N
Nicolas Mittelmaier
Guest
Hallo,
anlässlich einer aktuellen Rechtsdebatte habe ich da mal eine technische
Frage: Es wird ja im Allgemeinen behauptet, dass es nicht möglich ist,
Gespräche im Mobilfunknetz -vorrangig GSM- abzuhören. Angeführt werden
Mechanismen wie Frequenzsprungverfahren.
Aber: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es für Untersuchungsbehörden
nach wie vor möglich, die Gespräche aufzuzeichnen, indem sie mit einer
richterlichen Befugnis tatsächlich direkt beim Netzbetreiber ansetzen, oder?
Oder wo wäre auf technischer Ebene denn noch ein Ansatzpunkt?
Mal nebenbei, ist das auch der Grund warum deutsche Minister spezielle
GSM-Handy benutzen, die zusätzlich chiffriert kommunizieren? Die sollten
dann tatsächlich abhörsicher sein, wenn der im Handy im Chip integrierte
Schlüssel nicht bekannt wird...
Gruß,
Nico
anlässlich einer aktuellen Rechtsdebatte habe ich da mal eine technische
Frage: Es wird ja im Allgemeinen behauptet, dass es nicht möglich ist,
Gespräche im Mobilfunknetz -vorrangig GSM- abzuhören. Angeführt werden
Mechanismen wie Frequenzsprungverfahren.
Aber: Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es für Untersuchungsbehörden
nach wie vor möglich, die Gespräche aufzuzeichnen, indem sie mit einer
richterlichen Befugnis tatsächlich direkt beim Netzbetreiber ansetzen, oder?
Oder wo wäre auf technischer Ebene denn noch ein Ansatzpunkt?
Mal nebenbei, ist das auch der Grund warum deutsche Minister spezielle
GSM-Handy benutzen, die zusätzlich chiffriert kommunizieren? Die sollten
dann tatsächlich abhörsicher sein, wenn der im Handy im Chip integrierte
Schlüssel nicht bekannt wird...
Gruß,
Nico