H
Hergen Lehmann
Guest
Am 20.08.20 um 09:10 schrieb Rupert Haselbeck:
Land und ggf. Bundesland sind in der Kundendatenbank bereits erfasst.
Dazu in einer Tabelle den zugehörigen Steuersatz nachzuschlagen, ist für
einen Computer die einfachste Sache der Welt. Man müsste ja noch nicht
einmal umfassend alle Steuersätze erfassen, sondern nur für die Länder,
in denen diesbezüglich gerade Druck gemacht wird.
Das ist mit Sicherheit billiger, als sich mit Kundenbeschwerden und ggf.
sogar ausbleibender Kundschaft herumzuschlagen. Mal sehen, wie die
Plattformen auf den Wegfall des Freibetrags reagieren werden...
Ich bin mir recht sicher, das auch im chinesischen Rechtsraum Nachporto
nicht zu den üblichen Gepflogenheiten im Versandhandel gehört.
Preisangaben in Euro und eine Webseite in deutscher Sprache könnten von
Steuerbehörden, Verbraucherschutz und Justiz durchaus als
diesbezügliches Indiz angesehen werden. Und spätestens, wenn in Europa
Werbung geschaltet wird (wie es z.B. Wish tut), wird die Sache ziemlich
eindeutig.
Hergen Lehmann schrieb:
Denn eine einvernehmliche Lösung, die alle Fliegen mit einer Klappe
schlägt, könnte so einfach sein: Die groÃen Plattformen (Ali,Wish&Co)
weisen zukünftig einfach die EUSt aus, kassieren sie gleich bei der
Bestellung, und überweisen sie gesammelt. [...]
Da hat man in China vielleicht sogar schonmal drüber nachgedacht. Aber
nachdem nicht nur in Deutschland und den anderen EU-Staaten potentielle
Kunden leben, sondern auch anderswo auf der Welt, wäre dies garnicht so
einfach zu handhaben. Die Steuersätze sind ja höchst unterschiedlich
geregelt - das kann in Deutschland anders sein als in Pakistan, sogar in
Texas anders als in Washington
Land und ggf. Bundesland sind in der Kundendatenbank bereits erfasst.
Dazu in einer Tabelle den zugehörigen Steuersatz nachzuschlagen, ist für
einen Computer die einfachste Sache der Welt. Man müsste ja noch nicht
einmal umfassend alle Steuersätze erfassen, sondern nur für die Länder,
in denen diesbezüglich gerade Druck gemacht wird.
Das ist mit Sicherheit billiger, als sich mit Kundenbeschwerden und ggf.
sogar ausbleibender Kundschaft herumzuschlagen. Mal sehen, wie die
Plattformen auf den Wegfall des Freibetrags reagieren werden...
Hmm - falls ich tatsächlich irgendwann mal die Post-Bearbeitungsgebühr
zahlen muss (war bei China-Importen bislang nie der Fall), müsste man
glatt mal ausprobieren, was die Ali-Beschwerdestelle zum Thema
\"Nachporto\" sagt. Wie gesagt: Steuer ist vollkommen legitim, vorab nicht
vereinbarte Versandkosten hingegen nicht.
Dazu hat ja Axel schon durchaus zutreffendes geschrieben. Eine Plattform in
englischer (teilweise auch chinesischer) Sprache wird man kaum als zum
hiesigen Rechtsraum gehörend betrachten wollen, wenn sie das nicht
tatsächlich von hier aus tun sollte.
Ich bin mir recht sicher, das auch im chinesischen Rechtsraum Nachporto
nicht zu den üblichen Gepflogenheiten im Versandhandel gehört.
Nur derjenige, dessen Angebote sich an Kunden in Deutschland bzw. im EU-Raum
richten, muss sich auch an die hiesigen Regeln halten.
Preisangaben in Euro und eine Webseite in deutscher Sprache könnten von
Steuerbehörden, Verbraucherschutz und Justiz durchaus als
diesbezügliches Indiz angesehen werden. Und spätestens, wenn in Europa
Werbung geschaltet wird (wie es z.B. Wish tut), wird die Sache ziemlich
eindeutig.