Elektro-Altgeräte-VO

Guest
Hallo,

Fragt man 2 Stellen, bekommt man 3 Antworten.
Ich frage nun 100 Leute/Stellen und bilde aus den Antworten einen
Mittelwert ;-)

Zurück zu folgender Situation:

Ein Handelsunternehmen erteilt mir den Entwicklungsauftrag für ein
elektronisches Gerät.
Ich darf anschließend die Herstellung desselben übernehmen.

Das Gerät wird von mir auschließlich an dieses Unternehmen verkauft
==> B2B.
Dieses Unternehmen verkauft die Geräte an Privatkunden ==> B2C.

Wie ist die Situation bzg. ElektroG bzw. WEEE bzw. was ist im folgenden
richtig/falsch?

1. Ich bin der Inverkehrbringer im Sinne B2B. Mein Auftraggeber ist
Inverkehrbringer im Sinne B2C.

2. Mein Auftraggeber muß sich bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.

3. Ich muß mich ebenfalls bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.

Somit sind Aufwand/Kosten für Punkt 2. und 3. doppelt, oder kann man
das aufteilen?

Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich) außerhalb der EU ist,
z.B. Schweiz? Dann wäre mein Auftraggeber und Abnehmer alleiniger
Inverkehrbringer, richtig?

Gruß,
Alois
 
Ein Handelsunternehmen erteilt mir den Entwicklungsauftrag für ein
elektronisches Gerät.
Ich darf anschließend die Herstellung desselben übernehmen.

Das Gerät wird von mir auschließlich an dieses Unternehmen verkauft
==> B2B.
Dieses Unternehmen verkauft die Geräte an Privatkunden ==> B2C.
Soweit ich weiß, bist du dann der Hersteller der B2C Geräte. Das ist dem
ElektroG egal, ob du es nur an gewerblich verkaufst. Die Definition der
B2B-Geräte ist ganz anders. Zum Beispiel sind Ortsfeste Industrieanlagen
B2B. Stellst du aber einen CD-Player her, bist du B2C Hersteller.


Wie ist die Situation bzg. ElektroG bzw. WEEE bzw. was ist im folgenden
richtig/falsch?

1. Ich bin der Inverkehrbringer im Sinne B2B. Mein Auftraggeber ist
Inverkehrbringer im Sinne B2C.
Falsch. Du bist der B2C Hersteller.

2. Mein Auftraggeber muß sich bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
Auch falsch. Das musst du machen.

3. Ich muß mich ebenfalls bei der EAR registrieren, die Entsorgung
bezahlen, Monatsmeldungen etc. machen usw.
Das ist richtig.

Somit sind Aufwand/Kosten für Punkt 2. und 3. doppelt, oder kann man
das aufteilen?
Ja. Du zahlst alles :)

Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich) außerhalb der EU ist,
z.B. Schweiz? Dann wäre mein Auftraggeber und Abnehmer alleiniger
Inverkehrbringer, richtig?
Der Importeur muss dann zahlen.



--
Mfg
Thomas Pototschnig
http://www.oxed.de
 
Wie ist die Situation, wenn der Hersteller (ich)
außerhalb der EU ist, z.B. Schweiz?
Zuständig ist Importeur.

Ein Handelsunternehmen
Wenn der Endkunde nur über die kaufen kann sind sie
der Inverkehrbringer und damit Ansprechpartner der
"Stiftung".
Wie Produktions- und Distributionsfirma ihre
Kosten intern regeln bleibt ihnen überlassen.

Standard-ElektroG-Disclaimer:
* Meinung der Stiftung, ist die Meinung der Stiftung.
* Gerichtsurteile die das Gesetz auslegen gibts noch
keine.
* Das Gesetz kollidiert offensichtlich ohnehin mit
EU-Recht und wirds in der Form nur ein paar Jahre
machen.

MfG JRD
 
Hallo Alois,

wenn nur der Name des Handelsunternehmens auf dem Geraet pappt, und Du
nirgendwo auftauchst, dann bist Du OEM-Hersteller und als solcher nicht
registrierungspfichtig.

Zitat aus
(http://www.stiftung-ear.de/stiftung_ear/fragen_und_antworten/in_verkehr_bringen_erstmals/)

U. a. in folgenden Fällen handelt es sich nicht um In-Verkehr-Bringen:
* wenn...
* wenn es im Auftrag eines Dritten hergestellt oder importiert,
ausschließlich mit dessen Markenzeichen versehen und diesem zur
Bereitstellung übergeben wird (sog. OEM-Produkte). In diesem Fall gilt
der Dritte als Hersteller.
Zitat Ende

Diese Situation wuerde ich an Deiner Stelle anstreben.
Alles andere macht nur Aerger.

Gruss
Hartmut
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:

Moin!

* Das Gesetz kollidiert offensichtlich ohnehin mit
EU-Recht und wirds in der Form nur ein paar Jahre
machen.
Und dann verschwindet es auf der Stelle und wird durch etwas noch
bizarreres und unbegreiflicheres ersetzt?

Gruß,
Michael.
 
* Das Gesetz kollidiert offensichtlich ohnehin mit
EU-Recht und wirds in der Form nur ein paar Jahre
machen.

Und dann verschwindet es auf der Stelle
Vgl. den Hinweis auf Prozess in Irland im
"ElektroG"-thread von Sonntag:
wenn die "Stiftung" weiterhin in erheblichem Umfang
unter Nichtregistrierung ( = passivem Widerstand )
leidet muß sie Musterprozesse führen. Sonst springen
auch die ab die heute zahlen.
Sollte sie nicht selbst klagen können, sondern
Behörde die das "Umweltdelikt" untersuchen/verfolgen
soll ist irgendwo auf Landratsamtsebene angesiedelt,
wird das ein zäher Vorgang.

und wird durch etwas noch bizarreres und
unbegreiflicheres ersetzt?
Eine EU-einheitliche Regelung müsste auf EU-Ebene
erfolgen. Nach dem Scheitern der EU-Verfassung sind
die mit unpopulären Gesetzen sehr vorsichtig
geworden, vgl. das abgelehnte Patentgesetz.

Man wird einstweilen sowohl auf EU als auch auf
Bundes/Landesebene die altbewährte Politik des
Aussitzens versuchen.
Allerdings werden die Betfroffenen auch die
altbewährte Politik des Aussitzens versuchen und
nicht registrieren.
Wenn ich mich an die "neue Rechtschreibung"
erinnere, waren wohl die die Verlierer die
sich einen neuen Duden kauften.

MfG JRD
 
Rafael Deliano schrieb:

und wird durch etwas noch bizarreres und
unbegreiflicheres ersetzt?

Eine EU-einheitliche Regelung müsste auf EU-Ebene
erfolgen. Nach dem Scheitern der EU-Verfassung sind
die mit unpopulären Gesetzen sehr vorsichtig
geworden, vgl. das abgelehnte Patentgesetz.

Man wird einstweilen sowohl auf EU als auch auf
Bundes/Landesebene die altbewährte Politik des
Aussitzens versuchen.

Allerdings werden die Betfroffenen auch die
altbewährte Politik des Aussitzens versuchen und
nicht registrieren.
Seh ich auch so....
Nach WEEE und RoHs soll nun auch noch EuP kommen,
dass dann z.Bsp Class A Verstärker , oder Röhrenverstärker
verbietet.
Und natürlich vorrangig wieder nur Kleinbetriebe und Mittelständler
trifft..


Wenn ich mich an die "neue Rechtschreibung"
erinnere, waren wohl die die Verlierer die
sich einen neuen Duden kauften.
Selbst Schuld, wer jeden Schwachsinn mitmacht und
vor jedem Briefkasten strammsteht.....



Andreas
 
Wenn ich mich an die "neue Rechtschreibung" erinnere, waren wohl die
die Verlierer die sich einen neuen Duden kauften.

Selbst Schuld, wer jeden Schwachsinn mitmacht und
vor jedem Briefkasten strammsteht.....
"vorauseilender Gehorsam"

Matthias

--
http://www.robowerk.com/
 
und vor jedem Briefkasten strammsteht.....
Erinnert mich an die die alten
Bundeswehrwitze.
Spieß:"Rechts um! Das gilt auch für für den kleinen Roten da
hinten!"
Soldat:"Aber Herr Unteroffizier, das ist doch ein
Hydrant!"
Spieß:"Ist mir sch***egal was er studiert hat!"

MfG JRD
 
Rafael Deliano <Rafael_Deliano@t-online.de> wrote:

Moin!

Und dann verschwindet es auf der Stelle
und wird durch etwas noch bizarreres und
unbegreiflicheres ersetzt?

[Viel sinnvolles]
Äähm, *hüstel* sorry, das war ein Zitat aus anderem Zusammenhang, ich
dachte dieses (und seine Fortsetzung) wär inzwischen schon Allgemein-
bildung.

Gruß,
Michael.
 
Andreas Ruetten wrote:

Nach WEEE und RoHs soll nun auch noch EuP kommen,
dass dann z.Bsp Class A Verstärker , oder Röhrenverstärker
verbietet.
Aaaaah, endlich!!!111!

--
mfg Rolf Bombach plenk !
 

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