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Oliver Pfeiffer
Guest
Hallo,
ich habe folgende Info im Usenet gefunden:
Tatsächlich bekommt man einen mobilen Class IIIb Laser aber an jeder Ecke -
ist denn eine Anmeldung "ab Klasse 3b" in- oder exklusiv gemeint?
Vermutlich inklusiv. Gegen was für ein Gesetz verstößt man denn, wenn man
mit einem 3b LaserPointer auf einem nächtlichen Wanderweg von der Polizei
erwischt wird (natürlich ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist)?
Kostet dass dann 20 EUR oder hat man gleich gegen irgendein Waffengesetz
verstoßen und ist danach vorbestraft?
Für Klärung wäre ich sehr dankbar.
--
cu
o.pfeiffer
ICQ# 84320006
eMail oliver.pfeiffer@gmx.net
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TECHNOLOGIE - ZENTRUM INFORMATIK / UNIVERSITAET BREMEN / GERMANY
ich habe folgende Info im Usenet gefunden:
Du darfst soviele Laser besitzen und in Deinen privaten Räumen betreiben
wie Du lustig bist; auch einen 100W CO˛-Laser wenn Du das Kühlwasser und
den Stromanschluss dafür hast - ob Du Dir damit ein Loch in den Bauch
brennst oder Frontplatten zuschneidest interessiert keine Sau.
Sobald Du den Laser aber öffentlich (oder gewerblich) betreibst und/oder
andere Personen damit in Berührung kommen, musst Du ihn ab Klasse 3b
beim TüV/Gewerbeamt/Ordnungsamt usw. usf. anmelden wodurch einige
Auflagen (z.B. Laserschutzbeauftragter usw.) in Kraft treten.
Tatsächlich bekommt man einen mobilen Class IIIb Laser aber an jeder Ecke -
ist denn eine Anmeldung "ab Klasse 3b" in- oder exklusiv gemeint?
Vermutlich inklusiv. Gegen was für ein Gesetz verstößt man denn, wenn man
mit einem 3b LaserPointer auf einem nächtlichen Wanderweg von der Polizei
erwischt wird (natürlich ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist)?
Kostet dass dann 20 EUR oder hat man gleich gegen irgendein Waffengesetz
verstoßen und ist danach vorbestraft?
Für Klärung wäre ich sehr dankbar.
--
cu
o.pfeiffer
ICQ# 84320006
eMail oliver.pfeiffer@gmx.net
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