[OT] Kennzeichnung verkaufter Software

T

Thomas Pototschnig

Guest
Hallo NG,

Ist es legal, verkaufte (selbstentwickelte) Software zu kennzeichnen?
Also z.B. verschlüsselt Kundeninformationen (z.B. MD5-Hash-Key) in der
Software zu verstecken?
Wenn Raubkopien auftauchen, darf man die versteckten Informationen zur
Identifizierung des Raubkopierers verwenden? Hat das vor Gericht bestand?

--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
Hi,

Ist es legal, verkaufte (selbstentwickelte) Software zu kennzeichnen?
Also z.B. verschlüsselt Kundeninformationen (z.B. MD5-Hash-Key) in der
Software zu verstecken?
Wenn Raubkopien auftauchen, darf man die versteckten Informationen zur
Identifizierung des Raubkopierers verwenden? Hat das vor Gericht bestand?
Also Kopfschmerzen würde mir da das "versteckt" machen. Und heftige
Bauchschmerzen macht es, wenn die Software ungefragt "nach Hause
telefoniert".

Allerdings ist in jedem Hausverwaltungsprogramm, das ich ausliefere, die
vollständige Adresse des Kunden fest eingespeichert. Dazu eine hübsche
Prüfsumme, damit die auch richtig bleibt. Und die Adresse kommt auf
jeden Ausdruck des Programms. Das wissen die Kunden und sollte ich mal
eine Hausabrechnung sehen, auf der zwar im Briefkopf "Klausoft Ltd."
steht, aber als Absender im Brieffenster der Name eines meiner Kunden,
dann gäbe das Streß...

Gruß
Michael Kutscher
--
www.kutschersoft.de
 
Thomas Pototschnig wrote:
Wenn Raubkopien auftauchen, darf man die versteckten Informationen zur
Identifizierung des Raubkopierers verwenden? Hat das vor Gericht bestand?
Was machst du, wenn deinem Kunden die Software geklaut worden ist? bzw.
er das behauptet? Ich glaube, es ist sehr schwer, das Gegenteil zu beweisen.

Gruss

Claudius

--
Maturaarbeiten: http://ma.kanti-zug.ch
 
On Thu, 16 Feb 2006 11:44:41 +0100, Michael Kutscher
<spam.ignore@pc-coach.de> wrote:

Allerdings ist in jedem Hausverwaltungsprogramm, das ich ausliefere, die
vollständige Adresse des Kunden fest eingespeichert. Dazu eine hübsche
Prüfsumme, damit die auch richtig bleibt. Und die Adresse kommt auf
jeden Ausdruck des Programms. Das wissen die Kunden und sollte ich mal
eine Hausabrechnung sehen, auf der zwar im Briefkopf "Klausoft Ltd."
steht, aber als Absender im Brieffenster der Name eines meiner Kunden,
dann gäbe das Streß...
Was passiert, wenn deine Kunden umziehen? Oder wenn sie ihre Lizenz
weiterverkaufen wollen? Ein Auto kann man ja auch weiterveräußern,
wenn man möchte - warum sollte das bei Software-Lizenzen anders sein?

Holger
 
Hi,

Was passiert, wenn deine Kunden umziehen? Oder wenn sie ihre Lizenz
weiterverkaufen wollen? Ein Auto kann man ja auch weiterveräußern,
wenn man möchte - warum sollte das bei Software-Lizenzen anders sein?
Natürlich. Der Kunde ruft bei mir an oder schickt mir eine Mail und
bekommt eine Datei, die das entsprechend anpaßt. Bei einer
Weiterveräußerung muß er mir unterschreiben, daß er die Software selbst
nicht mehr nutzt (Das ist allerdings bei mir noch nicht vorgekommen: Wer
eine nicht ganz billige HV-Software kauft, möchte auch später noch die
Daten früherer Jahre auswerten können :)

Gruß
Michael Kutscher
 
Claudius Zingerli wrote:
Thomas Pototschnig wrote:

Wenn Raubkopien auftauchen, darf man die versteckten Informationen zur
Identifizierung des Raubkopierers verwenden? Hat das vor Gericht bestand?


Was machst du, wenn deinem Kunden die Software geklaut worden ist? bzw.
er das behauptet? Ich glaube, es ist sehr schwer, das Gegenteil zu
beweisen.
Du meinst hier gibt es wieder das Problem, dass ich als Kläger beweisen
muss, dass es ihm nicht geklaut worden ist? Im Zweifel für den
angeklagten? Ehrlich gesagt ich hab keine Ahnung. Aber irgendwas muss es
doch geben, um seine Software zu schützen.


--
Mfg
Thomas Pototschnig
www.oxed.de
 
Thomas Pototschnig <thomas.pototschnig@gmx.de> wrote:
Claudius Zingerli wrote:

Was machst du, wenn deinem Kunden die Software geklaut worden ist? bzw.
er das behauptet? Ich glaube, es ist sehr schwer, das Gegenteil zu
beweisen.

Du meinst hier gibt es wieder das Problem, dass ich als Kläger beweisen
muss, dass es ihm nicht geklaut worden ist?
Ein Dongle kann man nur ein mal klauen, da hält sich der Schaden in
Grenzen. Du kannst dem Kunden dann aus Kulanz einen neuen Dongle geben
und den alten in der Software sperren, so das der Dieb mit dem nächsten
Update nix mehr anfangen kann.
Ansonsten: Wenn mir ein Auto geklaut wird schenkt mir der Hersteller
auch kein neues ... nur kauft man ja eine Lizenz und nicht das/den
Dongle.

Tschüss
Martin L.
 
Martin Laabs schrieb:

Ansonsten: Wenn mir ein Auto geklaut wird schenkt mir der Hersteller
auch kein neues ...
Autos lädt man sich doch beim Esel runter....


CNR, Dieter
 
On Thu, 16 Feb 2006 11:49:43 +0100, Thomas Pototschnig
<thomas.pototschnig@gmx.de> wrote:
Ist es legal, verkaufte (selbstentwickelte) Software zu kennzeichnen?
Warum sollte es veboten sein ?

Also z.B. verschlüsselt Kundeninformationen (z.B. MD5-Hash-Key) in der
Software zu verstecken?
Ein Wasserzeichen ist ein gängiger Weg, um Raubkopien einzudämmen.

Wenn der Käufer dann auch noch seinen Namen (bitte eher nicht
vollständige Anschrift) im "About" oder beim Programmstart
("Lizensiert an: ...") lesen kann, hat dies gleichzeitig eine gute
psychologische Wirkung.
Die sorgt dann dafür, dass dem fernen Bekannten, der "kann ich eine
Kopie haben" fragt, ein "ja klar, die kaufst du bitte einfach beim
Anbieter" entgegenschallt.

Deshalb ist es gängige Praxis.

Wenn Raubkopien auftauchen, darf man die versteckten Informationen zur
Identifizierung des Raubkopierers verwenden? Hat das vor Gericht bestand?
Nach meiner Kenntnis ist zwischen Zivil- und Strafverfahren zu
unterscheiden:

- Im Strafverfahren braucht es harte Beweise,
d.h. nur alleine mit der Information tut man sich schwer.
Sie kann aber ein weiteres Indiz sein, die den Richter zur
Überzeugung bringt, einen pösen Purschen vor sich zu haben.

- Im Zivilverfahren gibt es den Anscheinsbeweis, d.h. wenn diese
Software z.B. in Raubkopierer-Foren auftaucht und auf einen
Käufer zurückgeführt werden kann, so ist der Anschein gegeben,
dass der Käufer weitergegeben und sich damit schadenersatz-
pflichtig gemacht hat. Der Käufer (sic!) muss diesen Anschein
dann wiederlegen, um nicht z.B. beim Schadenersatz dabeizusein.
Wenn der jetzt mit einer eher unglaubwürdigen und nicht belegbaren
Story a'la "Räuberpistole" ankommt, ist die Wahrscheinlichkeit einer
Verurteilung auf Schadenersatz sehr hoch.

- All das setzt voraus, dass die Information nicht leicht abzuändern
ist, ergo halbweg brauchbarer Hash etc.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
On Thu, 16 Feb 2006 11:33:30 GMT, me@privacy.org (Holger Bruns) wrote:
Was passiert, wenn deine Kunden umziehen? Oder wenn sie ihre Lizenz
weiterverkaufen wollen? Ein Auto kann man ja auch weiterveräußern,
wenn man möchte - warum sollte das bei Software-Lizenzen anders sein?
It depends, siehe das aktuelle Urteil vom LG München,
Az. 7 O 23237/05.

Einen _Anspruch_ auf Namensänderung gibt es eh' nicht, wird die
Software aber als Standardprodukt mit Datenträger geliefert, dann
darf der Kunde sie weiterverkaufen. Er sollte den Verkauf nur
ordentlich dokumentieren.

Anders sieht es bei reinen Downloads aus, siehe o.g. Urteil.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
On Thu, 16 Feb 2006 12:53:24 +0100, Thomas Pototschnig
<thomas.pototschnig@gmx.de> wrote:
Du meinst hier gibt es wieder das Problem, dass ich als Kläger beweisen
muss, dass es ihm nicht geklaut worden ist? Im Zweifel für den
angeklagten?
Beklagter != Angeklagter

Ehrlich gesagt ich hab keine Ahnung. Aber irgendwas muss es
doch geben, um seine Software zu schützen.
Wenn sie wertvoll ist: Dongle oder Registrierung oder Lizenzserver.
Ob der Kunde das dann mag, ist ein anderes Thema, wenn nicht,
dann finden Verkäufer und Käufer halt mal nicht zusammen,
das Für- und Wieder darf jeder Anbieter für sich selbst entscheiden,
einen Königsweg gibt es nicht.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Martin Laabs wrote:
Ein Dongle kann man nur ein mal klauen, da hält sich der Schaden in
Grenzen. Du kannst dem Kunden dann aus Kulanz einen neuen Dongle geben
und den alten in der Software sperren, so das der Dieb mit dem nächsten
Update nix mehr anfangen kann.
Idee nicht schlecht, nur funktionieren Dongles nicht immer allzu sauber,
so dass ich vernehmen durfte, dass es Käufer von teuren
Layout-Programmen bevorzugen, eine sauber gehackte Version zu benutzen
anstatt die original-Gedongelte.

Weiter wäre da noch die Lösung mit einem zentralen Lizenzserver, der die
volle Übersicht behält. Lustig sind dann Programme z.B. von Fluent die
bei kürzesten Verbindungsunterbrüchen bzw. zufällig schlagartig
abschmieren...


Ansonsten: Wenn mir ein Auto geklaut wird schenkt mir der Hersteller
auch kein neues ... nur kauft man ja eine Lizenz und nicht das/den
Dongle.
Richtig. Die Schlüssel sind wohl auch bedeutend günstiger als das Auto.

Gruss

Claudius

--
http://ma.kanti-zug.ch
 
On 16 Feb 2006 12:05:04 GMT, Martin Laabs <98malaab@gmx.de> wrote:
Ein Dongle kann man nur ein mal klauen, da hält sich der Schaden in
Grenzen. Du kannst dem Kunden dann aus Kulanz einen neuen Dongle geben
und den alten in der Software sperren, so das der Dieb mit dem nächsten
Update nix mehr anfangen kann.
So ungefähr wird dies auch bei uns gehandhabt.
Die allermeisten Fälle gehen durch, manche Stories oder angebliche
Dongle-"Überreste" sind aber schon sehr hahnebüchend, da hat man
schon den Eindruck, dass manche Leute alle anderen Mitmenschen
für blöd halten.

( Vorallem sollte den Tricksern klar sein, dass der Hersteller
Dongle-Rückläufer aus verschiedensten Serien in schieren
Mengen hat, an denen sich kostengünstig angebliche
mechanische Unfälle sehr preiswert nachstellen lassen ;-)

Ansonsten: Wenn mir ein Auto geklaut wird schenkt mir der Hersteller
auch kein neues ... nur kauft man ja eine Lizenz und nicht das/den
Dongle.
Man kauft beides als Einheit.

Wenn einem der pöse Autoklauer nur die Räder abschraubt, gibt
es auch keinen kostenlosen Ersatz vom Hersteller.
Fällt dann der Karren von den Steinen und gehen die Bremsscheiben
kaputt, so ist dies ebenfalls bestenfalls ein Versicherungsfall.

Gruß Oliver

--
Oliver Bartels + Erding, Germany + obartels@bartels.de
http://www.bartels.de + Phone: +49-8122-9729-0 Fax: -10
 
Hallo Claudius

Idee nicht schlecht, nur funktionieren Dongles nicht immer allzu sauber,
so dass ich vernehmen durfte, dass es Käufer von teuren
Layout-Programmen bevorzugen, eine sauber gehackte Version zu benutzen
anstatt die original-Gedongelte.
Meistens verwendet man nicht nur ein Programm auf dem Rechner, sondern
mehrere. Sind mehrere verdongelt, so bist Du der fleißige Umstöpsler
und Rebooter, weil es eher ungewöhnlich ist, das sich verschiedene
Dongels vertragen.....ausserdem hast du nur eine endliche Anzahl von
Schnittstellen am Rechner. Und ob ein USB Dongel hinter einem USB Hub
immer noch ordnungsgemäß vor sich hindongelt ist auch fraglich.

Es ist richtig, ein Dongel wäre für mich ein heftiges Gegenargument
gegen eine Software.

Auf die Ehrlichkeit von Kunden würde ich aber auch nicht setzten
wollen. Viele Kleinfirmen können nur existieren, indem sie im "trüben
fischen". Von daher hättest Du aber auch nichts gewonnen. Entweder sie
verwenden geklaute Software oder gar keine, weil Sie zugemacht haben.


Mit freundlichem Gruß: Bernd Wiebus alias dl1eic


http://www.l02.de



Selbsterkenntnis ist der erste Schritt zur Depression.
Jeder echte Wettbewerb ist ruinös. Darum beruht jede funktionierende
Wirtschaft auf Schiebung.
Ich will keine besseren Politiker! Ich will ein besseres Volk!
 
"Wiebus" <bernd.wiebus@was-ag.com> writes:

Dongels vertragen.....ausserdem hast du nur eine endliche Anzahl von
Schnittstellen am Rechner. Und ob ein USB Dongel hinter einem USB Hub
immer noch ordnungsgem=E4=DF vor sich hindongelt ist auch fraglich.
Das muss er schon, dafür gibt es immerhin Standards. Ist ja nicht so ein
historisch belastetes Gefrickel wie der PC-LPT.

Allerdings sind USB-Dongles prinzipbedingt langsamer, weil erst mal die 1+1ms
Latenz des Hostcontrollers abgewartet werden muss. Wenn man also den Dongle wg.
jedem Sch... abfragt, kann das schon alles recht zäh werden. Ich habe da von
einem Programm für prof. Audiobearbeitung gehört, wo auch legale Käufer die
Crack-Version verwenden, weil die ungecrackte aufgrund des USB-Dongles kaum
noch bedienbar ist...

--
Georg Acher, acher@in.tum.de
http://www.lrr.in.tum.de/~acher
"Oh no, not again !" The bowl of petunias
 
Hallo Michael,

Michael Kutscher schrieb:
[...]
Allerdings ist in jedem Hausverwaltungsprogramm, das ich ausliefere, die
vollständige Adresse des Kunden fest eingespeichert. Dazu eine hübsche
Prüfsumme, damit die auch richtig bleibt. Und die Adresse kommt auf
jeden Ausdruck des Programms. Das wissen die Kunden und sollte ich mal
oh je, auch im Mittelalter der Softwarelizenzen hängen geblieben?
Welcher Kunde ist so blöd und lässt sich mit solchen Methoden gängeln?
Und das bei einer schnöden Hausverwaltung.
Wenn sowas Oliver Bartels machen würde, könnte ich das ja noch
irgend wie nachvollziehen...

eine Hausabrechnung sehen, auf der zwar im Briefkopf "Klausoft Ltd."
steht, aber als Absender im Brieffenster der Name eines meiner Kunden,
dann gäbe das Streß...
das heißt, der Kunde kann seine Adresse im Programm nicht ändern?
ts ts ts...

Gruß
Michael Kutscher

ciao

Marcus
 

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