nochmal VDE

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Matthias Kirchner

Guest
Hallo,

sowas ähnliches habe ich schon mal gefragt, danke für die Antworten.

Gegeben sei eine Versuchshalle, deren Netzversorgung (400Vac) an den
Prüfständen natürlich per NOT-AUS abschaltbar ist. Die NOT-AUS Schleife
wird mit 42Vdc betrieben. Diese Anlage besteht so schon recht lange.
Nun sind neue Labortische angeschafft worden, die ein eigenes NOT-AUS
System haben; einrastender Pilztaster mit Schlüssel, Öffnerkontakt zum
Aufschnappen, Unterspannungsauslöser im MSR.
Nun sollen die beiden NOT-AUS Systeme preiswert kombiniert werden. Nach
einigen Recherchen bin ich dazu gekommen, einen zweiten Öffnerkontakt
auf den Pilztaster zu schnappen (eine Leerstelle dazwischen, also
Kontakt-Leerstelle-Kontakt) und eben diesen neuen Kontakt in die
vorhandene 42V-Schleife zu schalten. (Hintergrund: in irgendeiner VDE-
Vorschrift habe ich mal gelesen "...NOT-AUS...so direkt wie möglich...")
Nun behauptet ein Kollege, das mit meinem Zusatzkontakt sei nicht
zulässig; kann das aber auch nicht vernünftig belegen.
Wer hat nun Recht, und nach welcher Vorschrift?
Google war keine wirkliche Hilfe :-(

Danke schonmal,
Matthias
 
m.preusser@owl-online.de (Markus Preusser) wrote:

ich habe 2 Vorschriften gefunden, die mir aber leider nicht selbst
vorliegen.
Bitte schĂśn:

1. VDE 0100 Teil 460/10.88 Grundlegende Festlegungen zur
Not-Ausschaltung
464 Handlungen im Notfall

464.1 Es sind Einrichtungen vorzusehen fĂźr die Ausschaltung im Notfall
eines jeden Anlagenteils, bei dem es notwendig werden kann, die
Versorgung auszuschalten, um eine unvorhersehbare Gefährdung
abzuwenden.

464.2 Wenn die Gefahr eines elektrischen Schlags besteht, muss die
Einrichtung zum Ausschalten im Notfall alle aktiven Leiter abschalten,
ausgenommen wie in 461.2 vorgesehen.

464.3 Einrichtungen fĂźr den Notfall mĂźssen so direkt wie mĂśglich auf
die betreffenden Versorgungsleiter einwirken.
Die Einrichtung muss so ausgefĂźhrt sein, dass ein einziger Vorgang die
betreffende Versorgung abtrennt.

464.4 Die Einrichtung fĂźr den Notfall muss so sein, dass ihre
Betätigung weder eine weitere Gefahr hervorruft noch den vollständigen
Betriebsablauf beeinträchtigt, der notwendig ist, die Gefahr zu
beseitigen.

464.5 Einrichtungen fĂźr den Notfall mĂźssen vorgesehen werden, wo
Bewegungen, hervorgerufen durch elektrische Antriebe, eine Gefahr
erzeugen kĂśnnen.

2. VDE 0100 Teil 537/10.88 Auswahl der Geräte zur Not-Ausschaltung
537.4 Geräte für Not-Ausschaltung (einschließlich Not-Halt)

537.4.1 Die Geräte fßr Not-Ausschaltung mßssen den Vollaststrom der
zugeordneten Anlagenteile unterbrechen können, einschließlich der
StrĂśme bei festgebremsten Motoren.

537.4.2 Geräte fßr Not-Ausschaltung dßrfen bestehen aus:
– einem Schaltgerät, das die Versorgung direkt unterbrechen kann, oder
– einer Gerätekombination, bei der das Unterbrechen der Versorgung
durch eine einzige Schalthandlung ausgelĂśst wird.
Steckvorrichtungen dĂźrfen nicht fĂźr Not-Ausschaltung vorgesehen
werden.
Bei Not-Halt darf die Versorgung, z. B. zum Bremsen sich bewegender
Teile, beibehalten werden.

ANMERKUNG: Eine Not-Ausschaltung darf z. B. vorgenommen werden durch:
– Schalter im Hauptstromkreis;
– Betätigungseinrichtungen im Steuer-(Hilfs-)Stromkreis.

537.4.3 FĂźr die direkte Unterbrechung des Hauptstromkreises sollen
vorzugsweise handbetätigte Schaltgeräte eingesetzt werden.
Leistungsschalter, Schßtze usw. mit Fernbetätigung mßssen durch
Spannungsunterbrechung Ăśffnen, oder es sind gleichwertige
Sicherheitsmaßnahmen anzuwenden.

537.4.4 Die Betätigungseinrichtungen (Griffe, DruckknÜpfe usw.) fßr
Geräte fßr Not-Ausschaltung mßssen eindeutig gekennzeichnet sein,
vorzugsweise durch die Farbe Rot mit kontrastierendem Untergrund.

537.4.5 Die Betätigungseinrichtungen mßssen an Gefahrenstellen leicht
zugänglich sein und, falls erforderlich,zusätzlich an entfernten
Stellen montiert sein, von denen aus die Gefahr beseitigt werden kann.

537.4.6 Die Betätigungseinrichtung eines Gerätes fßr Not-Ausschaltung
muß verriegel- oder verklinkbar sein in „AUS“- oder „HALT“-Position,
wenn die Betätigung der Geräte fßr Not-Ausschaltung und fßr
Wiedereinschalten nicht unter der Aufsicht derselben Person sind.
Das Loslassen der Betätigungseinrichtung eines Gerätes fßr
Not-Ausschaltung darf den betreffenden Anlagenteil nicht selbsttätig
wieder unter Spannung setzen.

537.4.7 Geräte fßr Not-Ausschaltung und Not-Halt mßssen so angebracht
und gekennzeichnet sein, daß sie leicht erkennbar und für die
vorgesehene Anwendung leicht zugänglich sind.

Gruß Willi
 
Matthias Kirchner <purzel@iee.tu-clausthal.de> wrote:

[...]

Bitte das nächste mal ein f'2 setzen.

Lutz
 

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