DRM-Empfaenger in Elektor 3/04

Am Tue, 02 Mar 2004 19:30:41 +0100, meinte Thomas Stegemann
<master_no_spam_stege@web.de>:

Was schlicht und ergreifend eine Unterstellung ist und sich gegen alle
jugendlichen Hobbyelektroniker (wie mich z.B.) richtet! Sie versuchen die
Diskussion in eine falsche Richtung zu lenken, indem Sie den Preis der
Usw usw. Uff, jetzt bin ich aber tief beeindruckt über diese heftige
Reaktion.
Wie schön, wenn Sie ihr (Taschen)Geld nicht mit so etwas verpulvern.
Dann bleibt ja noch etwas für die Elektor.

Seien Sie doch mal ernsthaft, hat Markus vor gehabt, den Artikel 1000 Mal
zu kopieren und auf der Straße neben dem nächsten Elektor führenden Kiosk
zu verkaufen? Und ihn dann noch auf seine Page zu stellen damit er auch
wirklich noch Elektor die letzten Käufer "abspenstig" macht?
Ich weiß weder, was er getan hat noch was er tun wird. Es interessiert
mich auch wenig, darum sollen und werden sich andere kümmern. Aber
wenn er sich - sorry, aber anders kann man es nicht nennen -
dummdreist damit brüstet, "unzaehlige Beitraege gescannt, CD-Rs
gebrannt" und verschicht zu haben, dann reicht das ungeachtet meiner
eigenen unmaßgeblichen Beurteilung dicke für eine Hausdurchsuchung.
Und diese Rotzigkeit, das auch noch als gute Tat zu preisen, verdient
durchaus einen Rüffel. Aber vielleicht ist er demnächst etwas
vorsichtiger ...
Fazit: Die unangemessene Verschärfung des Urheberrecht (Stichwort:
Privatkopie) kommt nicht von ungefähr und so zahlt die Allgemeinheit
....

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
 
RA Dr.M.Michael König wrote:

Ich weiß weder, was er getan hat noch was er tun wird. Es interessiert
mich auch wenig, darum sollen und werden sich andere kümmern. Aber
wenn er sich - sorry, aber anders kann man es nicht nennen -
dummdreist damit brüstet, "unzaehlige Beitraege gescannt, CD-Rs
gebrannt" und verschicht zu haben, dann reicht das ungeachtet meiner
eigenen unmaßgeblichen Beurteilung dicke für eine Hausdurchsuchung.
Dann mal als Frage an Sie als Anwalt: Was ist denn noch legal?

a) Mir einen Artikel aus einer in einer öffentlichen Bibliothek
ausliegenden oder von dort geliehenen Zeitschrift zu fotokopieren

b) Mir einen Artikel aus einer von einem Freund geliehenen Zeitschrift
zu fotokopieren

c) Besagten Freund zu bitten, mir eine Fotokopie des besagten Artikels
anzufertigen

d) Mir einen Artikel aus einer wie in a) oder b) geliehenen Zeitschrift
einzuscannen, statt eine Fotokopie anzufertigen

e) Besagten Freund zu bitten, mir den Artikel einzuscannen

Bisher dachte ich, alle fünf Punkte fallen unter die Privatkopie --
schließlich erhält die VG Wort ja auch Gebühren für jede Kopie (bei
öffentlichen Fotokopierern) bzw. für jedes Kopiergerät (bei privaten
Fotokopieren und IIRC schnellen Scannern)

Gruß,
Michael
 
Am Thu, 4 Mar 2004 16:02:36 +0100, meinte Michael J. Schülke
<news0310@mjschuelke.de>:

Dann mal als Frage an Sie als Anwalt: Was ist denn noch legal?
a) Mir einen Artikel aus einer in einer öffentlichen Bibliothek
ausliegenden oder von dort geliehenen Zeitschrift zu fotokopieren
O.k.

b) Mir einen Artikel aus einer von einem Freund geliehenen Zeitschrift
zu fotokopieren
O.k.
c) Besagten Freund zu bitten, mir eine Fotokopie des besagten Artikels
anzufertigen
Wird kritisch. Wenn´s ein eheähnliches Zusammenleben wäre ... Es gibt
dazu nicht allzuviel Rspr. und so "richtig" klar sind die
Anforderungen nicht, aber die normale freundschaftliche Nähe oder gar
nur Gefälligkeiten, wie sie unter Gleichgesinnten üblich sind, genügen
nicht. Grds. also: Nicht o.k.

d) Mir einen Artikel aus einer wie in a) oder b) geliehenen Zeitschrift
einzuscannen, statt eine Fotokopie anzufertigen
Jacke wie Hose. Also o.k wie a) oder b).

e) Besagten Freund zu bitten, mir den Artikel einzuscannen
Siehe c).

Bisher dachte ich, alle fünf Punkte fallen unter die Privatkopie --
schließlich erhält die VG Wort ja auch Gebühren für jede Kopie (bei
Das ist richtig. Aber diese "Zwanglizenzgebühr" ist natürlich keine
echte Lizenzgebühr - das ist eher so etwas wie eine pauschale
Abgeltung. Sie gilt auch nicht für alle Werke - so dürfen bspw. Noten
überhaupt nicht auf diese Weise kopiert werden. Richtig ist aber, daß
man auf den ersten Blick nicht recht nachvollziehen kann, warum b) und
c) unterschiedlich behandelt werden - in beiden Fällen ist "nur" der
Freund Eigentümer des Hefts und in beiden Fällen wird kopiert. b) ist
aber deutlich aufwendiger als c), so daß, enn man c) auch zulassen
würde, die Zahl der kopien zunehmen würde. Außerdem soll ja nur der
eigene Gebrauch begünstigt werden - und der liegt nun mal nicht vor,
wenn der Freund kopiert.
Interessant wird es aber, wenn man weiter berücksichtigt, daß man das
Kopieren mangels eigener Geräte auch durch Dritte vornehmen kann
(sofern diese daran nichts verdienen). Damit stellt man (der
Gesetzgeber) sich natürlich vor, daß man als Kopierberechtigter das
Werk an denjenigen übergibt, der einen Kopierer o.ä. (die Regelung ist
älter als die Mehrzahl der hier Mitlesenden, man darf also nicht die
heutigen Zustände als Maßstab nehmen) besitzt. Wenn man nun
argumentierte, daß dieser Dritte, der des Kopierens fähig ist,
zufälligerweise besagter Freund ist .... und es doch unsinnig wäre,
von ihm erst die Zeitschrift zu erhalten und diese ihm dann zu Zwecken
des Kopieren zurückzugeben, danach zurückzuerhalten um sie ihm wieder,
diesmal als Rückgabe der Leihe, zu übergeben ... dann käme man zu dem
Ergebnis, daß man auf das vierfache hin und her der Zeitschrift
verzichten und sich auf die Überlassung der Kopien beschränken könnte,
wodurch die Beschränkung des Kopierens zum eigenen Gebrauch faktisch
ausgehebelt werden würde. Eine Lösung kann ich nicht bieten,
insbesondere keine Urteile. Ich wüßte ad hoc auch nicht sicher, wie
ich einen solchen Fall entscheiden würde. Allerdings spricht letztlich
doch mehr dafür, dies nicht zu akzeptieren, denn das Urheberrecht hat
einen höheren Stellenwert, Lizenzierungen sind restriktiv zu verstehen
und es ist alles zu vermeiden, was Raubkopieren Vorschub leisten
würde. Dies wäre natürlich & offensichtlich der Fall, wenn man mit der
o.a. Überlegung Kopien durch den Besitzer/Eigentümer der Zeitschrift
pp. zulassen würde. Man sollte es daher sein lassen ...

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
 
RA Dr.M.Michael König wrote:

[eine ausführliche Antwort auf meine Frage]

Herzlichen Dank!

Gruß,
Michael
 

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