CHRISTIANI Elektronik-Labor

H

Hans H.Ley

Guest
Hallo,
wer kann helfen ? Bei meinem o.a. Elektronik-Labor fehlen mir aus den
schriftlichen Lehrbriefen Nr. 19 - 25 folgende Seiten:
Praktikum: P 251 - Ende in Lektion 25
Bauelemente: B 75 - Ende in Lektion 25
Schaltungen : S 81 - Ende in Lektion 25
Materialkarten.
Falls dieser Lehrgang noch bei einem User vorhanden ist, würde ich
mich über eine Kontaktaufnahme per E-Mail ( hanshein.ley@t-online.de )
riesig freuen.
Bis dahin
Hans H.Ley
 
"Hans H.Ley" wrote:

wer kann helfen ? Bei meinem o.a. Elektronik-Labor fehlen mir aus den
schriftlichen Lehrbriefen Nr. 19 - 25 folgende Seiten:
Praktikum: P 251 - Ende in Lektion 25
Bauelemente: B 75 - Ende in Lektion 25
Schaltungen : S 81 - Ende in Lektion 25
Materialkarten.
Falls dieser Lehrgang noch bei einem User vorhanden ist, würde ich
mich über eine Kontaktaufnahme per E-Mail ( hanshein.ley@t-online.de )
riesig freuen.
Neben der allgemeinen Regel, dass derjenige, der in eine NG schreibt,
darin auch lesen kann, möchte ich der Vorsicht wegen anmerken, dass
dieses Zeug sicher copyright geschützt ist. Derjenige, der dir Kopien
(auch digitale) davon zukommen lassen würde, könnte sich also meiner
bescheidenen Meinung nach strafbar machen.

Gruß Lars
 
Lars Mueller <lm@despammed.com> wrote in message news:<3f931137$0$6992$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net>...
"Hans H.Ley" wrote:

wer kann helfen ? Bei meinem o.a. Elektronik-Labor fehlen mir aus den
schriftlichen Lehrbriefen Nr. 19 - 25 folgende Seiten:
Praktikum: P 251 - Ende in Lektion 25
Bauelemente: B 75 - Ende in Lektion 25
Schaltungen : S 81 - Ende in Lektion 25
Materialkarten.
Falls dieser Lehrgang noch bei einem User vorhanden ist, würde ich
mich über eine Kontaktaufnahme per E-Mail ( hanshein.ley@t-online.de )
riesig freuen.

Neben der allgemeinen Regel, dass derjenige, der in eine NG schreibt,
darin auch lesen kann, möchte ich der Vorsicht wegen anmerken, dass
dieses Zeug sicher copyright geschützt ist. Derjenige, der dir Kopien
(auch digitale) davon zukommen lassen würde, könnte sich also meiner
bescheidenen Meinung nach strafbar machen.

Gruß Lars

Hallo Lars,
vielen Dank für die Replik auf meinen Eintrag. Unter dem Aspekt habe
ich die Sache allerdings nicht gesehen. Natürlich soll sich niemand
strafbar machen.
In den 70er Jahren hatte ich sämtliche Lehrgänge bei Christiani
belegt. Die Labor Lehrgänge wurden meines Wissen Anfang der 80er Jahre
eingestellt. Leider sind von dem Elektronik-Labor ab der erweiterten
Lektion 19- 25 diverse Seiten ( nicht alle der oben von mir
aufgeführten Seiten) durch die lange und wohl nicht ganz sorgfältige
Lagerung unleserlich geworden.
Da ich gerne zur Reaktivierung meiner weit über 70 Jahre alten
Gehirnzellen auch diesen Lehrgang ( die Bauteile sind alle noch
vorhanden ) nochmals durcharbeiten möchte,kam die Idee des obigen
Hilferufes auf. Aber wenn dies strafbar ist, dann wird wohl nichts aus
meinem Wunsch.
Nochmals danke und
Gruss Hans
 
"Hans H.Ley" wrote:

Da ich gerne zur Reaktivierung meiner weit über 70 Jahre alten
Gehirnzellen auch diesen Lehrgang ( die Bauteile sind alle noch
vorhanden ) nochmals durcharbeiten möchte,kam die Idee des obigen
Hilferufes auf. Aber wenn dies strafbar ist, dann wird wohl nichts aus
meinem Wunsch.
Nochmals danke und
Gruss Hans
Hans, das tut mir echt leid.

Vielleicht hilft dir der übliche Link dieser Gruppe auch ein wenig
weiter?
http://www.elektronik-kompendium.de/
Schau es dir doch einmal an.

Vielleicht braucht das Zeug ja auch jemand im Original nicht mehr, oder
leiht es dir? Ich glaube (ohne gewähr!), wenn man es selbst kopiert, ist
das rechtlich nicht so dramatisch, sofern es nicht kopiergeschützt ist,
was bei dem Zeug wohl kaum der Fall sein dürfte. Aber es wäre wohl schon
ein großer Zufall, wenn das hier überhaupt noch jemand hat.

Gruß Lars
 
Lars Mueller wrote:

"Hans H.Ley" wrote:

wer kann helfen ? Bei meinem o.a. Elektronik-Labor fehlen mir aus den
schriftlichen Lehrbriefen Nr. 19 - 25 folgende Seiten:
Praktikum: P 251 - Ende in Lektion 25
Bauelemente: B 75 - Ende in Lektion 25
Schaltungen : S 81 - Ende in Lektion 25
Materialkarten.
Falls dieser Lehrgang noch bei einem User vorhanden ist, würde ich
mich über eine Kontaktaufnahme per E-Mail ( hanshein.ley@t-online.de )
riesig freuen.

Neben der allgemeinen Regel, dass derjenige, der in eine NG schreibt,
darin auch lesen kann, möchte ich der Vorsicht wegen anmerken, dass
dieses Zeug sicher copyright geschützt ist. Derjenige, der dir Kopien
(auch digitale) davon zukommen lassen würde, könnte sich also meiner
bescheidenen Meinung nach strafbar machen.
Nein, derartige Kopien für den Privatgebrauch sind erlaubt (Vervielfältigung
zum priaten und sonstigen eigenen Gebrauch, § 53 UrhG). Allerdings
selbstredend nur per PM, und nicht als "Veröffentlichung" der entspr.
Seiten hier in der NG. Insofern war das OP "doppelt richtig".

Sebastian
 
mich über eine Kontaktaufnahme per E-Mail ( hanshein.ley@t-online.de )
riesig freuen.
dieses Zeug sicher copyright geschützt ist. Derjenige, der dir Kopien
(auch digitale) davon zukommen lassen würde, könnte sich also meiner
bescheidenen Meinung nach strafbar machen.
Die Private Kopie ist auch weiterhin erlaubt. Und die unentgeltliche
Weitergabe von einem Orginal an einen Freund/Bekannten ist auch
weiterhin erlaubt.

MFG
 
Lars Mueller <lm@despammed.com> schrieb im Beitrag <3f931137$0$6992$9b4e6d93@newsread4.arcor-online.net>...
Neben der allgemeinen Regel, dass derjenige, der in eine NG schreibt,
darin auch lesen kann möchte ich der Vorsicht wegen anmerken, dass
dieses Zeug sicher copyright geschützt ist. Derjenige, der dir Kopien
(auch digitale) davon zukommen lassen würde, könnte sich also meiner
bescheidenen Meinung nach strafbar machen.

Es ist erschreckend zu hoeren, wie weichgekocht die Firmen viele
Buerger mit ihren rechtlich voellig haltlosen 'Do not copy'-Aufrufen
derweil haben.
Gluecklicherweise aendert das nichts an den Rechtsgrundlagen,
nach denen Hans
a) selbstverstaendlich Auszuege kopieren kann
b) selbstverstaendlich fuer sich privat eine Kopie machen kann
Auch du Lars solltest erst mal nach den Tatsachen gucken, bevor du
hier Leuten strafbare Handlungen unterstellen willst, die keineswegs
strafbar sind.
--
Manfred Winterhoff, reply-to invalid, use mawin at despammed.com
homepage: http://www.geocities.com/mwinterhoff/
de.sci.electronics FAQ: http://dse-faq.elektronik-kompendium.de/
Read 'Art of Electronics' Horowitz/Hill before you ask.
Lese 'Hohe Schule der Elektronik 1+2' bevor du fragst.
 
John Orlando wrote:

Die Private Kopie ist auch weiterhin erlaubt. Und die unentgeltliche
Weitergabe von einem Orginal an einen Freund/Bekannten ist auch
weiterhin erlaubt.
Tja und genau hier liegt AFAIK der Haken: Irgendwer, der sich auf eine
Anfrage im Usenet meldet, ist in den seltensten Fällen zufällig auch ein
Freund, Bekannter oder Verwandter. Genau deshalb darf er IMHO eine Kopie
nicht weiter geben. Allerdings ist mir nichts davon bekannt, dass es
irgend ein Verbot gibt, das nicht kopierte Original unentgeltlich weiter
zu geben. Vermieten ist klar, aber ein generelles Weitergabeverbot würde
ich als Unverschämtheit betrachten. Genau wie übrigens dieses neue
Kopierschutzgesetz, das sämtliche anderen diesbezüglichen Gesetze und
Grundrechte aufhebt.

Gruß Lars
 
Lars Mueller wrote:

John Orlando wrote:

Die Private Kopie ist auch weiterhin erlaubt. Und die unentgeltliche
Weitergabe von einem Orginal an einen Freund/Bekannten ist auch
weiterhin erlaubt.

Tja und genau hier liegt AFAIK der Haken: Irgendwer, der sich auf eine
Anfrage im Usenet meldet, ist in den seltensten Fällen zufällig auch ein
Freund, Bekannter oder Verwandter. Genau deshalb darf er IMHO eine Kopie
nicht weiter geben.
Nochmal: Kopien für den ausschließlich privaten Gebrauch sind und bleiben
erlaubt. Und derartige Kopien darf man sich auch durch andere anfertigen
lassen. Bevor Du hier weiter Unsinn postest, befaß Dich mit der Materie.
(http://transpatent.com/gesetze/urhg.html.)

Allerdings ist mir nichts davon bekannt, dass es
irgend ein Verbot gibt, das nicht kopierte Original unentgeltlich weiter
zu geben. Vermieten ist klar, aber ein generelles Weitergabeverbot würde
ich als Unverschämtheit betrachten.
Du irrst. Verleih ist ebenso untersagt wie Vermietung. Verkaufen (des
Originals, selbstredend) ist ebenso erlaubt wie verschenken. Daran ist auch
nichts unverschämtes zu finden.

Genau wie übrigens dieses neue
Kopierschutzgesetz, das sämtliche anderen diesbezüglichen Gesetze und
Grundrechte aufhebt.
Unfug. Nichts als grober Unfug. Befaß' Dich mal wirklich mit Grundrechten
und deren Einschränkung. Und befaß' Dich ausführlich mit dem Urheberrecht,
dem Erlaubnisvorbehalt und dem Schrankensystem, sowohl des Urheberrechts
als auch der Grundrechte. Dann können wir vielleicht weiterreden, so hat's
keinen Sinn.

Sebastian
 
Sebastian Voitzsch wrote:

Unfug. Nichts als grober Unfug. Befaß' Dich mal wirklich mit Grundrechten
und deren Einschränkung. Und befaß' Dich ausführlich mit dem Urheberrecht,
dem Erlaubnisvorbehalt und dem Schrankensystem, sowohl des Urheberrechts
als auch der Grundrechte. Dann können wir vielleicht weiterreden, so hat's
keinen Sinn.
ACK! Solange du nicht verstehst, dass du für die Privatkopier bezahlst,
ein Recht auf die Privatkopie hast und es nach dem Gesetz dann doch
verboten ist, private Kopien von den meisten Quellen anzufertigen,
brauchen wir hier wirklich nicht zu diskutieren! _Schon gar nicht in
diesem Tonfall!_

Und deine Logik, dass du jemandem eine Kopie von etwas geben darfst,
dass du ihm nicht einmal ausleihen dürftest, müsste auch dir *etwas*
seltsam vorkommen.

http://www.heise.de/newsticker/data/ad-12.09.03-000/
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/

Ich empfehle dem interessierten Leser, der sich kurz informieren möchte,
dieses durchzulesen, anstatt den ganzen Wulst durchzuackern und dann
(anscheinend) doch nicht zu verstehen, den du da verlinkt hast.

Interessant für Hans könnte noch folgendes sein:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html

"(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu
öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig
hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen
Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine
beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke
ersetzt worden sind."

Gruß Lars

PS: So oder so müßte sich aber eh erst jemand finden, der das Ding noch
hat.
 
Lars Mueller wrote:

Sebastian Voitzsch wrote:

Unfug. Nichts als grober Unfug. Befaß' Dich mal wirklich mit Grundrechten
und deren Einschränkung. Und befaß' Dich ausführlich mit dem
Urheberrecht, dem Erlaubnisvorbehalt und dem Schrankensystem, sowohl des
Urheberrechts als auch der Grundrechte. Dann können wir vielleicht
weiterreden, so hat's keinen Sinn.

ACK! Solange du nicht verstehst, dass du für die Privatkopier bezahlst,
ein Recht auf die Privatkopie hast und es nach dem Gesetz dann doch
verboten ist, private Kopien von den meisten Quellen anzufertigen,
Wenn Du etwas konkreter geworden wärst, wäre Dir aufgefallen, daß Deine
"meisten Quellen" lediglich den Sonderfall kopiergeschützter Medien
umfassen. Daß sich darum (vermeintlich) derzeit die große
Auseinandersetzung in der Presse dreht, hat nur damit zu tun, daß dies der
einzige Punkt ist, der vielen Leuten auffällt, nicht damit, daß tatsächlich
die Privatkopie derart bedrängt ist, wie Du meinst. Jedenfalls: "normale"
Kopien einiger Seiten eines Christiani-Lehrganges werden auch in Zukunft
erlaubt sein.

brauchen wir hier wirklich nicht zu diskutieren! _Schon gar nicht in
diesem Tonfall!_

Und deine Logik, dass du jemandem eine Kopie von etwas geben darfst,
dass du ihm nicht einmal ausleihen dürftest, müsste auch dir *etwas*
seltsam vorkommen.
Es ist aber nummal so: gem. § 17 hat der Urheber das alleinige Recht, sein
Werk zu verbreiten. Darunter fällt auch das Verleihen oder Vermieten des
Werkes. Dennoch darf sich ein Privatmensch gem. § 53 Kopien anfertigen und
auch anfertigen LASSEN (§ 53 Abs. 1 Sätze 1 & 2).

http://www.heise.de/newsticker/data/ad-12.09.03-000/
http://www.heise.de/newsticker/data/jk-03.07.03-001/

Ich empfehle dem interessierten Leser, der sich kurz informieren möchte,
dieses durchzulesen, anstatt den ganzen Wulst durchzuackern und dann
(anscheinend) doch nicht zu verstehen, den du da verlinkt hast.
Wenn Dich das Thema wirklich interessiert, solltest Du auch mal die Nase in
ein Fachbuch zum Thema stecken.

Interessant für Hans könnte noch folgendes sein:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__53.html

"(6) Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu
öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Zulässig ist jedoch, rechtmäßig
hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen
Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine
beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke
ersetzt worden sind."
Tja, rate mal, wie es zu den Vervielfältigungsstücken, die hinterher nicht
mehr verbreitet werden dürfen, kommen kann, wenn man - wie Du behauptest -
keine Privatkopien ziehen kann. Merke: alles, was einen Abs. 6 hat, hat
auch einen Abs. 1!

Gruß Lars
Gruß zurück,
Sebastian

PS: So oder so müßte sich aber eh erst jemand finden, der das Ding noch
hat.
Ack!
 
Sebastian Voitzsch wrote:

Wenn Du etwas konkreter geworden wärst, wäre Dir aufgefallen, daß Deine
"meisten Quellen" lediglich den Sonderfall kopiergeschützter Medien
umfassen. Daß sich darum (vermeintlich) derzeit die große
Auseinandersetzung in der Presse dreht, hat nur damit zu tun, daß dies der
einzige Punkt ist, der vielen Leuten auffällt, nicht damit, daß tatsächlich
die Privatkopie derart bedrängt ist, wie Du meinst. Jedenfalls: "normale"
Kopien einiger Seiten eines Christiani-Lehrganges werden auch in Zukunft
erlaubt sein.
Hallo Sebastian,

ich sehe es so, dass digitale Quellen schon heute einen sehr großen Teil
konsumiterten Kulturgutes ausmachen, sowie in der Wissenschaft
inzwischen eine gewisse Bedeutung haben. Es geht meiner Meinung nach in
die Richtung, das alles digital wird. Spätestens wenn erst einmal das
digitale Buch von der großen Masse angenommen ist, wird man wohl beim
Papier von einem Sonderfall sprechen müssen.

Zu deinem Hinweis auf (1) möchte ich noch anmerken, dass man das, was
man durch einen anderen (z.B. Kopierwerk) legal kopieren lassen darf,
wohl selbst besitzen muss. Aber darum brauchen wir uns wegen der
Ausnahmeregelung in (6) im _konkreten Fall_ von Hans wohl ohnehin nicht
mehr streiten. Irgendwie sind wir ja auch in der falschen Gruppe. :)
Sorry an die Mitleser hierfür, bzw. für die fehlenden F'up2.

Gruß Lars
 
Lars Mueller schrieb:

Die Private Kopie ist auch weiterhin erlaubt. Und die unentgeltliche
Weitergabe von einem Orginal an einen Freund/Bekannten ist auch
weiterhin erlaubt.


Tja und genau hier liegt AFAIK der Haken: Irgendwer, der sich auf eine
Anfrage im Usenet meldet, ist in den seltensten Fällen zufällig auch ein
Freund, Bekannter oder Verwandter. Genau deshalb darf er IMHO eine Kopie
nicht weiter geben.
Das trifft doch hier alles nicht zu: Hans schrieb doch, daß er ein
Original des Elektronik-Labors besitzt, somit auch Nutzungsrechte daran
hat. Es spricht also nichts hingegen, ihm die unleserlichen Seiten
zukommen zu lassen, insbesondere, da einzelne Seiten ohne den Rest des
Labors sowieso keinen Wert darstellen.

Wenn ich das Labor hätte, hätte Hans schon längst seine fehlenden
Seiten, aber das stammt leider aus meiner Kinderzeit...


Ciao...Bert
 
"MaWin" <me@privacy.net> wrote in
news:01c396ea$e0784d40$0100007f@amdk6-300:

Es ist erschreckend zu hoeren, wie weichgekocht die Firmen viele
Buerger mit ihren rechtlich voellig haltlosen 'Do not copy'-Aufrufen
derweil haben.
Full ack.

SCNR

M.
--
Bitte auf mwnews2@pentax.boerde.de antworten.
 
Am Mon, 20 Oct 2003 13:10:17 +0200, meinte Sebastian Voitzsch
<voitzsch@uni-muenster.de>:

Nochmal: Kopien für den ausschließlich privaten Gebrauch sind und bleiben
erlaubt. Und derartige Kopien darf man sich auch durch andere anfertigen
Nur in einem gewissen Umfang. Der hier in Rede stehende Zweck
(auszugsweise, eigener Gebrauch) ist aber o.k.

Du irrst. Verleih ist ebenso untersagt wie Vermietung. Verkaufen (des
Originals, selbstredend) ist ebenso erlaubt wie verschenken. Daran ist auch
nichts unverschämtes zu finden.
Tut mir leid, Sie irren. Da das Werk bereits in Verkehr gebracht
wurde, ist das Verbreitungsrecht mit ausdrücklicher Ausnahme des
Vermietungsrecht, nach weiter zugunstens des Urhebers bestehen bleibt,
erschöpft -> jede Art der Verbreitung mit Ausnahme des Vermietens ist
grds. zulässig.

und deren Einschränkung. Und befaß' Dich ausführlich mit dem Urheberrecht,
dem Erlaubnisvorbehalt und dem Schrankensystem, sowohl des Urheberrechts
als auch der Grundrechte. Dann können wir vielleicht weiterreden, so hat's
keinen Sinn.
Seine Aufregung ist verständlich. Denn die Neuregelung konterkariert
in der Tat das nach wie vor - allerdings nur noch formal - bestehende
Recht auf Anfertigung der privaten Kopie (bleiben wir hier mal ei der
Musik), das wir alle durch die GEMA-Abgabe ja auch mehr oder minder
teuer bezahlen.

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 
Am Mon, 20 Oct 2003 20:20:13 +0200, meinte Sebastian Voitzsch
<Sebastian.Voitzsch@web.de>:

Es ist aber nummal so: gem. § 17 hat der Urheber das alleinige Recht, sein
Werk zu verbreiten. Darunter fällt auch das Verleihen oder Vermieten des
Werkes. Dennoch darf sich ein Privatmensch gem. § 53 Kopien anfertigen und
auch anfertigen LASSEN (§ 53 Abs. 1 Sätze 1 & 2).
Sorry, aber Sie sollten vielleicht das Gesetz ganz lesen. Denn in
Absatz (2) ist der Erschöpfungsgrundsatz formuliert:

"(2) Sind das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes mit
Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten im Gebiet der Europäischen
Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den
Europäischen Wirtschaftsraum im Wege der Veräußerung in Verkehr
gebracht worden, so ist ihre Weiterverbreitung mit Ausnahme der
Vermietung zulässig."

Man sieht: es bedarf nicht einmal eines Jurastudiums, um diese Fragen
zu beantworten - man muß nur lesen können.

Wenn Dich das Thema wirklich interessiert, solltest Du auch mal die Nase in
ein Fachbuch zum Thema stecken.
Also, an Ihrer Stelle würde ich mich da nicht so weit aus dem Fenster
lehnen und andere auf diese doch unangemessen "überlegene" Art zu
belehren (s.o.).

keine Privatkopien ziehen kann. Merke: alles, was einen Abs. 6 hat, hat
auch einen Abs. 1!
Und alles, was einen Absatz (1) hat (wie der oben zitierte § 17 (1)
UrhG) hat auch eine n Absatz (2).

Beste Grüße

Dr. Michael König
--
RA Dr. M. Michael König * Anwaltskanzlei Dr. König & Coll.
D-65843 Sulzbach/Ts. * Antoniter-Weg 11
D-65929 Frankfurt a.M. * Dalbergstraße 4
nospam@drkoenig.de [ersetze "nospam" durch "info"] * www.drkoenig.de
 

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