S
Stefan Raeder
Guest
Hallo zusammen,
der Endtermin für die Registrierungspflicht der
Hersteller rückt ja immer näher. Mal eine Frage,
die mich beschäftigt:
Müssen sich auch diejenigen registrieren, die ein
Produkt nicht "inverkehr bringen", sondern nur
Unterbaugruppen entwickeln und produzieren, die
dann ein Hersteller in seine Geräte verbaut und
diese Geräte (B2B) dann inverkerh bringt?
Gruss
Stefan
Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition
Hersteller:
....
Hersteller ist jeder, der elektrische und
elektronische Geräte herstellt und unter
der eigenen Marke verkauft. Dieser Vorgang
wird auch als "Inverkehrbringen" bezeichnet.
Auch wer Geräte in ein Mitgliedsland der EU
importiert oder exportiert oder wer Geräte
unter der eigenen Handelsmarke weiterveräußert
gilt als "Hersteller".
....
Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition
"Inverkerhbringen":
....
Was versteht man unter "Inverkehrbringen"?
Angelehnt an andere Prinzipien der Europäischen
Kommission wird unter "Inverkehrbringen" die
erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche
Bereitstellung einesProduktes auf dem
Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die
Benutzung im Gebietder Gemeinschaft verstanden.
Danach wird ein Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt
in den Verkehr gebracht, wenn eserstmalig
bereitgestellt wird. Bereitstellung ist die
Überlassung eines Produkts mit demZiel des
Vertriebs oder der Verwendung auf dem Europäischen
Binnenmarkt. Der BegriffInverkehrbringen bezieht
sich nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes
einzelneProdukt, unabhängig davon, ob es als
Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde.
....
der Endtermin für die Registrierungspflicht der
Hersteller rückt ja immer näher. Mal eine Frage,
die mich beschäftigt:
Müssen sich auch diejenigen registrieren, die ein
Produkt nicht "inverkehr bringen", sondern nur
Unterbaugruppen entwickeln und produzieren, die
dann ein Hersteller in seine Geräte verbaut und
diese Geräte (B2B) dann inverkerh bringt?
Gruss
Stefan
Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition
Hersteller:
....
Hersteller ist jeder, der elektrische und
elektronische Geräte herstellt und unter
der eigenen Marke verkauft. Dieser Vorgang
wird auch als "Inverkehrbringen" bezeichnet.
Auch wer Geräte in ein Mitgliedsland der EU
importiert oder exportiert oder wer Geräte
unter der eigenen Handelsmarke weiterveräußert
gilt als "Hersteller".
....
Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition
"Inverkerhbringen":
....
Was versteht man unter "Inverkehrbringen"?
Angelehnt an andere Prinzipien der Europäischen
Kommission wird unter "Inverkehrbringen" die
erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche
Bereitstellung einesProduktes auf dem
Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die
Benutzung im Gebietder Gemeinschaft verstanden.
Danach wird ein Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt
in den Verkehr gebracht, wenn eserstmalig
bereitgestellt wird. Bereitstellung ist die
Überlassung eines Produkts mit demZiel des
Vertriebs oder der Verwendung auf dem Europäischen
Binnenmarkt. Der BegriffInverkehrbringen bezieht
sich nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes
einzelneProdukt, unabhängig davon, ob es als
Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde.
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