Rücknahme Elektronikschrott

K

Kurt Harders

Guest
Hallo,

gerade tauchte bei uns (Kleinserienhersteller Modellbahnelektronik) die
Frage auf, wie sich die nächstes Jahr in Kraft tretende
Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott auf uns auswirkt. Hat
jemand klare Antworten :) oder Links zu den gesetzlichen Vorschriften?

Gruß, Kurt

--
Kurt Harders
MBTronik - PiN - Präsenz im Netz GITmbH
mailto:news@kurt-harders.de
http://www.mbtronik.de
 
Hallo Kurt,

Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott auf uns auswirkt. Hat
jemand klare Antworten :)
die hat niemand, nicht mal die vom EAR (siehe z.B. die riesigen Luecken
in der Auflistung der Geraeteklassen).

oder Links zu den gesetzlichen Vorschriften?
http://www.stiftung-ear.de

Gerade als Kleinserienhersteller fuer privat nutzbare Geraete hast Du
den maximalen Aufwand bei minimalem Sinn.


Gruesse
Hartmut
 
Hallo Hartmut,

Hartmut Schaefer wrote:

die hat niemand, nicht mal die vom EAR (siehe z.B. die riesigen
Luecken in der Auflistung der Geraeteklassen).
Das habe ich auch gesehen :-(. Aber Geld wollen sie.

oder Links zu den gesetzlichen Vorschriften?

http://www.stiftung-ear.de
Danke, da war ich schon :).

Gerade als Kleinserienhersteller fuer privat nutzbare Geraete hast Du
den maximalen Aufwand bei minimalem Sinn.
Das ist mir jetzt schon klar. Aber ein Tip kam schon: IHK löchern. Das
werde ich morgen mal ernsthaft tun, wir zahlen schließlich dafür.

Gruß, Kurt
--
Kurt Harders
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"Kurt Harders" <news@kurt-harders.de> schrieb im Newsbeitrag
news:3n6blqF340oU1@individual.net...
Hallo,

gerade tauchte bei uns (Kleinserienhersteller Modellbahnelektronik) die
Frage auf, wie sich die nächstes Jahr in Kraft tretende
Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott auf uns auswirkt. Hat
jemand klare Antworten :) oder Links zu den gesetzlichen Vorschriften?
Soweit mir bekannt, gilt die Rücknahmepflicht
erst ab März 2006 für fast alle Hersteller (es gibt
hier Ausnahmen, glaube Medizintechnik), allerdings
bereits für alle Geräte, die ab dem 13.08.2005
verkauft werden!
Für alle Geräte, die an Endkunden abgegeben werden
(B2C) gilt: Mülleimer-Aufkleber muss jetzt schon drauf, es
muss ersichtlich sein, wer der Hersteller ist.
Für alle Geräte die nicht in diesen Bereich fallen (B2B)
gilt: Aufkleber erst nächstes Jahr im März drauf,
aber Rücknahmeverpflichtung gilt jetzt auch schon.

Wie das mit der Rücknahme genau funktionieren wird,
weiss ich auch nicht genau. Es werden sicherlich noch
Rücknahmestellen eingerichtet.

Anmeldung für Hersteller (=Inverkehrbringer laut ElektroG)
bis Ende des Jahres, dies ist gebührenpflichtig.

Anmeldung:
http://www.stiftung-ear.de/

ZVEI Infos:
www.altgeraete.org

Hmmm, wie sich das alles auswirken wird und wie
das mit dem Rücknahmesystem genau läuft, kann
ich leider nicht sagen. Auf jedenfall müssen noch
Rücknahmesysteme aufgebaut werden, die auch
entsprechend zertifiziert oder sonst was sind
(Schadstoff- bzw. Gefahrstofftrennung, Lagerung usw.)

Bezüglich der Einstufung in eine Geräteklasse würde
ich mal sagen, dass ihr auch Rücknahmepflicht habt.

Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott auf uns auswirkt. Hat
jemand klare Antworten
Leider nein.

Gruss
Stefan
 
Hartmut Schaefer schrub im Jahre 25.08.2005 20:02:

Hallo Kurt,

Rücknahmeverpflichtung für Elektronikschrott auf uns auswirkt. Hat
jemand klare Antworten :)

die hat niemand, nicht mal die vom EAR (siehe z.B. die riesigen Luecken
in der Auflistung der Geraeteklassen).

oder Links zu den gesetzlichen Vorschriften?
Gerade nicht zur Hand, aber Googeln nach WEEE und RoHS reicht.
z.B. http://www.kerp.at/index.php/WEEE-Richtlinie/627/0/

Die erstere referenziert bei den Klassen die Zweitere. Man braucht also
beide.
Und zu den Geräteklassen: Die Richtlinien nennen auch viele Beispiele
von betroffenen Geräten. Das macht es ziemlich übersichtlich.
Leider nennen sie keine Beispiele von ausgeschlossenen Geräten, weshalb
sich das hartnäckige Märchen vom Ausschluss aller medizinischen Geräte
hält. Aber auch die sind betroffen.

Richtig schwierig wird's mit Autozubehör, denn das könnte durch die
Altfahrzeugrichtline mit abgedeckt sein. Oder eben auch nicht.

Intensives Lesen bringt viel Licht in's Dunkel. Schärfer/Klarer wird's
dadurch jedoch hicht unbedingt. Wie in der Photographie....


--
B.Eckstein, eck@ivu.de Cheap, Fast, Good - pick any two of them
Die FAQ zu de.comp.hardware.netzwerke: http://how.to/dchn
Mozilla-Tips: http://mozilla-anleitung.de/ http://www.holgermetzger.de/
 
Hallo,

B.Eckstein wrote:

Gerade nicht zur Hand, aber Googeln nach WEEE und RoHS reicht.
z.B. http://www.kerp.at/index.php/WEEE-Richtlinie/627/0/

Die erstere referenziert bei den Klassen die Zweitere. Man braucht
also beide. Und zu den Geräteklassen: Die Richtlinien nennen auch
viele Beispiele von betroffenen Geräten. Das macht es ziemlich
übersichtlich. Leider nennen sie keine Beispiele von
ausgeschlossenen Geräten, weshalb sich das hartnäckige Märchen vom
Ausschluss aller medizinischen Geräte hält. Aber auch die sind
betroffen.
Was mir z.B. bisher noch garnicht klar wurde, ist, ob auch
Bausatzhersteller betroffen sind. Aber demnächst machen alle IHKen dazu
Veranstaltungen. Ich werde dann mal berichten.

Gruß, Kurt
--
Kurt Harders
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