Anschlußbelegung für POLLIN UHF-Modu lator

Martin Lenz <m.lenz@kreuzgruber.com> wrote in
news:40471CC2.4D9D643F@kreuzgruber.com:

(wie ist das bei einer EU Richtlinie überhaupt möglich), dann kann
Naja die irgendwelche EU-Marionetten hatte wir doch auch mal irgendwann
gewählt?

M.
--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
 
Am Thu, 04 Mar 2004 13:10:42 +0100, meinte Martin Lenz
<m.lenz@kreuzgruber.com>:

Und wenn keine Partei sich dessen Abschaffung aufs Programm heftet (wie
ist das bei einer EU Richtlinie überhaupt möglich), dann kann der Wähler
auch nix ausrichten.
Ich darf das mal kurz richtigstellen:
Gegen einen Kopierschutz, der verhindert, daß illegale Kopien gezogen
werden, und dem Verbot pp. von Geräten pp., die diesen (spezifisch)
aushebeln, ist grds. nichts zu sagen.
Aber: Dies kollidiert mit dem Recht auf Anfertigung der sog.
Privatkopie. Dieses Recht ist natürlich kein Grundrecht oder so - es
wurde seinerzeit (lang´ ist´s her) aus der sicheren Erkenntnis
gewährt, daß man den privaten Bereich nicht überwachen konnte und
wollte (an dem "alten" Gesetzgeber kann man und vor allem die Yogis
und Laienspielschar, die heutzutage in Berlin Gesetze verbrechen, nur
ein Beispiel nehmen - die wußten bei allem Fehl, das menschlichem
Handeln nun mal innewohnt, noch, was zu tun war und was sie tun).
Anstatt also ein Volk in toto zu kriminalisieren, ohne auch nur die
Chance zu besitzen, diese dann Straftaten verhindern oder ahnden zu
können (durch Gesetze, deren Einhaltung man nicht erzwingen kann,
verliert jedermann auf Dauer der Respekt vor dem Gesetz und
Gesetzgeber an sich), hat man sich dazu entschlossen, diese Handlungen
unter bestimmten Umständen zu erlauben und gleichzeitig zur Kasse zu
bitten: Durch die sog. Urheberabgabe für - ganz allgemein gesagt -
Kopiermaterialien. Diese Urheberabgabe kommt den Urhebern zugute, so
daß also letztlich diese "Privatkopie" bezahlt wird - und zwar
letztlich von uns Anwender als letztes Glied der Kette. Sie ist, man
muß es ganz deutlich sagen, kein Geschenk des Gesetzgebers oder des
Urhebers sondern "nur" eine art gesetzliche Zwangslizenz, die in
pauschaler Form abgegolten wird.
Daraus folgt: Wenn der heutige Gesetzgeber meint, daß diese damalige
Entscheidung falsch gewesen sei, dann ist es durchaus legitim, das
recht auf die "Privatkopie" zusammen mit der Urheberabgabe
abzuschaffen. Dann kann er auch die Umgehung des Kopierschutzes unter
Strafe stellen und alle sind zufrieden.
Nein, natürlich wären dann nicht alle zufrieden, denn die
Verwertungsgesellschaften und davon profitierenden Urheber würden ganz
laut aufschreien, weil sie dann deutlich weniger Einnahmen hätten.
Aber was macht unserer cleverer Gesetgeber (der in Hinblick auf
Fairness und Korrektheit immwer wieder Beispiele setzt und sich daher
nicht wundern darf, daß der Bürger - etwa bei der
Steuer(hinterziehung) diesem folgt)? Er schafft faktisch das Recht auf
die "Privatkkopie" ab, behält aber den Zwang zur Urheberabgabe bei.
Denn nichts anderes ist es, wenn man zwar formal die Regelungen zur
"Privatkopie" im Gesetz beläßt, Kopierschutz aber zuläßt und dessen
Beseitigung unter Strafe stellt. Ausdrücklich soll dessen Beseitigung
auch nicht zum Zwecke der Ausübung des Rehcts auf "Privatkopie"
zulässig sein. Eine entsprechende Regelung soll ggfs. später (nachdem
man Erfahrungen gesammelt hat) kommen - was, wie jedermann, der das
System kennt, natürlich heißt: Niemals.
Da von den Politikern (ob rot oder schwarz) nichts zu erwarten oder zu
erhoffen ist, kann man nur darauf hoffen, daß die Gerichte dies, falls
es mal zum Prozesse kommen sollte, kippen.
Um es abschließend noch einmal klarzustellen: Es geht nicht um
Raubkopien, es geht nur um die legale sog. "Privatkopie" (eben im
Rahmen der dafür geltenden Regeln). Raubkopien sind und waren
unzulässig und strafbar - und das ist auch richtig so. Aber solange
wir Anwender (denn die Hersteller und Händler reichen die
Urheberabgabe ja nur an uns Endverbraucher weiter - haben also selbst
überhaupt keinen Nachteil davon und verständlicherweise daher auch
keine Motivation, dagegen vorzugehen) für das Recht der sog.
"Privatkopie" zahlen, muß man uns auch die Möglichkeit geben, diese
vornehmen zu können.
Und warum der ganze Zirkus? Weil die Musikindustrie den Hals nicht
voll bekommen konnte und meinte, nicht nur eine unsägliche Pop-Gruppe
nach der anderen konstruieren und vermarkten sondern für die viel
billiger als LPs herstellbare CDs wesentlich mehr als früher für die
LPs verlangen zu müssen bzw. dürfen. Pleite sollen sie gehen, alle
zusammen.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "nginfo"] * www.drkoenig.de
 
"MaWin" <me@privacy.net> wrote in message news:<01c4010d$b2e3e960$0100007f@amdk6-300>...

Wie du sicher weisst, ist die Verbreitung von Mitteln zum Umgehen
eines Kopierschutzes seit einem halben Jahr gesetzlich verboten,
sogar der Hinweis wie man es macht (und dazu gehoert der Hinweis
auf einen Link) ist strafbar.
Nun, es gibt in den Leihbüchereien ja noch jede Menge alte Zeitschriften.
Ich glaube nicht, das die jetzt aussortiert werden müssen.
Aber vielleicht werden demnächst ja auch Transistoren, Widerstände
und Kondensatoren verboten, schliesslich kann man ja Kopierschutz-
killer daraus bauen...

Diese Gesetze hat deine Regierung auf Grund massiver Einflussnahme,
manche reden auch von Bestechung, der Musik- und Videoindustrie
beschlossen. Diese Scheiss-Regierung hat also nicht fuer ihr Volk,
sondern nur zum Nutzen von wenigen gearbeitet, und damit ihren Eid
auf die Verfassung gebrochen.
Da wir in einer Demokratie leben, hast du eine legale Moeglichkeit
dagegen vorzugehen: Du kannst bei der naechsten Wahl eine andere
Regierung waehlen
Leider geht das nicht so einfach wie beim Telefon: Wenn ich mich da
verwählt habe, brauche ich nur aufzulegen.
SCNR
Harald

PS: Papier sollte auch verboten werden. Was man da alles für gefährliche
Sachen draufschreiben kann...
 
On Fri, 05 Mar 2004 05:03:15 -0800, Harald Wilhelms wrote:

"MaWin" <me@privacy.net> wrote in message news:<01c4010d$b2e3e960$0100007f@amdk6-300>...
Da wir in einer Demokratie leben, hast du eine legale Moeglichkeit
dagegen vorzugehen: Du kannst bei der naechsten Wahl eine andere
Regierung waehlen

Leider geht das nicht so einfach wie beim Telefon: Wenn ich mich da
verwählt habe, brauche ich nur aufzulegen.
Nur dummerweise ist bei der letzten Gelegenheit das Wasser gestiegen. Und
dabei haben wir dann das vergessen, was uns schon bis zum Hals steht, und
nur an das gedacht, was in den Kellern war.
Also, Pumpe kaufen....

CHRBDWT,
Jan
 
Harald Wilhelms <Harald.Wilhelms@web.de> schrieb im Beitrag <37257252.0403050503.c1af8d6@posting.google.com>...
Ich glaube nicht, das die jetzt aussortiert werden müssen.
Wenn man das Gesetz liest: JA.

(Deswegen bin ich mir auch sicher das es vor den Verfassungsrichtern
keinen Bestand haette. Da aber fast jedes neue Gesetz inzwischen grob
gegen die Verfassung verstoesst - gerade wurde das unsaegliche
Abhoergesetz abgewatscht - kommen die leider kaum dazu sich um so
einen 'Kleinkram' zu kuemmern.)

Leider geht das nicht so einfach wie beim Telefon: Wenn ich mich da
verwählt habe, brauche ich nur aufzulegen.
Deswegen hast du bei der Wahl auch 4 Jahre Zeit dir die richtige Nummer
einzupraegen.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 

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