B2B - Entwicklung: Welche Voraussetzungen/Prüfungen sind not

W

Wolfgang Weinmann

Guest
Hallo,

Wenn ich als Gewerbetreibender ein elektronisches Produkt (Steuerung
einer Maschinenanlage) an eine Firma verkaufe, welche
Voraussetzungen/Prüfungen sind für diese
notwendig (notwendig - nicht, was kann man alles machen).

Unter Voraussetzung verstehe ich z.B. die EAR-Registrierung.

Unter Prüfung verstehe ich z.B. die CE-Konformitätserklärung (ist
keine Prüfung - ich weiß) bezüglich der EMV.

Gruß

Wolfgang
 
EAR-Registrierung.
Wenn es eine "ElektroG"-Frage ist: einschlägige
alte threads lesen.

(notwendig - nicht, was kann man alles machen).
Steuerung
Wenn das Ding eine "Baugruppe" z.B. Leiterplatte
mit Bauteilen drauf ist: keinerlei besonderen
legalistische Anforderungen bezüglich Technik
( von "bleifrei" mal abgesehen ).
Wenns dem Kunden gefällt und er zahlt ist ok.
Kaufmännische Probleme die man auch hätte wenn man
nur zugekauftes Gerät weiterverkaufen würde kanns
natürlich geben ( Kunde will Teil zurückgeben:
behauptet Mängel, will Nachbesserung usw. ;
Teil geht in Garantie kaputt soll kostenlos
repariert werden usw. ).

Wenn das Ding ein "Gerät" ist, gehört CE-Papperl
drauf und einschlägige staatliche Vorschriften
sind zu beachten. Die Anzahl der EU-Vorschriften ist
unbegrenzt. Wichtig wäre aber:
* Schutz gegen Personenschaden
* EMV/Abstrahlung
* EMV/Einstrahlung ( der Punkt ist recht vage: ob
das Gerät bei ESD abstürzen darf hängt auch etwas
davon ab was man als Hersteller als ausreichend
in der Anwendung ansieht )
* Schutz gegen Sachschaden ( z.B. Brand bei Fehlfunktion,
Ausfall eines Bauteils )

Folgeschäden die den Kunden betreffen ( Steuerung spinnt =
teuere Maschine demoliert ) sind staatlich nicht geregelt.
Aber selbst wenn sie auch nicht explizit im Liefervertrag
geregelt sind kann man bei grober Fahrlässigkeit
wohl zivilrechtlich belangt werden. Beweislast liegt
beim Kläger, damit hat er meist das schwerere Problem.
Vgl aber ominösen "Stand der Technik": wenn die meist-
verkaufte Siemenssteuerung den Fehler prinzipiell nicht
gemacht hätte, dann hat man mit der selbstgebauten
Steuerung das die Macke hat ein Problem.

MfG JRD
 
Folgeschäden die den Kunden betreffen ( Steuerung spinnt > teuere Maschine demoliert ) sind staatlich nicht geregelt.
Aber selbst wenn sie auch nicht explizit im Liefervertrag
geregelt sind kann man bei grober Fahrlässigkeit
wohl zivilrechtlich belangt werden.
Nein nein
Es gilt auf alle Fälle die Maschinenschutzrichtlinie und die schreibt
eine Risikoanalyse nachweislich vor. Der Hersteller muss sich
überlegen was passiert wenn was spinnt und welche Auswirkungen das
haben kann.
Darum gibt es auch fehlersichere SPSen die einem schon mal viel Arbeit
abnehmen weil dort das Restrisiko auf ein technisch und rechtlich
vertretbares Maß reduziert ist. Früher gab es die Einteilung in die 4
Risikokategorien nun heißt das SIL Kreis und jeder namhafte Hersteller
gibt z.B. an welche Geräte in welchem SIL Kreis eingesetzt werden
dürfen.
Ist inzwischen gleich aufwendig wie die richtige Auslegung von Ex
Kreisen wo schon die Bauart des Kabels zwischen geber und Steuerung
eine Rolle spielt.

Die Auswirkung ist das selbstgebaute Steuerungen und Geber eigentlich
nicht mehr zu verkaufen sind. Bei einer Waschmaschine ist das
Schadensrisiko minimal. Personenschäden sind auszuschließen und
Sachschäden deckt die Haftpflichtversicherung des Produzenten.

Maschinen wo Personenschäden bei Verkettung unglücklicher Umstände
auftreten könnten sind ein echtes Problem. Die Dokumentationspflicht
über die ordnungsgemäße Planung und Bau ist echt heftig.
 
Gonzo schrieb:
Nein nein
Mit Realname haben Beiträge mehr Gewicht.

Es gilt auf alle Fälle die Maschinenschutzrichtlinie
Es gibt auch Sondervorschriften für
z.B. Aufzüge die Personen befördern.
Nur ist ursprüngliche Frage so allgemein
gehalten daß es keinen Sinn macht spekulativ
auf alle Möglichkeiten eingehen zu wollen.
Ich habe nämlich die Vermutung, daß Weinmann
keine SPS entwickeln und keine Fabrik
automatisieren will.

MfG JRD
 
Hallo,

idann werde ich etwas ausführlicher:
Es geht um eine steuerung, die einen Reinigungsvorgang an einem
industriellen Brenners. Dort lagern sich durch Verbrennung Ablagerungen
an und
die Steuerung gegelt über Magnetventile die Reinigung des Brenners.

Die Steuerung umfaßt also Prozessorboard, das Eingangsseitig ein paar
Prozeßgrößen erfaßt und Ausgangsseitig eine Leistungselektronik,
die die Magnetventile ansteuert.

Der Bediener kann dann noch ein paar Prozeßparameter der Steuerung
zukommen lassen.

Ich habe mal beim VDE angerufen. Die haben gemeint, daß es in
Deutschland
keine Prüfzwang für so ein "Gerät" gibt. Daraus entnehme ich, daß
ich mit einer EMV-Untersuchung
für das CE-Zeichen das MIndestmaß erfülle.

@Rafael: Ist das Teil ein Gerät oder nicht?

@Gonzo:"Es gilt auf alle Fälle die Maschinenschutzrichtlinie und die
schreibt
eine Risikoanalyse nachweislich vor"

Die Frage ist, ob diese Maschinenschutzrichtlinie angewandt werden
muß?!?

Gruß

Wolfgang
 
Es geht um eine steuerung, die einen Reinigungsvorgang
an einem industriellen Brenners. die Steuerung gegelt
über Magnetventile die Reinigung des Brenners.
Ich vermute es ist kein Seriengerät sondern wird für
einen Kunden individuell gefertigt. In Beschreibung
/Pflichtenheft reinschreiben was der Algorithmus wie tut.
Sollten sich nachträglich Folgeschäden ergeben die der
Entwickler und der Betreiber nach ihrem Wissensstand
nicht vorhergesehen haben, kann Betreiber schlechter
Folgen auf Entwickler abwälzen.
Umgekehrt: wenn man das Gerät als undokumentierte
rundum-sorglos-black-box verkauft kann man Probleme
haben, weil Kunde Sachen implizit erwartet die das
Gerät dann nicht tut.

Der Bediener kann dann noch ein paar Prozeßparameter
der Steuerung zukommen lassen.
Zusehen daß grobe Fehleingaben nicht zu Fehlfunktion
führen.
Klassiker ist das berühmte Bestrahlungsgerät:
Eingabe vom Terminal lief auf Multitasker. Die Entwickler
tippten mit 2 Fingern und konnten den Multitasker nicht
überlasten. Die Krankenschwestern tippten mit 10 Fingern
und viel Routine und brachten ihn zum Abstutz, desöfteren
war toter Patient die Folge.
Die Firma baute ansonsten Atomkraftwerke, soviel zum
Thema "Risikoanalyse" nach formalen Methoden.
Soweit ich mich erinnere wurde Entwickler nicht verurteilt,
aber Firma durfte wohl saftig zahlen. Kann den detaillierten
Artikel raussuchen wenns jeamnd interessiert.

Die Steuerung umfaßt also Prozessorboard,
das Eingangsseitig ein paar Prozeßgrößen erfaßt und
Ausgangsseitig eine Leistungselektronik, die die
Magnetventile ansteuert.
* macht die Leistungselektronik mit 220V oder 24V ?
* EMV/Abstrahlung wird einfacher weil industrieller Störgrad.
* EMV/Einstrahlung wird genau deshalb schwieriger weil alles
als verseucht angenommen werden kann. An Eingängen sind
Optokoppler usw. sehr zweckmässig. Hauptgefahrenquelle
sind aber meist die 220V. Neben saftigen Spikes sind
Einbrüche wenn Maschinen anfahren usw. üblich.

@Rafael: Ist das Teil ein Gerät oder nicht?
Es ist ein Gerät, aber es kommt als Unikat nicht in
Handel. Insofern ist das CE-Papperl von untergeordneter
Bedeutung. Wenn ich einzelne Prüfgeräte an Kunden liefere
ist dort kein CE-Papperl drauf.

MfG JRD
 
Rafael Deliano schrieb:
* macht die Leistungselektronik mit 220V oder 24V ?
220V


@Rafael: Ist das Teil ein Gerät oder nicht?
Es ist ein Gerät, aber es kommt als Unikat nicht in
Handel. Insofern ist das CE-Papperl von untergeordneter
Bedeutung. Wenn ich einzelne Prüfgeräte an Kunden liefere
ist dort kein CE-Papperl drauf.
Ich denke, ein Gerät muß! die entsprechende Konformitätsrichtlinien
einhalten (EMV). Deshalb vermute ich auch, daß EMV-Tests und
CE-Zeichen
sein müssen - oder irre ich?

Und bei EAR muß ich wohl auch registriert sein nehme ich an?!?!

Gruß

Wolfgang
 
* macht die Leistungselektronik mit 220V oder 24V ?
220V
Dann sind natürlich rein zwecks Personenschutz
die üblichen Varianten a la geerdetes Blechgehäuse
oder saubere galvanische Trennung ( Optokoppler&Triac,
Relais ) fällig. Letztere ist besser, Erdung ist
Dreckantenne. Allerdings wollen viele Industriekunden
für ihr gutes Geld martialische Blechgehäuse sehen,
da ist die Wahl nichtmehr ganz frei.

Brandschutz in Elektronik ist heute eher unkritisch:
Schaltschränke können ausbrennen wo unbegrenzt Strom
und Spannung vorhanden sind.
Elektronik-Boards haben meist zuwenig Saft und
bestehen praktisch nur noch aus Teilen
die selbstverlöschend sind. Deshalb ja auch der
ElektroG-Zirkus daß das Zeug schwer entsorgbarer
Sondermüll ist.

Ich denke, ein Gerät muß! die entsprechende
Konformitätsrichtlinien einhalten (EMV).
oder irre ich?
Ich denke: der technische Teil des CE-Klimbims
kann nötig sein, damit man "Stand der Technik"
entspricht, etwas was der kaufende Kunde implizit
annehmen kann.
Ob das Papperl vorhanden ist, prüft die Behörde
im Supermarkt. Bei Geräten die nicht in Handel
kommen ist das Problem ziemlich esoterisch.

Und bei EAR muß ich wohl auch registriert sein
nehme ich an?!?!
Wenn das Gerät nicht an Privathaushalte geliefert wird ?
Die entsprechenden ElektrG-threads hier bezüglich B2B
nochmal lesen. Und sich gegenüber EAR stur stellen.
Interpretationsspielraum haben nichtnur Behörden,
Beweislast hat der Kläger.

MfG JRD
 
Hallo Rafael!

Und bei EAR muß ich wohl auch registriert sein
nehme ich an?!?!

Wenn das Gerät nicht an Privathaushalte geliefert wird ?
Die entsprechenden ElektrG-threads hier bezüglich B2B
nochmal lesen.
Du hast sie scheinbar auch nicht bis in's Letzte gelesen? *Registriern*
muß sich auch der Hersteller von B2B-Geräten. Die Betonung liegt hier
auf *Geräten*. Was gegenüber B2C entfällt, ist die insolvenzsichere
Garantie.

Gruß
Thorsten - der keine Geräte herstellt.
 
Du hast sie scheinbar auch nicht bis in's Letzte gelesen?
Drum habe ich empfohlen er möge sich selbst die threads durchlesen.
Rechtsgültige Angaben zu dem Thema gibts bisher nicht.

MFG JRD
 
Thorsten Ostermann schrieb:

Registriern muß sich auch der Hersteller von B2B-Geräten. Die Betonung liegt hier
auf *Geräten*. Was gegenüber B2C entfällt, ist die insolvenzsichere
Garantie.
Ich habe gerade das ElektroG gelesen. Es gibt für Rücknahmepflicht ja
bei B2B
die Möglichkeit, daß sich Hersteller und Nutzer bezüglich der
Rücknahmepflicht
abweichend zu §10 Absatz (1) und (2) ElektoG einigen. Soweit so gut.

Aber - jetzt kommt es: Der Entssorgungspflichtige hat die Altgeräte
oder deren Bauteile wiederzuverwenden, oder nach §11 zu behandeln und
nach §12 zu entsorgen sowei die Kosten der Entsorgung zu tragen.

Im Klartext: Ich als ein-Mann-Ingenieurbüro hoffte bei B2B, daß der
im Normalfall
deutlich größere Aufftraggeber eine Einsicht hat, daß ich mir diese
Entsorgung nicht antun kann.
Aber: Dann muß er die ganze aufwendige Prozedur übernehmen.
Behandlung bedeutet
nämlich, daß die Geräte auseinandergenommen werden müssen (s.
Anhang III ElektroG) und Verwertung bedeuten nämlich, daß der
Entsorgungspflichtigedanach gewährleistet, daß ein bestimmter
Prozentsatz des Mülls widerverwendet wird.

Welcher Vertragspartner von mir soll den das übernehmen - er wäre ja
geradezu verrückt!!!! Ich denke, er müßte sogar selbst bei ear
registriert sein.

Da wäre interessant, wie andere Kleinst- und Einzelunternehmen damit
umgehen.

Ich fühle mich jedenfalls als Neustarter mit einem Ingenieurbüro
ziemlich gehandicapt.

Gruß

Wolfgang
 
Hallo,

ich muß nochmals nachlegen bezüglich Registrierungspflicht:
Unter http://www.pci-card.com/faq017.html ist folgendes zu lesen:

"Wieso fallen die hergestellten Komponenten von KOLTER ELECTRONICŽ
nicht unter den Anwendungsbereich des ElektroG?

Da nicht zuletzt unsere selbst hergestellten Komponenten keine
eigenständige Funktion aufweisen, typischerweise in ortsfesten Anlagen
montiert und verwendet werden, sowie generell nur durch ausreichend
geschultes Fachpersonal installiert werden darf, finden die Pflichten
aus dem ElektroG keine Anwendung auf KOLTER ELECTRONIC. Die durch den
BMU mit hoheitlichen Aufgaben beliehene EAR-Stiftung schreibt selbst,
dass Anlagen und ihre betriebsnotwendigen Komponenten nicht in den
Anwendungsbereich des ElektroG fallen. Aus Gründen der
Rechtssicherheit wurden diese veröffentlichten Kriterien bei uns
dauerhaft hinterlegt."

Dann bin ich mir aber auch davon überzeugt, daß meine
Subsystemsteuerung einer industriellen Maschinensteuerung darunter
fällt.

Was meint Ihr?

Gruß

Wolfgang
 
Aus Gründen der Rechtssicherheit wurden diese
veröffentlichten Kriterien bei uns dauerhaft hinterlegt."
Was meint Ihr?
Daß das eine süsse Formulierung ist, "Rechtssicherheit"
soweit es sowas je gibt aber von Gerichten durch
unmissverständliche Urteile jenseits der 1. Instanz
geschaffen wird.

MfG JRD
 
"Wolfgang Weinmann" <Wolfgangweinmann@aol.com> wrote in
news:1137166575.222600.201040@g49g2000cwa.googlegroups.com:

Aber - jetzt kommt es: Der Entssorgungspflichtige hat die Altger„te
oder deren Bauteile wiederzuverwenden, oder nach ő11 zu behandeln und
nach ő12 zu entsorgen sowei die Kosten der Entsorgung zu tragen.
Bring den E-Müll, wenn er sich bei dir angesammelt hat, einfach
zum entsprechenden Recyclingunternehmen, das dann die "Aufarbeitung"
vornimmt. Bis dahin können die dann vermutlich entsprechend Richtlinie
"wiederverwenden". Im Prinzip muss aber das Gerät bereits so gebaut
sein, das sich seine Teile leicht wiederverwenden lassen. Darunter kann
ich mir aber noch kaum was vorstellen...

M.
--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
 
Hallo Wolfgang,

Da wäre interessant, wie andere Kleinst- und Einzelunternehmen damit
umgehen.
Notfalls durch Umsiedlung ins Ausland.


Ich fühle mich jedenfalls als Neustarter mit einem Ingenieurbüro
ziemlich gehandicapt.
Ein Ingenieurbuero stellt aber doch nichts her. Muesst Ihr dann trotzdem
ElektroG Steuer zahlen?

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
Joerg schrieb:

Ein Ingenieurbuero stellt aber doch nichts her. Muesst Ihr dann trotzdem
ElektroG Steuer zahlen?
so kann man das nicht sagen. Ein potentieller Kunde möchte eine
maßgeschneiderte Lösung als Low-Cost-SPS-Ersatz. Wenn ein soetwas
öfters in gleicher Ausführung benötigt wird, dann kann man das
günstiger hinbekommen als die SPS-Lösung.

Aber in dem Moment bringe ich ein Gerät in Umlauf - der Kunde will das
Teil fertig
auf den Tisch.

Ich habe mal mich jetzt näher mit CE und ElektroG auseinandergesetzt
und meine sogar,
daß dadurch, daß die Steuerung dann nicht im Handel ist und von einem
Fachmann installiert werden muß, es nicht unter CE und ElektroG
fällt.

Aber ich muß sagen, daß ich mich jetzt schon tagelang mit dem Thema
auseinandergesetzt habe. Davon abgesehen, daß die Gesetzestexte z.T.
katastrophal
zu lesen sind - wer bezahlt mir den Aufwand. Ich fühle mich primär
als Ingenieur, der etwas schaffen will. Inzwischen sehe ich mich bei
dem ElektroG in einer "Beschäftigungsgesellschaft", der mit vielem
beschäftigt, nur mit der eigentlichen existenzerforderlichen
Produktentwicklung nicht.

Das Problem z.B. bei ElektroG ist nicht, daß man prinzipiell was für
die Umwel tun will.
Alber diese Lösung ist der worst case! Anstatt auf Elektobauteile 3%
Steuer mehr zu erheben und diese nachweislich in einen Recyclingprozeß
zu stecken, werden zigtausende Elektronikhersteller mit
Containerrücknahme, Geräteauseinanderbau, Anmeldungen, Gebühren ...
beschäftigt und belastet. Das muß man sich mal vorstellen - jeder der
Elektronik produziert wird hier ausgebremst. Dieses ElektroG ist ein
Moloch. Vor allen Dingen die tolle EAR - Stiftung. Das ist ja wie ein
Beamtenapparat, den man hier installiert hat. Der wird stark dafür
sorgen, daß er notwendig ist und bleibt. Kaum zu Glauben.

Genug der Aufregung.

Gruß

Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

so kann man das nicht sagen. Ein potentieller Kunde möchte eine
maßgeschneiderte Lösung als Low-Cost-SPS-Ersatz. Wenn ein soetwas
öfters in gleicher Ausführung benötigt wird, dann kann man das
günstiger hinbekommen als die SPS-Lösung.

Aber in dem Moment bringe ich ein Gerät in Umlauf - der Kunde will das
Teil fertig
auf den Tisch.
Dann waerst Du nicht nur ein Ingenieurbuero, sondern ein Unternehmen mit
Einzelgeraete- oder Kleinserienfertigung.


Ich habe mal mich jetzt näher mit CE und ElektroG auseinandergesetzt
und meine sogar,
daß dadurch, daß die Steuerung dann nicht im Handel ist und von einem
Fachmann installiert werden muß, es nicht unter CE und ElektroG
fällt.
Die andere Sache: Was ist, wenn man mal einfach davon ausgeht, nicht
betroffen zu sein? Was passiert, wenn der vermutlich unwahrscheinliche
Fall eintritt, dass EAR oder wer immer nach GEZ-Manier auf der Matte
steht? Wenn man dann nur nachzahlen muesste, nun ja. Oder man stellt
sich auf die Hinterbeine und widerspricht.

Es gibt in Deutschland allerdings recht abstruse Rechtsverdrehungen.
Etliche Kassierbehoerden verlangen bei ganz oder teilweise erfolglosem
Widerspruch Zusatzgebuehren. In vielen Laendern wie USA undenkbar, wenn
nicht gar verfassungswidrig. Ich halte das fuer hahnebuechen, ist
knallharte Erpressung.

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
Joerg <notthisjoergsch@removethispacbell.net> schrieb:

Die andere Sache: Was ist, wenn man mal einfach davon ausgeht, nicht
betroffen zu sein? Was passiert, wenn der vermutlich unwahrscheinliche
Fall eintritt, dass EAR oder wer immer nach GEZ-Manier auf der Matte
steht? Wenn man dann nur nachzahlen muesste, nun ja. Oder man stellt
sich auf die Hinterbeine und widerspricht.
Das wäre zu einfach. So viel wie ich gelesen habe, ist eine Strafe von
50.000,-EUR fällig.

So Sachen wie EAR, IHK, GEZ usw. sind starke Gründe dafür, sich in D
nicht Selbständig zu machen bzw. am besten gleich auszuwandern. Sobald
man ein Gewerbe angemeldet hat, steht jeder auf der Matte und will
kassieren. Ob berechtigt oder nicht.

Wenn man als kleiner Einzelunternehmer sich nicht Fulltime mit der
ganzen Bürokratie auseinandersetzen will, braucht man neben einem
Steuerberater auch noch gleich einen Rechtsanwalt sowie Sekretärin,
sonst kommt man vor lauter Formulare ausfüllen, Bestimmungen lesen
usw. nicht mehr zum eigentlichen arbeiten.

Wenn man dann noch eine Webseite bzw. Onlineshop betreibt, gibt es
noch so schöne Sachen wie Massen-Abmahnungen von Rechtsanwälten die
mit irgend welchen dubiosen Firmen gemeinsame Sache machen, die wahlos
irgend welche Wortmarken registrieren lassen oder auch irgend ein
schwammiges Gesetzt nach Ihren Gunsten auszulegen versuchen.

Aber das ist schon wieder ein anderes Thema...

Gruß
Jürgen

.... der wegen dem EAR-Scheiß auch keine Kleinserien und Consumergeräte
mehr Produziert.
--
Mailadress: klein AT ek-p DOT de
Advertisement to this mail address is prohibited!
MyEbay: http://members.ebay.de/aboutme/do1pjk/
 
Hallo Juergen,

Die andere Sache: Was ist, wenn man mal einfach davon ausgeht, nicht
betroffen zu sein? Was passiert, wenn der vermutlich unwahrscheinliche
Fall eintritt, dass EAR oder wer immer nach GEZ-Manier auf der Matte
steht? Wenn man dann nur nachzahlen muesste, nun ja. Oder man stellt
sich auf die Hinterbeine und widerspricht.

Das wäre zu einfach. So viel wie ich gelesen habe, ist eine Strafe von
50.000,-EUR fällig.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass die damit vor Gericht durchkaemen
Hier jedenfalls kaum (Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit usw.)


So Sachen wie EAR, IHK, GEZ usw. sind starke Gründe dafür, sich in D
nicht Selbständig zu machen bzw. am besten gleich auszuwandern. ...

Habe ich getan ;-)

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
Joerg <notthisjoergsch@removethispacbell.net> schrieb:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die damit vor Gericht durchkaemen
Hier jedenfalls kaum (Grundsatz der Verhaeltnismaessigkeit usw.)
Hier vermutlich schon. Wie auch bei den Abmahnungen, wo die
Verhältnismössigkeit auch so gut wie nie gegeben ist.

So Sachen wie EAR, IHK, GEZ usw. sind starke Gründe dafür, sich in D
nicht Selbständig zu machen bzw. am besten gleich auszuwandern. ...

Habe ich getan ;-)
Gute Wahl! Ist bei mir im Moment leider nicht möglich.

Gruß
Jürgen
--
Mailadress: klein AT ek-p DOT de
Advertisement to this mail address is prohibited!
MyEbay: http://members.ebay.de/aboutme/do1pjk/
 

Welcome to EDABoard.com

Sponsor

Back
Top