Welche Zertifizierung sind fĂźr den Betrieb am 24V-Ne tz von

I

Ingolf Pohl

Guest
Moin zusammen,

sagt mal, wer von Euch weiß welche Zertifizierungen ein Gerät erfüllen
muss, welches fest in einem Ăśffentlichen Bus am 24V Netz betrieben wird.
Z.B. die Passagierinfosysteme usw ...
Hinweise auf namentlich genannte Normen und Vorschriften, wo ich konkret
nachsehen kann sind super klasse.

beste Grüße vom Ing.olf
 
Am 03.02.20 um 11:49 schrieb Ingolf Pohl:
Moin zusammen,

sagt mal, wer von Euch weiß welche Zertifizierungen ein Gerät erfüllen
muss, welches fest in einem Ăśffentlichen Bus am 24V Netz betrieben wird.
Z.B. die Passagierinfosysteme usw ...
Hinweise auf namentlich genannte Normen und Vorschriften, wo ich konkret
nachsehen kann sind super klasse.

beste Grüße vom Ing.olf
Was soll das Gerät dann kÜnnen?
ErstausrĂźster oder After-Market?
Welche Märkte sollen bedient werden?

FĂźr sinnvolle Hinweise braucht es mehr Informationen.

Michael
 
Moin,

Am 03.02.20 um 22:36 schrieb Michael:
Was soll das Gerät dann kÜnnen?
ErstausrĂźster oder After-Market?
Welche Märkte sollen bedient werden?

FĂźr sinnvolle Hinweise braucht es mehr Informationen.

Es ging hier um ein IT-Gerät, welches in Bussen des Üffentlichen
Nahverkehrs nachträglich fest eingebaut werden soll und aus dem 24V
Bordnetz gespeist werden mĂśchte. Es hat keine Funktion, die den Betrieb
des Fahrzeug beeinflusst (beeinflussen soll).
Ich bin da gefragt worden, was man wohl beachten mĂźsste und neben der
ISO 7637-2 und der ISO 16750-2 habe ich noch nix gefunden. Ich kann mir
vorstellen, dass ÖPNV da noch weitere Vorschriften hat.

Ing.olf
 
Am 04.02.2020 um 02:30 schrieb Ingolf Pohl:
Moin,

Am 03.02.20 um 22:36 schrieb Michael:
Was soll das Gerät dann kÜnnen?
ErstausrĂźster oder After-Market?
Welche Märkte sollen bedient werden?

FĂźr sinnvolle Hinweise braucht es mehr Informationen.

Es ging hier um ein IT-Gerät, welches in Bussen des Üffentlichen
Nahverkehrs nachträglich fest eingebaut werden soll und aus dem 24V
Bordnetz gespeist werden mĂśchte. Es hat keine Funktion, die den Betrieb
des Fahrzeug beeinflusst (beeinflussen soll).
Ich bin da gefragt worden, was man wohl beachten mĂźsste und neben der
ISO 7637-2 und der ISO 16750-2 habe ich noch nix gefunden. Ich kann mir
vorstellen, dass ÖPNV da noch weitere Vorschriften hat.

AFAIK ist letzteres so und bei Straßenbahnen fast so streng wie bei der
großen Eisenbahn, Busse könnten etwas weniger strenge Forderungen haben.
Details weiß ich nicht.

Du könntest in erster Lesung in einem Instandhaltungsbereich eines ÖPNV
Betriebes nachfragen, die haben oft eigenen Elektronikabteilungen die
die erforderlichen Zertifizierungen o.ä. recht wahrscheinlich kennen.

Das o.a. IT Gerät soll vermutlich ÖPNV Betrieben angeboten werden. Da
kĂśnnte man auch nach den notwendigen Zertifizierungen anfragen, es
reicht ja der Verweis an die zuständige Stelle. Oder beim VDV.
--
Thomas
 
> Ich kann mir vorstellen, dass ÖPNV da noch weitere Vorschriften hat.

Ist schon sehr lange her, 1985, aber damals habe ich ein Ansagegerät
fĂźr Busse mitentwickelt. Der Hersteller ( Wandel&Goltermann ) hatte
Prototypen mit LPC als Sprachsynthese entwickelt der aber zu sehr
nach Roboter klang. Hat das Projekt dann an kleinere Sprach-
verarbeitungs-Firma in MĂźnchen ausgegliedert damit es als CVSD
nochmal gemacht wird und besser klingt.
Die Specs kamen als Pflichtenheft von W&G. Mechanik war Einschub
ähnlich Autoradio. Von W&G beigestellt. Vibration/Schock wurde
nicht gemessen, haben sie wahrscheinlich selber schon gemacht.
EMV war eine Handvoll Normen der Bundespost. MTBF wurde nach MIL-STD
berechnet. CAN-Bus gabs damals nicht, die Beschreibung der
IBIS-Schnittstelle war eine Handvoll fotokopierter Blätter. Die galt
aus elektrischen Gründen und weil Protokoll mäßig standardisiert
als Problem. Die Audioschnittstelle war Ăźber kleine
Schalenkern-Übertrager von Haufe galvanisch getrennt. Stromversorgung hatte
vermutlich Sicherung usw.
W&G konnte die Geräte an die kommunalen Betriebe verkaufen, weil
es renomierliche Firma war die an staatliche Kunden lieferte und den
Aussendienst hatte der Händchen hielt. Der frägt auch ab welche Specs
der Kunde fĂźr notwendig erachtet. Bzw. er kriegt auch behĂśrdeninternes
Papier wie zur IBIS-Schnittstelle oder Übersicht Verdrahtung im Bus
ausgehändigt. Montieren tut der Kunde selbst, aber es besteht eine
gewisse Hoffnung daß Hersteller spezielle Mechanikkleinteile als Service
anbieten kann.
D.h. jemand der irgendwas blind entwickeln und dann an BehĂśrde
liefern will ist wohl eher auf dem Holzweg. Daran wird sich in all den
Jahren nichts geändert haben.

MfG JRD
 
Rafael, Thomas, Michael, Danke Euch fĂźr die Antworten.

Ich habe das als grobe Anfrage eines Freundes bekommen, der wissen
wollte, was man denn erfĂźllen muss, wenn IT-Kram (WLAN, Monitor,
Computer) in einem Stadtbus fest eingebaut werden soll und warum da nie
der "Dernier Cri" eingebaut ist. Ich habe da schon was ergurgelt:

Fest eingebaut bedeutet immer was mit ECE ...

.... und zwar ECE-R10 fĂźr EMV und ECE-R100 fĂźr elektrische Sicherheit.
Darin verstecken sich dann unter anderem die ISO11452, ISO7637, CISPR25
und viele mehr. Aber meine Neugierde ist nicht so groß, dass ich für
einen Blick in die ECE-R10 beim Beuth 210€ abgebe.

Technisch ist das Alles nicht so schlimm. Ich schätze, dass es hier bei
der ECE immer nur mit Nachweis geht und nicht mit einer
Konformitätserklärung getan ist.

Vielleicht sollte man die Dinge nicht fest einbauen, sondern nur am
ZigarettenanzĂźnder betreiben, da braucht es anscheinend nicht immer eine
ECE und eingetragene E-Nummer. Jedenfalls hat meine IT-Einrichtung
(Telefon mit ZigarettenanzĂźnder-DCDC-Konverter) keine E-Nummer.

Ing.olf
 
Am 04.02.2020 um 22:52 schrieb Ingolf Pohl:
Ja klar, RED/EMV ist logisch, ich dachte an zusätzliche Normen, damit
das Fahrzeug nicht die Zulassung verliert. Ich bin zum GlĂźck nicht der
Realisierende ;-)

Auf einem Vortrag hieß es, dass der Hersteller des KFZ auch noch ein
Wort mitzureden hätte. (ging dabei allerdings um Zusatzeinbauten in
blau/weiß folierten PKW's) Gerade da WLAN eine Funkanwendung ist,
wird es nicht einfach, wenn der Hersteller des KFZ alle Funkanwendungen
im Handbuch ausgeschlossen haben kĂśnnte. Meist gibt es bei besseren
Hersteller von KFZ's nur Schutzbereiche, wo nichts hin darf, da es sonst
stĂśren kĂśnnte.
Wenn es auch noch LTE/UMTS haben soll, braucht es eine Außenantenne, die
wieder nur im besimmten Bereichen über die Außenmaße herausragen darf.

Ganz sicher, dass der Bus kein 2 x 12V Netz hat?
 
Am 04.02.20 um 22:24 schrieb Michael:

Mit WLAN an Bord ist im europäischen Raum ist auf das IT-Gerät, wie Du
es nennst, RED anzuwenden.
Das Gerät darf das 24V-Bordnetz nicht stÜren, ebenso nicht davon gestÜrt
werden.
EMV ist natĂźrlich ein Thema.

Wie schon vorher erwähnt - eine Abstimmung mit dem Kunden ist hier wichtig.

Ja klar, RED/EMV ist logisch, ich dachte an zusätzliche Normen, damit
das Fahrzeug nicht die Zulassung verliert. Ich bin zum GlĂźck nicht der
Realisierende ;-)
Ing.olf
 
Am 04.02.20 um 23:29 schrieb Stefan Engler:

> Ganz sicher, dass der Bus kein 2 x 12V Netz hat?

Das ist doch mal ein cooler Hinweis! Den werde ich gleich mal
weitergeben, Danke.
Ing.olf
 

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