E-Scooter

  • Thread starter Hans-Peter Diettrich
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Am 21.04.2019 um 23:45 schrieb Volker Bartheld:
8/48*110¤ spare (Rückdatierung ist bekanntlich Geschichte) - wie teuer
kann so ein Elektroscooterdelikt dann wohl sein?

Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz --> Staatsanwalt
ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis
http://ratingerzeitung.de/elektro-scooter-aus-dem-verkehr-gezogen
https://e-scooter.org/e-scooter-strafe/

übliche "Strafen":
Bußgeld bis 70 Euro + 1 Punkt +
e-scooter wird beschlagnahmt +
Fahren ohne Fahrerlaubnis +
Fahren ohne Versicherungsschutz

Es gibt ein paar scooter die zulässig und "handlich" sind.
20km/h ist üblich als Grenze fürs Fahren ohne Helm.
 
On Wed, 24 Apr 2019 23:31:51 +0200, Stefan Engler wrote:
Am 21.04.2019 um 23:45 schrieb Volker Bartheld:
8/48*110¤ spare (Rückdatierung ist bekanntlich Geschichte) - wie teuer
kann so ein Elektroscooterdelikt dann wohl sein?
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz --> Staatsanwalt
ggf. fahren ohne Fahrerlaubnis
http://ratingerzeitung.de/elektro-scooter-aus-dem-verkehr-gezogen
https://e-scooter.org/e-scooter-strafe/
übliche "Strafen":
Bußgeld bis 70 Euro + 1 Punkt +
e-scooter wird beschlagnahmt +
Fahren ohne Fahrerlaubnis +
Fahren ohne Versicherungsschutz

Interessant, daß da wegen des "Kraft" im Kraftfahrzeug so ein Bohei gemacht
wird. Bekommt auch der 5-jährige Junge sein e-Kettcar weggenommen und die
Eltern 70¤+1, wenn er damit auf dem Gehweg herumschleicht? Weiters wundert
mich, wie diese Abgrenzung gegenüber einem Pedelec (ich rede hier nicht
von S-Pedelecs mit <=45km/h, die ein Kleinkraftradkennzeichen benötigen)
zustande kommt. Und schließlich ist die Wegnahme von Besitz aka.
"Beschlagnahmung" durchaus ein ernster Eingriff in die
Persönlichkeitsrechte.

Da wo ich herkomme, stellt die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges
nämlich einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß
Artikel 14 GG dar und bedarf immer einer konkreten gesetzlichen
Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff
im konkreten Falle zuläßt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden
Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.

Die Ordnungsbehörden sind m. W. n. nur dann berechtigt, ein Fahrzeug
sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als
gestohlen gemeldet sind.

Selbst das Fehlen einer Betriebserlaubnis, erhebliche technische Mängel wie
defekte Bremsanlagen, abgefahrene Reifen, nicht funktionierende
Lichtanlagen oder ein trotz Versicherungspflicht nicht bestehender Schutz
berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ
vorübergehend zu untersagen. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied.

Der Vorwurf "Fahren ohne Fahrerlaubnis" steht auch auf ziemlich wackeligen
Beinen. Nicht für jedes Kraftfahrzeug benötige ich eine solche und es ist
nicht per se anzunehmen, daß bei einem Fahrzeug, für das eine
Betriebserlaubnis fehlt, immer eine Fahrerlaubnis erforderlich ist.

Nun gut, den Worst Case hätten wir also geklärt, die Daseinsberechtigung
einer Rechtschutzversicherung ist bewiesen. Wenn ich mir das E-Scooter
Gesetz 2019 (eKFZ) und seine Regularien so durchlese, bemitleide ich
diejenigen, die auf solch ein Fahrzeug angewiesen sind, schon jetzt. Ein
Hoch auf mein Fahrrad!

Volker
 
On Wed, 24 Apr 2019 23:31:51 +0200, Stefan Engler <stefan@epiket.de> wrote:

>Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz --> Staatsanwalt

Scooter auf 6 km/h gedrosselt, daher nicht "Fahrzeug". Fahrer kein Jungsspund,
hat COPD, und kann Polizei, Staatsanwalt, Richter glaubhaft versichern "brauche
das Ding".

Ich finde jetzt keine "offiziell gedrosselten" Fahrzeuge, also keinen E-Scooter
(oder Kettcar mit Antrieb usw.) mit Zulassung der die Nicht-Zulassung bzw. das
Nicht-Fahrzeug-Sein dokumentiert. Das gibt es wohl erst in der
2000€-Nicht-Rollstuhl-Klasse.

Ich finde auch dies:

NÜRNBERG. (993) Am 03.07.2018 fiel einem Polizeibeamten in der Nürnberger Südstadt ein Elektrozweirad (sog. „E-Scooter“) auf, das offenbar zu schnell unterwegs war. Wenig später ergaben sich zahlreiche Verdachtsmomente auf mehrere Straftatbestände.

Der Beamte war gegen 13:15 Uhr mit seinem Fahrrad auf dem Weg zum Dienst. In der Ulmenstraße überholte ihn auf dem Radweg das Zweirad. Darauf saß ein 34-Jähriger, auf dem Trittbrett dessen 3-jährige Tochter. Am Dianaplatz holte der Beamte den Fahrer ein und unterzog sowohl ihn als auch seinen „Scooter“ einer Kontrolle.

Auf Grund festgestellter Umstände wurde der Scooter sichergestellt und zur Verkehrspolizei Nürnberg gebracht. Dort maßen die Beamten eine Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h. Dies zog nun mehrere Maßnahmen nach sich. Zunächst konnte der nun Beschuldigte keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen, des Weiteren trugen weder er noch seine Tochter vorgeschriebene Helme. Außerdem hätte der „Scooter“ ein Versicherungskennzeichen gebraucht. Somit bestand also auch kein Versicherungsschutz. Eine Benutzung auf öffentlichem Verkehrsgrund war also nicht zulässig.

Gegen den Beschuldigten wird nun wegen mehrerer straf- und verkehrsrechtlicher Verstöße ermittelt.


Thomas Prufer
 
Am 25.04.19 um 00:15 schrieb Volker Bartheld:
Die Ordnungsbehörden sind m. W. n. nur dann berechtigt, ein Fahrzeug
sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als
gestohlen gemeldet sind.

Das Fahrzeug wird zur Erstellung eines Gutachtens sichergestellt §§ 94,
98 StPO. Tadaa!

Falk D.
 
Am 21.04.2019 um 10:29 schrieb Hans-Peter Diettrich:

Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich mir so ein Teil mal quasi zur Ansicht
kommen lasse, und wenn es überhaupt tauglich ist, einfach mal auf
Reaktionen der Ordnungshüter warten.

So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
Kinder-Roller mit Sitz bei real für (verschmerzbare) 90¤ bestellt.
Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :)

Eigentlich wollte ich ein Fahrzeug im Laden anschauen und ausprobieren,
doch das geht nicht - angeblich weil die Dinger nur originalverpackt
abgegeben werden, aber erst nach erfolgtem Zusammenbau betriebsbereit
sind. Zudem wurde mir (telefonisch) mitgeteilt, daß eine Rückgabe nach
dem Ausprobieren nicht möglich sei. Nun ja...

Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
(abnehmbaren) Sitz, Sitz und Lenker dürften auch für meine Größe (1,90)
ausreichend verstellbar sein. Für andere Modelle werden alleine die
Sitze erst ab 70¤ angeboten!

Für diesen Preis muß man etliche Nachteile in Kauf nehmen, ich möchte
erst mal ausprobieren, was (für mich) tatsächlich wichtig ist. Die
Belastbarkeit ist mit 70kg "etwas" zu gering, da muß ich wohl noch etwas
abnehemen? <g>

Die Motorleistung ist vergleichsweise mickrig (120W), die Räder sehr
klein (5,5"), und eine Drosselung der Geschwindigkeit scheint nur über
Bremshebel möglich zu sein. Vermutlich wird beim Bremsen der Motor nur
abgeschaltet, nicht gedrosselt, und da kein Tacho vorhanden ist, läßt
sich die tatsächliche Geschwindigkeit nicht einmal kontrollieren. Diesen
Teil verbuche ich erst mal unter "Nachrüstungsmöglichkeit DIY", dazu
werde ich aber kaum noch kommen. Vielleicht noch zu einem Instrument,
das bei eingeschaltetem Motor 6km/h anzeigt, im Stand 0 <gd&r>
Inzwischen gibt es sogar schon fertige Tuning-Bausteine, die preislich
und leistungsmäßig allerdings deutlich höher liegen...

DoDi
 
Hans-Peter Diettrich wrote:

>Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..."

https://www.real.de/product/320312020/
"HOMCOM Kinder Elektroroller mit Sitz
Kickscooter Kinderroller Cityroller Scooter
99,90 Versandkostenfrei
...
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass beim Fahren
entsprechende Schutzausrüstung getragen wird und
der Elektroroller nicht im Straßenverkehr zugelassen ist.
Der Elektroroller darf nur unter Aufsicht und auf privatem
Gelände verwendet werden."

Mein Privatgelände ist dafür nicht ausreichend bestrasst und
ausserdem leider zu klein :).

Grüße,
H.
 
Am 04.05.2019 um 08:44 schrieb Heinz Schmitz:
Hans-Peter Diettrich wrote:

Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..."

https://www.real.de/product/320312020/
"HOMCOM Kinder Elektroroller mit Sitz
Kickscooter Kinderroller Cityroller Scooter
99,90 Versandkostenfrei

Das ist die Luxusversio (schwarz/silber), die 10€ teurer ist als die
schwarz/rote.

...
ACHTUNG: Bitte beachten Sie, dass beim Fahren
entsprechende Schutzausrüstung getragen wird und
der Elektroroller nicht im Straßenverkehr zugelassen ist.
Der Elektroroller darf nur unter Aufsicht und auf privatem
Gelände verwendet werden."

Mein Privatgelände ist dafür nicht ausreichend bestrasst und
ausserdem leider zu klein :).

Solche Disclaimer findet man standardmäßig bei allen eScootern. Da frage
ich mich auch, an wen sich so ein Angebot wohl richtet. Mein Korridor
ist auch etwas klein zum ausgiebigen Testen der Laufzeit, aber da ich
ohne Aufsicht fahre...
<gd&d>

DoDi
 
Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:

So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
Kinder-Roller mit Sitz bei real für (verschmerzbare) 90¤ bestellt.
Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :)

Inzwischen ist dieser Roller angekommen, mit unvollständiger
Gebrauchsanweisung.


Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
(abnehmbaren) Sitz, Sitz und Lenker dürften auch für meine Größe (1,90)
ausreichend verstellbar sein. Für andere Modelle werden alleine die
Sitze erst ab 70¤ angeboten!

Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
Hinterrad. Als ich mich draufgesetzt und nur ganz wenig Gas gegeben
habe, ist das Gerät vorne hochgegangen und hat mich im hohen Bogen nach
hinten abgeworfen. Da habe ich gemerkt, daß ich für so ein Fahrzeug
schon zu klapprig geworden bin :-(

Ansonsten ist er besser als befürchtet, mit dem Gasdrehgriff läßt sich
anscheinend stufenlos die Geschwindigkeit einstellen. Das wäre dann ein
guter Ansatzpunkt für eine Geschwindigkeitsbegrenzung. Nur fehlt mir
irgendwie eine Leistungsbegrenzung, wie ich das vom Gasgeben beim Moped
gewohnt war. Anscheinend dreht aber der Motor mit voller Leistung auf
die vorgegebene Geschwindigkeit, und wenn man wegen dieser
Beschleunigung am Drehgriff ruckelt, gibt das eine unschöne Rückkopplung
- bei mir einen Abwurf.

Andere Leute dürften weniger Probleme mit so einem Gefährt haben,
Ausprobieren lohnt sicher. Bei Kindern wäre ich allerdings skeptisch, da
würde ich mit etlichen Blessuren rechnen, bis sie die Technik im Griff
haben. Inzwischen ist sogar der Preis von 90¤ auf 105¤ gestiegen - ob
ich ihn als Kapitalanlage behalten soll?

Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch, so ein
Gefährt hat IMO auf der Straße nichts zu suchen. Bei dieser kritischen
Lenkung ist es technisch kaum möglich, Fahrtrichtungswechsel per
Handzeichen anzuzeigen ohne dabei auf die Schnauze zu fliegen. Ein
Fahrrad oder Mofa verhält sich so stabil, daß man sogar freihändig
darauf fahren kenn, kein Vergleich mit dem Verhalten eines Rollers.

DoDi
 
On Wed, 15 May 2019 15:08:49 +0200, Hans-Peter Diettrich wrote:
Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
Kinder-Roller mit Sitz [https://www.real.de/product/320312020] bestellt.
Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
Hinterrad. Als ich [...] nur ganz wenig Gas gegeben habe, [...] hat mich
im hohen Bogen nach hinten abgeworfen. [...] mit dem Gasdrehgriff läßt
sich anscheinend stufenlos die Geschwindigkeit einstellen. [...]
Anscheinend dreht aber der Motor mit voller Leistung auf die vorgegebene
Geschwindigkeit [....]
Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch, so ein
Gefährt hat IMO auf der Straße nichts zu suchen. Bei dieser kritischen
Lenkung ist es technisch kaum möglich, Fahrtrichtungswechsel per
Handzeichen anzuzeigen ohne dabei auf die Schnauze zu fliegen.

Danke fürs Update und die Bestätigung meiner Befürchtungen.

Was will man auch bei den Winzrädern groß machen? Wegen des im Vergleich
recht geringen Trägheitsmoments bekommst Du ohne große Drehmomente am
Lenker schnell sehr ordentliche Lenkwinkel. Das mag dann wiederum das
Vorderrad gar nicht, verschneidet sich, bremst stark ab und Du machst
ggfs. einen Abgang.

Das noch kombiniert mit einem Elektroantrieb auf die Hinterachse, einer
pfuschigen Leistungsregelung (ist mir ein Rätsel, warum man nicht einfach
eine vollkommen triviale Stromregelung spendiert hat - das ist, was einer
Drehmomentbegrenzung und damit einem "Gasgriff" am nächsten kommt) und der
merkwürdigen Sitzposition ergibt ein alltags- und breitenuntaugliches
Spielzeug.

Und Spielzeuge sind aus gutem Grund nunmal keine homologierten
Kraftfahrzeuge mit ABE etc. und gehören nicht in den Straßenverkehr -
egal, was man sich Seitens des Gesetzgebers so zusammenphantasiert.

Übrigens existiert entgegen des verbreiteten Irrtums und vieler
merkwürdigen Gerichtsurteile keine Pflicht des Fahrradfahrers, beim
Abbiegen Handzeichen zu geben. § 9 StVO
(https://dejure.org/gesetze/StVO/9.html) sagt relativ deutlich:

"Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei
sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen. Wer nach rechts abbiegen
will, hat sein Fahrzeug möglichst weit rechts, wer nach links abbiegen
will, bis zur Mitte, auf Fahrbahnen für eine Richtung möglichst weit
links, einzuordnen, und zwar rechtzeitig. [...] Wer mit dem Fahrrad nach
links abbiegen will, braucht sich nicht einzuordnen, wenn die Fahrbahn
hinter der Kreuzung oder Einmündung vom rechten Fahrbahnrand aus überquert
werden soll. [...]"

Hände sind keine Fahrtrichtungsanzeiger im Sinne der StV(Z)O
(https://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__54.html Abs. 5, Satz 4)
und eine rechtzeitige Ankündigung kann und soll auch durch schlüssiges
Verhalten, d. h. Einordnen in die Abbiegespur oder möglichst weit
innerhalb der jeweiligen Fahrspur.

Du mußt Dich also nicht dem Risiko einer artistischen Übung aussetzen (z.
B. beim Abbiegen über Straßenbahnschienen usw.), wenn es zu gefährlich ist.
Eine gewisse Sorgfalt bei Fahrtrichtungsänderungen sollte natürlich jeder
walten lassen, das ist fast schon zu selbsverständlich als daß man es extra
erwähnen müßte.

Ciao,
Volker
 
Hans-Peter Diettrich wrote:
> Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert,

Die Zielgruppe sitzt sehr viel tiefer und, bei geneigter Stange, auch
weiter vorn. Du hast iirc das billigste genommen und das zu erwartende
bekommen.

> Die anstehende gesetzliche Regelung halte ich für idiotisch,

Dem stimme ich zu. Kraftfahrzeuge verzögern mit knapp 1 g (ja Wolfgang,
ich weiß, Deine Porsche mit mehr als 1) und gute Fahrräder auch fast so
viel. Was soll auf der Straße, oder auch auf dem Bürgersteig, wo
Fußgänger von allen Seiten auftauchen können, etwas, das, selbst wenn es
Bremsen hätte, wegen der Schwerpunktlage höchstens mit 0.05 g verzögern
kann, ohne sich zu überschlagen?

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Hi Volker,
recht geringen Trägheitsmoments bekommst Du ohne große Drehmomente am
Lenker schnell sehr ordentliche Lenkwinkel. Das mag dann wiederum das
Vorderrad gar nicht, verschneidet sich, bremst stark ab und Du machst
ggfs. einen Abgang.

Mit den Teilen will man als Tretroller schon nicht bremsen. Wie erst als
E-Scooter.

pfuschigen Leistungsregelung (ist mir ein Rätsel, warum man nicht einfach
eine vollkommen triviale Stromregelung spendiert hat - das ist, was einer
Drehmomentbegrenzung und damit einem "Gasgriff" am nächsten kommt)

Eine PWM-Steuerung ist eben keine Stromsteuerung, aber viel Billiger.

Und Spielzeuge sind aus gutem Grund nunmal keine homologierten
Kraftfahrzeuge mit ABE etc. und gehören nicht in den Straßenverkehr -
egal, was man sich Seitens des Gesetzgebers so zusammenphantasiert.

Wenn man aber will, dass Sohnemann oder Enkel oder wie auch immer mit
sowas zur Schule fahren darf, dann muss man eben Gesetze machen.
Fachkompetenz war dabei schon manchmal hinderlich.

Marte
 
Hans-Peter Diettrich:

Am 20.04.2019 um 15:41 schrieb Volker Bartheld:
[...]
Der Speed+ für 160¤
https://www.microscooter-shop.de/erwachsene/scooter/1863/micro-scooter-speed
wiegt 3.75kg, ist bis 100kg belastbar, taugt für durchaus große Erwachsene,
läuft gut auf Asphalt und nach 2km immer noch.

Vorläufig dürfen solche Geräte nicht in der Öffentlichkeit betrieben
werden. Erst wenn die Voraussetzungen für eine Zulassung verabschiedet
[...]

Wieso nicht? Das Teil ist ein reiner Tretroller ohne Elektrogeraffel.



--
Arno Welzel
https://arnowelzel.de
 
Am 15.05.19 um 15:08 schrieb Hans-Peter Diettrich:
Am 03.05.2019 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:

So, heute habe ich mein Vorhaben in die Tat umgesetzt und einen
Kinder-Roller mit Sitz bei real für (verschmerzbare) 90€ bestellt.
Lieferung angeblich morgen (Samstag) zu mir nach Hause, dann mehr :)

Inzwischen ist dieser Roller angekommen, mit unvollständiger
Gebrauchsanweisung.


Das bestellte Modell "HOMCOM Kinder Elektroroller..." hat einen
(abnehmbaren) Sitz, Sitz und Lenker dürften auch für meine Größe (1,90)
ausreichend verstellbar sein. FĂźr andere Modelle werden alleine die
Sitze erst ab 70€ angeboten!

Der Sitz ist geradezu kriminell plaziert, nur ganz knapp vor dem
Hinterrad. Als ich mich draufgesetzt und nur ganz wenig Gas gegeben
habe, ist das Gerät vorne hochgegangen und hat mich im hohen Bogen nach
hinten abgeworfen. Da habe ich gemerkt, daß ich für so ein Fahrzeug
schon zu klapprig geworden bin :-(

BlĂśdsinn. Das ist nur eine von ...zig derartigen Fehlkonstruktionen.

Inzwischen ist sogar der Preis von 90€ auf 105€ gestiegen - ob
ich ihn als Kapitalanlage behalten soll?

HĂśchstens als Erinnerung an gezahltes Lehrgeld. ;)

Am 03.05.19 um 22:02 schrieb Hans-Peter Diettrich:
Zudem wurde mir (telefonisch) mitgeteilt, daß eine Rückgabe nach dem
Ausprobieren nicht mĂśglich sei. Nun ja...

Das kĂśnnen sie sich in die Haare schmieren. Wenn sie es in einem Zustand
verkaufen, in dem Ausprobieren gar nicht mĂśglich ist.
 

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