LaserPointer >= 5mW strafbar?

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O

Oliver Pfeiffer

Guest
Hallo,

ich habe folgende Info im Usenet gefunden:


Du darfst soviele Laser besitzen und in Deinen privaten Räumen betreiben
wie Du lustig bist; auch einen 100W CO˛-Laser wenn Du das Kühlwasser und
den Stromanschluss dafür hast - ob Du Dir damit ein Loch in den Bauch
brennst oder Frontplatten zuschneidest interessiert keine Sau.

Sobald Du den Laser aber öffentlich (oder gewerblich) betreibst und/oder
andere Personen damit in Berührung kommen, musst Du ihn ab Klasse 3b
beim TüV/Gewerbeamt/Ordnungsamt usw. usf. anmelden wodurch einige
Auflagen (z.B. Laserschutzbeauftragter usw.) in Kraft treten.

Tatsächlich bekommt man einen mobilen Class IIIb Laser aber an jeder Ecke -
ist denn eine Anmeldung "ab Klasse 3b" in- oder exklusiv gemeint?

Vermutlich inklusiv. Gegen was für ein Gesetz verstößt man denn, wenn man
mit einem 3b LaserPointer auf einem nächtlichen Wanderweg von der Polizei
erwischt wird (natürlich ohne dass jemand zu Schaden gekommen ist)?
Kostet dass dann 20 EUR oder hat man gleich gegen irgendein Waffengesetz
verstoßen und ist danach vorbestraft?

Für Klärung wäre ich sehr dankbar.

--
cu
o.pfeiffer

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eMail oliver.pfeiffer@gmx.net
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TECHNOLOGIE - ZENTRUM INFORMATIK / UNIVERSITAET BREMEN / GERMANY
 
Hallo,
anbei mal eine sehr nützliche Merkblatt zur Meldepflicht in der Schweiz.
http://www.sz.ch/umwelt/inhalt/info/Dokumente/Richi/Merkblaetter/MB_Schall-L
aser.pdf
Wenn du aber in Deutschland lebst, kannst du tatsächlich mit den Laser
Klassen rumspielen, wie du willst, solange du keine anderen Personen
gefährdest. Etwas anderes ist es, wenn du den Laser öffentlich in einer
Veranstaltung/Straße betreibst, denn dann mußt du auch ein paar Vorschriften
beachten.
Diese Aussage kann man aber nicht für Deutschland verallgemeinern, da die
Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben:
So ist es in Niedersachsen z.B. verboten mit einem Laser größer Klasse 2
öffentlich umzugehen: http://www.ariplex.com/tina/tlas1.htm
Wegen Verstosses gegen das Waffengesetz wirst du dadurch aber noch lange
nicht belangt. Wenn du jemanden gefährdest, dann könntest du eine Klage
bekommen und den Laser dürfte auch beschlagnahmt werden.
Je nachdem, wie die Klage ausfällt, bekommst du dann eine Geldstrafe
aufgebrummt. Soweit ich weiß kommen diese aber nicht ins Vorstrafenregister
(wenn sie unter 90 Tagessätzen liegen) und falls doch, können diese
Verjähren.

Nichtsdestotrotz sind Laserstrahlen gefährlich und man sollte sich immer der
Gefahr durch Augenschäden und Verbrennungen für sich und seiner Mitmenschen
bewusst sein.

Mfg Christian
 
"Christian Wolfgang" <christianb_21@gmx.de> wrote in
news:bqurir$258ksa$1@ID-117815.news.uni-berlin.de:

Wenn du aber in Deutschland lebst, kannst du tatsächlich mit den Laser
Klassen rumspielen, wie du willst, solange du keine anderen Personen
gefährdest. Etwas anderes ist es, wenn du den Laser öffentlich in
einer Veranstaltung/Straße betreibst, denn dann mußt du auch ein paar
Vorschriften beachten.
Das heißt also, es besteht bereits die Möglichkeit, dass man eine Strafe
aufgebrummt bekommt, wenn man bei einer Astro-Vorlesung verantwortungsvoll
mit einem LC-IIIb Laser bei Dämmerung Sternenbilder zeigt - natürlich ohne
dass jemand zu Schaden kommt.


So ist es in Niedersachsen z.B. verboten mit einem Laser größer Klasse
2 öffentlich umzugehen: http://www.ariplex.com/tina/tlas1.htm
Das macht Sinn. Ich selber habe einen ziemlichen Respekt vor den Dingern,
weil mir mein Augenlicht sehr wichtig ist. Deswegen versuche ich mich auch
gerade umfassend zu informieren, um Projekte entsprechend beraten zu können
- was geht und was bereits gefährlich ist.


Nichtsdestotrotz sind Laserstrahlen gefährlich und man sollte sich
immer der Gefahr durch Augenschäden und Verbrennungen für sich und
seiner Mitmenschen bewusst sein.
Ab welcher Leistung bei 532nm besteht denn eine Gefahr für die Haut und die
wichtigste Frage ist eigentlich: Ab welcher Leistung besteht eine Gefahr
für das _Auge_ durch das bloße _Betrachten_ des LaserPunktes am
Auftreffort. Ich meine also nicht das direkte Hineinsehen in die
LaserOptik.

LaserPointer bekommt man in mobiler Stiftform von LC-II (1mW) bis LC-IIIb
(40mW). Was sonst noch in einigen Universitäten in verstaubten Schubladen
rumliegt - und auf ahnungslose Studenten wartet - da möchte ich gar nicht
drüber nachdenken. Die mit der Leistung zunehmenden Gefahren sind mir
natürlich bewusst. Insbesondere LaserPointer >5mW sind gar nicht mehr für
Präsentationen geeignet, weil der LaserPunkt schon blendet. Wichtig ist
deshalb zu wissen, ab welche mW Leistung (bei 532nm) eine Gefahr für die
Haut oder für das Auge durch Betrachten des Punktes entsteht (s.o.) ...

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer <oliver.pfeiffer@gmx.net> schrieb im Beitrag <Xns944A780B0CDEoliverpfeiffergmxnet@pfeiffer.myfqdn.de>...

Wichtig ist deshalb zu wissen, ab welche mW Leistung (bei 532nm) eine Gefahr
für das Auge durch Betrachten des Punktes entsteht (s.o.) ...

Selber Denken.

Warum gibt es wohl Laserklassen ?
Warum haben Laserpointer nur 1mW ?
Kann das irgendwas mit deiner Frage zu tun haben ?

(P.S.: Auch mit 1mW kann man bei ungeschickter Handhabung das Auge
irreversibel schaedigen).
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Oliver Pfeiffer wrote:
Das macht Sinn. Ich selber habe einen ziemlichen Respekt vor den Dingern,
weil mir mein Augenlicht sehr wichtig ist. Deswegen versuche ich mich auch
gerade umfassend zu informieren, um Projekte entsprechend beraten zu können
- was geht und was bereits gefährlich ist.
Hallo Oliver

hier zwei Listen von Ansprechpartnern an der UNI Bremen (z.B.
Laserschutzbeauftragter)

http://www.msr.uni-bremen.de/mitarb.html
http://www.arbeitssicherheit.uni-bremen.de/beauftragte.html

HTH


Bernd Mayer
--
"This specially designed Home Theater Package is our premium package
designed for rooms up to 600 square feet! Even in rooms with as little
as 175 square feet, this 6.1 Dolby Digital Surround Sound Package will
re-define the way you watch movies at home."
 
Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote in
news:3FD328D0.421B37CC@knuut.de:

hier zwei Listen von Ansprechpartnern an der UNI Bremen (z.B.
Laserschutzbeauftragter)
Ein großes Dankeschön für die Links. Jetzt weiß ich, wer unser
Laserschutzbeauftragte ist (Gerd Ankele) ... den werde ich nächste Woche
mal löchern - der sollte das ja alles wissen.

--
cu
o.pfeiffer

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"MaWin" <me@privacy.net> wrote in news:01c3bcb9$f3c12940$0100007f@amdk6-
300:

Selber Denken.
Genauer lesen.


Warum gibt es wohl Laserklassen ?
Warum haben Laserpointer nur 1mW ?
Kann das irgendwas mit deiner Frage zu tun haben ?
Bei genauerem studieren meines Artikels wird schnell deutlich, dass mir
diese Zusammenhänge alle klar sind - ich jedoch ein konkretes Anliegen
habe. Die von mir benötigten Informationen sind nicht so ohne weiteres im
Web zu finden.

Immerhin weiß ich jetzt, dass bei der Betrachtung des Laserpunktes eines
LC-IIIb 20 mW Lasers ab einer Dauer von 100 Sekunden die Augen Schaden
nehmen können. Um solche Informationen ging es mir - leider muss ich Dir
sagen, dass Deine Antwort hierbei keine Hilfe war.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer <oliver.pfeiffer@gmx.net> schrieb:

Ab welcher Leistung bei 532nm besteht denn eine Gefahr für die Haut und die
wichtigste Frage ist eigentlich: Ab welcher Leistung besteht eine Gefahr
für das _Auge_ durch das bloße _Betrachten_ des LaserPunktes am
Auftreffort. Ich meine also nicht das direkte Hineinsehen in die
LaserOptik.
Da kommt mir auch noch ne Frage auf:
Ab welcher Leistung muss ich damit rechnen, mich ernsthaft am Körper
zu verletzen oder etwas in Brand zu stecken?
Hat darauf auch die Wellenlänge einen Einfluss?

CU, Oliver
 
Oliver Wache <me@privacy.net> wrote in news:bqveps$270ba7$1@ID-
88995.news.uni-berlin.de:

Hat darauf auch die Wellenlänge einen Einfluss?
Ich würde raten, dass erstmal nur die Energiemenge entscheidene ist (also
die Laser Leistung). Da aber mit abnehmender Wellenlänge das Licht immer
greller wird, kann es da schon einen Zusammenhang geben. Kurz gesagt: Ich
weiß es nicht ... ;)


Ab welcher Leistung muss ich damit rechnen, mich ernsthaft am Körper
zu verletzen oder etwas in Brand zu stecken?
In den Unterlagen, die ich bereits in dieser Sache gesichtet habe, steht
u.a. folgendes:

--

20 mW Laser
Klassifikation: Laserklasse 3B (5 mW bis 0,5 W)

Gefährdung für das Auge durch Blick in den Strahl und direkte Reflexionen

Persönliche Schutzmaßnahmen:
Der Leistung angemessene Schutzbrille bei Dauerexposition
Diffuse Reflexionen eines 20 mW Lasers bei einem Mindestabstand von 13cm
maximal 100 Sekunden lang mit bloßem Auge betrachten!

Apparative Schutzmaßnahmen:
Betrieb nur in einem überwachten Bereich
Fernbedienung bzw. Ein-/Ausschalter außerhalb des Strahlenganges
Schlüsselschalter als Sicherung vor unbefugter Benutzung
Strahlwarnung (optisch oder akustisch)
nichtreflektierender Abschwächer am Strahlaustritt
Kennzeichnung des Strahlaustrittes:

--

Lasereinrichtungen werden gemäss ihrer Gefährlichkeit bezüglich

Strahlung in die Klassen 1, 2, 3A, 3B und 4 gemäss der Norm IEC- 825
eingeteilt.

Klasse 1

Eine Schädigung kann ausgeschlossen werden, weil die zugängliche Strahlung
schwach ist.

Klasse 2 und 3A

Laser der Klasse 2 strahlen nur im sichtbaren Bereich. Sie sind bei einer
kurzen Bestrahlungsdauer (< 0.25 s) für das Auge ungefährlich.
Sie geben im Dauerstrichbetrieb höchstens 1 mW Ausgangsleistung ab. Laser
der Klasse 3A weisen meistens einen kreis- oder strichförmigen Strahl auf
(Ausgangsleistung max. 0.5 mW) Die zugängliche Strahlung ist für das Auge
dann gefährlich, wenn der Querschnitt des Strahls durch optische
Instrumente verkleinert wird.

Klasse 3B und 4

Bei Laser der Klasse 3B (Ausgangsleistung bis 0.5 W) können der Strahl und
spiegelnde Reflexionen auch bei kurzen Einwirkungszeiten Augenschäden
verursachen. Strahl und Reflexion der Laserklasse 4 gefährden in hohem
Masse die Augen und die Haut (Ausgangsleistung ab 0.5 W). Es können sogar
Brände ausgelöst werden.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer <oliver.pfeiffer@gmx.net> schrieb im Beitrag <Xns944A9F2EB592Boliverpfeiffergmxnet@pfeiffer.myfqdn.de>...
Selber Denken.

Genauer lesen.

Lesen reicht nicht Oliver, mitdenken muss man schon, Beispiel:

Immerhin weiß ich jetzt, dass bei der Betrachtung des Laserpunktes eines
LC-IIIb 20 mW Lasers ab einer Dauer von 100 Sekunden die Augen Schaden
nehmen können.
Leichtes nachdenken fuehrt bereist zur der Feststellung,
das diese Aussage so global gesehen nicht richtig ist.

Da ein 20mW Laser bei direktem Strahl ins Auge wenn er auf der Netzhaut
fokussiert SOFORT zu Schaeden fuehrt,
ist die indirekte Betrachtung eines Lichtpunktes den dieser 20mW Laser
erzeugt, abhaengig von der Oberflaeche auf die er trifft, bei einem Spiegel
AUCH sofort schaedlich, bei einer diffus weissen Flaeche vielleicht
Grundlage fuer diese 100 Sekunden Schaetzung (wenn man die angenommene
Distanz des Betrachters von der Flaeche wuesste), und bei einer mattschwarzen
Flaeche eines defokussierten Lasers erst schaedlich, wenn diese Flaeche so
heiss wird, das du dich an deren Infrarotstrahlung verbrennst.

Leuten, die so ohne Nachzudenken stumpf Vorgaben suchen, denen sie
folgen koennen, sollte man keine Laser >1mW verkaufen, sowieso einen
Laserschutzbeauftragetn zur Seite stellen, und keinen Schein geben,
auf oeffentlichen Veranstaltungen Laser installieren zu duerfen.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
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Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
Oliver Pfeiffer wrote:
"MaWin" <me@privacy.net> wrote in news:01c3bcb9$f3c12940$0100007f@amdk6-
300:

Selber Denken.

Genauer lesen.

Warum gibt es wohl Laserklassen ?
Warum haben Laserpointer nur 1mW ?
Kann das irgendwas mit deiner Frage zu tun haben ?

Bei genauerem studieren meines Artikels wird schnell deutlich, dass mir
diese Zusammenhänge alle klar sind - ich jedoch ein konkretes Anliegen
habe. Die von mir benötigten Informationen sind nicht so ohne weiteres im
Web zu finden.
Hallo Oliver,

mit der richtigen Suchstrategie ist das gar nicht so arg schwer ...

Grüsse


Bernd Mayer
--
Bastler soll man nicht aufhalten
 
Oliver Pfeiffer wrote:
"MaWin" <me@privacy.net> wrote in news:01c3bcb9$f3c12940$0100007f@amdk6-
300:

Selber Denken.
ACK

Genauer lesen.
Z.B. Google.

Warum gibt es wohl Laserklassen ?
Warum haben Laserpointer nur 1mW ?
Kann das irgendwas mit deiner Frage zu tun haben ?

Bei genauerem studieren meines Artikels wird schnell deutlich, dass mir
diese Zusammenhänge alle klar sind - ich jedoch ein konkretes Anliegen
habe. Die von mir benötigten Informationen sind nicht so ohne weiteres im
Web zu finden.

Immerhin weiß ich jetzt, dass bei der Betrachtung des Laserpunktes eines
LC-IIIb 20 mW Lasers ab einer Dauer von 100 Sekunden die Augen Schaden
nehmen können. Um solche Informationen ging es mir - leider muss ich Dir
sagen, dass Deine Antwort hierbei keine Hilfe war.
Die Zulassung für Laserpointer ist so gedacht, daß der Blinzeleffekt
gerade noch ausreicht, um gröbere Schäden an der Netzhaut zu vermindern.
Aktiv hineingucken darf man also dennoch nicht und gefährlich bleibt die
Sache, wenn man Leuten damit ins Auge zielt. Das sollte eigentlich als
Information genügen, um nicht mit noch stärkeren Lasern in der
Öffentlichkeit rumzufuchteln.

Grüne Laser sind bei gleicher Stärke deutlich heller, da das Auge bei
dieser Frequenz deutlich empfindlicher ist. Außerdem gibt es mit
Laserpointern (wohl den roten) immer wieder Probleme der Art, daß sie
ihre zulässige Leistung überschreiten. Die Kids brauchen halt zum
Spielen etwas möglichst helles. Daher verkaufen sich gefährlichere
Produkte besser.

Das alles, was bisher geantwortet wurde, ließe sich aber bestimmt auch
leicht ergoogeln. Laserpointer sind ein beliebtes Thema.

Gruß Lars
 
Oliver Pfeiffer wrote:

hier zwei Listen von Ansprechpartnern an der UNI Bremen (z.B.
Laserschutzbeauftragter)

Ein großes Dankeschön für die Links. Jetzt weiß ich, wer unser
Laserschutzbeauftragte ist (Gerd Ankele) ... den werde ich nächste Woche
mal löchern - der sollte das ja alles wissen.
Der arme!
 
Bernd Mayer <beam.bam.boom@knuut.de> wrote in
news:3FD346F6.3DEBD982@knuut.de:

mit der richtigen Suchstrategie ist das gar nicht so arg schwer ...
Mir ging es ja auch im Kern darum, hier eine Diskussion über dieses Thema
loszutreten, um evntl. neue Details ans Licht zu bringen. Die zahlreichen
Ergebnisse in Google habe ich bereits vor dem Schreiben meines Postings
verinnerlicht. Leider waren sie teilweise unvollständig und
widersprüchlich.

Wenn nur Fragen gestellt werden dürfen, die man nicht mit Google teilweise
oder hinreichend beantworten kann, dann mutmaße ich einfach mal, dass 98%
der usenet postings überflüssig sind ...

--
cu
o.pfeiffer

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"MaWin" <me@privacy.net> wrote in
news:01c3bcd5$8fec7480$0100007f@amdk6-300:

Leichtes nachdenken fuehrt bereist zur der Feststellung,
das diese Aussage so global gesehen nicht richtig ist.
Das ist meistens so, bei stark verallgemeinerten Aussagen -> man findet
sofort Konstellationen, für die das nicht oder nur teilweise gilt. Dies ist
hier natürlich etwas pikanter, weil es sich insgesamt um ein "gefährliches"
Thema handelt ...


Da ein 20mW Laser bei direktem Strahl ins Auge wenn er auf der
Netzhaut fokussiert SOFORT zu Schaeden fuehrt,
ist die indirekte Betrachtung eines Lichtpunktes den dieser 20mW Laser
erzeugt, abhaengig von der Oberflaeche auf die er trifft, bei einem
Spiegel AUCH sofort schaedlich, bei einer diffus weissen Flaeche
vielleicht Grundlage fuer diese 100 Sekunden Schaetzung (wenn man die
angenommene Distanz des Betrachters von der Flaeche wuesste), und bei
einer mattschwarzen Flaeche eines defokussierten Lasers erst
schaedlich, wenn diese Flaeche so heiss wird, das du dich an deren
Infrarotstrahlung verbrennst.
Die 100 Sekunden bezogen sich auf eine nicht reflektierende weiß-
gestrichene Naturtapete bzw. vergleichbare weiße Hauswand. An dieser Stelle
des Artikels wurde darauf verzichtet, zu erwähnen, dass ein Spiegel oder
eine schwarze Wand andere Reflektionseigenschaften hat. Vermutlich wollte
man nicht alle denkbaren Varianten und Oberflächen erwähnen, weil der
Artikel sonst mehrere hundert Seiten länger geworden wäre. Man hat sich
halt auf den gesunden Menschenverstand und die Fähigkeit logische
Zusammenhänge zu erkennen verlassen.

Grundsätzlich ist Dein Hinweis zwar naheliegend aber durchaus wichtig und
an dieser Stelle berechtigt.

--
cu
o.pfeiffer

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Lars Mueller <lm@despammed.com> wrote in
news:3fd34b3f$0$17555$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net:

Der arme!
Ich denke mal, dass er sich freuen wird. Schließlich geht die
grundsätzliche Gefahr ja von Leuten aus, die sich überhaupt keine Gedanken
über ihren Umgang mit z.B. LaserPointern machen. Jemand wie ich - der sich
offensichtlich mit dem Thema auseinandersetzt (wie naiv und unlogisch auch
immer) - hat demnach bereits ein mögliches Gefahrenpotential erkannt und
wird dementsprechend respektvoller dem Thema begegnen.

--
cu
o.pfeiffer

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Lars Mueller <lm@despammed.com> wrote in
news:3fd34b07$0$17555$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net:

Die Zulassung für Laserpointer ist so gedacht, daß der Blinzeleffekt
gerade noch ausreicht, um gröbere Schäden an der Netzhaut zu vermindern.
Ja - bis LaserClass II einschließlich (<1mW) und 0,25s Lidreflex soll da
angeblich nichts passieren.


Aktiv hineingucken darf man also dennoch nicht und gefährlich bleibt die
Sache, wenn man Leuten damit ins Auge zielt. Das sollte eigentlich als
Information genügen, um nicht mit noch stärkeren Lasern in der
Öffentlichkeit rumzufuchteln.
Leider sehen das die ganzen Kiddis auf den Schulhöfen nicht so, da laufen
teilweise Kinder mit LaserPointern rum, die aussehen, als wenn man da die
tägliche Butter mit schneiden könnte. Alleine der Lichtpunkt ist so hell,
dass er beim bloßen Betrachten schon blendet.


Grüne Laser sind bei gleicher Stärke deutlich heller, da das Auge bei
dieser Frequenz deutlich empfindlicher ist. Außerdem gibt es mit
Laserpointern (wohl den roten) immer wieder Probleme der Art, daß sie
ihre zulässige Leistung überschreiten. Die Kids brauchen halt zum
Spielen etwas möglichst helles. Daher verkaufen sich gefährlichere
Produkte besser.
*seufz* - BTW: Studenten sind da auch nicht besser.

--
cu
o.pfeiffer

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Oliver Pfeiffer wrote:

Wenn nur Fragen gestellt werden dürfen, die man nicht mit Google teilweise
oder hinreichend beantworten kann, dann mutmaße ich einfach mal, dass 98%
der usenet postings überflüssig sind ...
Wenn du auf deine Fragestellungen in diesem Thread hinaus willst, dann
kann ich dir insoweit zustimmen.

Gruß Lars
 
Oliver Pfeiffer <oliver.pfeiffer@gmx.net> wrote in message news:<Xns944A9E6F64219oliverpfeiffergmxnet@pfeiffer.myfqdn.de>...
Ein großes Dankeschön für die Links. Jetzt weiß ich, wer unser
Laserschutzbeauftragte ist (Gerd Ankele) ... den werde ich nächste Woche
mal löchern
Mit einem Laser?
Gruss
Harald
PS: Bezüglich Deiner Hauptfrage: Es sollte Dir klar sein, das es
auch recht unterschiedlich reflektierende Flächen für Präsentationen
gibt; eine Silberreflexleinwand dürfte wesentlich stärker, als eine
weissgestrichene Wand reflektieren.
 
Oliver Wache wrote:
Da kommt mir auch noch ne Frage auf:
Ab welcher Leistung muss ich damit rechnen, mich ernsthaft am Körper
zu verletzen oder etwas in Brand zu stecken?
Hat darauf auch die Wellenlänge einen Einfluss?
Einem schwarzen Vorhang ist es egal, ob er mit IR oder UV
geheizt wird. Da er schlechte Wärmeleitung hat, kann 0.5 W
ohne weiteres ausreichen, um ihn anzukokeln. Einem schwarz
eloxierten Alu ist das egal, die Wärme läuft breit. Diese
Transistor-Kühlkörper sind als Beam-Dump ganz praktisch.
Dünne (Edel-)Stahlbleche leiten Wärme übrigens ganz schlecht,
Ionenlaser über 1W bringen die ebenfalls lokal zum Glühen.

Mehrere Watt Krypton-Rot auf die Hand hält man gut aus,
das Licht wird nicht absorbiert, die Hand leuchtet einfach
rot. Grün (532/514nm) und kürzerwellig wird halt gut
von den roten Blutkörperchen absorbiert... Bei gepulsten
Lasern, unfokussiert, spürt man das etwa ab 30-40 mJ als
leichtes Beissen. Darüber hört man dann den werten Kollegen,
wenn er beim Justieren in den Strahl kommt. Wir hatten mal
einen El-Ing, der konnte die Energie des Farbstofflasers
mit Finger-reinhalten auf 5% genau angeben, kein Witz.
Gefährlich sind Wellenlängen unter 330 nm wg. Hautkrebs.
Insbesondere der Bereich um 270 nm ist da sehr gefährlich.
Sonst ist nur die thermische Wirkung gefährlich, aber
die merkt man ja. Ein Arbeiter bei Laserworks mit merkwürdigem
Muster auf dem Handrücken meinte, ein 300W CO2 Laser fühle
sich auch nicht wesentlich anders an als ein 300W Lötkolben.

Wirklich gefährdet ist nur das Auge. Daher beim Rumfummeln
unbedingt Uhr und Ringe ablegen. Der gefährlichste Laser
mit bereits mehreren Toten ist der Kupferdampflaser, lag
aber an der Hochspannung.

Schäden durch gestreutes Licht an matten Gegenständen sind
mir nicht bekannt, obwohl mit ziemlichen Leistungen im
Labor rumgesaut wird. Von einer gewissen Helligkeit her
schaut man eh schnell weg, die 100 Sekunden sind da ein
reichlich kurioser Wert. Wesentlich gefährlicher ist da
Elektroschweissen. Auch der direkte Blick in die Sonne schädigt
das Auge innert Sekunden.

--
mfg Rolf Bombach
 

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