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Matthias Kirchner
Guest
Hallo,
sowas ähnliches habe ich schon mal gefragt, danke für die Antworten.
Gegeben sei eine Versuchshalle, deren Netzversorgung (400Vac) an den
Prüfständen natürlich per NOT-AUS abschaltbar ist. Die NOT-AUS Schleife
wird mit 42Vdc betrieben. Diese Anlage besteht so schon recht lange.
Nun sind neue Labortische angeschafft worden, die ein eigenes NOT-AUS
System haben; einrastender Pilztaster mit Schlüssel, Öffnerkontakt zum
Aufschnappen, Unterspannungsauslöser im MSR.
Nun sollen die beiden NOT-AUS Systeme preiswert kombiniert werden. Nach
einigen Recherchen bin ich dazu gekommen, einen zweiten Öffnerkontakt
auf den Pilztaster zu schnappen (eine Leerstelle dazwischen, also
Kontakt-Leerstelle-Kontakt) und eben diesen neuen Kontakt in die
vorhandene 42V-Schleife zu schalten. (Hintergrund: in irgendeiner VDE-
Vorschrift habe ich mal gelesen "...NOT-AUS...so direkt wie möglich...")
Nun behauptet ein Kollege, das mit meinem Zusatzkontakt sei nicht
zulässig; kann das aber auch nicht vernünftig belegen.
Wer hat nun Recht, und nach welcher Vorschrift?
Google war keine wirkliche Hilfe :-(
Danke schonmal,
Matthias
sowas ähnliches habe ich schon mal gefragt, danke für die Antworten.
Gegeben sei eine Versuchshalle, deren Netzversorgung (400Vac) an den
Prüfständen natürlich per NOT-AUS abschaltbar ist. Die NOT-AUS Schleife
wird mit 42Vdc betrieben. Diese Anlage besteht so schon recht lange.
Nun sind neue Labortische angeschafft worden, die ein eigenes NOT-AUS
System haben; einrastender Pilztaster mit Schlüssel, Öffnerkontakt zum
Aufschnappen, Unterspannungsauslöser im MSR.
Nun sollen die beiden NOT-AUS Systeme preiswert kombiniert werden. Nach
einigen Recherchen bin ich dazu gekommen, einen zweiten Öffnerkontakt
auf den Pilztaster zu schnappen (eine Leerstelle dazwischen, also
Kontakt-Leerstelle-Kontakt) und eben diesen neuen Kontakt in die
vorhandene 42V-Schleife zu schalten. (Hintergrund: in irgendeiner VDE-
Vorschrift habe ich mal gelesen "...NOT-AUS...so direkt wie möglich...")
Nun behauptet ein Kollege, das mit meinem Zusatzkontakt sei nicht
zulässig; kann das aber auch nicht vernünftig belegen.
Wer hat nun Recht, und nach welcher Vorschrift?
Google war keine wirkliche Hilfe :-(
Danke schonmal,
Matthias