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Marc Fehrenbacher
Guest
Joerg schrieb:
sind. Das ist dann der Fall, wenn man Werkzeug benötigt um sie zu entfernen.
Meist einigt man sich aber per Handschlag, dass man die Lampen mitnimmt.
So gehört auch eine Einbauküche oder Dachrinne zum Haus.
Wichtig ist das auch bei der Versicherung. Die Gebäudeversicherung zahlt alles,
was fest (mit Werkzeug) verbunden ist. Die Hausratversicherung alles bewegliche.
Gut ist, wenn man beide Versicherungen beim gleichen Unternehmen hat, denn gegen
sich selbst klagen die selten
Marc
Rein rechtlich gehören Lampen im Haus auch zum Haus, wenn sie fest verbundenWir haben alle Lampen mitgenommen. Auch die Deckenlampen, die die
Kaeufer unseres Hauses nicht wollten. In USA ist es allerdings ueblich,
dass installierte Kronleuchter und dergleichen zum Haus gehoeren und
nach Umzug verbleiben. Auf diese Weise haben wir hier etliche haessliche
Exemplare 'geerbt'. Ware Monster, die sicher einmal sehr teuer gewesen
waren. Die Geschmaecker sind eben verschieden.
sind. Das ist dann der Fall, wenn man Werkzeug benötigt um sie zu entfernen.
Meist einigt man sich aber per Handschlag, dass man die Lampen mitnimmt.
So gehört auch eine Einbauküche oder Dachrinne zum Haus.
Wichtig ist das auch bei der Versicherung. Die Gebäudeversicherung zahlt alles,
was fest (mit Werkzeug) verbunden ist. Die Hausratversicherung alles bewegliche.
Gut ist, wenn man beide Versicherungen beim gleichen Unternehmen hat, denn gegen
sich selbst klagen die selten
Marc