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Wolfgang Weinmann
Guest
Hallo,
ich habe gestern abend in der Zeitschrift Elektronik, Heft 23 den
Bericht über die WEEE-Richtlinie auf Seite 54 gelesen. Ich eröffne
diesen Thread, weil es mir speziell darum geht, wie ein kleines
Ingenieurbüro damit umgeht.
In dem Bericht sind folgende Fakten:
1) Wenn man als Hersteller private Nutzer (also der Endverbraucher)
beliefert, dann trifft einen die volle Verantwortung für den
Elektronikschrott. Bei Lieferung an Geschäftskunden kann man wohl
Abkommen mit dem Treffen.
Bleiben wir mal bei dem Fall, daß ich auch an den Endkunden etwas
verkaufe.
Dann muß man sich bis bis zum 23. November 2005 bei der EAR angemeldet
haben. Wenn nicht, dann gilt ein gesetzliches Vertriebsverbot - sprich
ich darf nichts mehr in den Umlauf bringen.
Dann muß ich scheints als Elektronik Hersteller von der Kommune
eingesammelten Elektronikschrott zurücknehmen und für fachgerechte
Entsorgung sorgen!?!?!?!
So wie ich es interpretiere bekomme ich eines Tages von der Kommune XY
einen Anruf und mir wird gesagt, wo ich meinen Anteil an
Elektronikschrott abholen darf!?!?!?!
Zudem muß ich bevor ich Geräte in den Umlauf bringe durch Finanzielle
Vorleistungen dafür sorgen, daß auch im Falle eines Konkurses mein
Elektronikschrott bezahlt entsorgt wird.
Mich interessiert jetzt, wie gehen andere Ingenieurbüros oder
Kleinfirmen mit diesem Thema um. Insbesonders frage ich
1) Wenn ich erst nach dem 23.November den Entschluß fasse etwas
elektronisches zu entwickeln, dann kann ich ja nicht schon vorher mich
anmelden. Oder wenn eine Firma erst danach gegründet wird, kann sie
sich ja vorher gar nicht registrieren. Sowas muß ja möglich sein,
oder?
2) Scheinbar muß ich den Elektronikschrott selber irgendwo abholen.
Wahrscheinlich halt die Menge, die ich in der Zeit auch in Umlauf
gebracht habe. Habe ich das richtig verstanden, weil das scheint mir ja
einen gigantischen Verwaltungsaufwand zu bedeuten?
3) Blos mal eine Richtgröße: Angenommen ich bringe pro Monat 10
Europakarten mit vollgebauter SMD-Elektronik auf den Markt, weiß
jemand eine Hausnummer, was ich da als Finanzgarantie einplanen muß?
Es reichen ganz grobe Schätzwerte.
Bitte führt keine Diskussion um den Sinn dieses Gesetzes oder
sonstwas. Mir geht es um die genannten Fragen.
Gruß
Wolfgang Weinmann
--
www.ibweinmann.de
Mikrocontrollersysteme
ich habe gestern abend in der Zeitschrift Elektronik, Heft 23 den
Bericht über die WEEE-Richtlinie auf Seite 54 gelesen. Ich eröffne
diesen Thread, weil es mir speziell darum geht, wie ein kleines
Ingenieurbüro damit umgeht.
In dem Bericht sind folgende Fakten:
1) Wenn man als Hersteller private Nutzer (also der Endverbraucher)
beliefert, dann trifft einen die volle Verantwortung für den
Elektronikschrott. Bei Lieferung an Geschäftskunden kann man wohl
Abkommen mit dem Treffen.
Bleiben wir mal bei dem Fall, daß ich auch an den Endkunden etwas
verkaufe.
Dann muß man sich bis bis zum 23. November 2005 bei der EAR angemeldet
haben. Wenn nicht, dann gilt ein gesetzliches Vertriebsverbot - sprich
ich darf nichts mehr in den Umlauf bringen.
Dann muß ich scheints als Elektronik Hersteller von der Kommune
eingesammelten Elektronikschrott zurücknehmen und für fachgerechte
Entsorgung sorgen!?!?!?!
So wie ich es interpretiere bekomme ich eines Tages von der Kommune XY
einen Anruf und mir wird gesagt, wo ich meinen Anteil an
Elektronikschrott abholen darf!?!?!?!
Zudem muß ich bevor ich Geräte in den Umlauf bringe durch Finanzielle
Vorleistungen dafür sorgen, daß auch im Falle eines Konkurses mein
Elektronikschrott bezahlt entsorgt wird.
Mich interessiert jetzt, wie gehen andere Ingenieurbüros oder
Kleinfirmen mit diesem Thema um. Insbesonders frage ich
1) Wenn ich erst nach dem 23.November den Entschluß fasse etwas
elektronisches zu entwickeln, dann kann ich ja nicht schon vorher mich
anmelden. Oder wenn eine Firma erst danach gegründet wird, kann sie
sich ja vorher gar nicht registrieren. Sowas muß ja möglich sein,
oder?
2) Scheinbar muß ich den Elektronikschrott selber irgendwo abholen.
Wahrscheinlich halt die Menge, die ich in der Zeit auch in Umlauf
gebracht habe. Habe ich das richtig verstanden, weil das scheint mir ja
einen gigantischen Verwaltungsaufwand zu bedeuten?
3) Blos mal eine Richtgröße: Angenommen ich bringe pro Monat 10
Europakarten mit vollgebauter SMD-Elektronik auf den Markt, weiß
jemand eine Hausnummer, was ich da als Finanzgarantie einplanen muß?
Es reichen ganz grobe Schätzwerte.
Bitte führt keine Diskussion um den Sinn dieses Gesetzes oder
sonstwas. Mir geht es um die genannten Fragen.
Gruß
Wolfgang Weinmann
--
www.ibweinmann.de
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