WEEE Registrierung

S

Stefan Raeder

Guest
Hallo zusammen,

der Endtermin für die Registrierungspflicht der
Hersteller rückt ja immer näher. Mal eine Frage,
die mich beschäftigt:

Müssen sich auch diejenigen registrieren, die ein
Produkt nicht "inverkehr bringen", sondern nur
Unterbaugruppen entwickeln und produzieren, die
dann ein Hersteller in seine Geräte verbaut und
diese Geräte (B2B) dann inverkerh bringt?

Gruss
Stefan


Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition
Hersteller:
....
Hersteller ist jeder, der elektrische und
elektronische Geräte herstellt und unter
der eigenen Marke verkauft. Dieser Vorgang
wird auch als "Inverkehrbringen" bezeichnet.
Auch wer Geräte in ein Mitgliedsland der EU
importiert oder exportiert oder wer Geräte
unter der eigenen Handelsmarke weiterveräußert
gilt als "Hersteller".
....

Auszug aus ZVEI-Schreiben zur Definition
"Inverkerhbringen":
....
Was versteht man unter "Inverkehrbringen"?
Angelehnt an andere Prinzipien der Europäischen
Kommission wird unter "Inverkehrbringen" die
erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche
Bereitstellung einesProduktes auf dem
Gemeinschaftsmarkt für den Vertrieb oder die
Benutzung im Gebietder Gemeinschaft verstanden.
Danach wird ein Produkt auf dem Gemeinschaftsmarkt
in den Verkehr gebracht, wenn eserstmalig
bereitgestellt wird. Bereitstellung ist die
Überlassung eines Produkts mit demZiel des
Vertriebs oder der Verwendung auf dem Europäischen
Binnenmarkt. Der BegriffInverkehrbringen bezieht
sich nicht auf eine Produktart, sondern auf jedes
einzelneProdukt, unabhängig davon, ob es als
Einzelstück oder in Serie hergestellt wurde.
....
 
Hallo Stefan,

Müssen sich auch diejenigen registrieren, die ein
Produkt nicht "inverkehr bringen", sondern nur
Unterbaugruppen entwickeln und produzieren, die
dann ein Hersteller in seine Geräte verbaut und
diese Geräte (B2B) dann inverkerh bringt?
die FAQ von Stiftung-EAR sagt:

"U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:
" * wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen
wird;
" * wenn das Produkt für den Export in ein Drittland hergestellt
wurde;
" * wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines
Bevollmächtigten befindet;
" * wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert,
ausschließlich mit dessen "Markenzeichen versehen und diesem zur
Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem "Fall gilt
der Dritte als Hersteller.

Da wuerde ich mich doch glatt auf den 4. Abschnitt berufen, gegebenfalls
alle Logos, Namen etc. aus den Produkten 'rausfeilen. Zumindest zaehlen
diese Lieferungen, soweit ich das verstehe, bei der taeglichen
Masse-Aufsummierung nicht mit. Vielleicht ist trotzdem sinnvoll, sich zu
registrieren, um der vermutlich vor der Tuer stehenden naechsten
Abmahnwelle zu entgehen? Man koennte ja eventuell doch aus Versehen was
an einen Endkunden geliefert haben? Man weiss es nicht...

Gruesse
Hartmut
 

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