Studenten und Geld verdienen

T

Thomas Finke

Guest
Hallo,

ich wusste nicht genau in welche Newsgroup meine Frage passt, aber da hier
auch viele Ingenieure bzw. Studenten unterwegs sind, dachte ich mal ich frag
hier nach.
Und zwar würde mich interessieren welche Möglichkeiten es gibt, daß eine
Firma einem Student Geld auszahlt......die Kindergeldansprüche sollten
bestehen bleiben...genauso wie das bei der Familie mitversichert sein.
Ich hab gehört, daß ein Ingenieur einfach ne Rechnung schreiben kann, die
dann auf der Steuererklärung berücksichtigt wird...also ein Ingenieur müßte
nichts anmelden. Stimmt das und wenn ja, geht das auch schon bei nem
Studenten oder welche Möglichkeiten gibt es sonst noch?

Danke,

Thomas
 
Thomas Finke schrieb:
die Kindergeldansprüche sollten
bestehen bleiben...genauso wie das bei der Familie mitversichert sein.
So lange du unter der Freigrenze bleibst (7600 EUR / Jahr ? bin mir aber
nicht sicher), ist das kein Problem.

Ich hab gehört, daß ein Ingenieur einfach ne Rechnung schreiben kann, die
dann auf der Steuererklärung berücksichtigt wird...also ein Ingenieur müßte
nichts anmelden.
Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht
privilegiert. Schade eigentlich :)

Gruß
Wolfgang
 
Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht
privilegiert. Schade eigentlich :)
Und was kann man als Student dann machen um an sein Geld zu "kommen" ?

Thomas
 
die Kindergeldansprüche sollten
bestehen bleiben...genauso wie das bei der Familie mitversichert sein.

So lange du unter der Freigrenze bleibst (7600 EUR / Jahr ? bin mir aber
nicht sicher), ist das kein Problem.
Wenn man familienversichert ist, darf man schon unter der Grenze selbst
zahlen. Also immer schön alles beachten...

cu
 
Moin

Am 10.02.2004 20:02 schrieb Thomas Finke:
Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht
privilegiert. Schade eigentlich :)


Und was kann man als Student dann machen um an sein Geld zu "kommen" ?

Thomas
Nen Arbeitsvertrag unterschreiben, Lohnsteuerkarte abgeben und nen
Kontunummer zum überweisen angeben

Wo ist Dein Problem?

Die Familienmitversicherung Deiner Krankenkasse ist in erster Linie
nicht durch Gehalt sondern eine höchstzahl an Arbeitsstunden begrenzt.
Also wenig Stunden für hohen Lohn auf die Abrechnung schreiben lasssen
und Sonderregelungen für vorlesungsfreie Zeit beachten. Auch kann bei
studiennahen Jobs eine Praktikumsregelung greifen.
Für Kindergeld gelten bestimmte Monatsfreibeträge. Das weiß Dein
Arbeitsamt/Familienkasse oder die Für Dich zuständige Kindergeldkasse.
Beim Finanzamt gibt es einen Jahressatz unter dem Du von der Steuer
befreit bist.

Alternativ kannst Du DIch selbstständig machen und Rechnungen schreiben.
Ist aber viel Gedöns und lohnt sich wahrscheinlich nur, wenn Du viele,
wechselnde Auftraggeber hast.
Gruß ch
 
Nen Arbeitsvertrag unterschreiben, Lohnsteuerkarte abgeben und nen
Kontunummer zum überweisen angeben

Wo ist Dein Problem?
Der Standortmanager ist das Problem.....will keinen Arbeitsvertrag.
 
Thomas Finke <finke.thomas@gmx.de> wrote:

Der Standortmanager ist das Problem.....will keinen Arbeitsvertrag.
Dann such dir eine andere Firma.

Olaf



--
D.i.e.s.S. (K.)
 
Thomas Finke <finke.thomas@gmx.de> schrieb im Beitrag <40292a18$0$20920$9b4e6d93@newsread2.arcor-online.net>...
Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht
privilegiert. Schade eigentlich :)

Und was kann man als Student dann machen um an sein Geld zu "kommen" ?

Du zahlst doch sowieso keine Steuern bei den zu erwartenden
geringen Einkommen (angenommener Aufwand = Semesterferien).
Interessanter ist die Frage, ob man Bafoeg-Ansprueche verlieren
wuerde etc.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Thomas Finke wrote:
Nen Arbeitsvertrag unterschreiben, Lohnsteuerkarte abgeben und nen
Kontunummer zum überweisen angeben

Wo ist Dein Problem?


Der Standortmanager ist das Problem.....will keinen Arbeitsvertrag.


Hallo Thomas,

das würde ich auf keinen Fall machen, da es hier auch um
Versicherungsschutz geht und um die Rechte und Pflichten als
Arbeitnehmer. Und für dich ist ein Vertrag als Werkstudent auch für die
ersten Bewerbungen hilfreich, da du schon Erfahrungen vorweisen kannst.


Christoph
 
Am 10.02.2004 20:52 schrieb Thomas Finke:
Nen Arbeitsvertrag unterschreiben, Lohnsteuerkarte abgeben und nen
Kontunummer zum überweisen angeben

Wo ist Dein Problem?


Der Standortmanager ist das Problem.....will keinen Arbeitsvertrag.
Und was hat er Dir vorgeschlagen? Will er Dir jeden Abend nen Hunderter
Bares aus der Freud-und-Leid-Kasse zustecken?

Also:

Schwarzgeld: Prima, keine Steuern, kein Gerenne (BAFÖG, Krankenkasse,
Finanzamt, Kindergeld). Aber, was ist, wenn Du dir nen Hammer auf den
Fuß fallen lässt oder noch schlimmer Schaden an Kollegen und Maschinen
anrichtest. Das muss man sich sehr gut überlegen.

Ordentlich angestellt: Versichert, ein paar Monate Rentenbeitrag ;-),
Zeugnis, legal. Dafür viele Verdienst und Zeitgrenzen zu beachten.

Selbstständig: Für den Arbeitgeber die einfachste Variante, für Dich
wahrscheinlich das Maximum an Aufwand.


Hat der Standortmanager noch nie Studenten beschäftigt und vielleicht
einfach keine Ahnung was für Verträge im kurzzeit bzw. geringfügigen
Bereich möglich sind? Dann mach Dich da selber schlau und schlag im das
halt vor.

Gruß ch
 
Wolfgang Berger <wberger@gmx.de> wrote in message news:<40292490.6040909@gmx.de>...

Ich hab gehört, daß ein Ingenieur einfach ne Rechnung schreiben kann, die
dann auf der Steuererklärung berücksichtigt wird...also ein Ingenieur müßte
nichts anmelden.

Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht
privilegiert. Schade eigentlich :)
Steuerrechtlich nicht, aber berufsrechtlich. Ein Ingenieur hat
Niederlassungsfreiheit, kann also überall und jederzeit freiberuflich
tätig sein und entsprechende Aufträge entgegennehmen (ohne Zulassung,
Meisterbrief usw. - darf dann allerdings keine Handwerkstätigkeiten
ausführen). Dann darf er natürlich auch dafür Rechnungen ausstellen
und beim Finanzamt (AFAIK unterhalb einer gewissen Grenze) eine
Überschußrechnung (mit Belegen) einreichen, da kann er seine
Aufwendungen für Arbeitsräume (deren Anteil an der Wohnung er selbst
festlegen kann, sollte aber tunlichst unter der wohnraumrechtlichen
Zweckentfremdungsgrenze liegen) und sonstige Arbeitsmittel geltend
machen. Das, was übrigbleibt, muß dann als Einkommen versteuert
werden.

Steuerrechtlich wird es allerdings Probleme geben mit der sog.
Scheinselbstständigkeit. Solange Du nur einen Auftraggeber hast, wird
AFAIK die selbstständige Tätigkeit nicht mehr anerkannt, und der
Auftraggeber muß Dich wie einen normalen Arbeitnehmer behandeln.

Für Studenten gilt das allerdings alles nicht, außer wenn sie
Tätigkeiten durchführen, für die eine Aufwandsentschädigung gezahlt
wird (z.B. Lehrtätigkeit an Volkshochschulen).

Winfried Büchsenschütz
 
Ein Ingenieur ist steuerrechtlich gegenüber anderen Berufen nicht
privilegiert. Schade eigentlich :)

Steuerrechtlich nicht, aber berufsrechtlich. Ein Ingenieur hat
....
machen. Das, was übrigbleibt, muß dann als Einkommen versteuert
werden.
Aufgepasst, selbstverständlich musst Du beim Finanzamt Deine gewerbliche
Tätigkeit anmelden und dann auf jeden Fall jeden Monat eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben.....Auch, wenns immer nur quasi nix ist.

Martin
 
Ingenieur
selbstverständlich musst Du beim Finanzamt Deine gewerbliche
Tätigkeit anmelden
Er kann ( abhängig von der Art der Tätigkeit ) Freiberufler
sein.

und dann auf jeden Fall jeden Monat eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben
Abhängig von der zu erwartenden Umsatzsteuer
vierteljährlich, jährlich.

MfG JRD
 
Hallo Rafael!

und dann auf jeden Fall jeden Monat eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben

Abhängig von der zu erwartenden Umsatzsteuer
vierteljährlich, jährlich.
Nope, das ist AFAIK geändert worden. Im Zuge der "Entbürokratisierung"
darf jetzt jeder Firmengründer erstmal eine Weile (ein Jahr lang?)
monatliche Voranmeldungen abgeben. Keine Ahnung, welcher Sesselfurzer
sich das Ausgedacht hat.

Gruß
Thorsten - dem das schon 1/4-jährlich zuviel Aufwand ist.
--
Kunst kommt aber von 'können',
nicht von 'kennst du schon den neuesten trick?'
Gunther in oecher.computer zum Thema "Gutes Webdesign"
 
Thorsten Ostermann wrote:

Nope, das ist AFAIK geändert worden. Im Zuge der "Entbürokratisierung"
darf jetzt jeder Firmengründer erstmal eine Weile (ein Jahr lang?)
monatliche Voranmeldungen abgeben. Keine Ahnung, welcher Sesselfurzer
sich das Ausgedacht hat.
Jein -- als ich mein Gewerbe 2002 angemeldet habe, reichte ein Anruf bei
der zuständigen Sachbearbeiterin mit der Erklärung daß das Gewerbe neben
dem Studium ausgeübt wird und eher wenig Umsatz zu erwarten ist. Prompt
war ich auf "jährlich".

Gruß,
Michael
 
MaWin <me@privacy.net> wrote:


Du zahlst doch sowieso keine Steuern bei den zu erwartenden
geringen Einkommen (angenommener Aufwand = Semesterferien).
Zahlen tut er die schon, aber man bekommt sie im Januar wieder.

Olaf




--
D.i.e.s.S. (K.)
 
Abhängig von der zu erwartenden Umsatzsteuer vierteljährlich, jährlich.
monatliche Voranmeldungen
Ich habe schon alle 3 Varianten gehabt:
* jährlich ist schlecht: man erinnert sich an bestimmte Vorgänge
nichtmehr richtig und hat dann erhebliche Probleme alle Belege
ordentlich einzusortieren.
* monatlich ist schlecht, man verliert leicht einen halben Tag
mit der Bürokratie. Bzw. man ist nach Zahlen von Steuern so angesäuert
daß man den Rest des halben Tges nicht arbeitsfähig ist.
* vierteljährlich ist ein guter Kompromiß.

MfG JRD
 
Rafael Deliano wrote:
* jährlich ist schlecht: man erinnert sich an bestimmte Vorgänge
nichtmehr richtig und hat dann erhebliche Probleme alle Belege
ordentlich einzusortieren.
Buchhaltungssoftware? Bei meiner kann ich beim Eingeben der Buchung
vermerken, ob sie USt-relevant ist. Am Jahresende (oder, sollte es
soweit kommen, Quartals- bzw. Monatsende) lasse ich mir einen Bericht
ausgeben und übertrage die Summen auf das Steuerformular.

Gruß,
Michael
 
und dann auf jeden Fall jeden Monat eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben
Abhängig von der zu erwartenden Umsatzsteuer
vierteljährlich, jährlich.
Oh nein, in den ersten 2 Jahren auf jeden Fall monatlich, das ist seit 2003
so Gesetz.
Ich muss es leider auch :-(
Martin
 
Am 12.02.2004 00:25 schrieb Martin Schönegg:

und dann auf jeden Fall jeden Monat eine
Umsatzsteuervoranmeldung abgeben

Abhängig von der zu erwartenden Umsatzsteuer
vierteljährlich, jährlich.

Oh nein, in den ersten 2 Jahren auf jeden Fall monatlich, das ist seit 2003
so Gesetz.
Ich muss es leider auch :-(
Martin
Dein Gesetz hat sich aber bis zu meinem Finanzamt nicht rumgesprochen.
Rechne quartalsweise ab und hab das Gewerbe noch keine 2 Jahre.
Gruß ch
 

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