Woher Regenbogen-LED?

T

Torsten Rasch

Guest
Hallo Leute!

Kennt jemand nen Elektronikfachhandel, der LEDs Marke
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9052&item=3574431840
(3-Farb-LED mit Progammsteuerung) führt? Ich kann mir zwar vorstellen,
das solche Teile net billig sind, aber 4 Fragezeichen scheinen mir
dann doch etwas teuer.

--
Grüße, TIA und Frohe Weihnachten
Torsten
------------------
www.rainbowsoft.de
 
"Torsten Rasch" <webmaster@rainbowsoft.de> schrieb:

Kennt jemand nen Elektronikfachhandel, der LEDs Marke
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=9052&item=3574431840
(3-Farb-LED mit Progammsteuerung) führt? Ich kann mir zwar vorstellen,
das solche Teile net billig sind, aber 4 Fragezeichen scheinen mir
dann doch etwas teuer.
http://www.eska-technik.com/shop/pi-1092639109.htm?categoryId=13

dürften die gesuchten oder zumindest sehr ähnlichen Produkte
sein.

Gruss,
Rene
 
"Torsten Rasch" <webmaster@rainbowsoft.de> schrieb im Newsbeitrag
news:2s5huvskkbtklg4gbe4c5rketh71citfrm@4ax.com...
Hallo Leute!

Kennt jemand nen Elektronikfachhandel, der LEDs Marke
XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX
(3-Farb-LED mit Progammsteuerung) führt? Ich kann mir zwar vorstellen,
das solche Teile net billig sind, aber 4 Fragezeichen scheinen mir
dann doch etwas teuer.
Der Verkäufer gefällt mir: Hat 4605 Bewertungen, bietet seitenweise
Elektronikbauteile an, und das ganze als " Privatanbieter unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung".
 
Am Tue, 23 Dec 2003 20:54:16 +0100 vermeldete
Rene Clancys Tastaturcontroller folgendes:

http://www.eska-technik.com/shop/pi-1092639109.htm?categoryId=13

dürften die gesuchten oder zumindest sehr ähnlichen Produkte
sein.
Genau die teile sind das. Danke!

Gruss,
Rene
--
Grüße
Torsten
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www.softairforum.de
 
"Josef Fischer" <usenet@gmx.info> wrote:

Der Verkäufer gefällt mir: Hat 4605 Bewertungen, bietet seitenweise
Elektronikbauteile an, und das ganze als " Privatanbieter unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung".
.... was rechtlich sowieso nicht zulässig ist, auch für Privatverkäufe
nicht.
Er haftet in jedem Fall dafür, daß sich die Ware im beschriebenen
Zustand befindet und kann höchstens darüber hinausgehende Ansprüche
ausschließen. Das hat er sich mit der dummen Formulierung aber
verbaut, und wird jetzt wohl volle Gewährleistung leisten müssen. :)

Hergen
 
Hallo Josef!

["privater" ebay Powerseller]
Der Verkäufer gefällt mir: Hat 4605 Bewertungen, bietet seitenweise
Elektronikbauteile an, und das ganze als " Privatanbieter unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung".
Solche Leute liebe ich auch. Vor allem, weil viele DAUs auf die Masche
reinfallen und sich hemmungslos be$@#eissen lassen. Aber auch der Typ
wird wohl hoffentlich bald Post von der Steuerfahndung [1] bekommen :)

Gruß
Thorsten

[1] http://www.heise.de/newsticker/data/tol-17.12.03-005/
--
PGP welcome!
Thorsten online: http://www.ostermann-net.de/electronic
Rund um Schrittmotor, Fräs-Bohr-Plotter & Mikrocontroller
 
Am Tue, 23 Dec 2003 21:48:03 +0100, meinte Hergen Lehmann
<hlehmann.expires.301203@snafu.de>:

Elektronikbauteile an, und das ganze als " Privatanbieter unter Ausschluß
jeglicher Gewährleistung".
... was rechtlich sowieso nicht zulässig ist, auch für Privatverkäufe
nicht.
Er haftet in jedem Fall dafür, daß sich die Ware im beschriebenen
Zustand befindet und kann höchstens darüber hinausgehende Ansprüche
ausschließen. Das hat er sich mit der dummen Formulierung aber
verbaut, und wird jetzt wohl volle Gewährleistung leisten müssen. :)
Jaja, ich finde diese neue Mode bei ebay auch zum Schmunzeln.
Irgendein Depp hat angefangen und jetzt meint jeder Dummbeutel, er
könne sich auf diese Art aus der Verantwortung ziehen. Besonders nett
ist es, wenn vorher heftig Eigenschaften beschrieben und zugesichert
werden ...

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
RA Dr.M.Michael König spoke thusly:

Jaja, ich finde diese neue Mode bei ebay auch zum
Schmunzeln. Irgendein Depp hat angefangen und jetzt meint
jeder Dummbeutel, er könne sich auf diese Art aus der
Verantwortung ziehen.
Mal naiv gefragt: Kann ich mich als Privatverkäufer überhaupt
irgendwie aus der Zweijahres-Verantwortung winden? Ich habe
absolut keine Lust darauf, daß irgendein Trottel nach 2a-1d
angejammert kommt und sein Geld zurück will, nur weil er
weißgottwas mit dem Artikel angestellt hat.

Besonders nett ist es, wenn vorher
heftig Eigenschaften beschrieben und zugesichert werden ...
Wie darf ich das verstehen? Wenn der Verkäufer schreibt
"funktionsfähig", dann habe ich als Käufer die üblichen Rechte
(Reparatur, Wandlung, Minderung), egal, ob ein Haftungsauschluß
dabei stand?
(Mir als Verkäufer kann das IMHO relativ egal sein, wenn ich
etwas verkaufe, beschreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen
alle Mängel. Wer dann ggf. als Käufer noch bietet, ist selbst
schuld.)
BTW: Gabs da nicht mal ein Gerichtsurteil, daß die
Pauschalklausel "Als Bastlerfahrzeug ohne Garantie" bei
Gebrauchtwagen nichtig ist?


Tschüs,

Sebastian

--
Wenn ich beschliesse, dass irgendwas ein Loch drin haben
sollte, dann wäre dem geraten in spätestens 30 Minuten [...] ein
Loch zu haben, wenn es sich meinen Zorn nicht zuziehen will...
Benjamin Stenzel in dchk+l
 
Sebastian Suchanek <spam.valid.through.december03@suchanek.de> wrote:

Mal naiv gefragt: Kann ich mich als Privatverkäufer überhaupt
irgendwie aus der Zweijahres-Verantwortung winden?
[...]
Ja. Bei Privatverkäufen kannst Du im Einvernehmen mit dem Käufer
durchaus die Gewährleistungsfrist auf Null reduzieren. Du haftest dann
nur noch dafür, daß das Zeug bei Übergabe im angebotenen Zustand ist,
mußt aber nicht mehr für spätere Reparaturen geradestehen.

Wichtig ist aber, daß Du nicht versuchen darfst, die Gewährleistung
ganz auszuschließen. Eine solche Klausel wäre rechtswidrig, und damit
nichtig. Und Du darfst die Frist auch nur dann reduzieren, wenn Du
nicht gewerblich handelst (was ein dehnbarer Begriff ist!).

Eine Klausel der Form "Ich sichere zu, daß sich das Gerät bei Übergabe
im oben beschriebenen Zustand befindet. Darüber hinausgehende
Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Der Bieter erklärt sich
mit seinem Gebot mit diesen Bedingungen einverstanden" sollte bei
einem *wirklichen* Privatverkauf OK sein.

Irgendwelche Einwände? ;)

Hergen
 
Thorsten Ostermann <News@Ostermann-net.de> schrieb im Beitrag <bsbhv8$9ej$02$1@news.t-online.com>...
reinfallen und sich hemmungslos be$@#eissen lassen. Aber auch der Typ
wird wohl hoffentlich bald Post von der Steuerfahndung [1] bekommen :)

Warum ? Gehst du davon aus, das er zumindest 4605 Verkaeufe hatte ?
Ich denke eher 4500 gefaelschte Bewertungen...
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Hallo MaWin!

reinfallen und sich hemmungslos be$@#eissen lassen. Aber auch der Typ
wird wohl hoffentlich bald Post von der Steuerfahndung [1] bekommen :)


Warum ? Gehst du davon aus, das er zumindest 4605 Verkaeufe hatte ?
Ich denke eher 4500 gefaelschte Bewertungen...
Ich kenne mich mit dem fälschen von Bewertungen nicht so aus, denke
aber, das sich der Aufwand für den Verkauf von LEDs nicht lohnt. Bei
Notebooks mag das anders aussehen. However, er wird dem Finanzamt dann
schon darlegen müssen, warum er nicht 4605 sondern "nur" 105 Stück
verkauft hat. Aber auch das ist dann gewerblicher Handel...

Gruß
Thorsten
--
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