenheit,
keine technische mehr. Strafbar wäre es aber trotzdem. Es kommt ganz
entscheidend darauf an, ob der "Täter" damit rechnen muß, daß jemand
anfaßt und eine geschmiert kriegt. Und die Tatsache, daß derjenige
sich dort ggf. illegal aufhält, ändert daran nichts. (Evtl. - aber nur
evtl. - kann eine eindeutige und glaubhafte Kennzeichnung wie
"Vorsicht! Objekt ist mit Elektroschockern gesichert,
Verletzungsgefahr!" o. ä. den Betreffenden entschuldigen (es gibt
entsprechendes für Reizstoffgeräte, die Einbrecher außer Gefecht
setzen können), aber sicher nur dann, wenn sichergestellt ist, daß:

- das Gerät mutmaßlich ungefährlich ist (dürfte für zugelassene
Weidezaungeräte zutreffen) und
- nach menschlichem Ermessen ausgeschlossen ist, daß jemand (z. B.
ein Kind) versehentlich der Wirkung ausgesetzt sein kann).)


Gruß aus Bremen
Ralf
--
R60: Substantive werden groß geschrieben. Grammatische Schreibweisen:
adressiert Appell asynchron Atmosphäre Autor bißchen Ellipse Emission
gesamt hältst Immission interessiert korreliert korrigiert Laie
nämlich offiziell parallel reell Satellit Standard Stegreif voraus
 
Frank Esselbach wrote:
Dort hatte
ich (zeitverzögert, mit PIR ausgelöst) 12 (in Worten: zwölf) 130 dB
Piezosirenen installiert. Das sind zwar rechnerisch "nur" 133,x dB, aber
durch die zusätzlichen Phasenverschiebungen und Interferrenzen denkt
man, die Hölle habe sich geöffnet. [...]
130dB?! Das ist schon vorsätzliche Körperverletzung. Zumal die Schäden
irreparabel sind. Wenn Du den Pegel innerhalb weniger Sekunden 'langsam'
anhebst, gibst Du den durchaus schnellen Selbstschutzmechanismen des
Ohrs Gelegenheit rettend einzugreifen. Wegrennen kann der Einbrecher
dann immernoch.

mark

--
Man darf nicht das, was uns unwahrscheinlich und unnatürlich
erscheint, mit dem verwechseln, was absolut unmöglich ist.
-- Carl Friedrich Gauß
 
130dB?! Das ist schon vorsätzliche Körperverletzung. Zumal die Schäden
irreparabel sind ...
Ja! Und ich kann mich dabei eines Grinsens nicht erwehren. Ich stell mir
den scheiß Einbrecher vor: schleich, schleich, fummel ... und dann
PIIIEEEP!! Ich hasse Einbrecher! Die sollten erstarren und dann ganz
langsam zu Pulver zerfallen! Braucht man nur noch wegzufegen ...

Im Ernst: ich weiß natürlich, auch Einbrecher sind Menschen, schwere
Kindheit und so, Rechtsstaat. War mir damals scheißegal, purer Hass.
Durch den vorangegangenen Einbruch bin ich (trotz Versicherung)
monatelang am und unter dem Existenzminimum herumgekrochen
(Auftragsdaten, Quellcodes und Dokus weg, sündhaft teures Notebook).

Frank
 
Frank Esselbach schrub:

(Auftragsdaten, Quellcodes und Dokus weg, sündhaft teures Notebook).
Hoffentlich hast Du draus gelernt und nimmst mittlerweile jeden Abend eine
Datensicherung mit an einen sicher(er)en Ort...

Ansgar

--
Mails an die angegebene Adresse erreichen mich - oder auch nicht! Gültige
Adresse gibt's bei Bedarf!
Mails to the given address may or may not reach me - valid return address
will be given when required!
 
Ansgar Strickerschmidt wrote:

Hoffentlich hast Du draus gelernt und nimmst mittlerweile jeden Abend eine
Datensicherung mit an einen sicher(er)en Ort...
Wenn du es nicht geschrieben hättest, dann ich. :) Wobei man so etwas
wie Auftragsdaten mit recht wenig Mühe verschlüsseln und online auf
einen Server überspielen kann. Das erspart also sogar das Tragen einer
schweren DVD und das Risiko, daß einem die Tasche mit der DVD auf dem
Weg entrissen wird.

Lars
 
Mark Rossi wrote:

130dB?! Das ist schon vorsätzliche Körperverletzung.
In Amiland mag so eine Klage erfolgreich sein, hier hoffentlich die
nächsten 100 Jahre nicht. Wer einbricht, muss IMHO im schlimmsten
Fall mit dem Tod (evtl. durch Notwehrexzess) rechnen.

Grüße,


Björn

--
BOFH Excuse #218:

The UPS doesn't have a battery backup.
 
Bjoern Schliessmann wrote:

Mark Rossi wrote:

130dB?! Das ist schon vorsätzliche Körperverletzung.

In Amiland mag so eine Klage erfolgreich sein, hier hoffentlich die
nächsten 100 Jahre nicht. Wer einbricht, muss IMHO im schlimmsten
Fall mit dem Tod (evtl. durch Notwehrexzess) rechnen.
Ich sehe Fehlalarme mit (danach) gehörgeschädigten Kunden. 130dB sind
kein Kavaliersdelikt. Selbst unsere gehörgeschädigte, diskobesuchende
Jugend sollte so etwas als zu laut empfinden.

Nur als Vergleich: statt einer Lautsprecheranlage klappen Gabeln aus der
Wand und stechen in Augenhöhe umher. Jetzt klar, was es bedeutet final
einen Sinn genommen zu bekommen?

mark

PS: Ist ja nicht so, daß ich Einbruch und Diebstahl unterstütze, nur um
in Deiner Argumentationswelt zu bleiben: Wir sind hier noch nicht in
'Ami-Land', wo Selbstjustiz verbrieftes Recht bzw. 'normal' ist.

--
[alt.sci.physics.new-theories]
Cats and dogs are single atoms.
Cats are positive, dogs are negative,
and fleas are the binding force.
 
Bjoern Schliessmann wrote:
Mark Rossi wrote:

130dB?! Das ist schon vorsätzliche Körperverletzung.

In Amiland mag so eine Klage erfolgreich sein, hier hoffentlich die
nächsten 100 Jahre nicht. Wer einbricht, muss IMHO im schlimmsten
Fall mit dem Tod (evtl. durch Notwehrexzess) rechnen.
Du möchtest die entsprechenden Paragraphen für deine Mutmaßungen nennen.
Kleiner Hinweis: Selbstjustiz wird in unseren Breiten nicht akzeptiert
und Präventivmaßnahmen, die zum Tode führen _sollen_, können keinesfalls
_Not_wehr sein. Zum Zeitpunkt der Planung der Körperverletzung oder der
Tötung bestand keine Not.

Ansonsten sehe ich schon den Feuerwehrmann,den Hausmeister oder die
Putzfrau mit Gehörschaden.

XPost auf dsrm erweitert, f'up2 gesetzt.

Lars
 
*Bjoern Schliessmann* wrote on Fri, 05-10-21 14:04:
Wer einbricht, muss IMHO im schlimmsten Fall mit dem Tod (evtl. durch
Notwehrexzess) rechnen.
IIRC war der Fall mit der ungesicherten Grube auf eingezäuntem
Grundstück in D - und der betroffene hatte nie bestitten einbrechen
gewollt zu haben.
 

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