ElektroG

M

Markus

Guest
Fallen unter das ElektroG eigentlich auch
Bausätze?

Bei Ebay z.B. findet man sowas ja häufiger.
Bausätze für uC-Boards oder so.

MfG,

Markus
 
Markus Warenhandel schrieb:
Realname ?

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch Bausätze?
Vgl die vergangenen endlosen threads ( wir sollten Montag
immer einen aufmachen und heute ist erst Sonntag ):
in Deutschland angeblich schon, in Österreich nicht.
Gerichtsurteil gibts nicht, Meinung der Stiftung ist Meinung
der Stiftung.

Bei Ebay z.B. findet man sowas ja häufiger. Bausätze für uC-Boards
oder so.
Die Anbieter haben nur dann ein Problem wenn die olle Stiftung
sie auf Klageweg angehen würde.
Sehr viele "echte" Unternehmen sind aber auch nicht registriert
und die Rechtsgrundlage sieht bezüglich EU-Recht wackelig aus.

Einen meiner Kunden gefragt der Meßgeräte für Bauindustrie ( viel Blech,
wenig Elektronik ) herstellt wie ers mit ElektroG hält.
Antwort: die Kunden sind Handwerker, also Business, wir sind
Industrie, als Business, also ists B2B basta.

MfG JRD
 
Hallo Markus, hallo Rafael,

Rafael Deliano wrote:

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch Bausätze?
Ja.

Gerichtsurteil gibts nicht, Meinung der Stiftung ist Meinung
der Stiftung.
ACK.

Bei Ebay z.B. findet man sowas ja häufiger. Bausätze für uC-Boards
oder so.
Die Anbieter haben nur dann ein Problem wenn die olle Stiftung
sie auf Klageweg angehen würde.
Dieser Weg ist nicht im Gesetz vorgesehen. Das EAR hat keine
Möglichkeit, Nichtregistrierer zu belangen. Dies hat der Gesetzgeber
dem Wettbewerbsrecht überlassen. D.H. dann muss schon ein Konkurrent
klagen.

Gruß, Kurt
--
Kurt Harders
MBTronik - PiN - Präsenz im Netz GITmbH
mailto:news@kurt-harders.de
http://www.mbtronik.de
 
Kurt Harders schrieb:

Das EAR hat keine Möglichkeit, Nichtregistrierer zu belangen.
Das ist wohl das einzige "Gute" an diesem Gesetz...

--
Dipl.-Ing. Tilmann Reh
http://www.autometer.de - Elektronik nach Maß.
 
Hallo Kurt!

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch Bausätze?

Ja.
Nein! Ein Bausatz ist ein Bausatz und kein Gerät.

Wer hat jetzt Recht? ;)

Gerichtsurteil gibts nicht, Meinung der Stiftung ist Meinung
der Stiftung.

ACK.
Wowereit.

Gruß
Thorsten
 
"Markus" <warenhandel@gmx.de> schrieb:

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch
Bausätze?

Bei Ebay z.B. findet man sowas ja häufiger.
Bausätze für uC-Boards oder so.
Wieso, willst Du die jetzt abmahnen?

Gruß
Jürgen
--
Mailadress: klein AT technik-klein DOT de
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MyEbay: http://members.ebay.de/aboutme/do1pjk/
 
"Juergen Klein"

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch
Bausätze?

Bei Ebay z.B. findet man sowas ja häufiger.
Bausätze für uC-Boards oder so.

Wieso, willst Du die jetzt abmahnen?
Nein, aber ich hab bisher gelegentlich
Bausätze für einfache Funktionsgeneratoren
verkauft [und jeweils angeboten die für 5 Euro
zusammenzusetzen]. Aber bevor ich da Probleme
mit dem nervigen Gesetz bekomme, stelle
ich das lieber _ganz_ ein. Auf sowas hab
ich nämlich keinen Bock.
 
Thorsten Ostermann schrieb:

Hallo Kurt!

Fallen unter das ElektroG eigentlich auch Bausätze?

Ja.

Nein! Ein Bausatz ist ein Bausatz und kein Gerät.
Das denke ich auch. Was das EAR spekuliert, ist nebensächlich.

Wenn man einem Richter zwei Häufchen mit Bauteilen vorlegt, eins mit
Bauteilen von Reichelt und eins mit einem Bausatz, dann sollte das jeden
halbwegs normal denkenden Richter überzeugen.

Viele Grüße,
Christoph
 
Hallo Markus,

Nein, aber ich hab bisher gelegentlich
Bausätze für einfache Funktionsgeneratoren
verkauft [und jeweils angeboten die für 5 Euro
zusammenzusetzen]. Aber bevor ich da Probleme
mit dem nervigen Gesetz bekomme, stelle
ich das lieber _ganz_ ein. Auf sowas hab
ich nämlich keinen Bock.

Da bist Du nicht der einzige. Der geneigte Leser moege sich einmal
Paragraph 7a reinziehen:
http://www.mouser.com/index.cfm?handler=saleterms

Gruesse, Joerg

http://www.analogconsultants.com
 
"Kurt Harders" <news@kurt-harders.de>:

Die Anbieter haben nur dann ein Problem wenn die olle Stiftung
sie auf Klageweg angehen wrde.

Dieser Weg ist nicht im Gesetz vorgesehen. Das EAR hat keine
M”glichkeit, Nichtregistrierer zu belangen. Dies hat der Gesetzgeber
dem Wettbewerbsrecht berlassen. D.H. dann muss schon ein Konkurrent
klagen.
Imho wurde die Oberhoheit der Kontrolle des El.G. der Gewerbeaufsicht
übertragen.

M.
--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
 
Das EAR hat keine M”glichkeit, Nichtregistrierer zu belangen.
Dies hat der Gesetzgeber dem Wettbewerbsrecht berlassen.
Wettbewerbsrecht dürfte es kaum sein, da es auf dem Mist des
Bundesumweltamts gewachsen ist und im Gesetz für Nichtregistrierung
u.ä. Ordnungswidrigkeiten saftige Geldstrafen angedroht werden.

Imho wurde die Oberhoheit der Kontrolle des El.G. der Gewerbeaufsicht
übertragen.
Es ist hierzulande wohl tatsächlich kein Job des Bundes,
sondern der Länder.
Die Zeitschrift WEKA-"Elektronik" hat ja auch an verschiedene
Länder ihren offenen Brief verschickt und zwar an die dortigen
Wirtschaftsministerien. Die haben sich in ihren Antwortschreiben
vgl. Ausgabe 5/2006 S. 36
( soweit sie nicht offen durch Inkompetenz glänzten a la
Sachsen-Anhalt, Thüringen ) ans jeweilige Umweltministerium
weitergeleitet.

Unter dem markigen Titel "Die Jagd ist eröffnet"
wurde in Ausgabe 7/2006 S. 8 aus Irland
berichted die dortige "Stiftung" hätte eine Handelskette
wegen fehlenden Papperln und Angaben in Anzeigen
für Geldstrafe 1200 EUR und Bürokratiekosten 6865 EUR
vor Gericht geschleppt. Die Bürokratiekosten sind so hoch
und die Geldstrafe so niedrig, weil das eine die "Stiftung"
das andere wohl der Staat kassiert.

MfG JRD
 

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