Guest
Hallo,
Fragt man 2 Stellen, bekommt man 3 Antworten.
Ich frage nun 100 Leute/Stellen und bilde aus den Antworten einen
Mittelwert ;-)
Zurück zu folgender Situation:
Ein Handelsunternehmen erteilt mir den Entwicklungsauftrag für ein
elektronisches Gerät.
Ich darf anschließend die Herstellung desselben übernehmen.
Das Gerät wird von mir auschließlich an dieses Unternehmen verkauft
==> B2B.
Dieses Unternehmen verkauft die Geräte an Privatkunden ==> B2C.
Wie ist die Situation bzg. ElektroG bzw. WEEE bzw. was ist im folgenden
richtig/falsch?
1. Ich bin der Inverkehrbringer im Sinne B2B. Mein Auftraggeber ist
Inverkehrbringer im Sinne B2C.
2. Mein Auftraggeber muß sich bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
3. Ich muß mich ebenfalls bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
Somit sind Aufwand/Kosten für Punkt 2. und 3. doppelt, oder kann man
das aufteilen?
Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich) außerhalb der EU ist,
z.B. Schweiz? Dann wäre mein Auftraggeber und Abnehmer alleiniger
Inverkehrbringer, richtig?
Gruß,
Alois
Fragt man 2 Stellen, bekommt man 3 Antworten.
Ich frage nun 100 Leute/Stellen und bilde aus den Antworten einen
Mittelwert ;-)
Zurück zu folgender Situation:
Ein Handelsunternehmen erteilt mir den Entwicklungsauftrag für ein
elektronisches Gerät.
Ich darf anschließend die Herstellung desselben übernehmen.
Das Gerät wird von mir auschließlich an dieses Unternehmen verkauft
==> B2B.
Dieses Unternehmen verkauft die Geräte an Privatkunden ==> B2C.
Wie ist die Situation bzg. ElektroG bzw. WEEE bzw. was ist im folgenden
richtig/falsch?
1. Ich bin der Inverkehrbringer im Sinne B2B. Mein Auftraggeber ist
Inverkehrbringer im Sinne B2C.
2. Mein Auftraggeber muß sich bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
3. Ich muß mich ebenfalls bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
Somit sind Aufwand/Kosten für Punkt 2. und 3. doppelt, oder kann man
das aufteilen?
Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich) außerhalb der EU ist,
z.B. Schweiz? Dann wäre mein Auftraggeber und Abnehmer alleiniger
Inverkehrbringer, richtig?
Gruß,
Alois